Glas und Holz - das Scott Slagerman Studio erschafft Glasvasen in Holzstücken - das Glas wird in das Holzstück hineingeblasen und passt damit perfekt
Scott Slagerman Studio Creates Elegant Glass Vases Inside Pieces Of Wood
freeyork.orgTo explore the symbiotic relationship between two vastly different materials, LA-based artist Scott Slagerman in collaboration with Jim Fishman made this tasteful Wood & Glass collection. Every glass vase is formed by blowing it into ...
Glas und Holz: Da denkt man vielleicht an Fenster mit Holzrahmen. Und bei Glasvasen und Holz: Ok, eine Glasvase steht auf einem Holztisch.
Eine ganz eigene Kombination dieser beiden Ausgangsmaterialien hat das Scott Slagerman Studio erschaffen.
Eine Wood & Glass - Collection. Aus dem breiten Holzstück wird eine unregelmäßige umrandete Fläche herausgeschnitten. Das Glas wird in diese Öffnung hineingeblasen. So daß es den Hohlraum komplett ausfüllt. Und nach dem Erkalten auch nicht mehr entfernt werden kann.
Das Ergebnis sind ungewöhnliche Glasvasen mit Holzkörper.
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Scott Slagerman Studio Creates Elegant Glass Vases Inside Pieces Of Wood
https://freeyork.org/design/scott-slagerman-studio-creates-elegant-glass-vases-inside-pieces-of-wood/
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Ein Statement des Künstlers Scott Slagerman: Er sei immer von Glas fasziniert gewesen. Dieser Wechsel von einem festen Zustand zu einem flüssigen und wieder zurück.
Und in dem flüssigen Zustand könnten Objekte erschaffen werden, die esoterisch und essentiell seien. Gleichzeitig sei das gefährlich und faszinierend.
Auf der Website
Wood & Glass
https://www.scottslagerman.com/wood-glass
gibt es die ganze Kollektion zu sehen. Unter
Glass-blowing Video
https://www.scottslagerman.com/glass-blowing-video
gibt es zwar ein Video, wie er Glas bläst. Aber da kommt am Ende ein relativ großes Glasgefäß dabei heraus.
CaliBurger testet in Pasadena zusammen mit NEC Gesichtserkennungssoftware zum Bestellen und Bezahlen für Kunden - Vision des automatisierten Restaurants
CaliBurger’s new kiosk uses facial recognition to take orders
www.engadget.comWhich is worse: a teenager behind the counter who isn't paying attention, or a LCD screen telling you to smile?
Caliburger ist in den USA eine Kette mit Burgerrestaurants. Im März 2017 wurde bereits am Standort Pasadena ein Roboter "Flippy" als neuer Kollege in der Küche eingeführt. Dieser kann zum Burgerbraten und Wenden eingesetzt werden.
Nun hat Caliburger zusammen mit NEC einen weiteren Schritt in Richtung Automatisierung unternommen: Eine Gesichtserkennungssoftware, die es Stammkunden ermöglicht, mit ihrem Gesicht zu bezahlen.
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CaliBurger’s new kiosk uses facial recognition to take orders - Finally, no more shaming when you ask for a diet Coke with your six burgers.
https://www.engadget.com/2017/12/21/caliburger-face-scan-ordering-kiosk/
Das Video direkt auf Vimeo: Introducing “FACE” the AI Kiosk
https://vimeo.com/247885237
Auf der Seite "Caliburger in the News"
https://caliburger.com/in-the-news
ist rechts ein PDF verlinkt:
CALI GROUP DEMONSTRATES FACE BASED LOYALTY PROGRAM PILOT IN ITS RESTAURANT OPERATING DIVISION
https://d97kb89ytnlph.cloudfront.net/pressrelease/PRCGroup12192017.pdf
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Das Prinzip: Erst ist das scheinbar nur ein Automat, an dem man seine Bestellung aufgeben kann. Aber gleichzeitig merkt sich der Automat das Gesicht. Schließlich loggen sich Kunden damit automatisch in das Loyality-Programm ein.
CEO John Miller von der Muttergesellschaft:
> "Our goal is to replace credit card swipes with face-based payments,"
Ziel sei es, kreditkartenbasierte Bezahlung durch eine gesichtsbasierte Bezahlung zu ersetzen. Weiter aus dem PDF:
> "Facial recognition is part of our broader strategy to enable the restaurant and retail industries to provide the same kinds of benefits and conveniences in the built world that customers experience with retailers like Amazon in the digital world.”
Gesichtserkennung sei Teil der Strategie, dieselben Vorteile und Annehmlichkeiten in der realen Welt zu ermöglichen, die für Kunden bzw. Händler in der digitalen Welt bereits möglich seien. Spannend ist der Satz aus dem PDF davor:
> Face-based loyalty significantly reduces the friction associated with loyalty program registration and use; further, it enables a restaurant chain like CaliBurger to provide a customized, one-on-one interactive experience at the ordering kiosk
Man muß sich da offenbar gar nicht anmelden. Klar - dem Computer genügt das Gesicht. Damit hat man bereits eine Eins-zu-Eins-Beziehung. Das Video demonstriert das "Chaos", das gerne beim Bestellen herrscht: Kinder, die durcheinander reden. Eine junge Frau mit diversen Sonderwünschen. Oder ein zögerlicher alter Herr, der erst von seiner Frau angestupst werden muß. Der Automat versteht alle.
Man muß kein Geld und keine Kreditkarte mitbringen. Wahrscheinlich hinterlegt man bei der ersten Bestellung Kontodaten. Der Rest geht per Abbuchung. Ein Zechprellen dürfte damit schwieriger werden.
Aktuell gibt es das nur in Pasadena. Falls das dort angenommen wird, könnte das im nächsten Jahr global ausgerollt werden.
Wer das mit dem Burgerwenden noch nicht kennt:
Meet Flippy, a burger-grilling robot from Miso Robotics and CaliBurger
https://techcrunch.com/2017/03/07/meet-flippy-a-burger-grilling-robot-from-miso-robotics-and-caliburger/
Da ist ein kleines Video dabei, das Flippy in Aktion zeigt. Wobei Flippy die Fleischscheiben am Ende auch auf die Brötchen legt.
In der Konsequenz bedeutet die Entwicklung solcher Techniken, daß diverse einfache Jobs wie Küchenmitarbeiter und Leute an den Kassen solcher Ketten wegfallen werden.
Weltgesundheitsorganisation (WHO) will Gaming Disorder - exzessives Computerspielen - als Krankheit einstufen - Definition als 6D11 im ICD-11 zu erwarten
Die Weltgesundheitsorganisation ist grade dabei, die nächste Version der International Classification of Diseases in der Version 11 (ICD-11) vorzubereiten.
In dem aktuellen "Beta Draft" wird "Gaming Disorder" als neue Krankheit genannt.
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6D11 Gaming disorder
https://icd.who.int/dev11/l-m/en#/http%3a%2f%2fid.who.int%2ficd%2fentity%2f1448597234
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Demnach:
> Gaming disorder is characterized by a pattern of persistent or recurrent gaming behaviour (‘digital gaming’ or ‘video-gaming’), which may be online (i.e., over the internet) or offline, manifested by: 1) impaired control over gaming (e.g., onset, frequency, intensity, duration, termination, context); 2) increasing priority given to gaming to the extent that gaming takes precedence over other life interests and daily activities; and 3) continuation or escalation of gaming despite the occurrence of negative consequences. The behaviour pattern is of sufficient severity to result in significant impairment in personal, family, social, educational, occupational or other important areas of functioning. The pattern of gaming behaviour may be continuous or episodic and recurrent. The gaming behaviour and other features are normally evident over a period of at least 12 months in order for a diagnosis to be assigned, although the required duration may be shortened if all diagnostic requirements are met and symptoms are severe.
Ein ständiges oder wiederholtes Spielverhalten / digital oder per Video, bei dem der Spieler die Kontrolle über das Spiel verliert. Er spielt sehr häufig, sehr intensiv, verliert seinen Kontext. Das Spielen wird wichtiger als alle anderen Lebensaktivitäten. Es wird trotz negativer Konsequenzen fortgesetzt. Eine Mindestzeit von 12 Monaten ist notwendig, um das diagnostizieren zu können. Wobei sich dieser Zeitraum in schweren Fällen auch verkürzen könne.
Das ist in der Kategorie "Disorders due to addictive behaviours", also Krankheiten, die mit suchterzeugenden Verhaltensweisen in Zusammenhang stehen. Direkt davor findet sich "6D10 Gambling disorder", damit sind bereits seit längerem Spielstörungen erfaßt, etwa exzessives Automatenspielen. Auffallend ist, daß die Beschreibung der Gaming disorder praktisch mit der Beschreibung von Gambling Disorder identisch ist. Wenn ich mich nicht vertan habe, dann ist im wesentlichen nur "Gambling" durch "Gaming" ausgetauscht.
Sollte das wie geplant verabschiedet und ab Sommer 2018 gültig werden, dann hätte das bsp. Auswirkungen auf Krankenkassen, welche die Behandlung von so klassifizierten Krankheiten übernehmen.
Laut Golem
WHO: "Gaming Disorder" wird offiziell als Krankheit eingestuft
https://www.golem.de/news/who-gaming-disorder-wird-offiziell-als-krankheit-eingestuft-1712-131895.html
hat der US-Verband Entertainment Software Association (ESA) versucht, die Aufnahme in den ICD-11 zu verhindern. Und schrieb unmittelbar nach der Veröffentlichung:
> "Gesunder Menschenverstand und objektive Forschung beweisen, dass Videospiele nicht süchtig machen"
Wenn ich allerdings an jenen Beitrag vom 01.12.2017 denke, den ich hier eingestellt hatte:
Über 13500 Dollar für Microtransactions - Süchtig nach Ingame-Käufen - der Spieler Kensgold berichtet aus seinem Leben und seinen Erfahrungen mit Spielen und Spielsucht
https://blog.server-daten.de/de/2017-12-01/Ueber-13500-Dollar-fuer-Microtransactions---Suechtig-nach-Ingame-Kaeufen---der-Spieler-Kensgold-berichtet-aus-seinem-Leben-und-seinen-Erfahrungen-mit-Spielen-und-Spielsucht-101
Dann scheint die spezielle Form von Computerspielen mit diesen Microtransactions durchaus dazu geeignet zu sein, labile Leute da "hineinzuziehen".
Allerdings muß man dann auch in der Umkehrung feststellen: Labile Leute können in diverse Richtungen Suchtverhaltensweisen entwickeln. Bei dem einen ist es der Alkohol. Bei dem zweiten ist es exzessiver, faktisch schädlicher Sport. Der dritte spielt oder arbeitet zu viel.
Insofern halte ich persönlich die Frage, ob man online-spielsüchtig werden könne, für längst beantwortet. Natürlich geht das. Man kann so ziemlich nach allen Verhaltensweisen süchtig werden, sofern diese eine Ersatzfunktion für einen haben. Wenn das ein Interessensverband bestreitet, dann halte ich das - auch im Interesse seiner Mitglieder - für eher kontraproduktiv.
Vogelhäuser inspiriert von Architekten - Douglas Barnhard von Sourgrassbuilt baut Vogelhäuser orientiert an Frank Lloyd Wright, Joseph Eichler und dem Bauhaus-Stil
These Modernist Birdhouses are Inspired by Famous Architects
www.archdaily.comBirdhouses built out of repurposed materials influenced by Frank Lloyd Wright, the Bauhaus School, and Eichler.
Der Winter ist auch die Zeit der Vogelhäuser. Da gibt es die unterschiedlichsten Exemplare. Ein waagerechtes Stück Holz. Drauf verleimt zwei Wände. Und zwei Stücke, die zusammen ein Dach bilden - fertig.
Aber geht das auch anders? Für Douglas Barnhard, den Inhaber von Sourgrassbuilt in Santa Cruz, Kalifornien, ist das keine Frage. Er baut Vogelhäuser, bei deren Gestaltung er sich von Architekten inspirieren läßt.
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These Modernist Birdhouses are Inspired by Famous Architects
https://www.archdaily.com/886228/these-modernist-birdhouses-are-inspired-by-famous-architects
Seine Website: Sourgrassbuilt
https://www.sourgrassbuilt.com/
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Manche der kleinen Häuser enthalten "lebende Wände", die mit Sukkulenten bepflanzt sind, um die Vögel zusätzlich anzulocken.
Ein Vogelhaus, das EICHLERESQUE ATRIUM,
https://www.sourgrassbuilt.com/product-page/mid-century-modern-birdhouse-1
ist inspiriert von Eichler-Häusern in der Gegend von San Francisco. Zwei Häuser stehen sich gegenüber. Die Dächer aus Aluminium. An den beiden Mittelteilen gibt es Fenster vom Boden bis zum Dach. Die Grundfläche ist aus Teakholz. Zwischen den beiden Mini-Häusern gibt es ein Pflanzengefäß aus Bambus. Da kann entweder Vogelfutter oder eine Bepflanzung rein.
Auf der Website finden sich zu jedem Vogelhaus einige Hinweise zur Geschichte. Etwa das
KAUAI HOUSE
https://www.sourgrassbuilt.com/product-page/kauai-house
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Das ist inspiriert von diversen Besuchen in Kauai und der typischen Architektur in Hawaii. Auch dort wird Teakholz und Bambus verwendet.
Und wer es ganz modern möchte, der wählt
CUBISM
https://www.sourgrassbuilt.com/product-page/white-birdhouse
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Das ist ein Würfel, der auf einer Kante in einem Holzblock drinsteht. Geeignet für:
> This birdhouse would be perfect for anyone wanting to accent there modern outdoor space while giving some discerning birds a cool home!!
Jemand, der seine Umgebung mit einem modernen Akzent beleben will. Und der seinen Vögeln ein cooles Haus bieten möchte.
Terminerinnerung: Lassen Sie sich per Mail an Termine erinnern - für alle, die - aus welchen Gründen auch immer - eine kurzzeitige oder eine langfristige Erinnerungsmöglichkeit suchen
Vor gut einem Jahr ging das mir mal so. Normalerweise habe ich steuerliche Zahlungstermine problemlos im Griff. Aber im September 2016: Irgendwie war viel los. Und ich dachte an alles mögliche, nur nicht an die zum dritten Monat im Quartal fällige Einkommensteuer-Abschlagszahlung. Ok, ging dann noch glatt. Aber mußte das sein?
Damals sagte ich mir: Ich könne mir doch in einer eigenen Datenbank problemlos eine Mailbenachrichtigung einrichten. Das gibt es schon seit bald zehn Jahren: Nächtlich werden Abfragen ausgeführt, die Daten zu verschiedensten Anlässen sammeln: Rechnungen werden automatisch generiert. An Projekte, die überfällig sind, wird per Mail erinnert. Zu Dokumenten, die auslaufen, werden Hinweismails verschickt. Anschließend werden alle Einzelzeilen zu einem Empfänger zu einer Mail zusammengefaßt und diese verschickt.
Sprich: Die Werkzeuge stehen mir zur Verfügung. Aber irgendwie blieb das liegen.
Vor ein paar Wochen ein Anruf. Mit einer Terminvereinbarung. Und einem größeren Abstand als ursprünglich gedacht.
Da sagte ich mir: "Ach, wäre das schön, wenn ich da zwei Tage davor eine Mail zur Erinnerung bekomme. Nicht, daß ich das - aus welchen Gründen auch immer - vergesse". Man macht hier dies. Da das. Aufträge von Kunden, Social-Media-Aktivitäten, technische Weiterentwicklungen des Gesamtsystems. Da ist die Frage der Zeiteinteilung eine Frage, die sich immer wieder neu stellt.
Kurz darauf die Idee: Wenn das ich brauche und wenn sich für mich dafür nicht die Einrichtung einer eigenen Datenbank lohnt:
Geht das anderen genauso? Können andere das auch brauchen?
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Nun ist das fix zusammengebaut und steht unter
https://terminerinnerung.server-daten.de/de/
für alle Interessenten kostenlos zur Verfügung.
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Wer es nutzen möchte: Registrieren Sie sich einmalig. Dann erhalten Sie ein Zufallspasswort an Ihre Mailadresse. Mit diesem und Ihrem Nutzernamen können Sie sich einloggen.
Anschließend läßt sich mit ein paar Klicks eine Mailbenachrichtigung erstellen: Betreff, die Nachricht. Versanddatum und Uhrzeit.
Ein Job verschickt einmal pro Stunde alle aktiven und fälligen Mails. Und der Job trägt das Versanddatum ein.
Nachrichten können kopiert und gelöscht werden. Sie können jede Nachricht nach dem Erhalt löschen. Oder alle Nachrichten liegen lassen.
Natürlich müssen Sie in der Nachricht nicht exakt schreiben, weshalb Sie sich diese Terminerinnerung eingerichtet haben. Es genügt, daß die Mail für Sie verständlich ist.
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Wenn Sie also immer mal wieder merken, daß Sie Termine "fast vergessen hätten". Und wenn andere Hilfsmittel und Erinnerungsmöglichkeiten nicht so richtig funktionieren.
Sie haben in vier Monaten und drei Tagen einen Termin? Kein Problem. Erstellen Sie einen neuen Eintrag. Datieren Sie diesen auf den gewünschten Zeitpunkt.
Dann gibt es in vier Monaten zwei Möglichkeiten. Entweder haben Sie sich den Termin trotzdem gemerkt. Dann schadet die Mail nicht. Oder Sie haben den Termin "fast vergessen". Dann war die Mail nützlich.
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Es ist zwar nicht auszuschließen, daß noch irgendwo ein "komischer Fehler" drinsteckt. Aber sollte der Versandjob crashen, müßte ich eine Nachricht bekommen. So daß die anstehenden Mails höchstens ein paar Stunden später verschickt werden.
Viel Vergnügen bei der Nutzung. Und wenn Sie das nächste Mal einen Termin fast oder ganz vergessen: Dann geben Sie sich einen Ruck - und erstellen Sie sich Ihre erste eigene Terminerinnerung.
Web-Datenbank-Lösungen sind Werkzeuge. Die einem das Leben einfacher machen können. Aber das klappt nur, wenn man sie auch nutzt.
Mit 2000 Murmeln Musik machen - die Wintergatan Marble Machine von Martin Molin - eine handgefertigte Musikbox mit einem Vibraphon und weiteren Instrumenten - bespielt von 2000 fallenden Murmeln
This Ludicrous New Instrument Makes Music with 2,000 Marbles
www.thisiscolossal.comSwedish musician Martin Molin has long had experience with esoteric instruments like the glockenspiel, traktofon, or Theremin, but he may have topped his musical prowess with the invention of his own new instrument: the Wintergatan Marble Machine, a hand-cranked music box loaded with instruments inc
Wenn Sie Musik machen wollen: Dann werden Sie wohl zuallerletzt an Murmeln denken. Die machen doch keine Musik, die machen bloß ein Geräusch, wenn man sie fallen läßt.
Aber: Was ist, wenn man die Murmeln bsp. auf ein Vibraphon fallen läßt? Ok, eine Murmel erzeugt nun einen Ton, wenn sie in der "passenden Geschwindigkeit" auf eine Platte fällt.
Folglich muß man die Murmeln rhythmisch auf die richtigen Platten fallen lassen. Und man muß sie einsammeln. Wie kann man das machen?
Bei Drehorgeln gibt es ja ähnliche Konzepte. Ferner gibt es diverse historische Vorbilder für Musikautomaten. Das mit Murmeln? Dann kommt so etwas wie die Wintergatan Marble Machine von Martin Molin heraus.
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This Ludicrous New Instrument Makes Music with 2,000 Marbles
http://www.thisiscolossal.com/2016/03/this-ludicrous-new-instrument-makes-music-with-2000-marbles/
Das Video direkt auf Vimeo: Wintergatan - Marble Machine
https://vimeo.com/157743578
Weiteres gibt es auf der Website Witergatan:
http://www.wintergatan.net/#/news
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Es gibt diverse Trichter, die fangen die springenden Murmeln wieder auf. Über ein komplexes System aus Rädern und Bändern werden die Murmeln transportiert. Die Maschinerie wird durch ein manuelles Kurbeln gestartet. Über entsprechende Übersetzungen kommen so die großen Schwungräder langsam auf Touren.
Der Bau begann im August 2014. Erst hoffte Martin Molin, in zwei Monaten fertig zu sein. Die innere Komplexität führte dazu, daß das Projekt quasi außer Kontrolle geriet, über 3000 interne Teile mußten per Hand hergestellt werden. Dafür gingen etwa 14 Monate drauf.
Die Maschine sei so komplex, daß sie wohl derzeit nicht transportfähig ist. Dafür gibt es über den eigenen YouTube-Kanal
Wintergatan
https://www.youtube.com/channel/UCcXhhVwCT6_WqjkEniejRJQ
diverse Videos. Die dortige Version des Videos hat 64 Millionen Aufrufe. Da sind die knapp 500.000 auf Vimeo wenig dagegen.
Zur Sicherheit von Webanwendungen - Wordpress wurde per Brute Force angegriffen - bis zu 14 Millionen Attacken pro Stunde - Ziel: Kryptominer installieren
Breaking: Aggressive WordPress Brute Force Attack Campaign Started Today, 3am UTC
www.wordfence.comA massive distributed brute force attack campaign targeting WordPress sites started this morning at 3am Universal Time, 7pm Pacific Time. The attack is broad in that it uses a large number of attacking IPs, and is also deep in that each IP is generating a huge number of attacks. This is the most aggressive campaign
Vor etwa einer Woche gab es wieder einmal so eine Meldung: Wordpress wurde massiv von Hackern angegriffen. Das Sicherheitsunternehmen Wordfence berichtete in seinem Blog darüber: Die Attacke sei so heftig gewesen, daß sie erst einmal ihre eigene Logging-Infrastruktur aufrüsten mußten. Von der heftigsten Attacke seit 2012 ist die Rede.
Brute-force heißt: Es werden Kombinationen aus Nutzernamen und Passwörtern durchprobiert. Eigentlich zufällig. Aber häufig wird bei Wordpress der Standardadministrator "admin" nicht geändert. So daß man es bsp. mit der Kombination admin/123456 probieren kann.
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Breaking: Aggressive WordPress Brute Force Attack Campaign Started Today, 3am UTC
https://www.wordfence.com/blog/2017/12/aggressive-brute-force-wordpress-attack/
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Die wesentlichen Stichworte:
> The attack has so far peaked at 14.1 million attacks per hour.
> The total number of IPs involved at this time is over 10,000.
> We are seeing up to 190,000 WordPress sites targeted per hour.
> This is the most aggressive campaign we have ever seen by hourly attack volume.
14 Millionen Attacken pro Stunde. Das sind 3888 Attacken pro Sekunde bzw. 233.333 Attacken pro Minute. Ausgehend von einem Botnetz von mehr als 10.000 IP-Adressen. Bei 190.000 Wordpress-Sites, die in einer Stunde angegriffen wurden, wären das etwa 73 Versuche pro Wordpress-Site. Richtige Offline-Brute-Force-Attacken testen allerdings wirklich Millionen von Kombinationen. Da sind etwa 73 pro Website eher wenig.
Eine Vermutung der Autoren: Am 05.12.2017 wurde eine Datenbank mit 1,4 Milliarden Kombinationen Nutzername/Passwort veröffentlicht. Die leicht zu durchsuchen sei. Ferner seien etwa 14 % der Kombinationen völlig neu, also "erfolgversprechend". Bis jetzt seien Brute-Force-Angriffe gegen Wordpress nicht so erfolgreich gewesen. Aber:
> This new database provides fresh credentials that, when matched with a WordPress username, may provide a higher success rate for attackers targeting sites that do not have any protection.
Durch diese neue Datenbank gäbe es eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit, Seiten angreifen zu können, die keinen Schutz haben.
Laut dem Standard
Hacker greifen Wordpress an: Bis zu 14 Millionen Attacken stündlich
https://derstandard.at/2000070832781/Hacker-greifen-Wordpress-an-Bis-zu-14-Millionen-Attacken-stuendlich
sei es nicht das Ziel der Hacks gewesen, Inhalte zu ändern. Stattdessen wurden Kryptomining-Skripte eingebaut. Sprich: Den Lesern der Website wird ein Script untergejubelt, so daß deren PCs nun mit Kryptomining beschäftigt sind. Dort ist davon die Rede, daß das Coinhive-Script eingebaut wurde, das Monero schürft.
Allerdings: Was kann man da machen? Etwa dann, wenn man die Informationen vom Hasso-Plattner-Institut
Die Top Ten deutscher Passwörter
https://hpi.de/pressemitteilungen/2017/die-top-ten-deutscher-passwoerter.html
mit hinzunimmt. 123456 ist das beliebteste Passwort. Die Plätze 2 - 5 sind analog aufgebaut. Es folgen "hallo" und "passwort".
Wer Wordpress installiert, möge minimal den Standardaccount "admin" ändern. Und für das Passwort "einmal auf die Tastatur fallen". 15 bis 20 Zeichen unter Verwendung von Sonderzeichen und Zahlen sowie Groß/Kleinschreibung.
Wer selbst ein Onlinesystem betreibt: Da ist es wichtig, zu häufige Anfragen hintereinander abzublocken.
Innerhalb von meiner Dienstleistung Server-Daten geht das seit geraumer Zeit so, daß ein gescheitertes Login in eine Tabelle eingetragen wird. Dann muß der Nutzer eine Sekunde warten. Gibt es innerhalb eines gewissen Zeitfensters ein weiteres gescheitertes Login dieses Nutzers, wartet er erneut. Aber länger. Das geht hoch - und bremst jeden Brute-Force-Angriff ab.
Ferner sieht man da auch so manches an Unsinn. Etwa, wenn als Nutzername ein Ausdruck wie B5D5A410-DC94-4845-997D-DEA91224D282 verwendet wird. Eine "sinnvolle Attacke" kann das eigentlich nicht sein. Oder es gibt andere online genutzte Werkzeuge, die solche Nutzernamen und Passwörter kennen.
Jedenfalls gilt im Internet: Solche Attacken gibt es ständig. Aber es gibt auch Abwehrmaßnahmen.
Miniature Calendar - building tiny worlds - Tatsuya Tanaka baut seit April 2011 täglich kleine Miniaturwelten und photographiert sie - inzwischen über 2000 Bilder
Tatsuya Tanaka Continues Building Tiny Worlds in his Daily Miniature Calendar Photo Project
www.thisiscolossal.comSince April 2011, art director and photographer Tatsuya Tanaka's imagination has built a magnificent number of miniature worlds (previously here and here). Through the artist's clever lens, everyday activities like construction work, walking the dog, getting a parking ticket, and plowing through a b
Man nehme einige Alltagsgegenstände. Etwa Wäscheklammern, die am Rand eines Frotteetuches befestigt werden. Dann befestigt man an jeder Wäscheklammer eine winzige Figur. Und photographiert das entstandene kleine Kunstwerk. Und schon stürzen sich mutige Schwimmer in das blaue Wasser.
Nach diesem Muster erschafft der japanische Künstler Tatsuya Tanaka seit April 2011 tägliche Szenen. Die er zu einem Miniatur-Kalender zusammenfügt.
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Tatsuya Tanaka Continues Building Tiny Worlds in his Daily Miniature Calendar Photo Project
http://www.thisiscolossal.com/2017/12/tatsuya-tanaka-miniature-calendar/
Seine Website: Miniature - Calendar
http://miniature-calendar.com/
Auf Instagram hat er über eine Million Follower:
@tanaka_tatsuya
https://www.instagram.com/tanaka_tatsuya/
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Da werden Schallplatten zu Rennstrecken. Ein hart gekochtes Ei ist aufgeschnitten der perfekte Swimming Pool. Oder senkrechte Käsestücke mutieren zur Kletterwand. Und Wattestäbchen sind doch die perfekten Straßenlampen für Autos. Auf Pralinen wird in den Tunnel eingefahren. Die Borsten einer Zahnbürste werden mit einem Rasenmäher abgeschnitten. Und eine ganze Armada von Leuten rollt ein Stoffstück zusammen.
Faszinierend daran ist, wie die "Alltagsgegenstände" sofort und völlig selbstverständlich eine ganz andere Funktion zugewiesen bekommen. Da wird der "geschickt hingelegte und aufgestellte" Gürtel zum drohenden Drachen, der von wackeren Leuten bekämpft wird. Oder ein Kleiderbügel und ein zusammengerolltes Frotteetuch mutieren zum Flieger, in den Leute einsteigen.
Treffend der Satz auf der Website unter About:
http://miniature-calendar.com/about/
> Everyone must have had thoughts like these before:
> Broccoli and parsley may sometimes look like a forest of trees, and tree leaves floating on the surface of water may sometimes look like little boats. Everyday occurrences seen from a miniature perspective can bring us lots of fun thoughts.
Brokkoli und Petersilie - sie sehen doch manchmal aus wie ein Wald. Und Blätter, die auf dem Wasser treiben, wirken doch manchmal wie kleine Boote. Tägliche Ereignisse, betrachtet aus der Miniaturperspektive, bringen uns doch viele lustige Gedanken.
Die Seite "About" listet diverse Ausstellungen. Drei Bücher hat er inzwischen veröffentlicht.
Praktisch sind das heutzutage Künstler, die etwas anfangen, das außer ihnen niemand macht. Das machen sie über einen längeren Zeitraum. Und per Instagram und anderen Social-Media - Plattformen finden sie ein weltweites Publikum. So daß sie mit ihren Social-Media-Aktiväten ihre eigene Vermarktung erledigen.
Google Suchindex: Mobile first - Index auch für Suchen auf dem Desktop rückt näher - Websites, die nicht mobil nutzbar sind, verlieren - responsives Webdesign als beste Lösung
Wer über die Weihnachtsfeiertage noch nach "etwas Arbeit" sucht: Der sollte womöglich einen Blick auf seine Website werfen. Zumindest dann, wenn ihm diese ab und zu Anfragen und Kunden bringt, sofern die Kunden über Google kamen.
Google hatte es im Oktober 2016 bereits angekündigt: Längerfristig soll der "mobile Index" der Primärindex auch für Suchen auf dem Desktop werden.
Das heißt: Ursprünglich gab es nur einen Index, aus dem die Suchergebnisse entsprechend ihrer Rangordnung angezeigt wurden. Dann gab es erste mobile Geräte und Suchanfragen über Google von solchen Geräten. Irgendwann hat Google damit begonnen, Seiten, die sich schlecht mobil nutzen lassen, in diesem Index abzuwerten. Das war der Beginn des "mobilen Index". Eine Seite konnte also im "Desktop-Index" vorne auftauchen. War sie aber auf mobilen Geräten schlechter nutzbar, war auch dort die Suchmaschinenposition schlechter.
Schon seit geraumer Zeit erhält Google deutlich mehr Anfragen über mobile Geräte als über Desktop-Geräte. Damit gab es im letzten Jahr eine Ankündigung, daß Google verstärkt damit experimentiert, den Smartphone-Googlebot weiterzuentwickeln. Dieser untersucht nicht nur den Text und die Links, so wie das der klassische Googlebot seit Jahren macht. Sondern er spidert zusätzlich JavaScript und CSS-Dateien. Und ermittelt, ob die Website gut auf mobilen Geräten nutzbar ist. Damit kann diese "mobile Nutzbarkeit der Website" direkt zu einem Rankingkriterium werden.
Im Webmaster-Central-Blog gab es nun einen erneuten Hinweis auf die wohl baldige Einführung des "Mobile first - Index".
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Getting your site ready for mobile-first indexing
https://webmasters.googleblog.com/2017/12/getting-your-site-ready-for-mobile.html
Der Beitrag vom letzten Jahr: Mobile-first Indexing
https://webmasters.googleblog.com/2016/11/mobile-first-indexing.html
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Das Problem:
> To recap, currently our crawling, indexing, and ranking systems typically look at the desktop version of a page's content, which may cause issues for mobile searchers when that version is vastly different from the mobile version.
Das Crawling, Indexieren und Ranken prüft die Desktop-Version. Aber oft gibt es spezielle mobile Seiten, die deutlich abgespeckt sind. Dann klickt der Nutzer ein solches "Desktop-Ergebnis" an. Die Website leitet den Nutzer auf die mobile Seite weiter. Und dort finden sich womöglich deutlich weniger Informationen. Oder die Informationen sind kaum lesbar (Schrift zu klein, kein Viewport), sie laufen rechts über, Formulare hängen rechts über usw.
Die Logik des "Mobile first - Index" dagegen:
> Mobile-first indexing means that we'll use the mobile version of the content for indexing and ranking, to better help our – primarily mobile – users find what they're looking for.
Zur Einschätzung einer einzelnen Seite wird die mobile Version des Contents herangezogen. Nicht die möglicherweise größere und reichhaltigere Desktop-Version. Die Wirkung: Der Nutzer, der mobil sucht, findet auf der Seite auch das, was ihm im Suchergebnis angezeigt wurde. Weil er gar nicht auf die Desktop-Version geschickt und von dort zur mobilen Version weitergeleitet wird, sondern sofort die Daten der mobilen Variante sieht.
Eine direkte Wirkung: Der Smartphone-Googlebot
https://support.google.com/webmasters/answer/1061943
> Mozilla/5.0 (Linux; Android 6.0.1; Nexus 5X Build/MMB29P) AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko) Chrome/41.0.2272.96 Mobile Safari/537.36 (compatible; Googlebot/2.1; +http://www.google.com/bot.html)
spidert sehr viel häufiger. Und die Seiten, die im Google-Cache angezeigt werden, zeigen nicht mehr die Desktop-, sondern die mobile Variante.
Was ist zu tun?
Unproblematisch ist das für alle Websites, die bereits responsives Webdesign nutzen. Das heißt: Ein Inhalt ist nur unter einer Adresse verfügbar. Die Darstellung paßt sich der Breite des Browsers an. Bei einem breiten Browserfenster (bsp. ab 1000 Pixeln) kann der Content zwei- und dreispaltig erscheinen. Bei einem schmaleren Browserfenster (bsp. weniger als 600 Pixel) rutschen die Blöcke von rechts nach unten, so daß der Nutzer lediglich nach unten scrollen muß. Er kann aber alle Inhalte finden. Wenn es keine breiten Tabellen gibt, muß der Leser niemals nach rechts scrollen.
Wenn Sie den hiesigen Blog als Beispiel nehmen: Wenn Sie hier einen einzelnen Beitrag aufrufen und das Desktop-Fenster schmaler machen. Dann springt die Leiste rechts bei einer Breite kleiner als 680 Pixeln nach unten unterhalb des Beitrags. Der Beitrag selbst wird einfach schmaler. Die Liste mit den zehn neuesten Beiträgen kann unten durchgesehen und angeklickt werden. Ebenso stehen dort die Links zu den weiteren Kategorisierungen zur Verfügung.
Haben Sie einen einzelnen Begriff aufgerufen und machen Sie das Browserfenster schmaler, dann rutscht die graue Leiste rechts ebenfalls nach unten. Zusätzlich wird aus der Links-Rechts-Anordnung Datum - Beiträge eine Oben-Unten-Anordnung: Das Datum steht über dem Beitrag, so daß für den Beitragstitel und die Schlagworte der ganze Platz in der Breite zur Verfügung steht.
Technisch steckt da nicht allzuviel dahinter. Man sortiert die Inhalte in ein Parent-Div (der gesamte Inhalt nach dem Header mit Klasse row-container) und zwei Div-Elemente (der eine für den Inhalt, der andere für die rechte Seitenleiste). Legt man nichts sonst fest, stehen diese beiden Container untereinander. Man startet also mit der mobilen Ansicht. Dann genügt eine media Query:
> @media(min-width:680px) { }
mit einem Inhalt:
> .row-container { display:flex }
Das sorgt bereits dafür, daß die beiden Container ab einer Mindestbreite von 680 Pixeln nebeneinanderstehen. Ferner dürfen Objekte keine festen Breiten (width:400px), sondern nur maximale Breiten (max-width:400px) haben. In manchen Fällen ist noch eine Anweisung width:100% notwendig, damit der ganze Platz genutzt wird. Das sorgt dafür, daß Eingabefelder oder eine Kommentarbox beim Verkleinern des Fensters mitschrumpfen und nicht überhängen.
Ferner sollten die Schriftgrößen nur relativ sein, nicht absolut. Am besten mit font-size:1em die "normale Schriftgröße" auswählen. Statt fixierter Höhe (height:60px) nimmt man min-height:60px. Das sorgt dafür, daß bei einem schmalen Bildschirm das Objekt in der Höhe vergrößert werden kann, so daß der Text im Objekt bleibt.
Schließlich sorgt eine einzige Anweisung
> <meta name="viewport" content="width=device-width, inital-scale=1.0" />
dafür, daß der Browser die Breite des Geräts berücksichtigt und nicht beim Erstaufruf die Darstellung so sehr verkleinert, daß nichts mehr lesbar ist.
Ergebnis (aus dem ersten Link):
> As we said, sites that make use of responsive web design and correctly implement dynamic serving (that include all of the desktop content and markup) generally don't have to do anything.
Websites, die responsives Webdesign nutzen und die korrekt dynamische Bereitstellung nutzen, müssen nichts tun. Nur: Was ist "dynamische Bereitstellung"?
Dynamische Bereitstellung
https://developers.google.com/search/mobile-sites/mobile-seo/dynamic-serving
> Bei der dynamischen Bereitstellung übermittelt der Server unter derselben URL unterschiedlichen HTML- und CSS-Code. Der verwendete Code hängt davon ab, welcher User-Agent die Seite angefordert hat.
Sprich: Wer korrekt implementiertes responsives Webdesign nutzt, der braucht gar keine "dynamische Bereitstellung". Persönlich würde ich davon ebenso wie von gesonderten mobilen Versionen auch abraten. Denn die Erkennung von User-Agents (User-Agent-Sniffing) ist ziemlich heikel. Die Zeit steckt man lieber in ein responsives Webdesign. Mit diesem existiert das Problem nicht: Alle Nutzer haben dieselbe Adresse und sehen denselben Inhalt. Die Darstellung paßt sich dem Gerät an.
Wer dagegen zwei Urls nutzt (bsp. www.example.com versus mobil.example.com), der muß alle Inhalte doppelt bereitstellen. Es sollte ein Canonical Element geben, die beiden Seiten sollten per link rel=canonical und link rel=alternate aufeinander verweisen. Das alles erhöht die Zahl möglicher Fehler deutlich, so daß Content womöglich doppelt im Index auftaucht oder daß Nutzer mit fehlerhaften Weiterleitungen von der Desktop- zur mobilen Version zur Verzweiflung getrieben werden.
Persönlich würde ich mir deshalb die Mühe mit einer solchen doppelten Bereitstellung niemals machen. Egal, ob man das unter derselben Adresse (dynamische Bereitstellung) oder unter zwei verschiedenen Subdomains macht.
Ansonsten gibt es von Google verschiedene Testmöglichkeiten. Zuallererst die Search Console ( unter https://www.google.com/webmasters/ erreichbar ). In die man seine Websites einträgt. Dort gibt es genaue Hinweise, welche Seiten noch nicht mobil ready sind. Dort kann man ebenfalls prüfen, ob der Googlebot CSS- und JavaScript-Dateien spidern darf.
Fallen dort Seiten auf, gibt es den auch direkt zugänglichen Mobile-Test:
https://search.google.com/test/mobile-friendly
Dort werden die Punkte (Viewport definiert, Schrift ausreichend groß, keine überhängenden Breiten, klickbare Elemente nicht zu nah beieinander) geprüft. Ferner gibt es eine Bildschirmansicht, wie die Seite auf einem mobilen Gerät aussieht.
Wer übrigens noch immer der Meinung ist, daß er per mobiler Nutzung keine Interessenten erhält. Bei einem dieser Google-Texte gab es einen interessanten Hinweis: 70 Prozent der mobilen Suchen kämen aus Büros und Privatwohnungen. Bei denen man davon ausgehen kann, daß Desktop-Rechner in der Nähe sind.
Sprich: Nutzer suchen mobil. Finden sie dort interessante Sachen, dann greifen sie das am Desktop auf.
Früher hieß es: Wer nicht in Google auftaucht, ist unsichtbar. Aus diesen anstehenden Änderungen ergibt sich: Wer nicht im mobilen Index auftaucht (etwa, weil die Seite zwar am Desktop schick aussieht, aber mobil nicht nutzbar ist und deshalb im zukünftig mobilen Index nach hinten rutscht), der ist unsichtbar.
Solar roadways - China nimmt eine Strasse mit Solarenergie und transparentem Beton als Deckschicht in Betrieb - E-Autos können geladen und autonome Fahrzeuge gesteuert werden
China is building solar roadways – ‘transparent concrete’ atop solar cells that charge driving cars
electrek.coChina is building roadways with solar panels underneath that may soon have the ability to charge cars wirelessly and digitally assist automated vehicles. This second solar roadway project – p…
Ein interessantes Strassenprojekt soll in China bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden.
Ein 1.2 Meilen langes Stück des Jinan City Expressway wird mit Solarpaneelen belegt. Drüber kommt transparenter Beton, der sich wie normaler Asphalt verhalten soll. Drunter ist eine Schicht, die die Solarpaneelen gegen den Boden abschirmt.
Das Ergebnis soll so stabil sein, daß mittelschwere LKW die Strasse nutzen können.
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China is building solar roadways – ‘transparent concrete’ atop solar cells that charge driving cars
https://electrek.co/2017/12/21/china-solar-roadways-transparent-concrete-solar-cells-charge-cars/
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Zum einen können E-Autos damit während der Fahrt auf dieser Strecke aufgeladen werden. Die Strecke funktioniert also wie eine Ladestation.
Zum anderen ist die Strecke bereits vernetzt:
> It was noted by engineers that wireless vehicle charging could soon be integrated and automated car functions could take advantage of the inherent data in this this already wired roadway.
So daß autonome Fahrzeuge gesteuert werden können. Das autonome Fahren wäre damit auf solchen Straßen einfach möglich.
Im September wurde bereits in derselben Stadt ein anderes Teilstück eröffnet:
China opens first trial photovoltaic road
http://english.ningbo.gov.cn/art/2017/10/14/art_926_847292.html
Das ist eine 160 Meter lange Strecke. Da fahren auch Busse auf den Solarpaneeln rum.
Interessant finde ich die Anmerkung unter dem ersten Text. Über Solarpaneele auf Straßen hätten sich schon viele lustig gemacht. Aber:
> How many of these groups considered that solar panels might be below 20¢/W? How many of these people considered that clear concrete would be a viable thing? China has the solar chops to take on real research and experiment with things that might fail – I no longer doubt solar roadways might work.
Wer hätte gedacht, daß Solarpaneels so günstig werden? Und wer hätte gedacht, daß es durchsichtigen Beton gibt? Der Autor zweifelt jedenfalls nicht mehr daran, daß Solar-Strassen nicht funktionieren könnten.
Dann zählt er eine ganze Reihe von Versuchen auf. U.a. die niederländische Solar-Strasse, die von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann.
In Indien gibt es ein ähnliches, bald schon sensationelles Projekt:
Canal-top solar power plants: One example of Narendra Modi's Gujarat Model that's working well
http://www.firstpost.com/india/canal-top-solar-power-plants-one-example-of-narendra-modis-gujarat-model-thats-working-well-3225926.html
Da werden Wasserkanäle mit Solaranlagen überbaut. Das führt dazu, daß kein Platz anderswo benötigt wird. Der in einem dichtbesiedelten Land wie Indien rar ist.
Bundesfinanzhof: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann als Verlust bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden - VIII R 13/15
Der Bundesfinanzhof hat in einem gestern veröffentlichten Urteil eine interessante Entscheidung getroffen. Die - wenn ich das einigermaßen richtig sehe - deutliche Auswirkungen auch für andere Fälle haben könnte. Darüber wurde zwar keine Entscheidung getroffen. Aber es gibt einen entsprechenden Hinweis in der Pressemitteilung.
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Die PM: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - Urteil vom 24.10.2017 VIII R 13/15
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35328&pos=0&anz=77
Das Urteil: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15 - ECLI:DE:BFH:2017:U.241017.VIIIR13.15.0
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35334&linked=urt
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Die Konstellation:
> Im Urteilsfall gewährte der Kläger einem Dritten in 2010 ein verzinsliches Darlehen. Seit August 2011 erfolgten keine Rückzahlungen mehr. Über das Vermögen des Darlehensnehmers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger meldete die noch offene Darlehensforderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall der Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Dem folgten Finanzamt und Finanzgericht (FG) nicht.
Nach früherer Rechtssprechung scheint so eine Verlustgegenrechnung nicht möglich gewesen zu sein. Der Darlehensgeber muß zwar die Zinsen versteuern. Wenn am Ende aber kaum mehr etwas zurückgezahlt wird, ist das Geld weg. Das ist eine nicht unerhebliche Ungleichbehandlung von Einnahmen und Verlusten.
Die beiden Leitsätze aus dem Urteil:
> 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG.
Hier ist ausdrücklich auf die Einführung der Abgeltungssteuer Bezug genommen.
> 2. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Gegen das FG-Urteil wurde Revision eingelegt. Diese hatte Erfolg.
> Die Revision hiergegen hatte Erfolg. Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück. Nach seinem Urteil soll mit der Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden. Nach dem Urteil des BFH wird damit die traditionelle Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben. In der Folge dieses Paradigmenwechsels führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Insoweit ist nunmehr eine Rückzahlung der Kapitalforderung, die -ohne Berücksichtigung der in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gesondert erfassten Zinszahlungen- unter dem Nennwert des hingegebenen Darlehens bleibt, dem Verlust bei der Veräußerung der Forderung gleichzustellen.
Der Darlehensgeber kann die Forderung verkaufen und bekommt weniger dafür, als die Forderung "eigentlich wert ist". Dann muß dieser Fall allerdings steuerlich dem Fall gleichgestellt werden, daß es eben endgültig nur noch sehr wenig zurückgibt.
Hier war die Sache noch nicht entscheidungsfähig. Denn es war unklar, ob der Forderungsausfall bereits endgültig war.
> Wie die Veräußerung ist nach dem Urteil des BFH auch die Rückzahlung ein Tatbestand der Endbesteuerung. Danach liegt ein steuerbarer Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass (über bereits gezahlte Beträge hinaus) keine (weiteren) Rückzahlungen (mehr) erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus. Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist. Hierzu hat das FG in einem zweiten Rechtsgang weitere Feststellungen zu treffen.
Es gab zwar ein Insolvenzverfahren. Aber das Finanzgericht hatte sich nicht näher damit beschäftigt, ob der Totalverlust nun tatsächlich in diesem Jahr eingetreten war.
Der Hinweis auf die Auflösung einer Kapitalgesellschaft:
> Inwieweit diese Grundsätze auch für einen Forderungsverzicht oder etwa den Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft gelten, hatte der BFH nicht zu entscheiden. Auch in diesem Bereich dürfte jedoch die mit der Abgeltungsteuer eingeführte Quellenbesteuerung die traditionelle Beurteilung von Verlusten beeinflussen.
Das Urteil zitiert einen Satz des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017, der eine strikte Symmetrie fordert:
> 16 cc) Dies folgt auch aus dem Gebot der Folgerichtigkeit (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2017 2 BvL 6/11, BFH/NV 2017, 1006, Rz 104, m.w.N.); denn führt die Rückzahlung der Kapitalforderung über dem Nennwert zu einem Gewinn i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG, muss auch eine Rückzahlung unter dem Nennwert zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust führen.
Wenn auf den Gewinn Steuern zu zahlen sind, ist auch der Verlust steuerlich zu berücksichtigen.
Europäischer Gerichtshof: Uber ist nicht als Informationsdienstleister, sondern als Verkehrsdienstleistung einzuschätzen - Urteil mit weitreichenden Folgen - C-434/15
Beim Schlußantrag im Mai 2017 hatte sich das Ergebnis schon abgezeichnet. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden:
Die - durchaus umstrittene - Plattform Uber ist als Verkehrsdienstleistung einzuschätzen. Nicht - wie von Uber erhofft - als Informationsdienstleister. Folglich können die EU-Mitgliedsstaaten selbst Regelungen festsetzen. Vor allem ist es damit möglich, Uber wie ein Beförderungsunternehmen zu behandeln, so daß dieselben Regeln wie für Taxis gelten können.
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Die Pressemitteilung (PDF): Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen
Die Mitgliedstaaten können daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-12/cp170136de.pdf
Das Urteil von heute:
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 56 AEUV – Art. 58 Abs. 1 AEUV –Verkehrsdienstleistungen – Richtlinie 2006/123/EG – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Richtlinie 2000/31/EG – Richtlinie 98/34/EG – Dienste der Informationsgesellschaft – Vermittlungsdienst, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglicht, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten – Genehmigungspflicht“
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198047&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=514231
Bei Heise: EuGH: Uber rechtlich mit Taxi-Unternehmen gleichgestellt
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Uber-rechtlich-mit-Taxi-Unternehmen-gleichgestellt-3923959.html
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Die zentrale in dem Verfahren war: Ist Uber gemäß der einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts als Informationsdienstleister einzuschätzen? Oder sind die Regeln anzuwenden, die für Beförderungsunternehmen gelten? Parteien waren ein Berufsverband der Taxifahrer in Barcelona und Uber.
> Zur Klärung der Frage, ob die Geschäftspraktiken von Uber Systems Spain und der mit ihr verbundenen Gesellschaften (im Folgenden zusammen: Uber) als unlauter eingestuft werden und gegen spanische Wettbewerbsvorschriften verstoßen können, hält der Juzgado de lo Mercantil n° 3 de Barcelona (Handelsgericht Nr. 3 von Barcelona) die Prüfung für erforderlich, ob Uber einer vorherigen behördlichen Genehmigung bedürfe. Dazu sei festzustellen, ob die Dienste dieser Gesellschaft als Verkehrsdienstleistungen, als Dienste der Informationsgesellschaft oder als eine Kombination beider Dienstleistungsarten anzusehen seien. Denn von dieser Einstufung hänge ab, ob Uber eine vorherige behördliche Genehmigung besitzen müsse. Insbesondere könnten die Geschäftspraktiken von Uber nicht als unlauter angesehen werden, wenn der fragliche Dienst unter die Richtlinie 2006/123 oder die Richtlinie 98/34 falle.
Ist Uber eine Informationsdienstleistung? Dann wäre keine behördliche Genehmigung notwendig.
Interessant ist, daß diverse Instanzen meinten, daß die Vorlagenfrage zu ungenau sei, der EuGH damit gar nicht zuständig sei.
> Die spanische, die griechische, die niederländische, die polnische und die finnische Regierung, die Europäische Kommission sowie die EFTA‑Überwachungsbehörde machen geltend, die Vorlageentscheidung sei sowohl hinsichtlich der im Ausgangsverfahren anwendbaren nationalen Regelung als auch der Art der dort streitigen Tätigkeiten nicht hinreichend genau.
Das hat der EuGH zurückgewiesen und das Vorabentscheidungsersuchen für zulässig erklärt.
Die inhaltliche Feststellung war nun deutlich: Uber macht deutlich mehr als nur zu vermitteln. Uber gibt ein Angebot für eine Beförderungsdienstleistung ab (RN 38):
> In einer Situation wie der vom vorlegenden Gericht genannten, in der die Personenbeförderung durch nicht berufsmäßige, das eigene Fahrzeug benutzende Fahrer vorgenommen wird, gibt der Erbringer dieses Vermittlungsdienstes nämlich gleichzeitig ein Angebot über innerstädtische Verkehrsdienstleistungen ab, das er u. a. durch Software-Tools wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Applikation zugänglich macht und dessen allgemeine Funktionalität für Personen, die dieses Angebot für eine innerstädtische Fahrt in Anspruch nehmen möchten, er organisiert.
Ferner legt Uber Bedingungen fest.
> Zudem übt Uber einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen aus, unter denen diese Fahrer die Leistung erbringen.
Dazu gehört u.a., daß Uber direkt das Geld von den Fahrgästen kassiert und einen Teil davon an die Fahrer weiterleitet. Höchstpreise werden festgesetzt und Fahrer unterliegen Bedingungen. Die Konsequenz:
> Dieser Vermittlungsdienst ist somit als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, anzusehen und daher nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“ im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34, auf den Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/31 verweist, sondern als „Verkehrsdienstleistung“ im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123 einzustufen.
Das Urteil halte ich nur für konsequent. Uber bietet nicht nur eine App, sondern will massiv - quasi offline - Regeln für die Fahrer festlegen. Damit geht das eben deutlich über einen Informationsdienstleister hinaus. Die Information ist nur ein kleiner Teil der eigentlichen Beförderungsdienstleistung.
Wie kann man sich hinsetzen? Kevin Parry kennt 50 verschiedene Varianten - die er in vier Minuten vorführt
50 Ways to Sit (Animation Reference)
www.youtube.comInstagram - https://www.instagram.com/kevinbparry/ Facebook - https://www.facebook.com/kevinparryanimation Twitter - https://www.twitter.com/kevinbparry
Bei manchen Sachen denkt man auf den ersten Blick: Das kann ja wohl gar nicht sein. Sich hinsetzen. Was soll da schon dabei sein?
Dabei ging es mir erst kürzlich so, daß ich in der Straßenbahn stand. Ein Platz frei wurde, ich wollte mich gar nicht hinsetzen. Aber eine andere Person strebte sehr schnell auf diesen Platz. Wohl mit dem Gedanken, schneller zu sein als ich. Und als die Person saß, widmete sie sich ausgiebig ihrem Smartphone.
Kevin Parry, ein Künstler aus Portland in Oregon, hat daraus jedenfalls einen kleinen und unterhaltsamen Film gedreht. Das Ergebnis ist beeindruckend.
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50 Ways to Sit (Animation Reference)
https://www.youtube.com/watch?v=GFdWIm4ygpM
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Vom "generischen Sich-Hinsetzenden". Über den Mann in der Subway. Der Vlogger, der sich beim Hinsetzen filmt und erst einmal den Stuhl säubert.
Und natürlich auch ein Betrunkener, der Mensch im Wartezimmer, der gleich nach der Zeitung greift. Oder jener, der zu spät zu einer Aufführung kommt und sich bemüht und zerknirscht hineinschleicht.
Aber das sind nur einige der Beispiele von der ersten Minute. Da gibt es also noch viel mehr.
Dem einen ist es kalt. Dem nächsten warm (oder andersrum). Der dritte ist in etwas reingetreten, das er nun versucht, zu entfernen. Und jener, der ein gebrochenes Bein hat, ist natürlich auch mit dabei.
Gegen Ende gibt es dann noch den dramatischen Auftritt, den Yoga-Begeisterten und jenen, dem sein Schuh aufgegangen ist. Ist der Schuh wieder zugebunden, geht der Herr weiter - und das Video ist beendet.
Auf seinen Accounts bei Instagram
https://www.instagram.com/kevinbparry/
Facebook
https://www.facebook.com/KevinParryAnimation/
und Twitter
https://twitter.com/kevinbparry
gibt es noch weitere dieser verblüffenden und faszinierenden Dinge. Laut seiner Website
arbeitet er als Stop-Motion Animator. Aktuell ist er mit einem Film beschäftigt.
> I'm currently animating on the stop-motion animated feature Film 5, at LAIKA, in Portland, OR.
Auld Lang Syne - Drohnen-Technik als Antwort auf drohendes karoshi - japanisches Unternehmen Taisei will zu lange arbeitende Mitarbeiter mit Drohne und Musik nach Hause treiben
Firm to use drone on overtime workers
www.bbc.comThe Japanese plan to force staff home by using a musical drone leaves experts unimpressed.
Liebe Blogleser: Sie kennen doch sicherlich das schöne Lied "Nehmt Abschied Brüder, ungewiss ist alle Wiederkehr". Klar - wer kennt das nicht. Ein Ohrwurm.
Dahinter steckt das schottische Lied "Auld Lang Syne". In Japan wird das Lied häufig verwendet, um in Kaufhäusern auf die baldige Schließung hinzuweisen.
Aber in Zukunft könnte das Lied in Japan in einer noch ganz anderen Situation erklingen. Nämlich gespielt von einer Drohne, die über den Köpfen von Mitarbeitern schwebt, die partout nicht Feierabend machen wollen.
In Japan ist das Mehr-Arbeiten so selbstverständlich, daß es immer wieder zu Todesfällen aufgrund von Überarbeitungen kommt. Dafür gibt es sogar das eigene japanische Wort "karoshi".
Die Drohne soll Mitarbeiter "nach Hause scheuchen".
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Japanese firm to use drone to force overtime staff to go home
http://www.bbc.com/news/world-asia-42275874
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Experten seien von dieser Idee "nicht so angetan", einer bezeichnete das als "silly idea".
Norihiro Kato, ein Direktor bei Taisei:
> "You can't really work when you think 'it's coming over any time now' and hear Auld Lang Syne along with the buzz"
Im April 2018 soll die Drohne über den eigenen Mitarbeitern schweben. Später soll sie auf den Markt kommen.
Seijiro Takeshita, Professor of Management und Information an der University of Shizuoka, hält davon nichts.
Die endlose Überarbeitung sei sehr tief in der japanischen Kultur verwurzelt.
Scott North, ein Soziologieprofessor an der Osaka University, meint: Die Drohne möge Mitarbeiter veranlassen, das Büro zu verlassen. Aber dann würden die Mitarbeiter die Arbeit mit nach Hause nehmen. Seine Position:
> To cut overtime hours, it is necessary to reduce workloads, either by reducing the time-wasting tasks and tournament-style competitions for which Japanese workplaces are notorious, or by hiring more workers.
Die Arbeitsbelastung müsste sinken. Zeitraubende Tätigkeiten müßten reduziert werden, der Wettbewerb zwischen Arbeitern müsse beschränkt werden. Schließlich: Mehr Leute einstellen.
80 Überstunden im Monat sind keine Seltenheit, es können aber auch 160 sein. Bei einer 40-Stundenwoche hat ein Monat etwa 160 Arbeitsstunden, so daß 80 Überstunden einem 12-Stundentag entsprechen.
Wer das Lied auf schottisch hören möchte:
Auld Lang Syne
https://www.youtube.com/watch?v=acxnmaVTlZA
Oder von Sissel Kyrkjebø (Norwegen) - Auld Lang Syne - auf großer Bühne:
https://www.youtube.com/watch?v=W4r74IIKbh8
Die deutsche Version findet sich bei YouTube in unterschiedlichsten Varianten.
2. Singfest Gütersloh - Nehmt Abschied Brüder
https://www.youtube.com/watch?v=qPxQ1SNyrGg
Man mag die Idee erst einmal für "silly" halten. Aber wenn dieses Thema der völlig übertriebenen Überarbeitung dadurch in Japan etwas mehr thematisiert wird: Dann kommt auch die "silly idea" zum richtigen Zeitpunkt.
Selbständige mögen bei solchen Themen vielleicht zunächst "milde lächeln". Aber auch für Selbständige gilt, daß "selbst und ständig" mit Vorsicht zu genießen ist. Eher im Gegenteil: Selbständigkeit hat meines Erachtens nach die wesentliche Komponente, daß man sich die Zeit selbst einteilen kann - und sollte. Damit gerade nicht nur 16 Stunden durcharbeitet, sondern stattdessen eben auch tagsüber Pausen bzw. andere Dinge macht.
Nur zur Erinnerung: Realität wird im eigenen Kopf erschaffen - was auch bedeutet: Man kann sich immer wieder neu erfinden - für Gründer ist das fundamental
Das in der Vorschau zu sehende Bild ist simpel: Eigentlich sind das nur zwei Muster, aufeinandergelegt. Beim einen sind die Teile durch kleine Verbindungen von links oben nach rechts unten verbunden. Bei dem Quadrat, das scheinbar in der Mitte drauf liegt, sind die kleinen Verbindungen von links unten nach rechts oben angeordnet. Dazwischen gibt es einen "glatten Rahmen". So daß es so wirkt, als sei das Quadrat mit dem Rahmen auf das Muster drunter draufgelegt worden.
Es ist ein statisches Bild.
Aber was sieht man? Immer wieder scheinen sich die Elemente zu bewegen. Das zuckt doch. Oder das Quadrat streckt sich, wird zur Raute. Dabei ist es doch - ein statisches Bild. Die scheinbaren Bewegungen: Das ist nur eine optische Illusion.
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https://twitter.com/scienmag/status/942152367507673089
> Just a reminder that reality happens in the mind
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Nur zur Erinnerung. Realität passiert im Geist, im eigenen Kopf. Da ist eben nichts statisch. Sondern die Realität - konstruiert sich jeder selbst. Aus den Bruchstücken und Versatzstücken, die man über die Sinnesorgane wahrnimmt. Oder eben auch: Die man wahrzunehmen glaubt.
Und dementsprechend - ist auch alles immer wieder neu änderbar. Es gibt nicht "die Bedingungen" von außen, die statisch sind oder die wie eine Naturgewalt über einen kommen.
Ganz besonders gilt das für alle Gründer.
Leute mögen sich ja gerne Illusionen machen. Und immer andere für verantwortlich, für schuldig an der eigenen Misere erklären. Das mag man sich leisten können, wenn man in einer langweiligen, aber gut bezahlten Festanstellung festsitzt. Und sich nicht getraut, eigene Wege zu gehen.
Aber für Gründer zählen all diese Ausreden und Entschuldigungen letztendlich nicht. Sie sind - im Zweifelsfall - immer für alle ihre Entscheidungen und deren Folgen verantwortlich. Ansonsten machen sie sich - Gründungsillusionen. So daß sie so lange an ihrer "optischen Illusion" festhalten, daß sie diese schließlich glauben und sich ihr Handeln davon bestimmen, es sich determinieren lassen.
Für so manch einen, der überlegt, zu gründen: Für den mag das eine Belastung sein. Eine Festanstellung mit einem regelmäßigen Gehaltseingang ist da schon - auf den ersten Blick - deutlich angenehmer. Man kann das Geld für private Zwecke verplanen. Und im Zweifelsfall - mögen andere verantwortlich sein. Bis hin zu Unternehmen, in denen Mitarbeiter immer die Verantwortung auf andere Mitarbeiter, andere Abteilungen, den doofen Chef und ähnliches schieben. Die Konjunktur ist schlecht. Die Kunden sind doof. Es ist zu wenig Geld da. Und ähnliches.
Für Gründer sind solche Überlegungen - letztlich irrelevant. Man mag das mal eine Weile machen. Einen Augenblick, einen Wimpernschlag. Dürfte jeder Gründer machen, mache ich ab und zu auch immer mal wieder. Aber dann merkt man schnell, daß es nur das Zucken eines statischen Bildes war. Und daß mit Ausreden keine Arbeit getan wurde. Sondern liegen blieb. Nur die - bringt letztlich Geld.
Ich beobachte solche Dinge bei meiner eigenen Arbeit immer wieder. Da gibt es neue Techniken. Etwa Content Security Policy (CSP). Oder die Nutzung durch mobile Geräte, durch Smartphones und Tablets mit unterschiedlichen Bildschirmgrößen. Beides gab es vor 11 Jahren, beim Start von Server-Daten, noch nicht. Aber auf beides kann man - realistisch betrachtet - langfristig nicht verzichten. Also heißt es, sich das erst einmal technisch zu erarbeiten. Das dauert. Dann Lösungen zu finden, wie sich das einbauen und umsetzen läßt. Neben all den anderen Themen, die ohnehin immer wieder zu erledigen sind. Das dauert auch. Aber am Ende ist es doch ganz einfach:
Entweder schafft man es als Gründer, solche Veränderungen in der Umwelt immer wieder neu aufzugreifen. Und sie in die eigene Dienstleistung zu integrieren.
Oder man geht - langfristig betrachtet - genau an solchen fehlenden Anpassungen zugrunde. So daß ausgerechnet Gründer, die ja eigentlich neue Dinge machen, zu Dinosauriern werden und auszusterben drohen.
Das gilt natürlich besonders für Dienstleistungen wie die meinige, die für Kunden eine sehr disruptive Wirkung haben können. Da ist es einerseits wichtig, daß die eigene Dienstleistung stabil läuft. Aber andererseits ist eben die eigene Dienstleistung auch in den Kontext der "weltweiten Gesamtentwicklung von webbasierten Anwendungen" eingebunden. Da gibt es immer wieder wesentliche Neuerungen. Die folglich auch - irgendwann - in die eigene Dienstleistung einfließen sollten.
Wobei es durchaus sinnvoll sein kann, Neuerungen "nicht sofort" zu übernehmen. Wieviele Entwickler hatten jahrelang auf Flash gesetzt. Und Kunden teure Lösungen verkauft. Dabei war schon vor langer Zeit klar, daß Flash langfristig keine Zukunft mehr hat.
--
Insofern: Wenn Sie überlegen, zu gründen: Dann bedeutet dies, daß Sie für alles, wirklich für alles verantwortlich sind. Aber es bedeutet eben auch: Daß Sie alles immer mal wieder ändern können. Hier dies ausprobieren. Dort jenes. Nichts ist für die Ewigkeit. Dann mag es aussehen wie ein Zucken. Aber das - ist doch nur eine Täuschung gewesen. Erzeugt nur im eigenen Kopf.
Aber der eigene Kopf erlaubt es Ihnen eben auch, Dinge immer wieder neu zu hinterfragen. Das, was Sie jahrelang so gemacht haben. Das müssen Sie nicht für die Ewigkeit (ok, für Ihr restliches Berufsleben) so machen. Da können Sie auch testen, wie es wäre. Wenn Sie damit aufhören. Und die Zeit für etwas Anderes nutzen.
Und weiter geht's.
Authorized Digital Seller - Ads.txt - per Datei festlegen, wer Werbung für die eigene Website verkaufen darf - fehlende Datei erlaubt alles, leere Datei und Http-Status 200 verbietet alles
Wer eine Webanwendung betreibt und Einblick in das Protokoll hat, dem werden diese Zugriffe in den letzten Monaten sicherlich schon aufgefallen sein.
Crawler suchen nach einer Datei /ads.txt, die - ähnlich wie die /robots.txt - im Stammverzeichnis der Website gesucht wird.
Was steckt da dahinter? Und: Soll man so eine Datei anlegen?
Das Problem ist einfach: Bei Werbung im Internet gibt es sehr viel an Missbrauch. Große Websites verkaufen ihre Werbung über einen oder mehrere Dienstleister. Diese suchen nach Kunden, die bei ihnen Werbung buchen. Und werben natürlich selbst bsp. damit, daß man bei ihnen Werbung bei der "großen Zeitung XY" buchen könne.
Aber: Stimmt diese Aussage? Praktisch müssen sich die Werbeeinkäufer darauf verlassen, daß solche Behauptungen korrekt sind. Tatsächlich gibt es manches an Betrug. So daß Werbeplätze bsp. bei großen Zeitungen eingekauft werden, dort aber niemals ausgespielt werden. Stattdessen werden die - teuer bezahlten - Anzeigen auf zwielichtigen Seiten ausgespielt und schaden damit der Marke. Oder es sind Fake-Domains, die Klicks stammen von Botnetzen.
So berichtete Google erst vor wenigen Tagen, daß für manche Websites teils 50-mal mehr Werbung verkauft als tatsächlich ausgespielt wurde. Der jährliche Schaden wurde auf etwa 1,27 Milliarden Dollar geschätzt.
Die Lösung dieses Problems: Eine simple Textdatei ads.txt, die im Stammverzeichnis der Website abgelegt wird und die per Crawler abgerufen werden kann. Ads ist die Abkürzung für "Authorized Digital Seller".
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About ads.txt
https://iabtechlab.com/ads-txt-about/
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In dieser wird definiert, wer befugt ist, Werbung für diese Website anzubieten. Das können drei verschiedene Typen sein:
> Domain owners who sell on exchanges through their own accounts
> Networks and sales houses who programmatically sell on behalf of domain owners
> Content syndication partnerships where multiple authorized sellers represent the same inventory
Die Domainowner können Werbung direkt verkaufen. Oder Netzwerke, die vom Domaininhaber autorisiert sind, per programmatischem Advertising Werbung für diese Domain anzubieten.
Eine typische ads.txt - Datei kann bsp. so aussehen:
-- Beginn ads.txt
# Ads.txt file for example.com:
greenadexchange.com, 12345, DIRECT, d75815a79
silverssp.com, 9675, RESELLER, f496211
blueadexchange.com, XF436, DIRECT
orangeexchange.com, 45678, RESELLER
silverssp.com, ABE679, RESELLER
-- Ende ads.txt
Das sind drei oder vier kommagetrennte Ausdrücke. Der erste Ausdruck nennt die Domain, über die Werbung auf example.com gebucht werden darf. Der zweite Ausdruck ist die - eindeutige - Reseller-Id. Der dritte Ausdruck ist der Typ: DIRECT bedeutet, daß der Domaininhaber das System selbst kontrolliert. Das vierte Feld kann eine "certification authority ID" sein und ist optional.
Wer nun Werbung auf der Domain example.com buchen möchte und von dem Unternehmen greenadexchange.com angesprochen wird: Der kann sich sicher sein, daß die Werbung auch auf example.com ausgespielt wurde.
Oder - aus dem obigem Text vor dem ads.txt - Standard:
> While every impression already includes publisher information from the OpenRTB protocol, including the page URL and Publisher.ID, there is no record or information confirming who owns each Publisher.ID, nor any way to confirm the validity of the information sent in the RTB bid request, leaving the door open to counterfeit inventory.
Über das OpenRTB-Protokoll erfährt der Werbebuchende zwar die Publisher ID. Aber er wußte bislang nicht, ob diese Publisher-Id autorisiert ist, Werbung auf der gebuchten Seite zu verkaufen. Diese Informationslücke schließt die ads.txt.
Wirkung: Der Werbebuchende kann die ads.txt crawlen. Und damit prüfen, ob das Versprechen des Vermittlers "Bei uns können Sie Werbung für die Zeitung XY buchen" auch erfüllbar ist.
Im Juni 2017 gab es die Version 1.0, seit September 2017 gibt es die Version 1.0.1.
Ads.txt – Authorized Digital Sellers
https://iabtechlab.com/ads-txt/
Die Spezifikation: Ads.txt Specification Version 1.0.1
https://iabtechlab.com/wp-content/uploads/2017/09/IABOpenRTB_Ads.txt_Public_Spec_V1-0-1.pdf
Diese in Kürze:
Man legt eine einfache Textdatei /ads.txt im Stammverzeichnis an. Analog zur robots.txt. Der Content-Type kann Content "text/plain" oder "text/plain; charset=utf-8" sein. Diese enthält Zeilen nach dem obigen Muster. Alle Zeilen, die mit # beginnen, sind Kommentare. In der Version 1.0.1 ist neu ein Kontaktfeld dazugekommen.
contact=info@sql-und-xml.de
contact=https://beispiel.server-daten.de/kontakt.html
Wenn die Datei mit einem Http-Status 200 ausgeliefert wird, muß sie geparst und beachtet werden. Fehlt die Datei und wird ein Http-Status 404 ausgeliefert, dann gilt (Seite 6 PDF):
> If the server response indicates the resource does not exist (HTTP Status Code 404), the advertising system can assume no declarations exist and that no advertising system is unauthorized to buy and sell ads on the website.
Sprich: Fehlt die Datei, dann gibt es keine Einschränkungen. Jeder kann - angeblich oder tatsächlich - für diese Website Werbung verkaufen.
Die Konsequenz: Eine leere ads.txt anlegen bzw. eine ads.txt definieren, die nur eine Zeile mit einem Kommentar (führendes #) enthält. Das sorgt dafür, daß niemand für die eigene Website Werbung anbieten darf.
Nach der Lektüre dieser Information hatte ich mir für die www.sql-und-xml.de und die www.server-daten.de sowie alle Kundensubdomains so eine Logik angelegt. Es wird eine Datei mit einem Kommentar und Kontaktinformationen, aber ohne Informationen zu zulässigen Werbenetzwerken ausgeliefert. Etwa hier zum Blog:
https://blog.server-daten.de/ads.txt
Wenn man bei großen Zeitungen (nytimes.com, tagesspiegel.de, welt.de) testet, dann finden sich diverse Informationen und teils sehr lange Listen. Wobei es auch Fehler gibt - die New York Times leitet Benutzer auf die https-Version um. Die ads.txt wird aber umgekehrt auf die unverschlüsselte Version umgeleitet. Das sollte höchstens umgekehrt sein.
Der Hinweis zu den geschätzt 1,27 Milliarden Dollar Schaden und der Google-Untersuchung fand sich hier:
Google: Werbebetrüger kassierten 1,27 Milliarden Dollar pro Jahr
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Werbebetrueger-kassierten-1-27-Milliarden-Dollar-pro-Jahr-3916667.html
Praktisch könnten solche Betrugsmaschen per ads.txt massiv gestoppt werden. Insofern ist jede vorhandene ads.txt ein Signal an mögliche Betrüger: "Diese Domain sollte man lieber nicht anbieten. Das könnte ins Auge gehen".
Laut einem Artikel vom 22.11.2017
Report: Mäßiger Etablierungsgrad von Ads.txt in Deutschland
https://www.adzine.de/2017/11/report-maessiger-etablierungsgrad-von-ads-txt-in-deutschland/
sind ads.txt - Dateien bei deutschen Websites noch sehr gering verbreitet. Bei weltweit 2 Millionen Domains, davon 59.000 aus Deutschland, hatten nur etwa 2,5 % der deutschen Publisher eine ads.txt implementiert. Den höchsten Wert gibt es für Schweden mit 8,9 % Verbreitung. Deutschland liegt auf Platz 28. Mit etwa 1.400 Domains.
Salt Years - die israelische Künstlerin Sigalit Landau lässt im Toten Meer Gegenstände mit Salzkrusten überziehen und erschafft so eigene neuartige Skulpturen
'Salt Years,' Explores Sigalit Landau's Lifetime Relationship With the Dead Sea
www.thisiscolossal.comIsraeli artist Sigalit Landau (previously) has a practice that is deeply tied to working with the Dead Sea. Landau uses the hypersaline body of water as both a photographic backdrop and medium to suspend everyday objects, creating densely salt-encrusted sculptures. The items she chooses for her ...
Das Tote Meer ist ja eigentlich ein abflussloser See, zwischen Israel und Jordanien. Vom Jordan gespeist, in einer Senke. So daß der See deutlich unter dem Meeresspiegel liegt. Bekannt ist das Tote Meer für seinen hohen Salzgehalt. Der mit im Schnitt bei 28 % liegt. Das Mittelmeer hat dagegen einen Salzgehalt von 3,8 %.
Man kann schwimmen, ohne daß man untergeht. Am Ufer gibt es Steine, die von dicken Salzkrusten überzogen sind.
Aber was passiert eigentlich, wenn man "Alltagsgegenstände" in dieses sehr salzhaltige Wasser bringt und diese lange Zeit im Wasser läßt?
Das Salz lagert sich dort ab. Und umgibt den Gegenstand mit einer eigenwilligen und neuen Salzschicht.
Dieses Prinzip hat die israelische Künstlerin Sigalit Landau in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gestellt.
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‘Salt Years,’ Explores Sigalit Landau’s Lifetime Relationship With the Dead Sea
http://www.thisiscolossal.com/2017/12/salt-years-sigalit-landau/
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> “These objects leave ‘the game’ of being useful ‘things’ and enter a new realm – the open space of representation,” - so die Künstlerin zu Colossal.
Die Gegenstände verlieren den Bezug, nützliche und hilfreiche Dinge zu sein. Stattdessen treten sie in ein neues Reich ein - den offenen Raum der Repräsentation.
Und weiter:
> “They loose their old features and dimensions and inhale a certain pureness of spirit, treated by climate and enhanced by emotion.”
Die Gegenstände verlieren ihre bisherigen Eigenschaften und Dimensionen. Stattdessen gewinnen sie eine neue Reinheit.
Auf ihrer Website
Sigalit Landau: SALT YEAR'S
https://www.sigalitlandau.com/
stellt die Künstlerin ein Buch vor. In dem sie ihre Technik erläutert und Bilder aus ihrer 15-jährigen Schaffenszeit zeigt.
Selbst eine Violine und ein Cello hat sie so im Wasser versenkt und später wieder hervorgeholt. Oder Schuhe, bei denen man denkt, daß das auch Schnee sein könne.
Auf Indiegogo
https://www.indiegogo.com/projects/sigalit-landau-salt-years-the-book-art-gift#/
gibt es grade eine Kampagne für das Buch. Dort ist auch ein knapp siebenminütiges Video von der Künstlerin veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeit erläutert.
Die Daten zum Toten Meer stammen von Wikipedia - https://de.wikipedia.org/wiki/Totes_Meer
Eine Kunsttechnik, die sich wohl weltweit nur dort verwirklichen läßt. Und die Zeit braucht. Sehr viel Zeit. Bis sich solche Ablagerungen in einer hinreichenden Stärke gebildet haben.
Das Silicon-Valley-Paradox - ein Viertel der Bevölkerung ist vom Hunger bedroht - hohe Mieten und Lebenshaltungskosten als Hauptursache
Das hiesige Berlin schaut ja neidisch in die USA: Das Silicon Valley. Soviele Tech-Unternehmen und Gründer, soviele Geldgeber. Eine neue Studie wirft allerdings ein ziemlich skeptisches Licht auf die dortige Situation.
Denn: 26,8 Prozent der Bewohner haben Probleme, sich ordentlich zu ernähren. Weil die dortigen Mieten und Lebenshaltungskosten so dermaßen hoch sind, bleibt kaum mehr etwas fürs tagtägliche Essen übrig.
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Outside in America: The Silicon Valley paradox: one in four people are at risk of hunger
https://www.theguardian.com/us-news/2017/dec/12/the-silicon-valley-paradox-one-in-four-people-are-at-risk-of-hunger
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Berichtet wird von einer alleinstehenden Mutter mit zwei Töchtern, die bei Facebook in der Cafeteria arbeitet. Also umgeben von Essen. Das Essen ist für die Tech-Mitarbeiter kostenlos. Nicht aber für diejenigen, die deren Essen zubereiten.
Teils steht ihr nur die Hälfte des Geldes zur Verfügung, das von offizieller Seite als Minimum betrachtet wird.
Besonders merkwürdig: Das Silicon Valley kennt eine sehr exquisite Esskultur. Da gehen schon mal 500 Dollar für ein Menü drauf. Oder ein Brot kostet 29 Dollar.
Die Second Harvest food bank (etwa den deutschen Tafeln vergleichbar) hatte Interviews mit diversen Personen geführt. Die 26,8 Prozent sind etwa 720.000 Personen.
Diese lassen Mahlzeiten aus, greifen auf staatliche Essensmarken zurück, leihen sich Geld, um Essen zu kaufen oder schieben die Bezahlung von Rechnungen auf.
Das Paradox:
> “As the economy gets better we seem to be serving more people.”
So Steve Brennan, der Marketingdirektor der Second Harvest food bank.
Aufgrund der hohen Wohnkosten gilt schon eine vierköpfige Familie als arm, wenn sie 84.750 Dollar oder weniger verdient.
Eine Wirkung: Eine hohe Zahl von Wohnungslosen. In San Jose, der größten Stadt, gibt es etwa 4000 Obdachlose. Wobei laut Wikipedia die Stadt 2015 etwa 1,03 Millionen Einwohner hatte. Da wirken 4000 Obdachlose eher wenig.
Von dem Einkommen der Cafeteria-Mitarbeiterin geht 3/4 für die Miete drauf. Die Tech-Mitarbeiter werden umsorgt:
> “The first thing they do [for Facebook employees] is buy you an iPhone and an Apple computer, and all these other benefits,” she laughs. “It’s like, wow.”
Second Harvest gibt pro Monat Essen und Mahlzeiten an 257.000 Personen aus.
> “Often we think of somebody visibly hungry, the traditional homeless person,” Brennan said. “But this study is putting light on the non-traditional homeless: people living in their car or a garage, working people who have to choose between rent and food, people without access to a kitchen.”
Bei Hunger würde man oft an Wohnungslose denken. Aber diese Studie wirft ein Licht auf die nicht-traditionellen Wohnungslosen: Leute, die in ihrem Auto oder in einer Garage leben, Berufstätige, die die Wahl zwischen Miete und Essen haben, Leute ohne Zugang zu einer Küche.
Ein Student berichtet, daß fehlendes Essen ein tägliches Problem sei. Nicht nur für Studenten, sondern auch für Teilzeit-Professoren.
Irgendwie absurd. So betrachtet darf das Silicon Valley eigentlich kein Vorbild für Berlin sein. Allerdings sind hier die Mieten in den letzten Jahren so deutlich gestiegen, daß auch hier eigentlich schon zu viele Leute mehr als die kritischen 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Der frühere Standortvorteil "niedrige Mieten" ist in der Großstadt längst Geschichte.
Der Originalbericht findet sich in der Rubrik Newsroom ( http://www.shfb.org/newsroom ):
Hunger in Silicon Valley More Widespread and Diverse Than Previously Thought (PDF, 3 Seiten):
http://www.shfb.org/docs/news/release/20171212_FundingGap.pdf
vom 12.12.2017.
Die Konjunktur brummt - und über 310000 Unternehmen in Deutschland haben finanzielle Probleme - knapp 9 Prozent aller Unternehmen - CrifBürgel-Analyse
In Deutschland brummt die Wirtschaft. In manchen Bereichen gibt es kaum mehr Kapazitäten und damit lange Wartefristen für Auftraggeber. Aber trotz dieser rosigen Situation gilt das längst nicht für alle Unternehmen.
Von 3.514.796 Unternehmen weisen 311.723, damit 8,9 Prozent, eine schwache Bonität und ein hohes Zahlungsausfallrisiko auf. So eine aktuelle Analyse von CrifBürgel.
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Über 310.000 der Unternehmen in Deutschland haben finanzielle Probleme - Trendwende bei den Firmeninsolvenzen prognostiziert
https://www.crifbuergel.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/ueber-310000-der-unternehmen-in-deutschland-haben-finanzielle-probleme
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Wesentlich dabei: Im Unterschied zum Sprachgebrauch bei Privatpersonen gelten diese Unternehmen als überschuldet und haben damit ein erhöhtes Insolvenzrisiko.
Besonders heikel: Die Zahl der finanzschwachen Unternehmen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 Prozent erhöht.
Die Gegenentwicklung: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sinkt erneut ab und dürfte am Jahresende bei etwa 20.500 Insolvenzen liegen. Das ist das achte Mal in Folge, der niedrigste Stand seit 1999.
Die CRIFBÜRGEL Geschäftsführerin Ingrid Riehl:
> „Der Anstieg der Zahlen bei den finanzschwachen Unternehmen zeigt jedoch, dass wir uns auf eine Trendwende bei den Firmeninsolvenzen einstellen müssen“
Die Zahlen:
> In absoluten Zahlen stehen Nordrhein-Westfalen (72.045), Bayern (39.745) und Baden-Württemberg (32.980) an der Spitze der Statistik der Bundesländer mit den meisten finanzschwachen Unternehmen.
Ein besserer Vergleichsmaßstab ist aber die Quote der kritischen Unternehmen: Da liegt der Schnitt bei 8,9 Prozent. Spitzenreiter ist Sachsen-Anhalt mit 12,6 Prozent, gefolgt von Sachsen (12,2 Prozent) und Berlin (10,6 Prozent). Allerdings kommen auch noch Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Bremen über den Bundesdurchschnitt. Bremen ist mit 9,2 Prozent relativ nahe dran. Obwohl Bremen bei anderen Vergleichen oft zusammen mit Berlin sehr schlecht abschneidet.
Die Tendenz: In 15 von 16 Bundesländern nahm die Zahl der schwachen Unternehmen zu. Nur in Mecklenburg-Vorpommern verbesserte sich die Quote. Die stärksten Zunahmen gab es mit 12,8 Prozent in Baden-Württemberg und mit 12,6 Prozent in Bayern. Das sind nicht die einzigsten Länder mit zweistelliger Zunahme. Das gilt ebenfalls für Rheinland-Pfalz (12,1 Prozent), Bremen und das Saarland (11 Prozent), Schleswig-Holstein (10,3 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (10,1 Prozent).
Ein Blick auf die dreißig größten Städte listet als erstes Duisburg mit 12,2 Prozent. München (5,4 Prozent), Münster und Stuttgart (5,7 Prozent) sind die Städte mit den besten Quoten.
Bei den Rechtsformen liegt die UG mit 13,5 Prozent vorne. Gewerbebetriebe (9,5 Prozent) und GbR (9,2 Prozent) liegen über dem Schnitt.
Laut einem Tagesspiegel-Artikel
Insolvenzen: Berlin hat die meisten Pleiten
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/insolvenzen-berlin-hat-die-meisten-pleiten/20703098.html
ist die Insolvenzanmeldungsquote in Berlin allerdings besonders hoch. Von 10.000 Unternehmen hatten 93 Insolvenz angemeldet. In Baden-Württemberg betraf das nur 38 Unternehmen von 10.000.
Ein großes Problem: In Deutschland seien 2/3 der Vermögenswerte von Unternehmen durch Fremdkapital finanziert. Und 15 Prozent aller Unternehmen seien nicht in der Lage, die Zinsen aus dem Tagesgeschäft zu erwirtschaften. Sollten die Zinsen steigen, könnte das für diese Unternehmen rasch eng werden.
Ich denke da zusätzlich an jene "Zombies", von denen bei der OECD immer wieder die Rede ist. Etwa hier:
Breaking the Shackles: Zombie Firms, Weak Banks and Depressed Restructuring in Europe
http://www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote=ECO/WKP(2017)65&docLanguage=En
Das sind Unternehmen, die eigentlich schon tot sein müßten. Die aber - eventuell nun auch wegen der niedrigen Zinsen - noch am Leben sind. Bei denen viel Kapital und Mitarbeiter gebunden sind. Anstatt daß die Unternehmen dichtgemacht und Kapital und Mitarbeiter in anderen Unternehmen eingesetzt werden könnten.
Wenn ich etwa an das Problem der Digitalisierung denke: Da hinken reihenweise Unternehmen hinterher. Jene dagegen, die sich schnell genug mit solchen Themen auseinandergesetzt haben: Die profitieren davon und haben nun ganz andere Möglichkeiten.
Die kleine kühne Holzeisenbahn - ein verspielter Kurzfilm mit Thomas the Tank Engine - von 5MadMovieMakers
Thomas Train Stunts
www.youtube.comThomas the Tank Engine goes pro skater and pulls off some sick jumps with his train friends. Filmed with an iPhone SE at 120 frames per second. Music "EINAG"...
Bei Holzeisenbahnen mag der eine oder andere an seine Kindheit denken. Als die Holzeisenbahn auch auf dem Boden oder Teppich unterwegs war. Unterwegs zu großartigen Unternehmungen. Dabei ging es doch meist nur im Kreis herum.
Aber das ist auch ganz anders möglich. Das zeigt der folgende Kurzfilm.
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Thomas Train Stunts
https://www.youtube.com/watch?v=me5ifeBFaFo
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> Thomas the Tank Engine goes pro skater and pulls off some sick jumps with his train friends. Filmed with an iPhone SE at 120 frames per second.
Da bewältigt die kleine Holzeisenbahn Thomas the Tank Engine diverse Schwierigkeiten, durchbricht eine Mauer, springt über Autos hinweg. Oder sie kippt um - und fährt gleich weiter.
Die kleine, auseinanderstehende Brücke ist ja noch leicht zu bewältigen. Aber dann überschlägt sich die Eisenbahn einmal - und fährt weiter. Der nächste Überschlag wird kombiniert mit einer Drehung um die eigene Achse. Und wenn die Brücke grade hochgeklappt ist: Dann wird sie eben angestoßen, so daß der Weg frei ist.
Schließlich wird eine zweite Holzeisenbahn angestoßen. Und es ergibt sich eine Art Wettrennen. Die zweite Eisenbahn darf dann schon ausruhen, Thomas dreht noch eine Extrarunde.
Beim Ansehen hatte ich mich gefragt, wie das eigentlich gedreht wurde. Als ob ein kleiner Motor in der Holzeisenbahn drinstecken würde, der sich allerdings fernsteuern läßt und der für eine gleichmäßige Fahrt sorgt.
Ohne daß es an den Haltestellen zu einem Durchdrehen der Räder kommt.
Das ist ein Kurzfilm von 5MadMovieMakers.
Auf dem YouTube-Kanal
5MadMovieMakers
https://www.youtube.com/5madmoviemakers
finden sich diverse dieser Filme.
Ähnlich auf der Website:
http://www.5madmoviemakers.com/videos
Alleine das obige Video hat seit dem 04.12.2017 über 6 Millionen Aufrufe.
Landgericht Berlin ruft Bundesverfassungsgericht an - dieses möge über die Mietpreisbremse entscheiden - nach Hinweisbeschluss im September nun Weiterleitung - 67 S 218/17
Landgericht Berlin: Bundesverfassungsgericht soll über Mietpreisbremse entscheiden (PM 75/2017) - Berlin.de
www.berlin.deIst die sogenannte Mietpreisbremse mit der Verfassung vereinbar? Oder verstößt dieses Bundesgesetz, das in Landesrecht umgesetzt werden muß, um Gültigkeit zu bekommen, gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Vermieter?
Das Landgericht Berlin (Zivilkammer 67) hatte bereits im September in einem ausführlichen Hinweisbeschluß die Meinung vertreten, daß die Mietpreisbremse verfassungswidrig sei. Damals wurden jedoch weitere Dinge während der Verhandlung festgestellt. So daß der damalige Rechtsstreit abgeschlossen wurde und nicht zum Bundesverfassungsgericht weiterging.
Nun hatten Mieter geklagt. Sie wollten die höchstzulässige Miete gerichtlich feststellen lassen. Das Amtsgericht hatte der Klage teilweise stattgegeben. Beim Landgericht war dieselbe Zivilkammer 67 für die von der Vermieterin angestrengte Berufung zuständig. Nun geht das vors Bundesverfassungsgericht.
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Die Pressemitteilung: Landgericht Berlin: Bundesverfassungsgericht soll über Mietpreisbremse entscheiden (PM 75/2017)
https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.656821.php
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Zur Begründung wiederholte das Gericht die bereits in dem damaligen Beschluß vertretenen Positionen. Es hält die Regelung für verfassungswidrig. Über diese Verfassungswidrigkeit könne aber alleine das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Zum einen läge eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor. Wesentlich Gleiches sei gleich zu behandeln. Die Bezugsgröße der zulässigen Neuvermietung auf maximal 110 % der örtlichen Vergleichsmiete würde zu einer stark ungleichen Behandlung führen.
> Damit habe der Gesetzgeber eine Bezugsgröße gewählt, die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich treffe. Weder der Gesetzeszweck noch die mit der gesetzlichen Regelung verbundenen Vorteile noch sonstige Sachgründe rechtfertigten dies.
Ferner seien die Vermieter bevorzugt, die in der Vergangenheit bereits überdurchschnittlich hohe Mieten gefordert hätten.
> Denn diese Vermieter dürften bei einer Neuvermietung die „alte“ Miete weiterhin unbeanstandet verlangen. Ein Bestandsschutz für diese „alte“ Miete könne jedoch bei einer Neuvermietung nicht angenommen werden.
Siehe zu dem damaligen Beschluß auch den hiesigen Beitrag
Landgericht Berlin: Vorschrift über Mietpreisbremse sei verfassungswidrig - da Fall entschieden, keine Weiterverweisung ans Bundesverfassungsgericht - Hinweisbeschluss 67 S 149/17
https://blog.server-daten.de/de/2017-09-20/Landgericht-Berlin--Vorschrift-ueber-Mietpreisbremse-sei-verfassungswidrig---da-Fall-entschieden--keine-Weiterverweisung-ans-Bundesverfassungsgericht---Hinweisbeschluss-67-S-149-17-24
Zusätzlich führte das Gericht aus, daß die Vorschrift der Mietpreisbremse auch gegen das Bestimmtheitsgebot verstoße. Denn es käme nicht nur auf die angespannte Situation am Wohnungsmarkt an. Sondern zusätzlich sei der politische Wille der zuständigen Landesregierung notwendig,
> ob von der im Gesetz enthaltenen Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse Gebrauch gemacht werde.
Das Bundesgesetz verpflichte die Landesregierungen nicht zur Umsetzung.
> Deshalb seien Vermieter in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Saarland bislang nicht von der Mietpreisbremse betroffen, da die Landesregierungen dort trotz zumindest nicht auszuschließender Anspannung einzelner kommunaler Wohnungsmärkte weiterhin davon absähen, die bundesgesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse durch eine Landesverordnung zu vollziehen.
Noch deutlicher würde das für Vermieter in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gelten. Dort gäbe es neue Koalitionen, die laut Koalitionsvertrag bereits erlassene Verordnungen wieder aufheben wollen. Im Gegensatz dazu wären Vermieter durch die Mietpreisbremse bsp. in Berlin an einer höheren Miete gehindert, da hier die Landesregierung für die Großstadt eine entsprechende Landesverordnung erlassen habe.
Die Konsequenz:
> Durch dieses uneinheitlich bindende Regelungssystem verstoße der Bundesgesetzgeber in verfassungswidriger Weise gleichzeitig gegen das am Gesamtstaat zu messende Gleichheitsgebot und das Bestimmtheitsgebot.
Diese unterschiedliche Handhabung durch die Länder finde ich eher befremdlich. Von einem Bundesgesetz würde ich eigentlich erwarten, daß es bsp. in allen Gebieten mit einem "angespannten kommunalen Wohnungsmarkt" einheitlich gilt. So ist die Position der entsprechenden Landesregierung entscheidend.
Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Mal sehen, wann sich das Bundesverfassung mit dem Thema beschäftigt.
Laut Tagesspiegel
Mietpreisbremse: Berliner Landgericht schaltet Bundesverfassungsgericht ein
http://www.tagesspiegel.de/berlin/mietpreisbremse-berliner-landgericht-schaltet-bundesverfassungsgericht-ein/20695350.html
gibt es allerdings auch in Berlin eine "dramatische Entwicklung". So der Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild im September. Demnach würden drei von vier Vermietern bei einer Mieterhöhung mehr Geld als zulässig fordern.
Munter als Neunzigjährige - wie leben Personen im zehnten Lebensjahrzehnt ohne akute medizinische Versorgung zu Hause - eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Die munteren Neunzigjährigen › Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
www.fau.deSind Lebenswille und Optimismus der Schlüssel zu einem langen Leben in weitgehender Selbstbestimmung?
Viele Leute gehen mit etwa 65 Jahren oder früher in Rente. Und dann? Manche verlieren völlig die Orientierung, bauen schnell ab und sterben nach fünf bis zehn Jahren. Andere werden zwar älter, aber sind gebrechlich oder erkranken. So daß sie in betreuten Einrichtungen wohnen und umfangreiche Pflege benötigen.
Aber inzwischen gibt es noch eine weitere Gruppe: Personen, die zwischen 90 und 100 Jahre alt sind. Sie leben zu Hause, in ihren eigenen vier Wänden. Und sie werden meist nicht akut medizinisch betreut.
Die beiden Lehrstühle für Gesundheitspsychologie und für Psychogerontologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben gemeinsam mit der von der Schöller-Stiftung geförderten Beratung für gesundes Altern (BegA) eine Studie zu diesem Personenkreis durchgeführt.
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Die munteren Neunzigjährigen - FAU-Studie zeigt Überraschendes über die Lebenssituation hochbetagter Menschen
https://www.fau.de/2017/12/news/wissenschaft/die-munteren-neunzigjaehrigen-2/
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Das Studienziel:
> Zielsetzung war es zu untersuchen, welche Besonderheiten und Verhaltensweisen die Gesundheit und Lebensqualität von überdurchschnittlich aktiven hochbetagten Menschen kennzeichnen.
In Bayern gibt es aktuell etwa 107.000 Personen, die 90 Jahre oder älter sind. Die große Mehrheit lebt in den eigenen vier Wänden.
Dabei waren die untersuchten Personen nicht unbedingt "vollständig gesund":
> Erste Befunde der Nürnberger Studie zum Leben in der zehnten Lebensdekade belegen, dass viele der untersuchten Hochbetagten trotz einer oftmals hohen gesundheitlichen Belastung und trotz zahlreicher medizinisch diagnostizierter Krankheiten noch ein positives Lebensgefühl und einen aktiven Lebensstil pflegen, der sich insbesondere auch durch eine meist hohe Willenskraft auszeichnet.
Es gibt also auch in dieser Gruppe diverse medizinisch diagnostizierte Krankheiten. Allerdings hätten die meisten der Untersuchten sich deutlich jünger gefühlt.
Drei Punkte gab es:
> Für eine hohe Lebensfreude und ein hohes subjektives Gesundheitserleben in der zehnten Dekade des Lebens erscheint insbesondere körperliche Aktivität bedeutsam, ob es zufriedenstellende, enge Vertrauensbeziehungen im Umfeld gibt und wie gut es gelingt, den Alltag weitgehend aus eigener Kraft zu meistern.
Also körperliche Aktivität, enge Beziehungen und die Bewältigung des Alltags.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml zu der Studie:
> „Es ist wichtig, im Ruhestand fit zu bleiben und die eigene Gesundheit sinnvoll zu unterstützen – etwa durch Bewegung und eine gesunde, ausgewogene Ernährung. Von großer Bedeutung ist aber auch die soziale Einbindung.
Intensiv wurden 125 Personen ab 90 Jahren untersucht und befragt.
Praktisch sieht man es doch schon bei den Jüngeren. Die einen sitzen eben abends vor dem Fernseher und gehen dann ins Bett. Womöglich noch kombiniert mit Alkohol, Süßigkeiten und anderen eher ungesunden Dingen. Die anderen bewegen sich und ernähren sich besser. Gehen raus, vertreten sich die Füße. Daß dann der Körper aktiver bleibt und sich immer wieder weitaus besser regenerieren kann: Das ist eher zu erwarten.
The Experience Tube - das ultimative Offline-Tool für alle Screen-staring-people, die nur noch auf ihre Smartphones gucken - von Meow Wolf
The Experience Tube by Meow Wolf
www.youtube.comhttps://www.experiencetube.com/ What's with a world where everyone is staring into a screen all the time? Time to EXPERIENCE the friends, family & loved ones...
Was ist das für eine Welt, wo sechs Personen in einem Raum sind. Fünf sind intensiv mit ihren Smartphones beschäftigt. Der sechste versucht, etwas anzubieten. Keiner reagiert, das Smartphone ist wichtiger. Alles ist grau in grau.
Da sei es doch Zeit für ein ernsthaftes Upgrade. Nicht mehr YouTube, sondern "Experience Tube". Den Kurzfilm (1:31) dafür gibt es natürlich auf YouTube.
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The Experience Tube by Meow Wolf
https://www.youtube.com/watch?v=y9elKu-d9MA
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"The Experience Tube" ist ganz einfach: Ein langer Stoffschlauch. An den Öffnungen jeweils eingearbeitete Gummibänder oder etwas ähnliches. Zwei Leute ziehen sich die Enden über den Kopf, so daß ihre Gesichter in den Schlauch hineinragen und die "Experience Tube" nicht abrutscht.
Und schon haben sie die ultimative "Experience", die ultimative Erfahrung einer direkten Offline-Kommunikation.
Keine Probleme mehr mit einem Selfie-Stick. Nichts, was man abonnieren muß. Keinerlei Ablenkung durch Smartphones, Musik und anderes.
Das seien "real connections", reale Verbindungen. Für 24,99 Dollar gibt es das zu kaufen, das sei kein Joke.
Eine Website darf natürlich nicht fehlen:
The Experience Tube
https://www.experiencetube.com/
Das sei "analoges Social Media". Die Empfehlung unter "Buy now" ist doch einleuchtend:
https://www.experiencetube.com/buy-now/experience-tube/
> The Experience Tube is a revolutionary analog device which connects one experience to another! Using only soft striped fabric and the most sophisticated facial recognition technology ever developed (installed standard in current model human brains) the tube replaces all peripheral distractions with an unbridled visual feast of stripes and laughter! Simply upload a couple of faces into each end and make your own internet, instantaneously! Immediate vivid connection, with no subscriptions, user agreements, invasive advertisements, or spotty service!
Ein revolutionäres analoges Device. Es entfernt alle externen Ablenkungen durch einen ungezügelten Spaß an Sternen und Lachen. Nutzer machen sich sofort ihr eigenes Internet. Ohne Abo, AGB-Bestätigung, aufdringliche Werbung oder schlechtem Service.
Drunter gibt es natürlich
> Share the experience
Social-Media-Buttons zum Weiterempfehlen.
Natürlich dürfen auch die üblichen Warnungen nicht fehlen: Nicht beim Autofahren verwenden. Oder, wenn man mit schweren Maschinen hantiert. Und die forcierte, nicht konsensuale "Tube Experience" könne bei Menschen und Tieren zu Verletzungen führen. Schließlich mögen Eltern ihre Kinder unter 12 Jahren beaufsichtigen.
Meow Wolf scheint wohl eine Künstlergruppe zu sein. In den FAQ
https://www.experiencetube.com/tube-faqs/
findet sich der Hinweis:
> Who is the creator of the Experience Tube?
>
> Nicholas Toll, a Meow Wolf artist based in Santa Fe. He has also designed a room called “Busy Box” in the House of Eternal Return exhibit.
Sei das ein Joke?
> This is most certainly not a joke. The Experience Tube exists and the experience is real.
Zu Weihnachten könne es eng werden. Aber die Experience Tubes werden produziert und weltweit verkauft.
Es gibt ja auch schon Kneipen, die als Faradaysche Käfige umgebaut wurden. So daß innen Smartphones keinen Empfang haben. Oder Hotels, die einzelne Zimmer ähnlich umbauen. Auf daß Gäste Online-Entzug praktizieren.
Wie nutzen Unternehmen Automatisierung? Meist nur auf Sparflamme - 540 Millionen Euro IT-Budget unsinnig verbrannt - Studie Cloud Automation Excellence
Wie ist es um die Digitalisierung in deutschen Unternehmen bestellt? Crisp Research, Nexinto plus eine Kooperation mit HPE haben dazu eine Studie erstellt: "Cloud Automation Excellence".
Dabei wurden 155 Unternehmen in 12 Branchensegmenten befragt. Und Interviews mit Personen aus der IT, der Digitalisierung und der Ebene der Unternehmensentscheider geführt.
Die Befragung fand zwischen August und Oktober 2017 statt.
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Neue digitale Geschäftsmodelle - Cloud Automation Excellence
https://www.nexinto.com/automation
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Die obige Seite enthält einige zusammenfassende Ergebnisse. Ferner kann man sich - gegen Name und Mailadresse - die Studie herunterladen (die Mail mit dem Link kam bei mir sofort).
Einige Daten (von der Website):
Nur 6 Prozent der Unternehmen kommen auf einen Automatisierungsgrad von über 70 Prozent. Die Mehrheit der Unternehmen nutzt noch den "Manufaktur-Status" mit einer Automatisierung kleiner 10 Prozent. Oder es gibt einen semi-automatisierten Modus (10-30% Automatisierungsgrad).
540 Millionen Euro seien durch unzureichende Automatisierung der IT-Infrastruktur und der IT-Betriebsprozesse verbrannt worden. Die Unternehmen hätten dasselbe Geld auch in die Modernisierung der Infrastruktur stecken können.
Die Mehrheit der Unternehmen (68 Prozent) befindet sich inzwischen in der Umsetzungsphase ihrer Digitalisierungsstrategie.
Als "digitale Nachzügler" werden nur noch 32 Prozent eingeschätzt. Etwa 10 Prozent haben noch gar nichts unternommen. Etwa 20 Prozent sind in der Planungsphase und überlegen, wie sie ihre Prozesse anpassen könnten.
Auf Seite 7 finden sich die genauen Zahlen: 9,7 % ohne Initiative, 21,9 % sind in der Anfangsphase / Planung. 41 % beschäftigten sich mit der Umsetzung und 26,5 % sind bereits in der digitalen Wachstumsphase.
Dann gab es fünf Thesen, die Befragten sollten sagen, welches die wichtigste These sei. Die "negative These" "Automatisierung wird überschätzt und die hochgesteckten Erwartungen enttäuschen" wurde nur von 11 Prozent ausgewählt.
Interessant ist ein Hinweis, daß die "digitalen Vorreiter" in der Automatisierung weitaus eher einen Hebel für digitale Innovation sehen als die "digitalen Follower" (PDF Seite 9).
Da finden sich auch die genaueren Zahlen zur "Manufaktur-Automatisierung" (< 10 % Automatisierung). Die gibt es bei 25,8 % aller befragten Unternehmen. Semi-Automatisierung (10 - 30 %) gibt es in 47,1 % der Unternehmen. Assisted Drive (30 - 70 % Automatisierung) gibt es in 20,7 % aller Unternehmen. Nur 6,4 % aller Unternehmen sind schon in der Rubrik Autopilot angekommen.
Bei den "strategischen Zielsetzungen" geht es für 68,4 % um Kostensenkung. Die beiden nächsten Punkte IT-Sicherheit gewährleisten und Skalierbarkeit ermöglichen haben einen direkten IT-Bezug. 26,4 % wollen Personal abbauen. Erst später kommen die positiven Kriterien. Etwa Agilität / Time-to-market verbessern, das wollen nur 20,0 %. Eigentlich müßte so ein Punkt ganz oben stehen.
Richtig spannend wird es etwas später (Seite 21):
> Automatisierung der IT-Infrastruktur aus Kosten- und Qualitätsperspektive ist die Pflichtübung – die Entwicklung und der automatisierte Betrieb digitaler Produkte und Dienste die Kür.
Einerseits geht es bei der Automatisierung darum, die IT-Infrastruktur voranzubringen. So daß bislang manuell erledigte und zeitfressende Tätigkeiten automatisch ablaufen. Aber das ist nur die Pflicht. Die eigentliche Digitalisierung beginnt erst da, wo es neue digitale Produkte und Dienste gibt.
Es gibt noch einige weitere Punkte, die ich hier weggelassen habe.
Insgesamt ist das eine ziemlich spannende Studie. Die vor allem verdeutlicht, wie sehr die Unternehmen bereits auseinanderlaufen dürften. Jene, die sich frühzeitig Gedanken um die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse gemacht haben, profitieren längst von den Vorteilen und können damit ganz neue Aufgaben angehen. Jene dagegen, die sehr langsam und zögerlich sind, haben weiterhin ihre hohen Kosten. So daß ihnen erst recht die Möglichkeiten zur "Kür" fehlen.
Transient - Aufnahmen von flüchtigen Wolken und Blitzen mit 1000 Bildern pro Sekunde - ein Drei-Minuten-Kurzfilm von Dustin Farrell
Transient: An Extraordinary Short Film That Captures Lightning at 1,000 Frames per Second
www.thisiscolossal.comFilmmaker and photographer Dustin Farrell spent over a month this summer traveling some 20,000 miles for the sole purpose of filming thunderstorms around the United States. Using a pricey Phantom Flex4K high-speed camera he filmed lightning strike after lightning strike at 1,000 frames per second
Blitze: Als Kind hat man Angst davor. Später versteht man, daß der Donner harmlos ist, aber der Blitz sehr gefährlich werden kann. Im Auto, einem natürlichen Faradayschen Käfig, ist man sicher. Aber außerhalb gibt es immer wieder lebensgefährliche Situationen. Etwa auf Golfplätzen.
Aber wie kann man diese "einfangen"? So daß man sie per Kamera erfaßt? Im Vorfeld kennt man den Ort einer Blitzbildung nicht. Und blitzt es erst einmal, dann ist es zu spät, wenn man erst dann die Kamera hinhält.
Also bleibt nur ein ständiges Filmen. Der Filmmacher Dustin Farrell hat das im Sommer 2017 gemacht. Und das Ergebnis zu einem beeindruckenden 3-Minuten-Kurzfilm zusammengeschnitten.
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Transient: An Extraordinary Short Film That Captures Lightning at 1,000 Frames per Second
http://www.thisiscolossal.com/2017/12/transient-lighting-film-dustin-farrell/
Das Video direkt auf Vimeo: Transient
https://vimeo.com/245581179
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Er nutzte eine Phantom Flex 4K, war 30 Tage unterwegs und reiste 20.000 Meilen, das sind 32.186 Kilometer.
Sein Respekt vor "storm chasers", vor Sturmjägern, sei in dieser Zeit gestiegen. Es sei sehr stressig, auch dann, wenn es gelingt, einen Sturm zu filmen.
An 10 Tagen sei er zurückgekommen, ohne etwas gefilmt zu haben. Nach 10 Stunden und 500 Meilen (804 km). An anderen Tagen sei er mit einem "breiten Grinsen" zurückgekommen.
Blitze seien wie Schneeflocken. Jeder Blitz sei individuell. Die Geschwindigkeit der Blitze sei höchst unterschiedlich. Manche Blitze seien so schnell gewesen, daß sie nur auf einem von 1000 Frames zu sehen waren.
Die Kamera zeichnet wohl ständig Bilder auf und schreibt die Bilder in den RAM-Speicher. Wenn dann ein Blitz beobachtet wird, wird die Kamera ausgelöst und schreibt den RAM-Speicher auf die Festplatte. Er hatte etwa 10 Terabyte an Daten produziert.
Interessant ist an dem Film auch, daß man sieht, wieviele Blitze es immer wieder gibt, die gar nicht zum Boden kommen. Oder ein Blitz, der sich waagerecht bewegt. Und schließlich doch am Boden einschlägt.
Auf seiner Website gibt es unter
Phantom Flex 4K
http://dfvc.com/flex4k/
ein Bild von der Kamera und weitere Infos. Demnach hat die Kamera einen internen RAM-Speicher von 128 GB und eine 2 TB - Festplatte.
Unter
Videos
http://dfvc.com/video/
gibt es noch weitere Videos.
Amazon gegen Daimler-Benz - eine Klage um gefälschte Autoteile - Amazon war der Verkäufer - womöglich deutliche Auswirkungen auf Markenrechtsverletzungen auf eCommerce-Plattformen
In den USA deutet sich gerade ein interessanter Rechtsstreit an, der sehr spannend werden könnte.
Eigentlich ist das ganz simpel: Daimler-Benz fand gefälschte Reifenfelgen, die auf Amazon angeboten wurden. Üblicherweise sucht man dann nach dem Händler. Und verklagt diesen auf Unterlassung. Ferner fordert man von Amazon, daß diese Produkte entfernt werden.
Das alles aber heißt: Die Markeninhaber können immer nur im Nachhinein aktiv werden. Erst wenn sie etwas finden und das Amazon mitteilen, wird Amazon aktiv. Und das sei oft eher zögerlich.
Es gibt zwar inzwischen eine Unterstützung durch Amazon. Aber die greift nur dann, wenn die Markeninhaber ihr gesamtes Sortiment per Amazon verkaufen. Was viele Markeninhaber gerade ablehnen.
Die Besonderheit hier: Amazon war der Verkäufer.
Der folgende Forbes-Beitrag spricht davon, daß Daimler-Benz nun den "rauchenden Colt" aufgedeckt haben könnte. Mit dem Amazon zu nachhaltigen Veränderungen gezwungen werden könnte.
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Amazon Got Busted Selling Counterfeit Mercedes-Benz Parts -- Now Everything May Change
https://www.forbes.com/sites/wadeshepard/2017/12/05/amazon-got-busted-selling-counterfeit-mercedes-benz-parts-now-everything-may-change/
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Denn damit sei Amazon als Verkäufer gefälschter Produkte aufgetreten.
Das grundsätzliche Problem: Markenrechtsverletzungen gibt es auf Amazon sehr häufig. Das haben schon diverse Untersuchungen gezeigt. Allerdings hatte Amazon 2015 ein Verfahren gewonnen. Demnach sei Amazon nicht für die Markenrechtsverletzungen verantwortlich, wenn dritte Unternehmen etwas per Amazon verkaufen.
Da hatte ein Unternehmen aus Seattle, Milo & Gabby, es Händlern untersagt, Artikel über Amazon zu verkaufen. Einer der Gründer fand aber eine Amazon-Anzeige. Da war nicht nur das Produkt, sondern auch das Photo der Tochter mit dabei. Chinesische Markenpiraten hatten das Produkt kopiert, verkauften es auf Amazon. Und hatten sogar Bilder kopiert.
Und Amazon fördert das. Läßt sich die Ware liefern, verwahrt sie in den eigenen Lagern, verschickt sie über das Fulfillment-Programm. Und kassiert Provisionen.
> In a country that is packed with laws to prevent things like this from happening, how could they lose?
Die neunköpfige Jury urteilte pro Amazon:
> “the company was not behind the counterfeit content listed on its site, and had technically not made an 'offer to sell' — the legal requirement to hold Amazon liable for the counterfeit goods.”
Amazon habe die Artikel nicht angeboten. Dafür sei der Händler verantwortlich. Damit könnten diverse illegale Produkte per Amazon verkauft werden, gelagert und verschickt per Amazon. Mit kompletter Straffreiheit für das Unternehmen. Und werden die Artikel über Ländergrenzen hinweg verkauft, schützen diese die Verkäufer erst recht.
Andere Plattformen - Peer-to-peer-Musik und Filesharing-Plattformen - hatten ähnlich argumentiert. Aber da seien die Verantwortlichen "im Gerichtssaal getoastet" worden, einige bekamen Haftstrafen. Jeff Bezos dagegen sitze fest im Sattel, als einer der reichsten Personen, der direkt davon profitiert, daß viele illegale Artikel über seine Plattform verkauft werden. Die tausende kleiner Gründer in den USA ruinieren würden.
Ende Oktober hat die Daimler AG Klage eingereicht. Amazon habe gefälschte Mercedes-Benz-Produkte verkauft und vertrieben. Es gibt ein Bildschirmphoto in dem Beitrag. Demnach stand neben den Reifenfelgen:
> “Ships from and sold by Amazon.com.”
Daimler führt in der Klage aus, daß sie niemals
> “authorized or consented to Amazon’s use of the Mercedes-Benz Marks, or any confusingly similar marks, on vehicle parts” or “authorized Amazon to copy, manufacture, import, market, sell or distribute any vehicle parts bearing the Mercedes-Benz Marks.”
Keinerlei Erlaubnis für Amazon, diese Artikel zu kopieren, sie herzustellen, sie zu importieren, zu verkaufen oder zu vertreiben.
Die erste Reaktion von Amazon darauf war wohl ähnlich "bescheiden", wie das andere Markeninhaber auch kennen. Aber diesmal war eben Amazon selbst der Verkäufer.
Daimler hat sich u.a. deshalb besonders daran gestört, weil das Label “Ships from and sold by Amazon.com.” von Käufern als Schutz interpretiert wurde, daß es sich bei der Ware um erlaubte Markenware handelt. Grade nicht um Fälschungen.
Der Autor meint, daß zwar die Auswirkungen des konkreten Falls auf den Amazon-Marktplatz noch unklar seien. Aber es könnte sein, daß e-Commerce-Plattformen eine neue Verantwortlichkeit für die Produkte entwickeln müßten, die auf ihren Plattformen verkauft werden.
Bislang seien diese Plattformen ein Paradebeispiel für "Kapitalismus in Reinform": Die Plattformen verdienen an jedem Kauf, aber sind unter dem Schutzschirm, daß sie nicht für die Produkte verantwortlich seien. Bis jetzt.
Wobei ich persönlich nicht ganz weiß, ob dieser Schluß nicht zu weit geht. Wenn Amazon niemals selbst als Verkäufer auftritt, würde dieses Problem nicht existieren.
T3n weist hier
Amazon wird von Daimler verklagt: Wie gefälschte Radkappen den Marktplatz verändern könnten
http://t3n.de/news/amazon-daimler-verklagt-883589/
darauf hin, daß es das erste Mal sei, daß Amazon selbst direkt als Händler verklagt wird. Ferner würde Daimler präventive Maßnahmen von Amazon fordern, um solche Markenrechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern.
Da ist es denkbar, daß Amazon die Überprüfungstechniken, die bislang nur ausgewählten Partnern zur Verfügung stehen, allen Markeninhabern zur Verfügung stellen müßte.
Wie die Politik jeden Bezug zur Realität verliert und sich Bürger verweigern - der absurde Rundfunkbeitrag, eine Vollstreckungsankündigung und der Weg zum Europäischen Gerichtshof - C-492/17
Gegen "das Internet" wird gerne eingewendet, daß es dort so etwas wie eine Blasenbildung gäbe: Leute würden sich nur mit jenen Meinungen umgeben, denen sie ohnehin zustimmen. So daß es zu sich selbst verstärkenden Resonanzräumen kommen würde.
Nur: Dieses Phänomen ist keinesfalls neu. Und schon gar nicht auf das Internet beschränkt.
Ein - man muß bald schon sagen - tragisches Beispiel dafür sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland. Sowie deren Finanzierung durch ein absurdes Gesetz, den Rundfunkstaatsvertrag bzw. den Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Plus die Tatsache, daß die Politiker offenbar zu feige sind, diesem wuchernden Moloch Einhalt zu gebieten. Klar - sie wollen ja gerne von Rundfunk und Fernsehen gefragt, interviewt, gefilmt und eingeladen werden. Wer widerspricht schon gerne dem, der ihn päppelt. Also päppeln sich Politiker und Landesrundfunkanstalten gegenseitig - und schröpfen die Bürger. Bis diesen der Kragen platzt und sie anfangen, sich zu wehren.
Bis Ende 2012 konnte man darauf verweisen, daß man kein Radio und kein Fernsehen hat. Dann war man auch nicht zahlungspflichtig. Die Angelegenheit war erledigt, Wiedervorlage im nächsten Jahr. Aber die Gier kannte offenbar keine Grenzen: Alle sollten zahlen. Schließlich scheint es für Rundfunk- und Fernsehmacher ebenso wie für Politiker unvorstellbar zu sein, daß es Leute geben könnte, die freiwillig auf den Konsum dieser Angebote verzichten. Also wurde der Haushalt als Bezugsgröße ersonnen. Wer obdachlos ist, der muß keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Bei allen anderen wird abkassiert. Das garniert mit einem Selbsttitulierungsrecht der Landesrundfunkanstalten. Das es ermöglicht, daß diese Bescheide selbst ausstellen und sofort vollstrecken dürfen. Anstatt erst über ein Gericht gehen zu müssen. Dieses sogenannte Inkassoprivileg macht das Schröpfen noch etwas einfacher.
Und dies, obwohl (1) das Gutachten von Prof. Kirchhoff, das der Systemumstellung zugrundeliegt, ausdrücklich eine Abmeldemöglichkeit vorgesehen hat (Quellenangaben folgen später). Die natürlich nicht ins Gesetz übernommen wurde. (2) Das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 das Selbsttitulierungsrecht (Inkassoprivileg) von Landesbanken als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz, also als verfassungswidrig beurteilt hat. Und wo (3) die EU-Vorgaben doch eindeutig sind. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
> Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Wenn ich "Informationen und Ideen" suche, dann kann ich auf öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zurückgreifen. Auf private Rundfunk- und Fernsehanstalten. Auf ausländische Sender. Oder auch auf Zeitungen, Zeitschriften und Informationen aus dem Internet. Das kostet mich gegebenenfalls Geld. Wenn ich nun aber aufgrund eines Gesetzes über 200 Euro pro Jahr für etwas ausgeben soll, das ich nicht nutze und auch nicht nutzen möchte. Und mir deshalb mit einer Vollstreckung, etwa einer Kontenpfändung gedroht wird. So daß mir das Geld nicht für andere Informationsquellen bzw. zur anderweitigen Nutzung zur Verfügung steht. Dann ist das ein ganz erheblicher behördlicher Eingriff in meine Rechte als europäischer Bürger.
Eigentlich ist das - realistisch betrachtet - ganz einfach. Nur scheint die Einsicht bei den Politikern zu fehlen, daß das jetzige System vor der Implosion stehen dürfte. Zum einen gibt es inzwischen etwa 4 Millionen offene Beitragskonten. Bei m.W. etwa 40 Millionen Haushalten wäre das schon jeder zehnte Haushalt. Zum anderen wehren sich immer mehr Bürger gegen diese Zahlungen. Sei es, daß sie Widerspruch einlegen und klagen. Oder sei es, daß sie sich gegen eine Vollstreckung wehren.
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Letzteres ist auch meine aktuelle Situation. In Berlin sind für Vollstreckungen die Finanzämter zuständig. Anderswo sind das Gerichtsvollzieher oder die Stadtkassen. Nachdem ich nun eine Zahlungsaufforderung zusammen mit einer Vollstreckungsankündigung erhalten hatte, ging das folgende Schreiben an die zuständige Stelle.
Das Schreiben nennt Originaldokumente. Etwa das Kirchhoff-Gutachten, das eine Abmeldemöglichkeit vorsieht. Sowie einen Beschluß des LG Tübingen, einige dortige Vollstreckungen auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens einzuschalten. Da könnte Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine entscheidende Rolle spielen.
Dem Europäischen Gerichtshof liegt der Antrag seit dem 11.08.2017 vor. Bei einer durchschnittlichen Dauer von 15 Monaten könnte es im November 2018 eine Entscheidung geben.
Wer möchte, kann die Texte gerne weiterverwenden. Unter Verlinkung der Originalquelle. Anstelle des langen Links kann auch der unten angegebene Kurzlink genutzt werden.
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[Briefkopf - übliche Angaben]
Sehr geehrte ...,
Ihre Zahlungsaufforderung bezüglich der ersuchenden Stelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg, XXX XXX XXX (Original: Nummer beim Beitragsservice) vom XX.11.2017 habe ich am YY.11.2017 erhalten.
Inhaltlich teile ich Ihnen mit: Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in bezug auf die Rundfunkfinanzierung in Deutschland lehne ich jegliche freiwillige Zahlung ab.
Begründung (Kurzfassung):
(1) Ich habe seit Jahrzehnten weder Radio noch Fernseher und nutze die Angebote nicht.
(2) Das Gutachten von Prof. Kirchhoff zur Systemumstellung sah ausdrücklich eine Abmeldemöglichkeit vor. Da das seit Anfang 2013 geltende Gesetz, auf das sich das Ersuchen stützt, eine solche Abmeldung nicht vorsieht, gehe ich von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes aus. Allerdings ist es für Privatpersonen bzw. Nichtjuristen kaum möglich, sich durch die Instanzen hochzuklagen.
(3) Das LG Tübingen hat mit Beschluss vom 03.08.2017 einige vergleichbare Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof diverse Fragen bezüglich der gesamten Rundfunk- und Fernsehfinanzierung in Deutschland im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Es gibt erhebliche richterliche Zweifel daran, daß der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten europäischer Bürger vereinbar ist.
(4) Nachdem das Bundesverfassungsgericht jahrelang in dieser Angelegenheit getrödelt und auf den Instanzenweg verwiesen hat, gab es Ende September (wohl als Reaktion auf die Einschaltung des EuGH) plötzlich die Mitteilung, daß das Bundesverfassungsgericht einen umfangreichen Fragenkatalog u.a. an sämtliche Landesregierungen verschickt habe und das Thema "Rundfunkfinanzierung" nun umfangreich aufrollen würde. Kombiniert mit einer ungewöhnlich kurzen Frist zur Stellungnahme.
Begründung (ausführlich mit Nachweisen):
Zu (1): Ich habe seit Jahrzehnten weder Radio noch Fernseher. Bis 2012 hatte es genügt, das formlos mitzuteilen. Radio und Fernsehen sind Privatvergnügen, keine staatliche Aufgabe. Es würde deshalb völlig genügen, nur die tatsächlichen Nutzer zu Beiträgen heranzuziehen. Eine Verschlüsselung und Sperrung für nicht zahlende Nutzer wäre ebenfalls unproblematisch möglich. Das können andere Fernsehanstalten auch, das können andere Internetdienstleister auch. Es ist auch den Radio- und Fernsehanstalten in Deutschland zumutbar.
Zu (2): Das Gutachten von Prof. Kirchhoff zur Systemumstellung
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
sieht ausdrücklich eine Abmeldemöglichkeit vor (Zitat Seite 62):
"Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Das ist zwar durchaus schwer verständliches Juristendeutsch. Es besagt aber: Normalerweise kann man davon ausgehen, daß alle die Rundfunk- und Fernsehangebote nutzen. Ich weiß, daß mein Verhalten das einer sehr geringen Minderheit ist. Aber es müsse eine Widerlegungsmöglichkeit in einem individuellen Antragsverfahren geben. Und es müsse eine solche Möglichkeit "um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen" geben. Ich habe keinerlei Probleme damit, Steuern gemäß meiner Leistungsfähigkeit zu zahlen. Aber Rundfunk und Fernsehen sind Privatvergnügen. Keine staatliche Daseinsvorsorge. Es gibt Zeitungen und diverse Quellen im Internet, die man zur Informationsbeschaffung nutzen kann. Mindestens die Fernsehangebote lassen sich technisch problemlos für Schwarzseher sperren.
Die Politiker haben sich offenkundig aus dem Gutachten nur das herausgepickt, was die Pflichten der Bürger betraf (Zahlungspflicht für alle Haushalte). Die Rechte der Bürger, die das Gutachten ausdrücklich erwähnte, fielen unter den Tisch. Das spricht stark dafür, daß das jetzige Gesetz bereits aufgrund des der Systemumstellung zugrundeliegenden Gutachtens verfassungswidrig ist. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, daß die Landesgesetzgeber das Gutachten 1:1 übernommen hätten.
Bislang ist mir nicht bekannt, daß dieser Punkt jemals in einem Gerichtsverfahren seit 2013 behandelt worden wäre.
Zu (3): Am 02.08.2017 hat das LG Tübingen mehrere Zwangsvollstreckungsverfahren zwischen dem SWR und verschiedenen Bürgern aus BW per Verfügung ausgesetzt. Die weitere Entscheidung
"hängt maßgeblich von der Beantwortung europarechtlicher Vorfragen durch den EUGH ab, weshalb zunächst eine Vorlage an den EUGH nach Art. 267 AEUV durch den Einzelrichter erfolgt".
Quelle: Eingescanntes Gesamtdokument (39 Seiten) des Schreibens des LG Tübingen. AZ 5 T 121/17, 5 T 20/17, 5 T 141/17, 5 T 122/17, 5 T 280/16, 5 T 246/17. In der Version, die an Rechtsanwältin Layla Sofan, Schuldnerin und Beschwerdegegnerin im Verfahren 5 T 246/17 gegangen ist (Rechtsanwaltskanzlei Sofan, Weilerburgstr. 3, D-72072 Tübingen, http://www.kanzlei-sofan.de/ ).
https://online-boykott.de/ablage/20170814-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen/20170814-02-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen-beschluss.pdf
Beim Europäischen Gerichtshof ging die Vorlage am 11.08.2017 ein und wird dort unter dem Aktenzeichen C-492/17 geführt.
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Tübingen (Deutschland) eingereicht am 11. August 2017 - Südwestrundfunk gegen Tilo Rittinger, Patric Wolter, Harald Zastera, Dagmar Fahner, Layla Sofan, Marc Schulte
(Rechtssache C-492/17)
http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C;492;17;RP;1;P;1;C2017/0492/P&lgrec=de&language=de
Unter
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=197111&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1860087
sind die sieben Vorlagefragen abrufbar (die Begründung findet sich dort aktuell nicht online).
Insgesamt betrifft das 6 Verfahren, die an den Amtsgerichten Reutlingen, Tübingen, Calw, Tübingen, Tübingen und Reutlingen liefen und vom LG Tübingen gemeinsam behandelt wurden.
Am 03.08.2017 folgte der Beschluß (zitiert werden Punkt 1-4 der 7 vorgelegten Punkte):
--Zitat Beginn (PDF Seite 4) bzw. online bei curia.europa.eu abrufbar:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBl. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ festgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unmittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?
3. Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich-rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird, dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
4. Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) [Anmerkung: Art. 4 bezieht sich auf das Folterverbot. Gemeint und S. 9 PDF aufgeführt ist Artikel 11 GRCh, wortgleich mit Art. 10 EMRK] vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in nationalem, baden-württembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?
sowie drei weitere Punkte
-- Zitat Ende
Art. 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) lautet ( https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html ):
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Art. 11 GRCh (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) lautet ( https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html ):
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
-- Ende
Im Klartext: Ist es zulässig und mit meinem Recht auf Informationsfreiheit vereinbar, daß ich, obwohl ich kein Gerät (und damit auch kein Interesse an ausländischen Sendern) habe, über 200 Euro pro Jahr für etwas zahlen muß, das ich nicht nutze und nicht nutzen möchte. So daß mir das Geld (das erst einmal verdient werden will) für andere Dinge fehlt? Das ist ein erheblicher behördlicher Eingriff in mein Recht, Informationen zu empfangen. Denn das Geld könnte ich auch für andere Dinge bzw. Informationen ausgeben.
Und ist es zulässig, daß die Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandenburg ihre Forderungen nicht bei einem regulären Gericht geltend macht, sondern selbst - eigenmächtig und selbstherrlich - einen Bescheid zu eigenen Gunsten festsetzt und diesen über die örtlich zuständigen Vollstreckungsbehörden (in Berlin: Finanzämter) zu vollstrecken versucht? Der Beschluß führt in der Begründung (nur PDF) aus, daß das Selbsttitulierungsrecht für öffentlich-rechtliche Landesbanken bereits am 18.12.2012 vom Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrige Privilegierung, also als Verfassungsverstoß eingeschätzt wurde (Beschluß PDF Seite 33, dortige Zählung Seite 31, 1 BvL 8/11, 1 BvL 22/11 - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/ls20121218_1bvl000811.html ).
Oder sind diese beiden (für mich zentralen) Punkte ein Verstoß gegen meine Grundrechte als europäischer Bürger? Punkt 1 - Beihilfe ohne Genehmigung durch die Kommission - wäre gegebenenfalls per Kommissionsbeschluß "heilbar". Punkt 4 betrifft mich fundamental. Wenn das unter 10 Euro pro Jahr wären, könnte man das ja noch ignorieren. Aber bei mir wächst das Geld jedenfalls nicht auf Bäumen. Punkt 2 und 3 betreffen u.a. das Inkassoprivileg, bei dem offenbar ebenfalls fraglich ist, ob es mit europäischem Recht vereinbar ist.
Die anderen Punkte in dem Tübinger Beschluss betreffen mich größtenteils auch. Ich verweise aber auf die dortigen Ausführungen.
Insgesamt ergibt sich aus diesem Beschluß, daß zentrale Punkte des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gegen europäische Normen und Rechte von Bürgern verstoßen dürften.
(4) Bundesverfassungsgericht: Anfang Oktober wurde bekannt, daß das Bundesverfassungsgericht sich nun intensiv mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigt:
Bundesverfassungsgericht verschickt detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag
https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-verschickt-detaillierten-Fragenkatalog-zum-Rundfunkbeitrag-3848085.html
Bei der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift (NJW) gab es dazu einen Beitrag (leider ohne Datum), der von den anderen Quellen zitiert wird:
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070
Demnach (Quelle Heise) hat das Bundesverfassungsgericht
> an den Bundestag, an den Bundesrat, die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "einen Katalog mit bohrenden Fragen verschickt". "Die Richter", so ein NJW-Informant aus einer Staatskanzlei, "rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf" und sollen zudem "eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt" haben.
Persönlich habe ich den Eindruck, daß das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Tübinger Entscheidung nun die Sorge hat, daß der Europäische Gerichtshof diverse Regelungen kippen könnte. Das würde ab dem Tag der Entscheidung "sofort" für alle zahlungspflichtigen Bürger gelten, die folglich ihre Zahlungen sofort einstellen könnten. Das Bundesverfassungsgericht kann dagegen Übergangsfristen festsetzen, innerhalb derer bsp. für Nutzer des Rundfunk- und Fernsehangebots die Zahlungspflicht weiterbesteht, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung verabschiedet hat.
--
Fazit: Aufgrund des Tübinger Beschlusses gehe ich davon aus, daß meine Rechte als Bürger Europas durch einen Zwangsbeitrag inklusive einer Vollstreckungsandrohung massiv beschnitten werden. Ich bin deshalb nicht bereit, bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weitere Zahlungen freiwillig zu leisten. Verfahren beim EUGH dauern im Schnitt 15 Monate (Quelle: https://www.welt.de/kultur/medien/article168423698/Deutscher-Rundfunkbeitrag-wird-von-EU-Gericht-ueberprueft.html ). Das ist ein überschaubarer Zeitraum. Da das Vorabentscheidungsersuchen Mitte August beim EUGH eingegangen ist, ist - im Schnitt - im November 2018 mit einer Entscheidung zu rechnen.
Deshalb schlage ich vor, daß Sie das Amtshilfeersuchen gemäß § 250 AO an den RBB zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Auer
Japanisches Haus mit einer erdbeben-sicheren Bücherwand zum Begehen - von Shinsuke Fujii in Shinyoshida
Japanese Home Designed Around a Climbable Bookshelf
www.spoon-tamago.comFloor-to-ceiling bookshelves are lovely, and can act as a robust focal point in any home. But accessing the high shelves can be a problem. The common side-kick has always been ladders, which can a
Eine riesengroße Bücherwand vom Boden bis zur Decke: Das ist doch eigentlich toll. Man hat genügend Platz für unzählige Bücher. Man kann sich eines rausgreifen, darin lesen. Es wieder zurückstellen und zum nächsten Buch greifen. Aber so eine Bücherwand ist natürlich auch heikel. Wie kommt man an die Bücher oben dran? Mit einer großen Bücherleiter, die man hin und herschiebt? Oder fest eingebaut, mit Schienen? Ja, aber da kann es gewisse Risiken geben. Man kann stolpern, von der Leiter fallen. Außerdem gibt es in manchen Wohnungen relativ wenig Platz.
Der japanische Architekt Shinsuke Fujii hat in der Stadt Shinyoshida eine brilliante Idee verwirklicht.
Da ist das Gebäude wohl größtenteils aus Holz. Und die Bücherwand - steht schräg. Mit zwei Effekten.
Zum einen ist das eine begehbare Bücherwand. So daß man keine Leiter benötigt.
Zum anderen ist die Bücherwand - erdbebensicher.
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Die Seite des Architekten: House in Shinyoshida
http://fujiia.c.ooco.jp/shinyo_e.html
Japanese Home Designed Around a Climbable Bookshelf
http://www.spoon-tamago.com/2017/11/29/climbable-bookshelf-home/
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Das ist in der Nähe von Yokohama. Die Planung entstand kurz nach dem Erdbeben 2011. Der Auftrag des Bücherliebhabers war: Ein Haus mit einer großen Bücherwand. Die leicht zugänglich sein sollte. Und erdbebensicher sollte das sein. So daß nicht bei einem Erdbeben die ganzen Bücher durcheinanderfallen.
Die Lösung: Eine Seite des Hauses wurde abgeschrägt. Dort kam die ebenfalls schräge Bücherwand hin, deren Regale gleichzeitig als Leitersprossen fungieren. Damit kommen die Familienmitglieder leicht an alle Bücher ran. Und bei einem Erdbeben dürften die meisten Bücher an ihrem Platz bleiben.
Die Bücherwand bestimmt damit die Wohnung von innen. Ebenso wie die markante Schräge dem Haus von außen her eine ungewöhnliche Gestalt verpaßt. Durch die zusätzlichen inneren Fenster auf der oberen Ebene, die dort vom Boden bis zur Decke gehen, kommt an zwei Stellen großzügig Licht ins Innere.
Zwei Daten finden sich dort:
Site Area 105.67m2
Floor Area 86.16m2
Der erste Wert dürfte die Grundstücksgröße sein. Also etwa 10 x 10 Meter.
Die Einpassung der beiden Ebenen ist unter
http://fujiia.c.ooco.jp/shinyoplan_e.htm
zu finden.
Interessant ist auch das unterste Bild im Spoon-Tamago - Link: Hätte man das Haus mit senkrechten Wänden gebaut, dann wäre entweder der Abstand vom Haussockel zum Nachbargrundstück sehr viel geringer geworden. So daß nur eine ganz schmale Gasse freigeblieben wäre. Oder man hätte das Haus auf dem jetzigen Sockel mit senkrechten Wänden aufgesetzt. Damit wäre das im Inneren enger geworden.
So sorgt die schräge Wand dafür, daß außen unten mehr Platz ist. Und in der Wohnung öffnet sich das nach oben hin. So daß die Wohnung nach oben hin größer wird und damit lichter wirkt.
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Auf der Website des Architekten finden sich noch weitere Häuser mit so einem ausdrucksstarken Äußeren. Etwa das
House in sugao
http://fujiia.c.ooco.jp/sugao_e.htm
Das wie eine große Welle daherkommt.
Wieviel mobiles 4G LTE-Datenvolumen gibt es für 30 Euro pro Monat? In 11 Staaten unlimitiert, vier mit maximal 100 GB - Deutschland mit 15 GB für knapp 25 Euro - Rewheel-Forschung
Deutschland sei im digitalen Bereich eher mau. So die landläufige Einschätzung. Aber an welchen Zahlen läßt sich das festmachen?
Das finnische Beratungsunternehmen Rewheel beobachtet u.a. den Mobilfunkmarkt. Und hat nun eine Zusammenstellung veröffentlicht: Wieviel bekommt man für maximal 30 Euro pro Monat an mobilem 4G LTE-Datenvolumen?
Die Seite mit den neuesten Ergebnissen:
The state of 4G pricing – 2H2017 – Digital Fuel Monitor 8th release
http://research.rewheel.fi/insights/2017_nov_pro_2h2017_release/
Das 5-Seiten-PDF: Free summary, key findings, table of contents (5 pages, pdf)
http://research.rewheel.fi/downloads/The_state_of_4G_prcing_DFMonitor_8th_release_2H2017_PUBLIC.pdf
Die Grafik oben ist ein Bildschirmphoto aus dem PDF.
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In 23 der insgesamt 41 EU28 & OECD - Länder gibt es nicht limitierte Pakete für die mobile Nutzung. Mindestens 1000 Minuten und 3 MBit/s.
Für maximal 30 Euro pro Monat gibt es in 16 dieser Staaten Tarife mit mindestens 100 GB oder unlimitiert. Merkwürdigerweise listet die Grafik nur 15 Staaten.
Unlimitierte Tarife gibt es in Irland, Finnland, Dänemark, Bulgarien, Schweiz, Niederlande, Slowakische Republik, Kroatien, Lettland, Estland und Litauen.
Tarife mit einer 100-GB-Limitierung gibt es in Großbritannien, Schweden, Frankreich und Israel.
Sieht man sich auf der Startseite
http://research.rewheel.fi/
die interaktive Grafik mit den Einzelpreisen an, dann liegen die Tarife teils deutlich unter 30 Euro / Monat. In Frankreich etwa bei 19,99 Euro, in Dänemark bei 25,87 Euro. In den Niederlanden zahlt man genau 25 Euro, in den drei baltischen Staaten geht das runter bis 15,75 in Litauen.
In Deutschland dagegen gibt es 15 GB für knapp 25 Euro, in Österreich gibt es für etwa denselben Preis 30 GB. Die USA sind da auch teuer - 10 GB für 21,25 Euro. In Europa ist die Tschechei mit 3 GB für 25,97 Euro Schlußlicht. Dahinter liegt nur noch Kanada, wo 2 GB 26,4 Euro kosten. Wobei für einige Staaten (Griechenland, Ungarn und Malta) solche Angebote gar nicht zu existieren scheinen.
Die umgerechneten Preise pro Gigabyte: Die Unterschiede sind extrem. Südkorea kommt auf 13,4 Euro pro GB, Kanada auf 12,1 Euro, die USA auf 9,6 Euro. Japan (5,7) und Deutschland (5,0) scheinen da besser abzuschneiden. Aber der Hinweis in der Grafik:
Exorbitante Preise für all diese Länder.
Der OECD-Schnitt liegt bei 3,3 Euro, der EU28-Schnitt bei 2,4 Euro. Länder wie Frankreich (0,8 Euro) und Finnland (0,3 Euro) sind deutlich günstiger.
Beim mobilen Breitband sehen die Daten ähnlich aus. Der Medianwert von Kanada liegt 117-fach über dem vergleichbaren Wert von Finnland.
Die zugrundeliegenden Zahlen werden aus tausenden von Smartphone-Tarifen der entsprechenden Staaten gesammelt.
Interessant dabei finde ich, daß zwei Staaten wie Finnland und Kanada, die beide relativ gering bevölkert sind, da so massiv auseinanderlaufen.
Daß dicht bevölkerte Staaten wie die Niederlande einen Vorteil haben, sieht auf den ersten Blick nachvollziehbar aus. Aber in den Niederlanden gibt es für 25 Euro unlimitierten Zugang. Im benachbarten Belgien gibt es für 26,40 Euro grade mal 5 GB.
The Art of Flying - Die Kunst zu fliegen - eine Aufnahme eines riesigen Schwarms fliegender Stare - vom niederländischen Filmmacher Jan van Ijken
'The Art of Flying' Captures the Shape-Shifting Wonder of a Murmuration of Starlings
www.thisiscolossal.comA murmuration is the intricately choreographed movements of a large flock of starlings as they swoop through the sky. The phenomena appears like an undulating cloud, quickly shifting directions, density and shape as it traverses overhead. Due to a relatively warm winter in the Netherlands between 20
Ein Vogelschwarm: Da denkt man vielleicht an ein paar Störche, die gemeinsam unterwegs sind. Oder an die hier in Berlin grade im Winter häufig zu sehenden Nebel- und Aaskrähen.
Manchmal gibt es ja so vielleicht ein paar hundert Vögel auf einmal. Etwas andere Dimensionen hat der niederländische Filmmacher Jan van Ijken beobachtet.
Er konnte im relativ warmen Winter 2014/2015 einen großen Schwarm beobachten. Und filmen. Damals waren viele Stare in den Niederlanden geblieben.
Das Ergebnis ist beeindruckend.
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‘The Art of Flying’ Captures the Shape-Shifting Wonder of a Murmuration of Starlings
http://www.thisiscolossal.com/2017/11/the-art-of-flying/
Die kurze Zwei-Minuten-Version direkt auf Vimeo:
The art of flying - short 2 min version
https://vimeo.com/241007433
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> The art of flying is a short film about “murmurations”: the mysterious flights of the Common Starling. It is still unknown how the thousands of birds are able to fly in such dense swarms without colliding. Every night the starlings gather at dusk to perform their stunning air show.
Ein kurzer Film über den "Formationsflug". Es sei unbekannt, wie tausende Vögel so dicht fliegen können, ohne daß sie ständig kollidieren. Jede Nacht gäbe es diese überwältigende Luftshow.
Aus dem ersten Link:
> The phenomena appears like an undulating cloud, quickly shifting directions, density and shape as it traverses overhead.
Wie eine wogende Wolke, mit schnell sich ändernder Richtung, Dichtheit und Gestalt.
Teils kommen die Stare der Kamera relativ nahe. So daß man diverse Einzeltiere sieht und es relativ laut wird.
Auch hier in Berlin kann man so etwas - manchmal - beobachten. Nordwestlich vom Berliner Dom auf der Museumsinsel gibt es diverse hohe Bäume. Da fallen auch manchmal abends Schwärme ein. Und man kann beobachten, wie der Schwarm "vom Baum geschluckt" wird. Ohne daß es Zusammenstöße mit Ästen oder den bereits sitzenden Vögeln kommt.
Nur drunter durchlaufen sollte man nicht unbedingt. Sonst gibt es womöglich feuchte Ladungen von oben.
Auf seiner Website
soll es noch eine Sieben-Minuten-Version geben. Leider ist die Website aktuell nicht erreichbar.
Über 13500 Dollar für Microtransactions - Süchtig nach Ingame-Käufen - der Spieler Kensgold berichtet aus seinem Leben und seinen Erfahrungen mit Spielen und Spielsucht
Man kann Computerspiele spielen. Und man kann in diesen Spielen oft Dinge dazu kaufen. Das sind Ingame-Käufe. Aber diese Ingame-Käufe, bei denen es sich meist um Microtransactions, also um relativ geringe Einzelbeträge handelt, führen bei manchen Spielern zu einer Sucht: Der Sucht nach Ingame-Käufen.
Ein Spieler, der sich - anonym - Kensgold nennt, hatte einen öffentlichen Brief geschrieben. Kotaku, ein US-Portal hat mit ihm Kontakt aufgenommen. Und ihn interviewt.
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Der Artikel bei Kotaku: Meet The 19-Year-Old Who Spent Over $10,000 On Microtransactions
https://kotaku.com/meet-the-19-year-old-who-spent-over-10-000-on-microtra-1820854953
Der Beitrag in einem reddit-Forum: An open letter to DICE, EA, and other devs: I am 19, and addicted to gambling
https://www.reddit.com/r/StarWarsBattlefront/comments/7dfoqg/an_open_letter_to_dice_ea_and_other_devs_i_am_19/
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Seine Geschichte in Kurzform (aus seiner eigenen Zusammenfassung im zweiten Link):
Er ist 19, hat etwa 15 Dollar pro Stunde für Ingame-Käufe gezahlt. Wanderte von Spiel zu Spiel. Er habe über 10.000 Dollar ausgegeben. Teils hatte er zwei Jobs, um seine Spielsucht zu finanzieren.
> Please help micro transactions to be known as a far more dangerous type of purchase than a pack of gum.
Microtransactions seien deutlich kritischer als der Kauf einer Packung Kaugummi.
Angefangen habe seine Sucht, da war er 14. Da ging er auch auf die High School. Seine Sucht hätte ihn fast die High School gekostet. Anschließend schildert er Details. Wie er gearbeitet hat, um die nächsten Microtransactions zu finanzieren. Am Ende:
> Say no to unregulated Micro-Transactions. If you don't have the authority please find some one who does. Tell them about people like me and ask them for their help.
Erst war er bei Clash of Clans. Ein Jahr später wechselte er zu "The Hobbit: Kingdoms of Middle-earth". Da kann man Städte aufbauen, diese vergrößern. Und das mit Microtransactions beschleunigen.
Die Top-Spieler scheinen dort tausende von Dollars zu investieren. Sie werden "whales" genannt. Jene, die extrem viel ausgeben und damit andere zur Nachahmung anreizen.
> “It never feels like you’re making a good decision when you spend that hundred dollars,” he said. “But at the time I was like, ‘What else am I going to spend it on?’ There weren’t really any repercussions to enforce like, ‘Yo, idiot, stop.’”
Es fühle sich niemals als eine gute Entscheidung an, wenn man hunderte von Dollars ausgibt. Von den 300 - 400 Dollar, die er alle zwei Wochen erhielt, gingen 90 % in Ingame-Käufe. Dann gab es den zweiten Job.
Dann stieg er aus diesem Spiel aus. Aber nicht aus Einsicht. Sondern weil das Spiel nach China verkauft wurde. Daraufhin gab es Änderungen - und Spieler wanderten massiv ab. Nachdem die meisten Ingame-Freunde weg waren, gab es für ihn keinen Anreiz mehr für Ingame-Käufe.
Stattdessen ging es vom Smartphone auf dem PC weiter. Mit Smite und Counter-Strike: Global Offensive. Da gab er Geld für Dekorationen aus.
> “It’s not a really big deal if I see that skin and I really want it, because it looks awesome. And if I just drop 100 bucks I’m pretty much guaranteed to get that kind of thing.” He’d see a friend playing a character in a costume that he didn’t have and immediately feel the urge to spend the $10, $20, or $50 it cost to get it.
Inzwischen hat er damit aufgehört. Und seine Kollektion liquidiert. Entscheidend:
> “I had to get up the nerve to ask for help,” Kensgold said. “To get a therapist to lay it out for me, like ‘This is what you’re doing, this is how you can help yourself, here are the tools to help you.’”
Er hatte es geschafft, um Hilfe zu bitten. Das hatte schließlich ausgereicht.
Die Microtransactions seien nicht so harmlos, wie sie aussehen.
> “They can lead you down a path. It’s not like buying a stick of gum at the store.”
Seine Hoffnung:
> If more people realize how destructive microtransactions can be, Kensgold thinks that’ll help prevent others from dropping thousands of dollars on digital power-ups and cosmetics.
Wenn mehr Leute kapieren, wie destruktiv Microtransactions sein können, könne das Leute davor bewahren, tausende von Dollars für "digitale Stärke" und Verschönerungen auszugeben.
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Persönlich haben mich Spiele nie gereizt. Deshalb kenne ich das auch nicht. Daß diese "Kette von Ausgaben" für manche allerdings eine gewaltige Sogwirkung entwickeln kann, so daß das Spiel süchtig macht: Das kann ich mir gut vorstellen.
LavaRand - The Entropy Wall - Zufallszahlen zur Verschlüsselung wirklich zufällig erzeugen - mit einer Wand von Lavalampen - beim Content delivery network Cloudflare
LavaRand in Production: The Nitty-Gritty Technical Details
blog.cloudflare.comThere's a wall of lava lamps in the lobby of our San Francisco office. We use it for cryptography. Here are the nitty-gritty technical details.
Der Content delivery network - Anbieter Cloudflare hat ein Problem: Über ihn läuft etwa 10 Prozent des gesamten Internet-Traffics. Der ist zu verschlüsseln.
Aber: Für Verschlüsselungen braucht man Zufallszahlen. Immer wieder neu, in großer Anzahl. Nur: Wenn Computer Zufallszahlen mit "einfachen Techniken" berechnen, dann sind diese womöglich gar nicht mehr so zufällig. So daß man aus einigen Zufallszahlen die nächsten errechnen oder zumindest brauchbar genau schätzen kann. Und schon ist die Verschlüsselung gefährdet. Zufallszahlen müssen also nicht nur zufällig, sondern auch unvorhersagbar sein (unpredictable).
Deshalb nutzt Cloudflare zur Generierung von Zufallszahlen: Lavalampen. Und nicht nur eine oder vielleicht fünf. Stattdessen kommt eine ganze Schrankwand von Lavalampen zum Einsatz. Und diese "LavaRand" steht auch nicht irgendwo versteckt in einer hinteren Kammer. Sondern ist in der Lobby vom San Francisco Office aufgebaut.
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These are the Lava Lamps that Help Keep the Internet Secure. Seriously
http://tribunist.com/technology/these-are-the-lava-lamps-that-help-keep-the-internet-secure-seriously/
Der Originalartikel im Cloudflare-Blog mit diversen technischen Details: LavaRand in Production: The Nitty-Gritty Technical Details
https://blog.cloudflare.com/lavarand-in-production-the-nitty-gritty-technical-details/
Eine vereinfachte Version ohne zuviel Technik: Randomness 101: LavaRand in Production
https://blog.cloudflare.com/randomness-101-lavarand-in-production/
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Das Prinzip: Eine Kamera macht regelmäßig Aufnahmen. Jedes Bild unterscheidet sich von anderen Bildern, weil bereits eine Lavalampe extrem zufällige Bilder produziert. Erst recht gilt das für so eine Schrankwand von Lavalampen.
Die Wirkung: Die dort eingesetzten Verschlüsselungen sind "härter" als so manch eine andere Verschlüsselung, welche die aktuelle Uhrzeit und das Datum sowie diverse Hardwaremerkmale nutzen.
Denn bei diesen gibt es das "natürliche Problem", daß jeder Algorithmus aus demselben Input denselben Output produziert. Sehr schlecht für "richtige Zufallszahlen", noch schlechter für die darauf basierende Verschlüsselung. Computer sind eben gut, sich vorhersagbar = predictable zu verhalten.
Nick Sullivan, head of cryptography at Cloudflare:
> “Cloudflare was one of the first companies to provide free SSL encryption for websites, so the connection between your web browser and the website you are going to is fully encrypted and invisible for eavesdroppers to be able to look at.”
Cloudflare war eine der ersten Unternehmen, die kostenlose SSL-Verschlüsselung angeboten haben.
Das Video direkt auf YouTube: The Lava Lamps That Help Keep The Internet Secure
https://www.youtube.com/watch?v=1cUUfMeOijg
> At the headquarters of Cloudflare, in San Francisco, there's a wall of lava lamps: the Entropy Wall. They're used to generate random numbers and keep a good bit of the internet secure: here's how.
Praktisch wird die LavaRand - Wand genutzt, um den dort eingesetzten Servern eine weitere Entropiequelle zur Verfügung zu stellen. Die Server nutzen zunächst die Entropiequellen, die eben so üblich sind - etwa Datum/Uhrzeit, Temperatursensoren und andere Merkmale. Aber der Strom ständig neuer Bilder liefert nochmals eine neue Entropie. Die zusätzlich verwendet werden kann, um die Verschlüsselung unvorhersagbarer zu machen.
Ganz neu ist die Idee ebenfalls nicht. Silicon Graphics hatte sich das 1996 patentieren lassen, das Patent ist inzwischen ausgelaufen. Davon hatte sich Cloudflare inspirieren lassen.
Interessant daran ist, daß als Datenquelle nicht etwas serverinternes genutzt wird. Je mehr gleichartige Server es gibt, umso eher kann das zu Problemen führen. Sondern daß die "Offline-Welt" draußen als Entropiequelle verwendet wird.
Online-Marketing: Jeder sechste Nutzer bis 29 kauft Produkte, die von Influencern vorgestellt wurden - BVDW-Studie - Einnahmen ab 5000 Dollar pro Post bei 100K Followern
Jeder Sechste kauft ein Produkt, das er zuvor bei einem Influencer sah
www.bvdw.orgDüsseldorf/Berlin, 29. November 2017 – Jeder sechste deutsche Online-User im Alter von 14 bis 29 Jahren hat bereits Produkte gekauft, die er zuvor bei einem...
Einige interessante Daten zum "neueren Online-Marketing" per Influencer fanden sich in den folgenden zwei Links:
Zum einen eine Studie vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und Influry zur Wirkung von Influencern:
Zum anderen ein Text, der Zahlen nennt, was Top-Influencer für einzelne Posts bekommen.
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Jeder Sechste kauft ein Produkt, das er zuvor bei einem Influencer sah
https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/jeder-sechste-kauft-ein-produkt-das-er-zuvor-bei-einem-influencer-sah-1/
Ganz schön viel Zaster: So viel verdienen die populärsten Social-Media-Stars
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Social-Media-Stars-Verdienst-Influencer-17198465.html
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In dem zweiten Text ist unten eine Grafik eingebunden. Demnach können "kleine Influencer" mit 100 - 500 Tausend Followern mit einem Post auf Instagram 5.000 Dollar verdienen. Auf Facebook gibt es im Schnitt 6.250 Dollar, auf YouTube bereits 12.500 Dollar.
Bei 500.000 - einer Million Follower verdoppelt sich das ungefähr. Zwischen einer und drei Millionen ist das eine erneute Verfünffachung (125.000 Dollar auf YouTube, 50.000 Dollar auf Instagram). Bei mehr als 7 Millionen Followern ist von 300.000 Dollar auf YouTube, 187.500 Dollar auf Facebook und 150.000 Dollar auf Instagram die Rede.
Die Studie gibt es auch als PDF zum Download:
https://www.bvdw.org/fileadmin/bvdw/upload/studien/171128_IM-Studie_final-draft-bvdw_low.pdf
Demnach hat jeder sechste Online-Nutzer zwischen 14 und 29 Jahren bereits Produkte gekauft, die von einem Influencer gezeigt wurden. Bei den 30 - 49 - Jährigen reduziert sich das auf 7 Prozent, wobei die 30 - 39 - Jährigen noch auf 8 Prozent, die ältere Gruppe nur noch auf 5 Prozent kommt. Bei den Gruppen ab 50 Jahren sind das nur noch jeweils 3 Prozent pro Altersgruppe. Noch höher liegt die Quote bei jenen Nutzern, die social-media-affin sind. Von diesen haben schon 22 % ein solches Produkt gekauft.
Facebook und YouTube sind die beiden wichtigsten Plattformen. Auf Facebook wurden 52 Prozent auf ein Produkt aufmerksam. Auf YouTube 37 Prozent. Whatsapp (22 Prozent), Instagram (15 Prozent) und Google+ (15 Prozent) folgen.
Die wichtigste Branche: Food.
Das PDF-Dokument nennt einige weitere interessante Daten. So wurden zwar 15 Prozent der Nutzer bei Influencern fündig. Aber 21 Prozent bei Angeboten von Unternehmen. Und 12 Prozent bei Angeboten von Privatpersonen. 47 Prozent meinten dagegen, daß sie nicht fündig geworden seien.
Die Form der Werbung: "Frage: „Wie wurde das Produkt oder der Service, das/den Sie online gesehen haben, präsentiert?“"
Auf je 47 % kommen Werbevideos und Banner. Die Variante "Person, die ein Produkt / Service präsentiert" kommt auf 38 %.
Die Frage nach der Glaubwürdigkeit:
> Frage: „Welche dieser Arten von Produktinfos ist für Sie besonders glaubwürdig?
Empfehlungen von Freunden und Bekannten kommen auf 63 %. Bewertungen von Kunden auf Produktseiten auf 48 %. Produktvorstellungen von Influencern auf 29 %. Das ist also deutlich weniger. Das ist allerdings noch mehr als Artikel in Zeitungen / Zeitschriften (27 %) und Empfehlungen von Privatpersonen in sozialen Netzwerken, denen ich folge (26 %). Anzeigen in Zeitungen / Zeitschriften und Empfehlungen von Unternehmen, denen ich folge, sind mit 11 % deutlich weniger glaubwürdig. TV-Spots kommen auf nur 7 %. Empfehlungen von Stars / Prominenten, denen ich auf sozialen Netzwerken folge, werden nur mit 5 % Glaubwürdigkeit eingeschätzt.
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Interessante Daten. Der Vergleich zu klassischen Werbemethoden ist spannend.
Digitalisierung der Unternehmen - jedes vierte Unternehmen sieht seine Existenz bedroht, 60 Prozent sehen sich als Nachzügler - BITKOM-Umfrage
Unternehmen wünschen sich Digital-Offensive der Politik
www.bitkom.orgDie deutsche Wirtschaft boomt und sorgt für Beschäftigungsrekorde, doch zugleich hält jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) seine Existenz durch die Digitalisierung gefährdet, 60 Prozent sehen sich bei der Digitalisierung als Nachzügler.
Die Digitalisierung von Unternehmen: Einerseits ist das ja mein eigenes Kerngeschäft. Schließlich ist es für meine aktiven Kunden typisch, daß sie sich immer mal wieder neue Dinge einfallen lassen und sich das in ihrer Web-Datenbank dazu bauen lassen.
Andererseits beobachte ich immer wieder große Zögerlichkeiten und Bedenken bei Interessenten. Die sich lieber nicht auf so eine Dienstleistung einlassen und stattdessen bei effektiv zu schwachen Lösungen stecken bleiben. Dann sind Datenverwaltungen viel zu umständlich, Daten müssen mehrfach eingegeben und parallel gepflegt werden. So daß das Unternehmen Zeit verliert. Oder Daten und damit letztlich Aufträge, etwa weil Informationen veraltet sind.
Deutschlandweit scheint das ein sehr weit verbreitetes Phänomen zu sein. Die BITKOM-Studie kommt zu interessanten Ergebnissen:
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Unternehmen wünschen sich Digital-Offensive der Politik
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Unternehmen-wuenschen-sich-Digital-Offensive-der-Politik.html
Die Studie als PDF: Digitalisierung der Wirtschaft (15 Seiten):
https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge-an-PIs/2017/11-November/Bitkom-Charts-Digitalisierung-der-Wirtschaft-28-11-2017-final.pdf
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Einerseits boomt die deutsche Wirtschaft. Andererseits sorgt aber genau das für volle Auftragsbücher und "keine Zeit". Mit der Wirkung, daß die Zeitfresser so beibehalten werden, anstatt daß man sie mal abstellen würde.
Chancen und Risiken: "Sehen Sie die Digitalisierung eher als Chance oder eher als Risiko für Ihr Unternehmen?"
13 % sahen eher Risiken, 86 % eher Chancen. Aber: Auf die Frage
> Welche Aussagen treffen im Zusammenhang mit der Digitalisierung auf Ihr Unternehmen zu?
antworteten 30 % mit: "Wir haben Probleme, die Digitalisierung zu bewältigen". Und gewaltige 25 %, also jedes vierte Unternehmen, stimmte der Aussage zu:
> Die Digitalisierung gefährdet die Existenz unseres Unternehmens.
Da muß ich gestehen, daß ich das einerseits "etwas schräg" finde. Andererseits: Wie ist das gemeint? Daß das Unternehmen versucht, zu digitalisieren und daran scheitert? Oder daß das Unternehmen nicht digitalisiert, die Konkurrenten aber digitalisieren. Und das Unternehmen deshalb Kunden verliert und irgendwann mangels Kunden untergeht?
44 % sagen: "Als Folge der Digitalisierung bieten wir neue Produkte bzw. Dienstleistungen an."
Anpassungen gibt es bei 62 %. Aber 31 % nehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen vom Markt.
Gibt es eine Digitalstrategie? 37 % haben eine zentrale digitale Strategie. 31 % haben in einzelnen Bereichen eine digitale Strategie. 28 % haben keine Strategie, 4 % können das nicht sagen.
Lediglich bei 21 % der befragten Unternehmen gibt es ein Team, das sich nur mit der Digitalisierung beschäftigt. Nur bei 10 % gibt es einen Chief Digital Officer oder Leiter Digitalisierung.
60 Prozent sehen sich selbst als digitale Nachzügler. Nur 20 % wollen in diesem Jahr gezielt in die Digitalisierung investieren. Und 57 % berichten, daß Wettbewerber aus der Internet- bzw. IT-Branche in ihren Markt drängen.
Bei der Einschätzung neuer Technologien fällt auf, daß die Unternehmen diesen deutschlandweit eine wesentliche Rolle zusprechen. Aber für das eigene Unternehmen ist die Relevanz durchweg niedriger.
85 % meinen, daß die Digitalisierung Top-Thema der nächsten Bundesregierung werden müsse. 53 % diagnostizieren aber, daß der Politik das Verständnis für die Digitalisierung fehlen würde.
Die Erwartungen an die nächste Bundesregierung sind hoch. So sollen Ämter und Behörden Leistungen auch auf digitalem Weg anbieten (97 %), Bund und Länder sollen die digitale Bildung fördern (95 %) und es soll eine zentrale Koordination in der Bundesregierung geben (92 %). Dahinter der Breitbandausbau bis 2025 (83 %).
Auf die Frage "Wo sehen Sie die deutsche Wirtschaft im weltweiten Vergleich beim Thema Digitalisierung im Jahr 2030?" sehen 10 % Deutschland weltweit führend, 38 % Deutschland in der Spitzengruppe, 32 % im Mittelfeld, 12 % als Nachzügler, 5 % als abgeschlagen und 3 % antworteten nicht oder mit "weiß nicht".
Befragt wurden 505 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern.
Der Bitkom-Präsident Achim Berg (aus der obigen PM):
> „Chancen muss man nicht nur erkennen, man muss sie ergreifen. Wir brauchen eine Vision für das digitale Deutschland – und wir brauchen einen konkreten Plan, wie wir sie schnell erreichen“
Und weiter:
> „Die Digitalisierung wartet nicht auf Deutschland. Unternehmen und Politik sind hier gleichermaßen in der Pflicht, sie aktiv zu treiben und zu gestalten.“
Die Aufgabe laute, aus dem Industriestandort Deutschland einen Digitalstandort Deutschland zu machen. Sowie:
> „Die Digitalisierung braucht Weichenstellungen und sie braucht Tempo. Es darf nicht länger der Langsamste das Tempo vorgeben, wir müssen runter von der Bremse.“
Nach meinem Eindruck wird es da für einige Unternehmen in den nächsten Jahren noch ein ziemlich böses Erwachen geben. Dann nämlich, wenn die Unternehmen feststellen, daß sie einfach abgehängt wurden.
Eine kleine Seitenbeobachtung: Gestern wurde im Stuttgarter Schlecker-Prozess das Urteil gesprochen. In einem Bericht
Pleite der Drogeriekette: Gericht verkündet Urteil über Anton Schlecker und seine Kinder
war die Rede davon, daß die Schlecker-Filialen noch bis zum Schluß per Fax neue Waren bestellt hatten. Es gab kein zentrales Warenwirtschaftssystem. Allerdings ist das nicht nur ein Phänomen dort. Sondern eben auch anderswo: Digitalisierung Fehlanzeige. Aufträge bitte per Fax. Dann wundert sich das Unternehmen, daß die Verwaltungslogik "unendlich lange" dauert und so teuer sei.
Das ist so einer der Punkte, wo meine Server-Daten - Kunden um Dimensionen weiter sind. Da werden die Aufträge gleich online eingegeben. Das Fax ist längst kein Thema mehr.
Death by Pokémon Go - Unglücksfälle durch abgelenkte Spieler - Studie der Purdue University in Indiana - mehrere Todesfälle und bis zu 7,3 Milliarden Dollar Schäden
Als Kind hatte ich manchmal in einem Buch gelesen - während ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs war. Ok, ein kleines Dorf, nicht zuviel Verkehr.
Etwas größere Dimensionen nimmt das inzwischen mit mobilen Geräten an: Da werden Spiele gespielt. Und das nicht nur in der Straßenbahn oder U-Bahn. Da ist es ungefährlich.
Sondern auch von Fußgängern und von Autofahrern.
Die Purdue University in Indiana hat nun versucht, abzuschätzen, zu wievielen Unglücken es durch Pokémon Go gekommen sein könnte.
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Ein Abstract: Death by Pokémon GO
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3073723
Die ganze Studie: DEATH BY POKÉMON GO - Mara Faccio* and John J. McConnell**
https://papers.ssrn.com/sol3/Delivery.cfm/SSRN_ID3078063_code179428.pdf?abstractid=3078063&mirid=1
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Die Datengrundlage waren ausführliche Polizeiinformationen zu Unfällen in Tippecanoe County. Besonders betrachtet wurden die PokéStops, die Stellen, wo man die kleinen Monster einfangen konnte. Und zwar
> where users can play the game while driving
Ferner gab es andere Gebiete, Gyms, in denen Autofahrer explizit nicht spielen konnten. Bei den PokéStops gab es gehäuft Unfälle, in den Gyms dagegen nicht. Die Schlußfolgerung:
> We estimate the total incremental county-wide cost of users playing Pokémon GO while driving, including the value of the two incremental human lives lost, to be in the range of $5.2 million to $25.5 million over only the 148 days following the introduction of the game. Extrapolation of these estimates to nation-wide levels yields a total ranging from $2 to $7.3 billion for the same period.
Zwei Todesopfer, Gesamtkosten zwischen 5,2 und 25,5 Millionen Dollar in den 148 ersten Tagen. Das hochgerechnet auf die Gesamtzahl der US-Bürger wären 2 - 7,3 Milliarden Dollar.
Um den 06.07.2016 herum stieg die Zahl der Unfälle rund um die PokéStops signifikant an.
Tippecanoe County hat etwa 40.000 Studenten und eine Population von etwa 188.000 Personen (PDF Seite 6).
> Consistent with the use of mobile phones to play the game while driving, we find a significantly greater increase in the number of crashes in the vicinity of PokéStops than in the vicinity of Gyms.
Vor dem Start lag die Zahl der Unfälle pro Tag bei 17,25 Unfällen. Dann ging das hoch auf 19,26. Also etwa zwei Unfälle pro Tag mehr. Die Kosten stiegen von $4,370 auf $4,726. Die Zahl der Verletzten stieg von 0.196 auf 0.217.
Das Verhältnis der Unfälle zu den PokéStops versus Gyms:
> 19.75% of the locations of crashes are within 100 meters of a PokéStop, and 7.29% are within 100 meters of a Gym.
Die Daten sind erschreckend. Das PDF enthält diverse Informationen, wie das statistisch ermittelt wurde.
Denkbare Schlußfolgerungen: Das Spiel könnte unterbrochen werden, wenn sich der Spieler zu schnell bewegt. Oder es ploppt ein Hinweis auf, daß der Spieler bestätigen muß, daß er Passagier und kein Fahrer sei.
Praktisch ist das jene Unvernunft, bei der man nur hoffen kann, daß möglichst schnell autonomes Fahren Realität werden. Und daß Privatpersonen dann gar nicht mehr autofahren dürfen. Dann können sie sich aufs - ach so wichtige - Spielen konzentrieren.
Warum Gründungen scheitern - ein siebenfaches Bedauern von einem gefallenen Gründer - Gordon Tredgold über seine Erfahrungen
Gordon Tredgold on Twitter
twitter.com“7 Regrets of a Failed Entrepreneur https://t.co/hZDiK82gCU #Leadership #Florida #Business”
Warum scheitern Gründungen? Gordon Tredgold, der selbst gegründet hat, berichtet von 80 Prozent gescheiterter Gründungen. Dabei sei das Scheitern oftmals mit Gründen verbunden, die vermeidbar gewesen seien.
Er habe selbst so einige dieser Fehler bei sich entdeckt.
> Unfortunately, I have experienced plenty of that failure myself.
Nun listet er sie auf. Auf daß andere rechtzeitig davon lernen können. Um von Gründungsillusionen anderer zu profitieren.
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7 Regrets of a Failed Entrepreneur - Things I learned that I would do differently in my next business.
https://www.inc.com/gordon-tredgold/7-regrets-of-a-failed-entrepreneur.html
https://twitter.com/GordonTredgold/status/928381705349750784
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> 1. Didn't do any market research
42 Prozent aller Gründungen würden scheitern, weil sie ein Produkt entwickeln oder einen Service anbieten, das einfach niemand braucht. Es sei toll, wenn Gründer ihr eigenes Produkt lieben. Aber wenn es die - potentiellen - Kunden nicht mögen, dann hat der Gründer kein Business. Stattdessen: Rechtzeitig Marktforschung betreiben.
> Find a problem that you can solve and offer a product that solves it.
Finde ein Problem, das Du lösen kannst. Und biete dafür ein Produkt an.
> 2. Didn't know who their customers were
Wer sind die idealen Kunden? Es würde ihn immer wieder überraschen, daß Gründer, die nach ihren idealen Kunden gefragt werden, darauf keine Antwort wüßten. Oder noch schlimmer: "Jeder könne unser Produkt nutzen". Wenn schon der Gründer nicht weiß, wer seine idealen Kunden sind. Dann wüßten diese auch nicht, wer der Gründer sei. Das macht es schwierig für sie, den Gründer zu finden und ihn zu bezahlen.
Es sei frustrierend, zu sehen, daß ein Geschäft kaputt geht. Mit einem ganzen Meer von unerschlossenen potentiellen Kunden drumherum.
> 3. Didn't use their network enough
An die eigene Familie und an Freunde und Bekannte verkaufen. Das könne sich falsch anfühlen. Oder wie ein Betteln um eine Spende. Aber er zitiert zwei Leute:
> "All things being equal, people will do business with and refer business to those people they know, like, and trust." --Bob Burg
und
> "Your network is your net worth." --Tim Sanders
Das eigene Netzwerk könne unschätzbare Leads liefern. Empfehlungen und direkte Geschäfte.
> 4. Didn't focus on sales enough
Nicht genügend auf den Verkauf fokussiert. Gründer - ihn mit eingeschlossen - würden gerne im Unternehmen arbeiten, sich mit den konkreten Fragestellungen ihres Produkts, ihrer Dienstleistung auseinandersetzen. Aber wenn Gründer zu sehr im Business arbeiten, würden sie über kurz oder lang außerhalb des Business landen.
Ein interessanter Satz:
> If you're not aggressive about sales, then you don't have a business. You have a hobby.
Wer nicht aggressiv verkauft, der hat kein Business. Der hat ein Hobby.
> 5. Set prices too low
Preise zu niedrig ansetzen. Wer einen Service anbietet, der läuft leicht Gefahr, in die Falle zu tappen. Er setzt die Preise anhand der Kosten an, nicht anhand des Wertes. Oft wird ein simples Kosten+-Preismodell gewählt.
Preise müßten sich daran orientieren, welchen Wert sie dem Kunden bringen. Nicht daran, wieviel Zeit aufgewendet wird.
> 6. Focused on revenue, not profit
Es sei nicht wichtig, wieviel man einnimmt. Entscheidend ist, wieviel einem bleibt. Fokussiert auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn.
Er berichtet von einer Gründerin. Sie hatte einen Monatsumsatz von 20.000 Dollar und wollte den auf 40.000 Dollar steigern. Allerdings wußte sie nicht, wieviel Gewinn sie gemacht hatte. Zwei Wochen Klärungen ergaben, daß sie verschiedene Produkte mit verschiedenen Gewinnspannen hatte. Zwischen 5 und 50 Prozent. Im Schnitt kam sie auf 10 Prozent. Ergebnis: Sie arbeitete 240 Stunden im Monat für einen Gewinn von 1500 Dollar. Etwas mager.
Anstelle nun den Umsatz zu erhöhen, konzentrierten sie sich darauf, die teuren Lieferanten zu ersetzen. Das Ergebnis war, daß sich der Gewinn auf 40 Prozent erhöhte. Absolut ging das von 1000 Dollar auf 8000 Dollar pro Monat hoch. Ohne Umsatzsteigerung und ohne Mehrarbeit.
> 7. Increased costs too quickly
Die Kosten zu schnell steigern. Da werden zu teure Büros angemietet, zuviele Dinge gekauft. Zuviel Geld für eine aufwendige Website ausgegeben. Oder für einen Firmenwagen. Es gäbe viele Dinge, für die man Geld ausgeben kann. Aber die Kosten müßten parallel zum Gewinn steigen. Bei seiner ersten Gründung habe er Büroräume angemietet, die viel zu groß gewesen seien. Und er bezahlte noch ein Jahr länger, nachdem das Geschäft längst geschlossen war.
Gründungen könnten aus diversen Gründen scheitern. Aber dieser Punkt sei der, den man hinterher am meisten bedauern würde.
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Das mit der Markterforschung finde ich schwierig. Denn wenn eine Dienstleistung eher neu ist: Wie will man dann einen "Markt erforschen"? Eigentlich kann man das nur dadurch machen, daß man startet und in den Markt geht. Und dann zusieht, daß man erste Kunden findet, über die man weiterlernt.
Die Fokussierung auf Sales ist eine Herausforderung. Grade dann, wenn es von Bestandskunden immer wieder Neuaufträge gibt, so daß man mit diesen beschäftigt ist.
Bei meinen eigenen Mietpreisen hatte ich ursprünglich ein zu stark degressives Modell. Bis mir klar wurde, daß ich damit Gefahr laufe, an zu großen Kunden pleite zu gehen. So daß die Hardware komplett ausgelastet ist. Aber zu wenig Gewinn übrig bleibt.
Die Umsatzorientiertheit sehe ich bei diversen großen deutschen bzw. europäischen Startups problematisch. Da werden zwar ständig wachsende Umsätze genannt. Aber das geht einher mit ständig wachsenden Marketingausgaben. Bei so manch einem dieser Essensvermittler und ähnlichen Dienstleistungen sehe ich nicht, wie da mal wirklich schwarze Zahlen draus werden sollen.
Die Kosten zu schnell hochjagen dürfte bei vielen Gründungen wirklich ein Hauptproblem sein. Da müssen zu viele Gründer ernährt werden. Oder es wird Fremdkapital eingeworben, das zu hohen Mitarbeiterkosten führt. Irgendwann laufen dann die Kosten davon und es gibt weder eine Anschlußfinanzierung noch ein nennenswerter Umsatz. Dann ist das Startup insolvent.
MADI - Flat-pack-Home - ein Haus zum Aufklappen - für 32000 Dollar mit einer Aufbauzeit von 6 Stunden - schickes tiny house von Renato Vidal
Flat-pack home costs $32K and can be built in six hours
nypost.comAn architect might have found a solution to the UK’s housing shortage. Renato Vidal, from Italy, has created an affordable flat pack folding home which could be yours for just $32,800 and tak…
Die tiny-house - Bewegung: Kompakte, kleine Häuser, die nur minimal Platz bieten. Davon gibt es inzwischen unterschiedlichste Varianten.
Der italienische Architekt Renato Vidal hat nun eine verblüffende Lösung entwickelt: Ein vormontiertes Haus. Genannt MADI.
Das steht für "modulo abitativo dispiegabile", ein modulares, zerlegbares Wohngebäude. Wobei eher die Umkehrung genutzt wird: Wesentliche Teile des Gebäudes werden "geschickt vormontiert" angeliefert und aufgeklappt. So ähnlich, wie man das aus manchen Büchern kennt. Bei denen beim Aufklappen dreidimensionale Gebilde entstehen.
Jedenfalls läßt sich so ein "kompakter Packen Haus" auf einem Laster oder per Container anliefern. Die Bodenplatte muß schon existieren. Das ist bei der Aufbauzeit nicht mit berücksichtigt. Und dann wird der Packen auf die Fläche gelegt. Per Kran ein Stück hochgezogen. Details klappen auf und das Haus wird zusammengebaut.
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Flat-pack home costs $32K and can be built in six hours
https://nypost.com/2017/11/21/flat-pack-home-costs-32k-and-can-be-built-in-six-hours/
Die italienische Website: M.A.D.I
https://www.madihome.com/copia-di-home
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Der Haupttext von der Website:
> M.A.Di. is an unfoldable modular living unit. Using an unfolding technique, this construction system allows to realize earthquake-resistant buildings for residential, leisure and hospitality. M.A.DI. can be also used to set-up of temporary villages for sports, fairs and first aid facilities in case of natural disasters.
Eine aufklappbare, modulare "Lebenszelle". Damit können erdbebensichere Gebäude für verschiedene Zwecke erbaut werden.
In dem (Facebook-) Video sieht man, wie das aufgeklappt wird. Die rechteckige Grundfläche hat bereits zwei Außenwände an den schmalen Seiten. Aus den geklappten Teilen entsteht einerseits das Spitzdach. Andererseits ist ein Zwischenstück mit dabei, das eine zweite Etage erzeugt.
Die relativ steilen Dächer können mit Solarpanels zur Stromerzeugung genutzt werden. Bei Bedarf kann das Haus auch wieder zusammengefaltet und an einem anderen Ort neu aufgebaut werden.
Auf der Website ist allerdings von einer Gesamtbauzeit von zwei Tagen die Rede.
Man kann nur ein einziges Modul nutzen. Dann stellt das Haus 27 Quadratmeter zur Verfügung. Oder zwei Module werden nebeneinandergestellt. Dann sind das 56 Quadratmeter. Auch eine Drei-Modul-Variante gibt es. Dann hat eine Familie 84 Quadratmeter Platz.
Auf der Website ist das Video unten per YouTube eingebunden.
MADI home flatpack, tiny house
https://www.youtube.com/watch?v=usbyJLOiFbE
Eine spannende Lösung. Nicht unbedingt für die enge Großstadt. Aber für Kleinstädte bzw. das Umland wäre das auch eine schicke Lösung.
Das einzigste Problem: Das Haus wird in Italien hergestellt. Dementsprechend teuer wäre der Transport.
Auf der Website ist auch eine Preisliste 2017 eingebunden. Demnach kostet die 27-Quadratmeter-Version 28.000 Euro. Das kommt mit 6 x 3 Metern plus einer kleineren oberen Etage daher. Die 84-Quadratmeter-Variante benötigt eine Grundfläche von 6 x 9 Metern und kostet 62.000 Euro. Alles innerhalb von 200 km rund um die Fabrik ist frei. Drüber kostet jeder Kilometer 1,5 Euro Transportkosten. Lieferzeit: 60 Tage.
Chaos auf dem Radweg? Shift - niederländische Gruppe von Studenten der Verhaltenswissenschaft - löst das Chaos in Nijmegen durch Klebeband auf - Nudging
Nudging cyclists at Keizer Karelplein Nijmegen
www.youtube.comSmall changes can make a big difference. Like & share if you agree! Nudging is a popular method for changing human behaviour in a subtle way. The situation a...
Wenn sich ein Radweg gabelt: Die einen wollen geradeaus die Straße überqueren und warten an der Ampel. Die anderen wollen nach rechts abbiegen. Dann kann es dort schnell zu Staus kommen.
Vielleicht noch nicht in Deutschland. Dafür sind hier noch zu wenige Radfahrer unterwegs. Aber in Nijmegen (Niederlande). Da kann es sich rasch stauen, so daß das Risiko von Auffahrunfällen oder Fehlern beim Abbiegen besteht.
Läßt sich so eine Situation mit "kleinen Hinweisen" deutlich verändern?
Shift, eine Gruppe von Studenten der Verhaltenswissenschaft, löste das Problem. Mit Klebeband. Und Nudging = einen Anstoß liefern.
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SHIFT: Gedragsverandering op maat
http://www.shift-gv.nl/
Das Video direkt auf YouTube: Nudging cyclists at Keizer Karelplein Nijmegen
https://www.youtube.com/watch?v=0ziqlGgc8_k
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> Nudging is a popular method for changing human behaviour in a subtle way. The situation at Keizer Karelplein Nijmegen has been annoying us for quite some time now, so we decided to put our nudging skills to the test. We managed to change the cyclists behaviour using only duct tape.
Das Prinzip (siehe Video) ist ganz einfach: Mit Klebeband wurden zwei Fahrspuren voneinander abgetrennt.
Und Pfeile sorgten für die Eindeutigkeit: Hier ging es gradeaus. Dort ging es rechts ab.
Am Anfang die übliche Situation: Es kommen immer mehr Fahrradfahrer von hinten. Der wartende Pulk wird breiter - und versperrt den Abbiegern immer mehr den Weg. Diese weichen auf den Rasen aus.
Ab 01:45 die Beobachtung nach den aufgebrachten Klebeband-Streifen: Die Radfahrer, welche die Straße überqueren wollten, blieben brav auf dem linken Streifen. Der rechte Streifen blieb komplett frei. Und konnte von jenen flüssig genutzt werden, die rechts abbiegen wollten.
Wer da mal vorbeikommt und die Straße überqueren will: Der dürfte sich in den häufigsten Fällen nicht klarmachen, daß er anderen im Weg steht. So gibt es einen optischen Hinweis. Und die rechte Spur bleibt frei.
Stadt- und Radwegeplaner können sich daran ein Beispiel nehmen. Manchmal sind ein paar Linien mehr hilfreich.
Bundesfinanzhof: Spielerüberlassung durch Sponsor ohne Bezahlung durch den Verein ist freigebige Zuwendung, damit schenkungsteuerpflichtig - II R 46/15
Wenn ein Sponsor einen Fußballverein unterstützen möchte, dann gibt es verschiedene Varianten, wie er das tun kann.
Eine Möglichkeit: Der Sponsor stellt Spieler, Trainer und Betreuer bei sich als Angestellte bzw. Repräsentanten ein. Diese arbeiten jedoch nicht für den Sponsor. Sondern sie trainieren und spielen für den Verein. Der Sponsor erhält für diese Überlassung seiner Angestellten kein Entgelt vom Verein.
Damit, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 30.08.2017, liegt eine freigebige Zuwendung des Sponsors an den Verein vor.
Der Fußballverein ist damit schenkungsteuerpflichtig.
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Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein - Urteil vom 30.8.2017, II R 46/15
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35261&pos=1&anz=73
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Der konkrete Fall:
> Im Urteilsfall stellte der damalige Sponsor des Fußballvereins Spieler, Trainer und Betreuer bei sich als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten ein und bezahlte sie. Die Spieler/Trainer/Betreuer arbeiteten aber nicht für den Sponsor, sondern spielten Fußball für den Verein. Der Sponsor erhielt für die Überlassung der Athleten kein Entgelt von dem Verein. Das Finanzamt erhob auf die Lohnzahlungen des Sponsors an die Athleten vom Verein Schenkungsteuer. Die hiergegen gerichtete Klage des Vereins vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg.
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung. Normalerweise erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung nur gegen ein angemessenes Entgelt. Wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind, daß die Mitarbeiter nicht für den Sponsor tätig sind, sondern trainieren und Fußball spielen und wenn der Verein hierfür nichts an den Sponsor zahlt: Dann ist das eine Schenkung, Schenkungsteuer wird fällig.
Die Pressemitteilung weist darauf hin, daß das Urteil auch für andere Sportarten bedeutsam sein könne.
Das Urteil: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 30.8.2017, II R 46/15
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&anz=73&pos=1&nr=35265&linked=urt
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Der Leitsatz:
> Überlässt ein Dritter von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer und verzichtet er auf die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs für die Überlassung, liegt in dem Verzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein.
Die Situation war insgesamt noch "etwas komplizierter". Es gab eine D-KG mit X und Y als Kommanditisten. Die D-KG war Kommanditistin an der A-KG und an der B-KG.
Die Spieler, Trainer und Betreuer schlossen einerseits Arbeitsverträge mit dem klagenden Verein, gemäß derer sie unter Vollprofibedingungen trainieren. Außerdem schlossen verschiedene der Spieler, Trainer und Betreuer Arbeitsverträge mit der A-KG und der B-KG, die zusammen die C-Gruppe bildeten.
> Die Aktiven waren als kaufmännische Angestellte/ Bürokaufleute angestellt und hatten nach den Verträgen alle üblichen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser Positionen wahrzunehmen. In einzelnen Arbeitsverträgen war die Tätigkeit als "Repräsentant" angegeben. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug jeweils 40 Stunden. Das vereinbarte Gehalt war umso höher, je länger die Karriere des Aktiven im Profifußballsport war. In einzelnen Arbeitsverträgen wurde angegeben, dass der Aktive für den Kläger spiele und für seinen persönlichen Erfolg als Imagewerbung eine Sieg-/Auflaufprämie zwischen 300 EUR bis 500 EUR pro Meisterschaftsspiel in der ersten Mannschaft erhalte.
Nach einer Steuerfahndungsprüfung vertrat das beklagte Finanzamt die Position, daß die Arbeitsverträge nicht wie vereinbart durchgeführt worden seien, sondern daß es sich um Schenkungen von X und Y an den Verein handele. Die Schenkungen waren jedoch nicht angezeigt worden, ebenso hatte der Verein keine Steuererklärung abgegeben. Damit wurden die Besteuerungsgrundlagen schließlich anhand der geltend gemachten Kosten der C-Gruppe geschätzt.
Die gesamte Situation war also "etwas intransparent". Allerdings ändert das nichts daran, daß so eine Gestaltung prinzipiell möglich ist. Dann aber sind die Gehaltszahlungen als Schenkungen anzuzeigen. So daß Schenkungsteuer fällig wird.
Man darf dabei nicht vergessen, daß eine solche Konstruktion den Gewinn des Sponsors (hier: Der C-Gruppe, damit effektiv der D-KG, damit von X und Y) deutlich reduziert. Das wiederum wirkt sich auf die Steuerzahlung der C-Gruppe, damit von X und Y aus.
Bundesgerichtshof: Verkäufer kann Kaufpreis erneut verlangen, wenn Käufer erfolgreich PayPal-Käuferschutz beantragt - VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16
Der Bundesgerichtshof hat sich heute erstmals mit der Frage des sogenannten Käuferschutzes beschäftigt.
Bei Zahlungsdienstleistern wie PayPal gibt es einen Käuferschutz. Wenn der Käufer den Artikel nicht erhalten hat oder wenn der zugesandte Artikel stark von der Beschreibung abweicht: Dann kann der Käufer bei PayPal Käuferschutz beantragen. PayPal prüft, ob der Antrag - nach PayPal's Ermessen - gerechtfertigt ist. Falls ja, bucht PayPal das Geld wieder vom Verkäufer zurück zum Käufer.
Der Verkäufer hat also in so einem Fall womöglich weder den Artikel noch das Geld. In zwei unterschiedlich gelagerten Fällen verklagten die Verkäufer die Käufer auf Zahlung.
Der Bundesgerichtshof hat beide Fälle gemeinsam entschieden. Und festgestellt: Der Verkäufer kann auf die erneute Zahlung des Kaufpreises klagen.
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Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=80112&pos=0&anz=187
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Im ersten Verfahren VIII ZR 83/16 hatte eine GbR (spätere Beklagte) von dem Verkäufer ein Mobiltelefon für etwa 600 Euro auf eBay gekauft. Die Bezahlung erfolgte per PayPal. Der Kaufpreis wurde bezahlt, der Verkäufer verschickte das Gerät. Vereinbarungsgemäß unversichert. Das Päckchen kam nicht an. Ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos. Die Beklagte beantragte Käuferschutz. Der Kläger konnte PayPal keinen Versandnachweis erbringen. PayPal buchte das Geld zurück. Der Verkäufer klagte und bekam in zweiter Instanz recht. Das LG Essen (Urteil vom 10. März 2016 - 10 S 246/15) ließ Revision zu, die die Beklagte einlegte.
Im Verfahren VIII ZR 213/16 erwarb der Beklagte eine Metallbandsäge über den Onlineshop. Die Bezahlung erfolgte per PayPal. Später wurde Käuferschutz beantragt: Die gelieferte Säge entspreche nicht den gezeigten Bildern. Nach Aufforderung durch PayPal legte der Beklagte ein Privatgutachten vor. Demnach sei die Säge
> von "sehr mangelhafter Qualität" und "offensichtlich ein billiger Import aus Fernost".
PayPal buchte daraufhin den Kaufpreis zurück. Hier blieb die Klage in beiden Instanzen erfolglos (zuletzt Landgericht Saarbrücken - Urteil vom 31. August 2016 - 5 S 6/16). Dagegen Revision des Klägers / Verkäufers.
Der Kern der heutigen Entscheidung:
> Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Jedoch treffen die Kaufvertragsparteien mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird.
Sprich: Einigen sich beide Parteien auf die Nutzung von PayPal und erhält der Verkäufer das Geld, dann kann er keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Bucht PayPal das Geld aber anschließend wieder zurück, kann der Händler - auf anderen Wegen - den Kaufpreis erneut fordern.
Die Begründung: Der Käufer kann Käuferschutz beantragen, das kann erfolglos sein. Dann kann er auch Gerichte bemühen. Damit muß aber - nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz - auch der Verkäufer das Recht haben, seine Forderung nun auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
> Namentlich mit Rücksicht auf diese Bestimmungen besteht kein Zweifel, dass es dem Käufer unbenommen sein soll, anstelle eines Antrags auf Käuferschutz oder auch nach einem erfolglosen Antrag die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen, um etwa im Fall einer vom Verkäufer gar nicht oder nicht wie geschuldet erbrachten Leistung Rückgewähr des vorgeleisteten Kaufpreises zu verlangen. Vor diesem Hintergrund ist es allein interessengerecht, dass umgekehrt auch der Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut - im Wege der Wiederbegründung seines Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises - berechtigt sein muss, auf die Kaufpreisforderung zurückzugreifen und zu ihrer Durchsetzung gegebenenfalls die staatlichen Gerichte anzurufen.
Die Konsequenzen dieses Prinzips:
Im ersten Fall wurde die Revision zurückgewiesen. Denn der Kläger hat einen Zahlungsanspruch. Das Gerät sei unstreitig versandt worden. Damit geht das Risiko des Nichterhaltens auf die Beklagte über.
Im zweiten Fall hatte das Berufungsgericht
> den Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung verneint
Das wurde per Revision erfolgreich angegriffen. Allerdings war dort unklar, ob die Beklagte gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte geltend machen könne. Deshalb ging das zurück zum LG Saarbrücken.
Persönlich hätte mich jede andere Entscheidung sehr verwundert. Denn das hätte geheißen, daß der Rechtsweg für den Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz abgeschnitten gewesen wäre.
Immerhin ist mit diesem Käuferschutz die Situation für Käufer weitaus komfortabler. Denn bei Mängeln müßten sonst sie auf Erstattung des Kaufpreises klagen. So liegt das Klagerisiko nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz beim Verkäufer.
Die Formulierungen bei Heise
BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Klagen-trotz-Paypal-Kaeuferschutzes-moeglich-3898019.html
> Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen
und im Tagesspiegel
Paypal: Wie ein Urteil die Position von Online-Käufern verschlechtert
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/paypal-wie-ein-urteil-die-position-von-online-kaeufern-verschlechtert/20620266.html
> Bundesgerichtshof weicht Schutzklausel des Bezahldienstes Paypal auf. Verkäufer können künftig klagen. Käufer haben das Nachsehen.
verwundern mich deshalb etwas. Natürlich müssen in einem Rechtsstaat Gerichte das letzte Wort haben. Und da die Käufer klagen können, muß auch den Verkäufern der Rechtsweg offenstehen.
Wichtig dabei ist, daß das Urteil über PayPal hinausgeht. Auch andere Zahlungsdienstleister bieten einen ähnlichen Käuferschutz. Etwa Paydirekt, Amazon Pay, Billpay und Sofortüberweisung von Klarna und Barzahlen.
Völlig überzogen finde ich die Aussage im Tagesspiegel vom vzbv:
> Verbraucherschützer halten die Rechtsprechung für einen schweren Schlag gegen Paypal. In seiner aktuellen Ausgestaltung sei das betroffene Käuferschutzprogramm „so gut wie wertlos“, wenn der Verkäufer den Kunden anschließend doch noch verklagen könne, befürchtet Heike Schulze vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).
Ich sehe da überhaupt keinen "schweren Schlag gegen PayPal". Sondern schlichtweg Symmetrie: Können sich beide nicht einigen, steht beiden der Weg zum Gericht offen. Es kann auch nicht im Sinne von solchen Zahlungsdienstleistern sein, hier "endgültige Urteile" zu fällen. Die dortigen Mitarbeiter sind keine Richter. Sie können bsp. die Details lokaler Gesetzgebungen (etwa die Mängelgewährleistungsrechte) gar nicht so genau kennen. Der Käuferschutz greift aber in diese lokalen Rechte und Pflichten von Verkäufern und Käufern ein. Also muß eine gerichtliche Überprüfung möglich sein.