Dreidimensionaler Zebrastreifen - Isafjordur in Island bremst Autofahrer mit optischer Illusion - von Gusti Productions

30.09.2017 15:38:10, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wenn Autofahrer rasen: Wie kann man sie dann bremsen? Der Ort Ísafjörður, im hohen Nordwesten von Island zu finden, hat mit 2527 Einwohnern (Stand 2014) sicherlich nicht so ein riesengroßes Problem mit rasenden Autofahrern wie bsp. hier in Berlin, wo es immer wieder zu Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit kommt.

Und doch gibt es dort von Gústi Productions eine interessante Lösung:

Ein Zebrastreifen, der aus der Entfernung dreidimensional wirkt. Wie weiße Betonklötze, die mitten auf der Straße stehen.

Das erste Photo direkt per Link:

https://www.facebook.com/gustiphotography/photos/a.280892131984233.66235.260825003990946/1663344027072363/?type=3&theater

Aktuell sind die Bilder ganz oben. In einigen Wochen, wenn neue Photos dazu kommen, wird dieser Link hoffentlich weiterhin funktionieren.

Ein kleines Video gibt es ebenfalls dazu auf YouTube:

Vegamálun GÍH

https://www.youtube.com/watch?v=szJbz-z7iJw

Interessant ist, wenn die Kamera verschiedene Perspektiven zeigt: Erst sieht man, daß alles nur flach auf den Boden aufgemalt ist. Wandert die Kamera weiter, springt das irgendwann um. Aus dem flachen, von der Seite her betrachtet kaum verständlichen Muster wird ein dreidimensionaler Zebrastreifen.

Die Infos zu Ísafjörður fanden sich hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%8Dsafj%C3%B6r%C3%B0ur

Hier in Berlin wäre so etwas zwar auch wünschenswert. Das würde sicherlich den einen oder anderen Raser bremsen.

Allerdings dürften hier die Behörden nicht mitspielen. Mit Sicherheit gibt es für Zebrastreifen Ausführungsvorschriften, die solche Lösungen nicht zulassen.

Don't worry about failures, worry about the chances you miss if you don't even try - Jack Canfield - Gründen heisst, Fehler zu machen und es erneut zu versuchen

29.09.2017 22:52:49, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer überlegt, zu gründen: Dem werden sich unzählige Fragen stellen. Die schrittweise bearbeitet werden müssen. Deren Prioritäten sich immer wieder ändern, sich verschieben, die neu gewichtet werden. Rechtsform, Kundengewinnung, Verwaltung, Buchhaltung, Steuern, die Website. Die eigentliche Kerndienstleistung, für die Kunden tatsächlich bezahlen, ist nur ein kleiner Teil dieser Aufgaben.

Die meisten Themen davon werden für Gründer immer wieder Neuland sein. Zu denen sie sich aus unterschiedlichsten Quellen schlau machen. Einzelne Punkte selbst erledigen. Anderes von externen Dienstleistern einkaufen und erledigen lassen.

Schließlich können sich auch die Rahmenbedingungen immer wieder mal ändern. Manches klappt, besser als man zunächst denkt. Anderes klappt überhaupt nicht. Gleichzeitig "geht" es irgendwie, so daß das Nicht-Klappen nicht mal so sehr ins Gewicht fällt. Und trotzdem können manche Schwächen bestehen bleiben, lassen sich irgendwie nicht so richtig knacken.

Die Fehler, die man dabei immer wieder macht: Die gibt es einfach gratis dazu. Manchmal stellt man fest, daß die Informationen unvollständig oder fehlerhaft waren. Oder es gibt diverse neue technische Probleme.

Aber immer gilt das, was dieser obige Satz von Jack Canfield so treffend ausdrückt:

https://twitter.com/Cindy_Locher/status/913413833292763136

Nur der, der immer wieder neu versucht, der damit immer wieder neu Fehler macht: Nur der kommt auch Schritt für Schritt voran.

Und wenn man Dinge diverse Male versucht und jedesmal erneut irgendetwas nicht so wirklich funktioniert: Dann lernt man doch bei jedem Mal wieder etwas dazu.

Technisch passiert mir das immer wieder innerhalb meiner eigenen Dienstleistung: Etwas funktioniert seit Jahren. Ich baue an einer Stelle etwas dazu. Und irgendwo ist da eben ein Fehler drin. So daß plötzlich "alte, funktionierende Stellen" nicht mehr funktionieren.

Meistens findet sich dann der Fehler doch relativ flott. Und ein Verzicht auf ein solches Dazubauen? Das kann nun wirklich keine Option sein. Schließlich ergibt sich ja der Wunsch, der dem Dazubauen zugrunde lag, praktisch immer aus neuen Ideen von Kunden. Auf die ich selbst nie gekommen wäre.

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Insofern: Sorgen Sie sich nicht um das Scheitern. Wer etwas Neues entwickelt, der scheitert ständig. Wirklich Sorgen machen muß man sich dann, wenn man vor lauter Sorge vor dem Scheitern - gar nichts mehr versucht. Das mag in gewissen Angestelltenpositionen gut gehen. Womöglich auch in großen Konzernen mit kleinen Nischen. Womöglich auch für einige Jahre, wenn das Geschäft "irgendwie so läuft".

Aber Gründer und Unternehmer, die nichts mehr versuchen. Die nichts mehr ausprobieren. Die nur noch im Alltagsgeschäft gefangen sind. Die laufen Gefahr, daß sie damit das Schicksal ihres Unternehmens besiegeln.

Das ist auch etwas das Risiko, wenn Kinder einen elterlichen Betrieb übernehmen, ohne selbst gegründet zu haben. Oder wenn Angestellte zu angestellten Geschäftsführern werden und einen laufenden Betrieb übernehmen. Ohne daß sie jemals in der Situation einer solchen "totalen Neugründung" gewesen wären, bei der die Strukturen von Null an erschaffen werden.

Ausprobieren. Gucken, was dabei herauskommt. Überprüfen. Und der nächste Zyklus beginnt. Nicht-mehr-Ausprobieren: Das geht nicht.

Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen - keine nachträglichen Anschaffungskosten aus Bürgschaften im Insolvenzverfahren - IX R 36/15

29.09.2017 17:04:46, Jürgen Auer, ein Kommentar

Wenn eine Kapitalgesellschaft (etwa eine GmbH) Geld braucht: Dann können bsp. Banken von Gesellschaftern eine persönliche Bürgschaft verlangen, um die Forderungen abzusichern. Geht die Kapitalgesellschaft in die Insolvenz, so daß die Forderungen nicht mehr bedient werden können: Dann kann die Bank das Geld von den Gesellschaftern verlangen, so daß diese mit ihrem Privatvermögen zahlungspflichtig sind.

Da die Gesellschafter das Geld nicht mehr von der Kapitalgesellschaft erhalten können (die ist insolvent), konnten Gesellschafter nach bisheriger Rechtsprechung diese Kosten als "nachträgliche Anschaffungskosten" auf ihre Beteiligung steuerlich geltend machen.

Das basierte auf dem Eigenkapitalersatzrecht, das aber aufgehoben und durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 ersetzt wurde.

Mit dem Wegfall dieses Eigenkapitalersatzrechts ist nun auch die Möglichkeit entfallen, diese Kosten als nachträgliche Anschaffungskosten geltend zu machen.
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Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen - Urteil vom 11.7.2017   IX R 36/15

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&pm_nummer=0060/17

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Der nun behandelte Fall:

> In dem vom BFH entschiedenen, das Jahr 2010 betreffenden Fall, hatte ein Alleingesellschafter einer GmbH Bürgschaften für deren Bankverbindlichkeiten übernommen. In der Insolvenz der GmbH wurde er von der Gläubigerbank aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Da er mit seinem Regressanspruch gegen die insolvente GmbH ausgefallen war, begehrte er die steuerliche Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung.

Dies hat der Bundesfinanzhof nun gekippt. Im neuen Gesetz fehlt hierfür die Grundlage.

> Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 hat der Gesetzgeber allerdings das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben und durch eine insolvenzrechtliche Regelung ersetzt. Darlehen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft gegeben hat, sind danach im Insolvenzverfahren der Gesellschaft nachrangig zu erfüllen. Eine Kapitalbindung tritt nicht mehr ein. Seitdem war umstritten und höchstrichterlich ungeklärt, welche Auswirkungen dies steuerrechtlich auf die Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten hat.

Die Konsequenz: Eine deutliche Einschränkung gegenüber den bisherigen Anrechnungsmöglichkeiten. Die nachträglichen Anschaffungskosten können nur noch nach der handelsrechtlichen Definition (§ 255 Handelsgesetzbuch) anerkannt werden.

> Darin liegt eine wesentliche Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis.

Allerdings gibt es einen deutlichen Vertrauensschutz. Alle eigenkapitalersetzenden Zahlungen, die bis zum 27.09.2017 (dem Tag der obigen Veröffentlichung) geleistet wurden, können nach dem bisherigen Recht entschieden werden. Sofern dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Ferner gibt es einen Hinweis auf die weitgehenden Folgewirkungen:

> Die Entscheidung des BFH hat große Auswirkung auf die Finanzierung von Kapitalgesellschaften durch Gesellschafterdarlehen und die Absicherung von Darlehen durch Bürgschaften des Gesellschafters. In einer Reihe weiterer Fälle wird der BFH demnächst die neuen Grundsätze konkretisieren.

Wer also Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, die "etwas unterkapitalisiert" ist oder Verlust macht und wer bislang Werkzeuge wie Gesellschafterdarlehen u.ä. genutzt hat: Da dürfte es ab dem Stichtag 27.09.2017 zu wesentlichen Veränderungen kommen.

Tschüss Preisvergleichsportal: Autoversicherung HUK Coburg verlässt alle Vergleichsportale - zu teuer, an der Spitze oft abgespeckte Versicherungen

28.09.2017 12:57:38, Jürgen Auer, 2 Kommentare

Wer ein Unternehmen führt, der steht immer vor der Frage: Wie findet man regelmäßig neue Kunden? Mit dem Wachsen des Internets entstanden Vermittlerportale.

Diese listen verschiedenste Anbieter, die untereinander Konkurrenten sind. Die Portale verdienen durch Provisionszahlungen an der Vermittlung oder lassen sich die Listung direkt bezahlen (kostenlose Basismitgliedschaft ohne Link zur Website und ohne Logo versus kostenpflichtige Premiummitgliedschaft mit Link und Logo).

Das gibt es bei Versicherungen, für Strom-, Gas- und Telefon/Internettarife ebenso wie für Hotels, Girokonten und vieles mehr. Auch Lieferdienste haben für Restaurants eine ähnliche Vermittlungsposition eingenommen.

Personen, welche solche Dienstleistungen suchen, stehen damit immer vor der Wahl: Informiert man sich direkt über die Website der einzelnen Anbieter? Oder nutzt man ein solches Vergleichsportal? Was prompt zu der Frage führt: Nach welchen Kriterien sind dort die Anbieter gelistet. Steht der oben, der am meisten an den Betreiber zahlt?

So daß sich für die Dienstleister immer die Frage stellt: Verkaufen wir unsere Produkte / Dienstleistungen nur über die eigene Website und offline? Oder lassen wir uns zusätzlich dort listen? Mit der Konsequenz, daß dafür zusätzliche Kosten entstehen. Und mit dem Risiko einer Abhängigkeit von den Betreibern dieser Vermittlungsportale? Die sehr hoch werden kann, wenn ein Großteil der eigenen Kunden über diesen Weg kommt.

Die Autoversicherung HUK Coburg hat nun mitgeteilt, daß sie sich ab Oktober von allen Vergleichsportalen zurückziehen wird.
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„Vergleichsportale sind zu teuer“: HUK-COBURG-Produkte ab Oktober nur noch bei HUK-COBURG erhältlich

https://www.huk.de/presse/nachrichten/aktuelles/ausstieg-vergleichsportale.html

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Der wesentliche Grund laut Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandssprecher der HUK-COBURG:

> „Unsere Autoversicherungen zählen preislich zu den günstigsten im Markt. Um diese Preisposition nicht zu gefährden, haben wir uns dazu entschieden, auf die relativ teuren Vergleichsportale zu verzichten und uns dort nicht mehr listen zu lassen.“

Praktisch möchte die Versicherung nicht mehr den Vermittlungsportalen hohe Vermittlungsgebühren bezahlen. Sondern stattdessen die Einsparungen lieber direkt an die Kunden weitergeben.

Dr. Jörg Rheinländer, für Autoversicherungen im Vorstand zuständig, verweist auf ein strukturelles Phänomen bei diesen Vergleichsportalen:

> „Oftmals handelt es sich bei Angeboten, die preislich an der Spitze stehen, um abgespeckte Produkte, bei denen wichtige Leistungen fehlen. Spätestens beim Schadenfall kann sich das dann rächen, wenn der Versicherungsnehmer sieht, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat.“

Teils gäbe es auf den Portalen Tarife, die auf anderen Wegen gar nicht erhältlich seien. Teils gäbe es Tagespreise und Angebote, die es an einem Tag gibt. Am nächsten Tag seien sie verschwunden.

Erst im April 2017 gab es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das von den Vermittlungsportalen eine Aufklärung über die Provisionszahlungen forderte.

Bundesgerichtshof zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet - Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 55/16 – Bestattungspreisvergleich

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=78117&pos=3&anz=60

Da ging es um ein Portal, das nur jene Dienstleister listete, die zur Zahlung einer 15 % - Provision bereit waren. Diese Information durfte nicht bloß auf der Geschäftskundenseite zu finden sein. Sondern muß so eingefügt werden, daß der Verbraucher / der Nutzer des Portals diese zur Kenntnis nehmen kann.

Wenn sich ein Unternehmen eine eigene Marke, einen eigenen Namen aufbauen möchte: Da sind solche Vergleichsportale ohnehin kontraproduktiv. Man stelle sich ein solches Vergleichsportal einmal für Automarken vor: "Der VW ist aber günstiger als der Porsche".

Interessant wird sein, ob andere Autoversicherungen folgen werden und ebenfalls auf Vergleichsportale verzichten. Persönlich finde ich das nur konsequent. Denn ein Preisvergleichsportal erbringt nicht selbst jene eigentlichen Leistungen, für die der Kunde bezahlt. Sondern hat lediglich eine Zwischenposition und sollte die eigenen Kosten durch den IT-Einsatz minimal halten. Alles ab 10 % Vermittlungsprovision finde ich da persönlich zu hoch.

Wie man Wahlen verliert - die Facebook-Seiten von Politikern wie Horst Seehofer - keine Reaktion auf diverse Kommentare - Social-Media nur als Sprachrohr statt interaktiv

27.09.2017 16:09:20, Jürgen Auer, ein Kommentar

Wer Social Media - Plattformen nutzt: Der muß sich fragen: Was will ich da eigentlich? Wer die Plattform jedenfalls nur verwendet, um eigene Statements zu posten, der muß sich nicht wundern, wenn ihm die Ergebnisse - etwa die letzte Bundestagswahl 2017 - um die Ohren fliegen.

Ein interessanter Beitrag bei Heise läßt ahnen, daß bei den großen Parteien so einiges im Argen liegt. Und daß diese Social Media bis heute nicht verstanden haben. Also doch "Neuland".
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Der missglückte Online-Wahlkampf von CDU und CSU

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Der-missglueckte-Online-Wahlkampf-von-CDU-und-CSU-3843345.html

Die Facebook-Seite von Horst Seehofer als Beispiel:

https://www.facebook.com/HorstSeehofer/

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Reihenweise Kommentare unter

https://www.facebook.com/HorstSeehofer/posts/10154975778303034

> Sehr geehrter Herr Seehofer , 38,5% in Bayern.... jeder bekommt was er verdient. Gute Ansätze.... raus kommt ein heißer Furz. Wer die Wähler an der Nase herum führt, wird abgestraft. Es gibt doch noch Gerechtigkeit.

Oder direkt gegen Politiker:

> Um sich dann wieder über 3 Jahre auszuruhen, Massen an Geld zu verdienen, keine Rentenbeiträge zahlen zu müssen und fette Pensionen abzukassieren. Beide Stimmen sicherlich nicht für CSU selbst wenn ich könnte.

Heise zitiert diverse Kommentare zur Flüchtlingspolitik. Und konstatiert:

> Das Erstaunliche: Es fehlte weitgehend die Reaktion der Wahlkampfteams von CDU und CSU – keine Erklärung der eigenen Politik, keine Richtigstellungsversuche von Falschbehauptungen, nichts.

Sprich: Die Facebook-Seiten der Politiker sind nicht Social-Media-Seiten, auf denen interagiert wird. Sondern sie sind Sprachrohr-Seiten, auf denen nur die eigenen Statements und Positionen eingestellt werden. Die Richtung ist klar: Wir stellen unsere Position ein. Ihr Wähler dürft das lesen. Der Rest - ist unbeachtetes Rauschen. Oder kurz gesagt: Eure Reaktionen interessieren uns nicht. Uns interessiert nur Eure Stimme.

Ein weiteres Zitat von der Facebook-Seite:

> Was soll ich sagen Herr Seehofer, man kann nicht in jedem Bett schlafen. Manchmal schläft es sich besser alleine. Meine Familie hat jahrzehntelang, quasi Familientradition, Ihre Partei gewählt. Die Zeiten sind vorbei. Seit 2013. Und ihr habt den Warnschuss nicht verstanden.

Wo man reinklickt: Praktisch ausschließlich kritische bzw. negative Positionen. Die "Realität" der offiziellen Einträge und die Realität der Kommentare läuft diametral auseinander.

Wenn sich ein Wähler unschlüssig ist und auf einer solche Seite nach Hinweisen sucht, weshalb er die Partei wählen könnte und dann einige Kommentare liest. Dann dürfte die Wahrscheinlichkeit einer solchen Wahl deutlich sinken.

Heise konstatiert per Überschrift:

> Soziale Medien nicht verstanden

Und zitiert den Parteichef-Vorgänger:

> Erwin Huber, Seehofers alter Widersacher und Vorgänger als Parteichef, hält die Strategie des weitgehenden Ignorierens für einen Fehler: "Aus meiner Sicht eine Unterlassung, die sich bitter gerächt hat."

Wobei ich das persönlich eher nicht glaube, daß Seehofer da noch umsteuern wird. Das wird eher per Abwahl enden als durch ein Umsteuern.

Interessant ist auch, daß die AfD in den Kommentaren zwar teilweise auftaucht. Der Ton ist aber oft durchaus ok. Von "nur hetzenden Anhängern anderer Parteien" kann eher nicht die Rede sein.

Wenn man sich klarmacht, daß politische Kampagnen - etwa die Brexit-Kampagne in Großbritannien - immer wieder stark auf Hausbesuche gesetzt haben, also auf direkte Gespräche: Dann ist das gänzliche Nicht-Reagieren über solche Kanäle bald schon tragisch.

Phishing is the new Black - 46000 neue Phishing-Websites pro Tag, Lebensdauer von 4 - 8 Stunden - statt Gieskannen-Prinzip spezielle Angriffe - Webroot-Studie

26.09.2017 18:44:07, Jürgen Auer, keine Kommentare

Phishing hat sich zu einer zentralen Angriffstechnik im Internet entwickelt. Obwohl - in der Theorie - Phishing, also das Abfischen von Nutzerdaten auf nachgemachten Websites - eigentlich sehr einfach erkannt und Angriffe darüber vermieden werden könnten, scheint sich der gegenteilige Trend entwickelt zu haben. Das Unternehmen Webroot hat dazu einen Report veröffentlicht. Mit teils erstaunlichen Daten.
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Quarterly Threat Trends: For vendors in the security industry, enterprises, and partners

https://www.webroot.com/us/en/business/resources/threat-trends/sept-2017

Das PDF (13 Seiten) als Direktlink:

SEPTEMBER 2017: QUARTERLY THREAT TRENDS: Phishing Attacks Growing in Scale and Sophistication

https://www.webroot.com/download_file/1595

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Der Report hebt gleich in der Einleitung hervor: Früher seien das eher krude Massenmails gewesen. Die darauf abzielten, möglichst viele Leute zum Draufklicken zu bewegen. Heute dagegen seien Phishing-Mails sehr viel gezielter auf Empfänger zugeschnitten. Sie seien damit schwieriger zu entdecken. Und noch schwieriger zu umgehen.

Im ersten Halbjahr 2017 gab es im Schnitt 1.385 Millionen neue Sites pro Monat. Mit einem Höhepunkt von 2,3 Millionen Sites im Mai. In den USA gibt es eine FBI-Schätzung, nach der durch Phishing Schäden von etwa 500 Millionen $ pro Jahr entstehen.

Nach einer Verizon-Statistik ist Phishing bei 90 % aller Sicherheitsvorfälle im Internet beteiligt.

Rechnet man den Monatsschnitt auf Tage runter, ergeben sich die etwa 46.000 neuen Phishing-Websites pro Tag. Damit:

> Today, it’s clear that putting together a list of bad URLs and blocking them will no longer work. No list, even if updated hourly, can hope to keep up with this volume of new sites.

Jedes Pflegen von Url-Listen scheitert an der schieren Fülle dieser Websites. Keine Liste könne das bewältigen, auch dann nicht, wenn sie stündlich aktualisiert wird.

Früher waren das "Mails an Millionen". Heute wird gezielt auf LinkedIn, Facebook und Twitter nach Opfern gesucht. Damit gehen Mails an Individuen oder kleine Gruppen. Ferner sind es scheinbar Bekannte, die diese Nachrichten versenden:

> Because the message is targeted, and the recipient believes that it comes from a trusted sender, the target is much more likely to open the email and click on a link or attachment.

Es wird also nicht nur nach Empfänger-, sondern auch nach Versenderadressen gesucht. Auf daß der Empfänger denkt, der Bekannte hätte die Nachricht geschickt. Sprich: Social Engineering-Techniken, die auf Daten in sozialen Netzwerken beruhen. Ein Spezialfall davon sind "whaling" - Attacken, die sich gegen CEOs und andere leitende Personen richten. Laut FBI gab es etwa 22.000 Attacken gezielt in diese Richtung. "CEO Fraud" geht ebenfalls in diese Richtung.

Hinzu kommen "Advanced Payloads": Es geht nicht nur drum, Logindaten abzufischen. Sondern zusätzlich soll Malware heruntergeladen und installiert werden. Eine gewaltige Zahl:

> 93% of all phishing emails now lead to ransomware

Typische Betreff-Zeilen verweisen auf unübliche Accountnutzung, eine Verifikation sei notwendig, ein Account wird geschlossen.

Ich hatte nach dem Domainumzug meiner sql-und-xml.de immer wieder Phishing-Mails erhalten, daß der Webspace voll sei. Dumm nur, wenn ich den Webserver selbst betreibe.

> These scare-tactic emails include links that take users to cleverly-executed web pages with the goal of heightening fear, implying that the user will suffer dire consequences unless action is taken immediately.

Mails sollen Angst auslösen, Nutzer sollen schnell handeln.

Die Lebensdauer von oft nur vier bis acht Stunden erschwert eine Erkennung von Phishing-Sites.

Die Phishing-Sites sind isoliert:

> the vast majority of phishing sites are presented as if they’re pages on a trusted domain, when instead they are disconnected pages with no inbound or outbound links.

Sie wirken (auf den ersten Blick) so, als würden sie zu großen Sites gehören. In Wirklichkeit sind das isolierte Sites ohne eingehende und ausgehende Links. Mit der Wirkung, daß die Sites für Suchmaschinen unsichtbar sind:

> This lack of links makes it impossible for web crawlers to find these pages, so they remain hidden.

Die Warnungen, die Google in Suchmaschinenergebnissen ausgibt, funktioniert also nur dann, wenn die Site "altbekannt" und gehackt wurde. Dann bemerkt Google Änderungen und gibt bei den Ergebnissen eine Warnung aus. Bei kurzlebigen Phishing-Sites können solche Warnungen nicht funktionieren.

Die Konsequenz: Es werden Techniken zur "real time url validation" benötigt. So daß Bots die Sites abrufen und per maschinellem Lernen prüfen, ob das eine Phishing-Site sein könnte. Wobei gleichzeitig Bildschirmphotos gemacht werden - falls es die Site in wenigen Stunden nicht mehr gibt.

Das Nachbauen von Originalseiten wird immer besser. Die Phishing-Sites wirken authentisch. Klar - mit Html geht das ja auch relativ einfach, man kann sich die ganzen Daten grabben.

Die meist gephishten Sites werden von Google (35 %) angeführt, gefolgt von Chase (15 %), Dropbox (13 %), PayPal (10 %) und Facebook (7 %). Dann folgen Apple (6 %), Yahoo (4 %), Citi (3 %) und Adobe (3 %). Wobei Yahoo, Apple und Wells Fargo 2016 in den Top 5 waren. Das hat sich aber massiv geändert: Yahoo von 20 % auf 4 %, Apple von 15 % auf 6 %.

Interessante Zahlen. Ich bekomme ja auch "In-sich-Phishing-Mails": Von info[at]sql-und-xml.de an tools[at]sql-und-xml.de, daß das Mailkonto überlaufen würde.

Eine Sache verstehe ich nicht ganz: Diese sehr vielen neuen Phishing-Sites erfordern es, daß die Domains registriert werden. Ließe sich nicht an dieser Stelle etwas machen?

Top 10 Startup-Delusions - zehn Startup-Illusionen - eine Slideshare-Darstellung von Vidar Andersen

25.09.2017 19:18:22, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer überlegt, zu gründen: Dem schwirren alle möglichen und unmöglichen Sorgen durch den Kopf. Aber was sind eigentlich die großen Illusionen, die sich Gründer gerne machen?

Vidar Andersen hatte auf der Maastricht Week of Entrepreneurship im Mai 2017 einen Vortrag zu den 10 größten Startup-Illusionen gehalten.

Diese gibt es inzwischen als Slideshare-Darstellung.
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Top 10 Startup Delusions

https://www.slideshare.net/blacktar/top-10-startup-deluisons

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Die 10 Punkte kompakt in absteigender Reihenfolge:

10. Ich muß dieses komplexe Ding mit allen Features bauen.
9. Alles geht als Solo-Gründer oder läßt sich outsourcen.
8. Es gibt keine Konkurrenten.
7. Die Technologie ist das größte Risiko.
6. Wir haben gelauncht - und sind damit fertig.
5. In drei Jahren werden wir Gewinn machen.
4. Keine Verkäufe, aber eine gefüllte Pipeline (B2B) oder 500 Zufallsnutzer nach 6 Monaten (B2C).
3. Kein Gespräch mit Kunden notwendig.
2. Alles, was ich brauche, ist ein Investor.
1. Gewinnen heißt, Geld einzuwerben und Awards zu gewinnen.

Stattdessen:

10. Einfachheit zählt, hunderttausend Features lenken nur ab.
9. Es gibt nicht unendlich viele Ressourcen, Auslagern kann auch nach hinten losgehen.
8. Konkurrenten gibt es - mehr als man denkt.
7. Die Kunden seien das größte Risiko. Wobei ich bei Kunden nicht von "Risiko" sprechen würde. Aber zum einen wird es zum Problem, wenn es zu wenige davon gibt. Zum anderen, wenn es sich um "unpassende Kunden" handelt, mit denen man sich in eine längerfristig falsche Richtung bewegt.
6. "Fire & Forget" ist grade im IT-Bereich die Regel. Aber für Startups gänzlich unbrauchbar. Eine "kontinuierliche Weiterentwicklung", bei der man auch niemals fertig wird, ist bzw. sollte der Normalfall sein.
5. Dazu gibt es eine schöne Folgeformulierung: Kein Businessplan habe jemals den ersten Kontakt mit Kunden überlebt.
4. Eine "Pipeline" gefüllt mit Arbeit ist irrelevant. Verkäufe zählen. Und im B2C-Bereich: Wachstum.
3. Umfragen unter Kunden sind keine Gespräche.
2. Da ist eine schöne Karikatur eingebunden: Ein Gründer hat eine "tolle Idee". Er braucht nur eine Seed-Finanzierung und einen Entwickler. Sein Gesprächspartner meint, der wirtschaftliche Ausdruck dafür sei: Der Gründer habe nichts. Kürzlich gab es den treffenden Ausdruck: Finanziers seien keine "Sugar-Daddies", die Geld zum Leben zur Verfügung stellen würden.
1. Funding und Awards = Startup-Theater. Stattdessen: Gewinn machen und wachsen.

Wer gründen will, der muß langfristig hinreichend viele Kunden finden. Da heißt es immer wieder neu: Zu schrauben, die eigenen Prinzipien und Darstellungen zu überprüfen. Auszuprobieren, testen. Wer sich da nur ums Funding, um das Einwerben von Gelder kümmert: Der läuft Gefahr, daß das Geld verplempert, verbrannt wird. Schönes Büro, aber am Ende pleite. Anstatt daß aus diesen Investitionen etwas Nachhaltiges gebaut wird.

Raindrop - ein stylischer Wassertank sammelt Regenwasser an der Regenrinne - vom niederländischen Designer Bas van der Veer

24.09.2017 18:55:40, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer einen Garten hat, der braucht immer mal wieder Wasser zum Gießen. Ok, man kann dafür Leitungswasser nutzen. Aber wenn das Haus ein einigermaßen großes Dach hat, dann ist es doch viel praktischer, wenn man das Wasser nutzen kann, das über die Regenrinne ohnehin abläuft.

Dafür kann man - mehr oder weniger schicke - Blechtonnen nutzen. Der niederländische Designer Bas van der Veer hat sich eine deutlich elegantere Lösung einfallen lassen.
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Raindrop

http://basvanderveer.nl/portfolio/raindrop-for-elho/

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Das ist eine Art tropfenförmiges Gebilde, das in die Regenrinne hineinmontiert wird. Oben kann direkt eine passende Gieskanne mit einer speziellen Form eingestellt werden.

Ergebnis: Wenn es regnet, wird zunächst die Gieskanne aufgefüllt. Läuft diese über, geht der Rest in den großen bauchigen Wassertank, der - optisch geschätzt - vielleicht 8 - 10 mal so viel Wasser aufnehmen kann.

Dieser hat unten einen Hahn, an den man einen Schlauch anschließen oder die Gieskanne wieder auffüllen kann.

Es gab eine Vorgängerarbeit "A Drop of Water", das war eine Graduiertenarbeit von Bas van der Veer von 2009.

Für die 2018-Saison wurde das Design überarbeitet, mit neuen Farben, einigen technischen Ergänzungen und einer neuen Oberfläche. 2018 soll "Raindrop" erhältlich sein. Regenrinnen von 50 - 80 Millimetern können so angezapft werden.

Laut Mashable

Modern gardeners, this raindrop-shaped rain collection tank will complete your yard

http://mashable.com/2017/09/21/raindrop-water-tank/

soll Raindrop für etwa 250 Euro erhältlich sein.

Bundesfinanzhof legt Frage zur Sollbesteuerung über zweijährige Vorfinanzierung EuGH vor - Frage von erheblichem Praxisbezug - V R 51/16

23.09.2017 20:35:40, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wenn kleinere Unternehmen Rechnungen schreiben, die Umsatzsteuer enthalten: Dann müssen sie die vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich selbst gezahlter Vorsteuern in der Regel erst dann ans Finanzamt abführen, wenn die Rechnung bezahlt wird. Bzw. umgekehrt: Sie können Vorsteuer aus selbst bezahlten Rechnungen erst dann geltend machen, wenn sie die Rechnungen tatsächlich bezahlt haben. Diese - in der Regel kleineren - Unternehmen unterliegen der Istbesteuerung.

Größere Unternehmen müssen dagegen ausgewiesene Umsatzsteuern in eigenen Rechnungen mit dem Datum der Rechnungsstellung erfassen und in der Regel binnen Monatsfrist ans Finanzamt abführen. Umgekehrt können diese Unternehmen Vorsteuerbeiträge aus erhaltenen Rechnungen sofort geltend machen. Auch dann, wenn sie die Rechnungen erst später bezahlen. Diese Unternehmen unterliegen der Sollbesteuerung.

Was aber ist, wenn ein Unternehmen für eine Dienstleistung eine Rechnung schreibt, die erst über mehrere Jahre hinweg bezahlt wird? Etwa, weil es sich um die Vermittlung eines Fussballspielers handelt und bestimmte Zahlungen erst dann erfolgen, wenn der Fussballspieler ein zweites Jahr nach der Vermittlung noch einen Arbeitsvertrag hat. Ähnliches gilt bei Ratenkäufen über einen längeren Zeitraum.

Über Jahrzehnte hinweg war es gängige Besteuerungspraxis, daß das rechnungstellende Unternehmen auch in diesen Fällen die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer sofort abführen muß. Mit der Wirkung, daß Leistungen bsp. 2012 zu versteuern sind, bei denen die Zahlungen erst 2015 beansprucht werden konnten.

Offenkundig kann die Liquidität eines Unternehmens ganz empfindlich von solchen sofortigen Zahlungen abhängen.

Der Bundesfinanzhof stellt nun diese bis jetzt praktizierte Besteuerungspraxis infrage. Und unterbricht deshalb ein Verfahren, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vorzulegen.
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Umsatzsteuer: EuGH-Vorlagen zur Sollbesteuerung und zur Margenbesteuerung

Beschluss vom 21.6.2017   V R 51/16
Beschluss vom 3.8.2017   V R 60/16

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35012&pos=0&anz=59

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> Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog. Margenbesteuerung.

Der Fall mit der in voraus zu zahlenden Umsatzsteuer: Es ging um eine Spielervermittlerin im Fußball.

> Bei der Vermittlung von Profifußballspielern erhielt sie Provisionszahlungen von den aufnehmenden Fußballvereinen. Der Vergütungsanspruch für die Vermittlung setzte dem Grunde nach voraus, dass der Spieler beim neuen Verein einen Arbeitsvertrag unterschrieb und die DFL-GmbH als Lizenzgeber dem Spieler eine Spielerlaubnis erteilte. Die Provisionszahlungen waren in Raten verteilt auf die Laufzeit des Arbeitsvertrages zu leisten, wobei die Fälligkeit und das Bestehen der einzelnen Ratenansprüche unter der Bedingung des Fortbestehens des Arbeitsvertrages zwischen Verein und Spieler standen.

Da kann also so einiges dazwischenkommen, so daß der Vertrag bsp. über drei Jahre läuft, die Zahlungen im dritten Jahr aber aufgrund einer veränderten Situation nicht mehr fällig sind. Das Finanzamt orientierte sich an der bisherigen Praxis:

> Das Finanzamt (FA) ging davon aus, dass die Klägerin ihre im Streitjahr 2012 erbrachten Vermittlungsleistungen auch insoweit bereits in 2012 zu versteuern habe, als sie Entgeltbestandteile für die Vermittlungen vertragsgemäß erst im Jahr 2015 beanspruchen konnte.

Der Bundesfinanzhof bezweifelt, daß diese Praxis mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vereinbar ist. Deshalb:

> Auf seine Vorlage soll der EuGH insbesondere entscheiden, ob der Steuerpflichtige verpflichtet ist, die für die Leistung geschuldete Steuer für einen Zeitraum von zwei Jahren vorzufinanzieren, wenn er die Vergütung für seine Leistung (teilweise) erst zwei Jahre nach Entstehung des Steuertatbestands erhalten kann.

Ferner wird in der Pressemitteilung ausdrücklich auf die hohe Praxisbedeutung hingewiesen.

> Die dem EuGH in dieser Rechtssache vorgelegten Fragen sind von erheblicher Praxisbedeutung. Sie beziehen sich in erster Linie auf bedingte Vergütungsansprüche, können aber auch bei befristeten Zahlungsansprüchen wie etwa beim Ratenverkauf im Einzelhandel oder bei einzelnen Formen des Leasings von Bedeutung sein. Auch hier besteht nach gegenwärtiger Praxis für den der Sollbesteuerung unterliegenden Unternehmer die Pflicht, die Umsatzsteuer für die Warenlieferung bereits mit der Übergabe der Ware vollständig abführen zu müssen. Dies gilt nach bisheriger Praxis auch dann, wenn er einzelne Ratenzahlungen erst über eine Laufzeit von mehreren Jahren vereinnahmen kann.

Wer also solche Rechnungen schreibt, die Zahlungen über mehrere Jahre hinweg vorsehen und wer gleichzeitig der Sollbesteuerung unterliegt: Für den könnten sich in Zukunft - in Abhängigkeit von der EuGH-Entscheidung - deutliche Veränderungen ergeben.

Von gebremsten Rasern - Entschleunigung in der Großstadt Berlin - der Zebrastreifen vor der Spartacus-Grundschule in der Friedenstrasse beruhigt den Kiez

22.09.2017 23:55:33, Jürgen Auer, keine Kommentare

Im Sommer 2015 wurde gebaut. Im November 2015 war das schließlich fertig. Hier, in der Friedenstraße in Friedrichshain, neben der Spartacus-Grundschule.

Zum einen wurden auf dem Straßenabschnitt vor dem Umweltforum in beide Richtungen die Fahrspuren von zwei Spuren auf je eine Spur verringert. Der freiwerdende Platz wurde zu Parkplätzen umgewidmet, gleichzeitig fielen die Parkplätze auf dem Mittelstreifen weg.

Zum anderen gab es dann einen Zebrastreifen. Der vorrangig von den Schülern der direkt daneben liegenden Spartacus-Grundschule genutzt wird.

Ein Suchen per Google listete Berichte über die "Posse von Friedrichshain". Und die Feststellung, daß dieser Zebrastreifen 120.000 Euro gekostet habe, das Dreifache des Normalpreises von 40.000 Euro. Keine Rede davon, daß auf knapp hundert Metern die Hälfte der bisherigen Fahrbahnen in Parkplätze umgewandelt wurde und an der eigentlichen Stelle des Zebrastreifens der Mittelstreifen um zwei große Nasen erweitert wurde. Mit entsprechender Neuverlegung der Bordsteinkanten und diversen Pfosten, die Autofahrern das Hineinfahren in diesen Bereich untersagen. Daß dies deutlich über einen "gewöhnlichen Zebrastreifen" hinausgeht, ist offenkundig.

Allerdings: Die Verkehrslenkung Berlin hatte den 2010 vorgetragenen Wunsch einer Mutter nach einem Zebrastreifen an dieser Stelle abgelehnt. Die Fahrbahn mit je zwei Spuren in jede Richtung sei für einen Zebrastreifen zu breit. Also wurde schließlich die Fahrbahn verengt, die beiden "Nasen" gebaut. Und die beiden Zebrastreifen führen nun lediglich über je eine Fahrbahn. Zusätzlich ist die Fläche auf dem Mittelstreifen deutlich größer geworden. Bei der Überquerung durch Schulklassen ist das auch sinnvoll.

Das Ergebnis für den Kiez: Dieser Spurverengung auf eine Spur je Richtung wirkt sich seither geradezu dramatisch auf die Lebensqualität im Kiez aus.

Denn bis dahin gab es regelmäßig Raser. In beide Richtungen. Klar: Die Friedenstraße ist hier völlig gerade, da kann man so richtig Gas geben.

Seit der Fertigstellung des Zebrastreifens hat sich das jedoch deutlich verändert. Die Autos fahren, wenn sie bsp. von der Karl-Marx-Allee kommen, deutlich langsamer als früher. Weil sie wissen bzw. bereits sehen, daß sich die zwei Spuren auf eine Spur verengen und sich die Autos auf der linken Spur einfädeln müssen.

In der umgekehrten Richtung gilt dasselbe.

Wie groß das Problem der Raser immer noch ist, sieht man an einer erschreckenden Kleinigkeit: Von den auf dem Vorschaubild sichtbaren Pfosten - ist immer mal wieder einer plattgefahren. So daß Autos mit hoher Geschwindigkeit dort fahren, zu spät einfädeln und dann gegen einen dieser Pfosten krachen.

Fazit: Zum einen scheinen sich Journalisten nicht unbedingt die Gegebenheiten vor Ort angesehen zu haben. Sonst hätte deutlich werden müssen, daß erheblich mehr als nur ein Zebrastreifen gebaut wurde.

Zum anderen: Als ob es auf diesen etwa 850 Metern zwischen der Karl-Marx-Allee und der Kreuzung zur Landsberger Allee irgendeinen Sinn machen würde, zu rasen. Autofahrer, die auf einem solchen Abschnitt aufs Gaspedal drücken. Die gefährden sich und andere. So werden sie zur Entschleunigung gebracht. Durch eine "große Engstelle" auf halbem Weg. Mit der Wirkung, daß man auch an der anderen Seite der neuen Engstelle nun weitaus sicherer die Straße überqueren kann. Obwohl es dort keinen Zebrastreifen gibt. In dem Bereich davor, von der Landsberger Allee her kommend: Da wird eben an der Kreuzung zur Friedrichsberger Straße längst nicht mehr so aufs Tempo gedrückt. Der Zebrastreifen ist durch das drüber hängende Verkehrsschild bereits sichtbar. Nach der Engstelle ist die Strecke für neue Rasereien eher zu kurz.

Der Beitrag vom Dezember 2015:

Farce in Friedrichshain: Fünf Jahre Planung und 120.000 Euro für einen Zebrastreifen!

http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/fuenf-jahre-planung-und-120-000-euro-fuer-einen-zebrastreifen

Google-Maps zeigt übrigens noch die ursprüngliche Situation. Wenn man per Google-Maps nach Umweltforum Berlin sucht, findet man das leicht.

Bundesgerichtshof: Bildersuche durch Suchmaschinen grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder III - I ZR 11/16

22.09.2017 13:17:28, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer Texte und Bilder ohne Zugriffsschutz ins Internet stellt, der muß damit rechnen, daß dieses urheberrechtlich geschützte Material von Lesern und Suchmaschinen gefunden wird. Letztere kopieren die Inhalte und bieten Nutzern eine Suchmöglichkeit an.

Aber wie verhält sich das mit dem Urheberrecht, wenn ein Anbieter (der Kläger in diesem Verfahren) Bilder nur in einem passwortgeschützten Bereich anbietet. Nutzer laden diese Bilder herunter, laden sie an frei zugänglichen Stellen wieder hoch. Suchmaschinen finden diese Bilder und zeigen sie in den Suchergebnissen an.

Einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Und diesen in der Pressemitteilung als "Vorschaubilder III" bezeichnet. Es gibt bereits zwei Entscheidungen zu demselben Themenkomplex vom April 2010 und vom Oktober 2011.
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Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen: Urteil vom 21. September 2017 - I ZR 11/16 - Vorschaubilder III

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79566&pos=0&anz=146

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Der Hauptsatz:

> Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt.

Die Klägerin hatte erotische Bilder angeboten. Kostenpflichtig und per Passwort geschützt, also für Suchmaschinen unzugänglich. Laut Pressemitteilung durften die Bilder von den Nutzern heruntergeladen werden (aber eben nicht wieder hochgeladen werden).

Beklagter war AOL mit der dortigen, von Google genutzten Bildersuche. Die Klägerin

> sieht in der Anzeige der Vorschaubilder auf der Internetseite der Beklagten eine Verletzung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte und hat diese auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

Das Landgericht Hamburg hatte die Klage bereits abgewiesen. Die Berufung blieb beim OLG Hamburg ohne Erfolg. Die Revision dagegen hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen.

Grundlage der BGH-Entscheidung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

> Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2016, 1152 - GS Media/Sanoma u.a.) stellt das Setzen eines Links auf eine frei zugängliche Internetseite, auf der urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers eingestellt sind, nur dann eine öffentliche Wiedergabe dar, wenn der Verlinkende die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Internetseite kannte oder vernünftigerweise kennen konnte.

Das Internet sei für die Meinungs- und Informationsfreiheit von besonderer Bedeutung, Links würden zum "guten Funktionieren" beitragen. Die Kernfrage damit: Konnte die Beklagte die Rechtswidrigkeit dieser Bilder kennen? Nein.

> Im Streitfall musste die Beklagte nicht damit rechnen, dass die Fotografien unerlaubt in die von der Suchmaschine aufgefundenen Internetseiten eingestellt worden waren.

Wichtig dabei: Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen manuell gesetzten Links auf Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht. Und Links, die von Suchmaschinen bereitgestellt werden.

Bei Links auf Seiten mit Gewinnerzielungsabsicht auf rechtswidrige Inhalte gibt es eine widerlegbare Vermutung, daß diese in Kenntnis der fehlenden Erlaubnis gesetzt wurden.

> Diese Bewertung beruht auf der Annahme, dass von demjenigen, der Links mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, erwartet werden kann, dass er sich vor der öffentlichen Wiedergabe vergewissert, dass die Werke auf der verlinkten Internetseite nicht unbefugt veröffentlicht worden sind.

Allerdings gilt dieses Kriterium bei händisch gesetzten Links nicht für Suchmaschinen:

> Diese Vermutung gilt wegen der besonderen Bedeutung von Internetsuchdiensten für die Funktionsfähigkeit des Internets jedoch nicht für Suchmaschinen und für Links, die zu einer Suchmaschine gesetzt werden.

Denn diese arbeitet mit automatisierten Verfahren, das schließt eine manuelle Überprüfung aus.

Im vorliegenden Fall hätte der Suchmaschinenanbieter von der Rechtswidrigkeit der gefundenen Bilder wissen müssen. Das konnte aber das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei nicht feststellen. Damit die Zurückweisung der Revision.

Wer die beiden älteren Urteile zu diesem Komplex nicht kennt: Vorschaubilder I:

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google - Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder

Zulässigkeit der Bildersuche bei Google

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=51777&linked=pm

Das Urteil besagt im wesentlichen: Wer Bilder ins Internet stellt, sie damit Suchmaschinen zugänglich macht und keine Sperre (robots.txt, Zugriffsbeschränkung) einbaut, erklärt damit sein Einverständnis, daß die Werke im Rahmen von Suchmaschinen angezeigt werden.


Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google - Urteil vom 19. Oktober 2011 - I ZR 140/10 - Vorschaubilder II

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=665&pos=7&nr=57881&linked=pm&Blank=1

"Vorschaubilder II" dehnte das auf die Fälle aus, in welchen Urheber Dritten das Recht einräumen, Bilder im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Daraus ergibt sich das Recht der Suchmaschinen, diese Bilder anzeigen zu dürfen. Veröffentlichen zusätzlich weitere Internetseiten dieselben Bilder ohne Genehmigung, dann kann der Rechteinhaber gegen diese direkt vorgehen. Die Klage gegen Google wurde aber abgewiesen.

Das jetzige Urteil "Vorschaubilder III" geht über diesen Fall hinaus, da hier niemand die Berechtigung hatte, die Bilder ungeschützt zu veröffentlichen. Da Google dies nicht erkennen kann, dürfen die Bilder trotzdem angezeigt werden.

Persönlich verblüfft mich die Argumentation aus einem anderen Grund: Erst, wenn man über eine Suchmaschine solche unberechtigt eingestellten Bilder findet, kann man als Inhaber der Rechte gegen diese Seiten vorgehen. Der Rechteinhaber profitiert also davon, daß die Suchmaschine ständig das Internet nach Material durchforstet.

Bei Heise

BGH: Googles Bildersuche verletzt Urheberrecht nicht

https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Googles-Bildersuche-verletzt-Urheberrecht-nicht-3837840.html

wird darauf verwiesen, daß sich das Urteil noch auf die alte Google-Bildersuche bezieht. Diese zeigte stark verkleinerte Photos (Thumbnails) an. Inzwischen zeigt Google Bilder an, die nur noch leicht verkleinert sind. Da läuft eine Klage beim LG Hamburg.

Wählen gehen - sonst ist alles Käse - cooles Video zur Bundestagswahl 2017 von Kein Veedel für Rassismus

21.09.2017 17:50:19, Jürgen Auer, 3 Kommentare

Am Sonntag ist Bundestagswahl. Gehen Sie wählen? Wenn Sie nicht wählen gehen: Dann ist jedenfalls alles Käse.

Ein cooles Video gibt es dazu von "Kein Veedel für Rassismus".
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Aus dem Leben eines Nichtwählers

https://www.facebook.com/KeinVeedelfuerRassismus/videos/784502088400992/

Die Facebook-Hauptseite:

https://www.facebook.com/pg/KeinVeedelfuerRassismus/videos/

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Der Nichtwähler kann sich angesichts der vielen Käsesorten nicht entscheiden. Es sei doch alles Käse. Also wählt die Verkäuferin einen Käse für ihn aus und packt den ein. Ein großes Stück, sicherlich ein teurer Edelkäse.

An der Kasse wundert er sich dann, daß der so teuer sei. Und kann sich nicht entscheiden, wie er bezahlen soll. Bar oder per Karte.

So geht es eben dem Nichtwähler. Er muß das nehmen, was ihm vorgesetzt wird.

Dem Hinweis auf der Facebook-Seite

> Ob Nichtwähler die stärkste Partei bleiben, entscheidet ihr am 24. September!

kann ich nur zustimmen.

Insofern: Wählen Sie. Falls Sie nicht schon per Briefwahl gewählt haben. Hier in Berlin gibt es zusätzlich den Volksentscheid zum Flughafen Tegel. Klar - ein innerstädtischer Flughafen mag bequem sein, das BER-Desaster ist offenkundig. Aber hunderttausende, die vom Fluglärm betroffen sind, sollten endlich ihre Ruhe bekommen. Eine solche innerstädtische Fläche ist zu schade, um für einen Flughafen genutzt zu werden. Stattdessen sollte der Platz für Wohnungen und Gewerbe genutzt werden.

Landgericht Berlin: Vorschrift über Mietpreisbremse sei verfassungswidrig - da Fall entschieden, keine Weiterverweisung ans Bundesverfassungsgericht - Hinweisbeschluss 67 S 149/17

20.09.2017 17:15:05, Jürgen Auer, keine Kommentare

Die Mietpreisbremse, per Bundesgesetz festgelegt, soll eigentlich das Steigen der Mieten in Großstädten bremsen.

Das Landgericht Berlin hat nun als erstes Gericht darüber informiert, daß es die Vorschriften zur Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält.
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Landgericht Berlin hält Vorschrift über Mietpreisbremse für verfassungswidrig (PM 55/2017)

Pressemitteilung vom 19.09.2017

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.632168.php

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Es gab einen Hinweisbeschluß der 67. Zivilkammer vom 14. September 2017. In diesem begründete die Kammer ausführlich ihre Position und teilte mit, daß sie beabsichtige, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, ob die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

In der Verhandlung wurden allerdings weitere Sachverhalte vorgetragen. Damit konnte das Gericht den vorliegenden Fall selbst entscheiden.

Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit:

Vermieter würden unterschiedlich behandelt.

> Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebiete dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln. Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien.

Das sei bei dem strittigen Paragraph nicht beachtet worden, deshalb sei in unzulässiger Weise in die das Recht der Mietvetragsparteien eingegriffen worden, den Mietpreis zu regeln.

So sei als Vergleichsmaßstab die ortsübliche Vergleichsmiete gewählt worden. Diese betrage in München 12,28 € für 2016, in Berlin dagegen 7,14 € (Berlin West).

> Damit habe der Gesetzgeber eine Bezugsgröße gewählt, die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich treffe. Weder der Gesetzeszweck noch die mit der gesetzlichen Regelung verbundenen Vorteile noch sonstige Sachgründe rechtfertigten dies.

Ein zweiter Punkt sei, daß jene Vermieter, die schon in der Vergangenheit immer den Mieterhöhungsspielraum ausgeschöpft hätten, nun bevorzugt werden. Sie müßten ihre Mieten nicht senken.

>  Denn diese Vermieter dürften bei einer Neuvermietung die „alte“ Miete weiterhin unbeanstandet verlangen. Ein Bestandsschutz für diese „alte“ Miete könne jedoch bei einer Neuvermietung nicht angenommen werden.

Diejenigen Vermieter, die in der Vergangenheit maßvoll die Miete erhöht erhätten, würden erheblich gegenüber jenen Vermietern benachteiligt werden, die durch das Ausschöpfen des Spielraums stärker zur Wohnraumverknappung beigetragen hätten.

Den Hinweisbeschluß gibt es als PDF zum Download:

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/presse/67-s-149-17-hinweisbeschluss-vom-14-09-2017-anonymisiert.pdf

Laut dem Tagesspiegel

Wohnungspolitik: Berliner Landgericht stuft Mietpreisbremse als verfassungswidrig ein

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-berliner-landgericht-stuft-mietpreisbremse-als-verfassungswidrig-ein/20349550.html

rechnen Experten damit, daß bald ein vergleichbarer Rechtsfall ausgesetzt und zur Einholung einer Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wird.

Interessant finde ich den Hinweis, daß das Gericht darauf verweist, daß bei einer Neuvermietung die Miete womöglich gesenkt werden müsse. Das könnte eine gewisse Bremse für die Mieten bedeuten.

Mozilla FireFox Browser führt Multi Account Container für getrennte Online-Aktivitäten ein - ideal bsp. zur Verwaltung mehrerer Twitter-Accounts

19.09.2017 17:24:41, Jürgen Auer, ein Kommentar

Wer viel online unterwegs ist, der ist manchmal in verschiedenen Funktionen unterwegs: Privat, für Bankgeschäfte, als Angestellter oder auch womöglich als Selbständiger, der für unterschiedliche Unternehmen tätig ist.

Um da eine bessere Trennung zu ermöglichen, hat FireFox nun eine Erweiterung für "multiple Persönlichkeiten" entwickelt: Die Multi-Account-Container.
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Put your multiple online personalities in Firefox Multi-Account Containers

https://blog.mozilla.org/firefox/introducing-firefox-multi-account-containers/

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Wenn man sich das Addon installiert, gibt es eine neue Schaltfläche "Multi-Account-Containers". Klickt man sich durch die ersten Hinweise durch, gibt es vier vorgegebene Container "Privat", "Arbeit", "Banking" und "Einkaufen". Man kann per "Edit Containers" die Container umbenennen oder per "+" neue hinzufügen.

Öffnet man einen dieser Container, dann ist das zunächst ein neuer Tab mit einer Signalfarbe.

Jeder Container hat seine eigene Cookie-Sammlung und nutzt einen eigenen Cache. Man kann also bsp. in zwei verschiedenen Containern zwei verschiedene Twitter-Accounts (beruflich und privat) managen. Oder die Facebook-Nutzung in einen eigenen Container abtrennen. Das hieße auch, daß seitenübergreifende Cookies nicht mehr aus solchen Containern heraus können: Wer privat shoppt, der erhält nicht mehr im Arbeit-Container Hinweise auf seine privaten Vorlieben bzw. entsprechend angepaßte Werbung.

Laut Heise

Firefox: "Multi-Account Containers" für getrennte Online-Identitäten

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Firefox-Multi-Account-Containers-fuer-getrennte-Online-Identitaeten-3834831.html

teilen sich alle Container die Chronik, die gespeicherten Passwörter und die Logindaten.

Eine Möglichkeit: In einem Tab ist man auf Twitter / Xing / Facebook eingeloggt. Im Tab daneben ist man anonym unterwegs, weil der in einem gesonderten Container läuft.

Für mich persönlich sehe ich das aktuell als nicht so wahnsinnig relevant an. Aber das hängt mehr mit meinen Nutzungsgewohnheiten und mit meinem sehr seltenen Online-Einkaufen zusammen. Wer dagegen als Selbständiger mit unterschiedlichen Unternehmen zusammenarbeitet und bsp. verschiedene Twitter-Accounts betreut: Für den sind solche Container sehr hilfreich. Einen Container pro Account. Nicht, daß man den Tweet für Kunde 1 aus Versehen im Account vom Kunden 2 abschickt.

PS: Kleine Ergänzung: Wenn man einen Link per rechter Maustaste anklickt, gibt es nun die zusätzliche Option

> Link in neuem Tab in Umgebung öffnen

Rechts gibt es ein zusätzliches Menü, das die vorhandenen Container anzeigt, so daß man einen davon auswählen kann.

21 Prozent der Gründer sind Migranten - Anteil von Akademikern überdurchschnittlich hoch - KfW-Studie

18.09.2017 18:04:06, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer gründet in Deutschland? Die Zahl der Gründer ist eher niedrig, viele bevorzugen die - auch oft nur scheinbare - Sicherheit einer Festanstellung.

2016 waren 21 Prozent der Gründer in Deutschland Ausländer oder eingebürgert. Die absolute Zahl lag allerdings nur bei 139.000, das ist der niedrigste Wert seit der Erhebung ab 2009. Etwas, das allerdings für die Zahl aller Gründungen in Deutschland gilt.

Die Zahlen finden sich in einer Studie der KfW.
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21 % der Gründer in Deutschland sind Migranten

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_432960.html

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Der Bevölkerungsanteil liegt bei 20 %, die Gründerquote liegt also leicht oberhalb des Durchschnitts. Allerdings ist der Anteil gründender Akademiker besonders hoch:

> Diese überragt mit 3,1 Gründern/100 Erwerbsfähigen (im Durchschnitt der Jahre 2009–2016) sowohl die Gründerquote bei Migranten insgesamt (1,8 %) als auch die allgemeine Gründerquote bei Akademikern (2,3 %) deutlich.

Sehr grob gesagt: Von 100 Akademikern gründen im Schnitt 2, bei Migranten sind das 3, also 50 % mehr.

Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe:

> „Akademische Gründer sind bei Migranten nicht nur wachstumsorientierter sondern auch bestandsfester. Das ist eine Erfolg versprechende Kombination.“

Migrantengründer gründen eher offensiv: Sie investieren mehr Zeit (32 Stunden zu 29 Stunden im Schnitt), gründen eher im Team (23 % zu 20 %) und sorgen eher für neue Arbeitsplätze (39 % zu 28 %). Den letzten Unterschied finde ich verblüffend hoch. Auch das sind über 30 % mehr im Vergleich zu durchschnittlichen Gründungen.

Allerdings ist auch die Zahl der Gründungen mangels Alternativen eher hoch. Bei 41 Prozent aller Migrantengründungen kommt es innerhalb der ersten drei Jahre zum Abbruch, die allgemeine Quote liegt bei etwa 30 %.

Bei der Finanzierung wird seltener auf Bankdarlehen zurückgegriffen, so daß eher Überziehungskredite oder Kredite von Verwandten zurückgegriffen wird.

Interessant finde ich die deutlich höhere Gründungsquote von akademischen Migranten. Grade deutsche Akademiker scheinen sehr viel häufiger die "Sicherheit" eines großen Konzerns zu bevorzugen. Anstatt neue, eigene Ideen zu entwickeln und sich mit diesen selbständig zu machen.

Bundesfinanzhof: Rettung für alle mobilen Wiesnbrezn-Verkäufer auf dem Oktoberfest - Verkauf unterliegt nur 7 Prozent Mehrwertsteuer - V R 15/17

17.09.2017 18:41:18, Jürgen Auer, keine Kommentare

Rechtzeitig zum grade begonnenen Oktoberfest hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung vom 03.08.2017 veröffentlicht.

Demnach ist der Verkauf von Wiesnbrezn durch mobile Verkäufer als ein steuerbegünstigter Verkauf von Lebensmitteln zu betrachten. Folglich sind nur 7 Prozent Mehrwertsteuer abzuführen. Nicht 19 Prozent. Faktisch bleibt damit bei gleichem Preis mehr für den Verkäufer übrig.
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Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt: Urteil vom 3.8.2017, V R 15/17

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=34994&pos=0&anz=58

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Der Leitsatz:

> Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.

Die Argumentation von Finanzamt und Finanzgericht war, daß die Klägerin, eine Brezelverkäuferin, die Infrastruktur des Zeltes inklusive Biertischgarnituren und Musik, ebenfalls nutzen würde. Demnach wäre das eine Art "erweiterte Unterhaltung" bzw. wie ein Restaurant einzuschätzen.

> Im Streitfall pachtete die Klägerin während des Oktoberfestes Verkaufsstände in mehreren Festzelten an. Die von ihr beschäftigten „Breznläufer“ gingen durch die Reihen des Festzelts und verkauften die Brezeln an die an Bierzelttischen sitzenden Gäste des Festzeltbetreibers. Das Finanzamt (FA) sah hierin umsatzsteuerrechtlich eine sog. sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliege. Es sei ein überwiegendes Dienstleistungselement gegeben, weil der Klägerin die von den Festzeltbetreibern bereitgestellte Infrastruktur, bestehend aus Zelt mit Biertischgarnituren und Musik, zuzurechnen sei. Das Finanzgericht bestätigte dies.

Der Bundesfinanzhof korrigierte diese Entscheidung:

> Demgegenüber hob der BFH das Urteil der Vorinstanz auf und gab der Klage statt. Danach führt der Verkauf der Brezeln umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung der Backwaren, die ermäßigt zu besteuern ist.

Ok, da gäbe es zwar Tische und Bänke. Aber diese gehören dem Festzeltbetreiber, daran hat die Klägerin kein Mitbenutzungsrecht.

> Die in den Festzelten aufgestellten Biertischgarnituren, bestehend aus Tischen und Bänken, dienten den eigenen Gastronomieumsätzen des Festzeltbetreibers. Damit handelte es sich um für die Klägerin fremde Verzehrvorrichtungen, an denen der Klägerin kein eigenes Mitbenutzungsrecht zugestanden habe.

Auch könne sie über diese Gegenstände nicht verfügen.

> Sie habe keine Verfügungs oder Dispositionsmöglichkeit in dem Sinne erlangt, dass sie Besuchern Sitzplätze im Festzelt zuweisen konnte. Es sei nach der "Realität" im Bierzelt auch nicht davon auszugehen, dass Personen, die ausschließlich Brezeln von der Klägerin erwarben, zur Nutzung der Biertischgarnituren berechtigt gewesen wären, ohne zusätzliche Leistungen des Festzeltbetreibers in Anspruch nehmen zu müssen.

Schließlich gäbe es keine Besucher, die ausschließlich Wiesnbrezn verzehren und sich dafür an den Tischen niederlassen.

Damit wurde das Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Februar 2017  3 K 2670/14 aufgehoben.

Das Urteil

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.8.2017, V R 15/17 - Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&anz=58&pos=0&nr=35002&linked=urt

erwähnt, daß die Klägerin "hohe fünfstellige Beträge" gezahlt habe, um in den Festzelten verkaufen zu dürfen.

Die Pressemitteilung verweist darauf, daß das Urteil auch für die Folgejahre gilt.

> Das Urteil ist zu den Streitjahren 2012 und 2013 ergangen. Bei gleichbleibenden Verhältnissen ist die kurz vor Beginn des Oktoberfests 2017 veröffentlichte BFH-Entscheidung auch für die Folgejahre zu beachten.

Ergebnis ist also: Die Wiesnbrezn, welche die Festzeltbetreiber verkaufen (das gab es laut Urteil, RN 6), müßten mit 19 Prozent besteuert werden. Denn die Festzeltbetreiber bieten ja ein "Gesamterlebnis" aus Festzelt, Musik, Tischen, Bänken und dem Speisenverkauf, also eine Dienstleistung. Gibt es zusätzliche Breznläufer, die im Auftrag eines personenverschiedenen Unternehmers unterwegs sind, sind deren Wiesnbrezn Lieferungen. Da es sich um "einfache Lebensmittel" handelt, die der Kategorie

> "Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren"

zuzurechnen sind, sind das Lieferungen von Nahrungsmitteln, damit 7 Prozent Steuersatz.

Zippelin - eine aufblasbare Reisetasche aus gebrauchten LKW-Planen zum Aufpumpen und Zusammenrollen - von FREITAG aus Zürich

16.09.2017 23:14:57, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wenn man etwas "ordentlich verpacken" möchte, was nimmt man dann als Umhüllung? Stoff? Kunststoff?

Und wenn das "hinreichend stabil" sein soll: Dann steht es, wenn es nicht gebraucht wird, im Weg herum. Läßt sich das Problem auflösen?

Das Unternehmen FREITAG aus Zürich hat aktuell eine Kickstarter-Kampagne laufen. Mit einer verblüffenden Lösung:
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ZIPPELIN: An inflatable, one-of-a-kind travel bag by FREITAG

https://www.kickstarter.com/projects/freitaglab/zippelin-an-inflatable-one-of-a-kind-travel-bag-by/posts/1986052

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Als Ausgangsmaterial werden gebrauchte LKW-Planen genutzt. Die sind ja nun wirklich "Wind und Wetter" gewöhnt. Aber das Gestell wäre relativ schwer gewesen, erste Versuche waren ein Fehlschlag.

Die Lösung: Anstelle des Gestells wird ein aufpumpbarer Fahrradschlauch genutzt. Der liefert - straff aufgepumpt - denselben Halt wie ein Gestell. Bei einem Gesamtfassungsvermögen von 85 Litern geht ordentlich etwas rein.

Wird die Luft rausgelassen, kann die Tasche zusammengerollt werden. Und ist dann "ziemlich klein". Das sieht nach der "Dimension Schuhkarton" aus.

Eine Stange gibt es - für die Räder. Die werden rangesteckt, können aber auch abgezogen und in einem integrierten Fach verstaut werden.

Das Teil läßt sich mit der Hand tragen, als Rucksack verwenden oder an den Rädern rollen.

Da die Planen alle individuell gemustert sind, sind auch die Zippelins individuell. Ein Vorteil am Flughafen.

Die Kickstarter-Kampagne sollte eigentlich 100.000 Euro bringen. Aber ist jetzt bereits bei 266.000 Euro angekommen.

Die Website: Zippelin

https://www.freitag.ch/de/zippelin

Eine interessante Entwicklung eines R.I.P: Ein Rezykliertes Individuelles Produkt. Das zeigt, wie man mit einer "geschickten Kombination vorhandener Materialien" eine neue Lösung für ein altes Problem finden kann.

Vom Sport im Dunkeln ...

15.09.2017 23:25:06, Jürgen Auer, keine Kommentare

Manche Dinge sind ja schon witzig. Bei mir hier in Berlin liegt der Volkspark Friedrichshain "um die Ecke". Ok, im Sommer sind da - auch am Abend - viele Leute.

Aber Jogger, Radfahrer und Gruppen, die Gymnastik treiben: Die gibt es auch jetzt noch. Mitte September.

Nur: Inzwischen geht die Sonne schon gegen 19:30 unter. Und was passiert? Kommen die Leute früher? Das geht ja kaum, dafür sind die beruflich fixierten Zeiten zu sehr festgezurrt.

Die Aktivitäten finden auf dem danebenliegenden Sportplatz im Flutlicht statt. Da trainieren jeden Abend Fußballer. Das große Rund im "Neuen Hain", welches das ehemalige Schwimmstadion Karl-Friedrich-Friesen-Stadion umgibt: Das liegt größtenteils im Dunkeln.

Und wird trotzdem von so einigen Leuten für dieselben Aktivitäten wie im Sommer genutzt. Paare, die als Inline-Skater unterwegs sind und dicht hintereinander - nicht nebeneinander - fahren. Eltern mit ihren Kindern auf kleinen Rädern. Die ganz verblüfft reagieren, wenn sie sehen, daß noch andere Leute plötzlich aus dem Dunkeln auftauchen und sie überholen. Gruppen, die gemeinsam Gymnastik treiben. Mit bunten Bändern, die trotz der Dunkelheit etwas sichtbar sind.

Oder größere Jogger-Gruppen. Die teils mit Taschenlampen ausgestattet schnell an jenen Personen vorbeiziehen, die eher gemächlich unterwegs sind.

Alle Aktivitäten könnte man - in der Theorie - auch auf beleuchteten Straßen durchführen. Aber dort sind eben Autos, Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer unterwegs. Der Park dagegen - ist frei und kann genutzt werden.

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Insofern: Wer möchte und das wirklich will: Der treibt auch im Herbst am Abend Sport. Im Park. Nicht auf der Straße. Nicht im Sportstudio.

Und findet dort - genügend Gleichgesinnte.

--

Daten vom Volkspark Friedrichshain:

https://de.wikipedia.org/wiki/Volkspark_Friedrichshain

Hohe Belastung durch Mieten - für 40 Prozent der Haushalte in Grossstädten Miete zu hoch - Studie der Hans Böckler Stiftung

14.09.2017 23:17:58, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wer in einer deutschen Großstadt wohnt, der weiß das: Die Mieten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Und eigentlich sind sie schon zu hoch. Denn grade die Haushalte, die nur geringe Einkünfte haben, wenden bis zu 40 Prozent ihrer Einnahmen für die Miete auf.

Von denen gibt es in Großstädten bis zu 40 Prozent.
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Haushalte an der Armutsgrenze: Fast 40 Prozent der Einkünfte gehen für Mieten drauf

http://www.tagesspiegel.de/politik/haushalte-an-der-armutsgrenze-fast-40-prozent-der-einkuenfte-gehen-fuer-mieten-drauf/20320466.html

Bei der Hans-Böckler-Stiftung:

Neue Studie mit Daten für alle 77 Großstädte: Miete: Vier von zehn Haushalten in deutschen Großstädten tragen eine prekär hohe Belastung

https://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/106575_110740.htm

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40 Prozent der Haushalte in Großstädten wenden 30 Prozent und mehr für die Bruttokaltmiete auf. Sowohl Sozialwissenschaftler als auch Immobilienexperten betrachten diese 30 Prozent als kritische Grenze. Weil dann zu wenig Geld für das restliche Leben übrig bleibt.

Teils ist das Problem aber noch deutlich schärfer. Aus der PM:

> Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt.

Durchgeführt wurde die Studie hier in Berlin an der Humboldt-Universität. Ausgewertet wurden Daten des Mikrozensus.

In Großstädten fehlen besonders kleine Wohnungen. Menschen mit geringerem Einkommen haben kleinere, schlechter ausgestattete Wohnungen und zahlen dafür relativ sehr viel mehr.

> So liegt der Medianwert der Miethöhe bei den Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, laut der Studie bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Haushalte, die über mehr als 140 Prozent des Einkommensmittels verfügen, zahlen im Mittel 8,10 Euro. Dementsprechend gravierend sind die Unterschiede bei der Belastungsquote: Während die Haushalte mit höherem Einkommen im Mittel 17,2 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, sind es bei den Haushalten an der Armutsgrenze 39,7 Prozent.

Von den 77 deutschen Großstädten wachsen 54 Städte, 31 davon überdurchschnittlich. Damit muß in diesen der Wohnungsmarkt als angespannt gelten. Das heißt, daß etwa 80 Prozent der Großstadtbewohner mit teuren Wohnungen zu tun haben. Das sind etwa 20,4 Millionen bzw. ungefähr ein Viertel der Gesamtbevölkerung.

Die Belastung gibt es nicht nur in "armen Städten" wie Berlin oder Bremerhaven. Sondern auch in Groß- und Mittelstädten wie Hamburg, Düsseldorf, Bonn, Mannheim oder Neuss.

Eine Tabelle mit den Quoten der Großstädte:

Datenblatt : Mietbelastungsquoten

https://www.boeckler.de/pdf_fof/99312.pdf

Praktisch dürfte die lokale Politik das Problem über Jahre hinweg verschlafen haben. Zumindest hier in Berlin wurde die Situation noch lange schöngeredet, obwohl das Problem eigentlich schon so ab 2008 / 2009 absehbar war.

Berliner Verwaltungsgericht: Menschen-Museum MeMu mit Ausstellung Körperwelten kann am Alexanderplatz Berlin bleiben - VG 21 K 608.17

13.09.2017 21:39:20, Jürgen Auer, keine Kommentare
Dr Angelina Whalley und Dr Gunther von Hagens im MeMu - Foto Dirk Lässig

Photo vom MenschenMuseum mit freundlicher Genehmigung von Eckel Presse & PR GmbH

So, nun hat das Berliner Verwaltungsgericht erneut entschieden. Das Menschen-Museum (MeMu) mit der Dauerausstellung "Körperwelten" kann am Alexanderplatz, unmittelbar am Fernsehturm hier in Berlin, bleiben.
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Im Tagesspiegel: Berliner Verwaltungsgericht: Körperwelten können bleiben

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verwaltungsgericht-koerperwelten-koennen-bleiben/20324252.html

Die Pressemitteilung des Gerichts zur heutigen Entscheidung:

Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung (Nr. 32/2017)

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.630448.php

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Voraussetzung sei, daß für jedes Exponat die Einwilligung des Spenders vorliegt. Aus der Pressemitteilung:

> Das „Menschen Museum“ am Berliner Alexanderplatz verstößt nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, wenn für jedes Exponat eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt.

Früher gab es wechselnde Wanderausstellungen. Dann sollte es eine Dauerausstellung geben. Der Bezirk Mitte hatte wiederholt versucht, die Ausstellung zu untersagen.

U.a. wurde mit dem bestattungsrechtlichen Verbot argumentiert, daß Leichenteile nicht ausgestellt werden dürften.

Ein erstes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 19.12.2014 legte fest, daß keine Genehmigung für die Ausstellung notwendig sei. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11.12.2015 kassiert. Die damalige Pressemitteilung des Bezirks:

Körperwelten unterliegt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG)

Pressemitteilung Nr. 584/2015 vom 11.12.2015

Menschen-Museum auf dem Alexanderplatz nicht genehmigungsfähig

https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.421098.php

Damals war der Museumsbetreiber aber noch eine GmbH. Eine Ausstellung durch ein anatomisches Institut hatte das OVG dagegen zugelassen. Ferner hatte das Museum absichtlich alle Informationen entfernt, die Rückschlüsse auf den Spender zuließen. Da forderte das OVG das Gegenteil: Es müsse für jedes Plastinat die Einwilligung nachweisbar sein.

Im Juli 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt. Damals war ich eher von einem Aus für das Museum ausgegangen.

Im August 2016 wurde zwar eine Schließungsverfügung zugestellt. Aber gegen diese wehrten sich die Betreiber. Denn sie hatten das OVG-Urteil sehr genau gelesen.

Streit um Berliner "Menschen Museum" "Körperwelten" wehrt sich gegen Schließung

http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-berliner-menschen-museum-koerperwelten-wehrt-sich-gegen-schliessung/14468902.html

Der Betreiber war inzwischen das "Institut für Plastination", das offiziell ein anatomisches Institut ist. Damit kann es die Ausstellung ohne spezielle behördliche Genehmigung betreiben. Und zu jedem Exponat lag die Einwilligung vor. Die Exponate wurden entsprechend ausgetauscht.

Interessant ist, daß das Berliner Verwaltungsgericht ausdrücklich die "populärwissenschaftliche Variante" genehmigt. Aus der ersten PM:

> Als anatomisches Institut sei der Kläger zwar vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, ausgenommen, wenn die Ausstellung wissenschaftlichen Zwecken diene. Hierzu zähle auch der mit dem „Menschen Museum“ verfolgte populärwissenschaftliche Ansatz.

Praktisch muß das Bezirksamt Mitte nun prüfen, ob für jedes Plastinat eine Einwilligung vorliegt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Persönlich kann ich die Entscheidung nur begrüßen. Die Wanderausstellung wurde bereits von Millionen von Personen gesehen. Es ist einfach ein "Blick in jeden von uns selbst". Nichts sonst.

Bundesgerichtshof: Mehrere Entgeltklauseln einer Sparkasse sind unwirksam - XI ZR 590/15

13.09.2017 00:17:24, Jürgen Auer, keine Kommentare

Banken sind durchaus erfinderisch darin, für verschiedenste Dienstleistungen Gebühren zu berechnen. Der Bundesgerichtshof hat nun einige der dafür genutzten Klauseln in einem Leistungsverzeichnis der beklagten Sparkasse für unwirksam erklärt.
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Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79500&pos=0&anz=140

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Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein. Angegriffen wurden verschiedene Klauseln. Etwa:

> - Klausel 1: eine Klausel, mit der die Beklagte für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Lastschrift ein Entgelt in Höhe von 5 € erhebt ("Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift bei Postversand 5,00 €");

> - Klausel 6: eine Klausel, mit der die Beklagte unter anderem für die Aussetzung und die Löschung eines Dauerauftrages bis zum 1. Juli 2013 auch von Verbrauchern ein Entgelt in Höhe von 2 € erhoben hat ("Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung 2,00 €");

> - Klausel 7: eine von der Beklagten bis zum 13. Dezember 2012 verwendete Klausel, wonach für die Führung eines Pfändungsschutzkontos ein monatliches Entgelt in Höhe von 7 € anfiel ("Pfändungsschutzkonto: Privat-/Geschäftsgirokonto; Privatgirokonto: Grundpreis je angefangenen Monat 7,00 €");

Bei Klausel 6 ging es nur um die Punkte Aussetzung und Löschung.

Die Unterlassungsklage war vor dem Landgericht Freiburg bereits größtenteils erfolgreich. Allerdings hatte das Landgericht bsp. die Klausel 7 nicht beanstandet. Dagegen legte der Kläger Berufung ein. Das OLG Karlsruhe entschied, daß auch die Klausel 7 und die Klausel 8 zu verwerfen seien.

Die dagegen gerichtete Revision der beklagten Sparkasse hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen.

Bei den ersten Klauseln ging es um die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung. Die Gebühr muß sich an den tatsächlich anfallenden Kosten ausrichten. Nicht zulässig ist es, die Kosten mit einzubeziehen, die zur Entscheidung über die berechtigte Ablehnung geführt haben.

>  Hingegen müssen Kosten für die Entscheidung über die Ausführung eines Zahlungsauftrages - auch wenn diese der Ablehnung eines Zahlungsauftrages zwingend vorangeht - außer Betracht bleiben, weil die Berücksichtigung dieser Kosten sich weder mit dem klaren Gesetzeswortlaut noch mit den ausdrücklichen Richtlinienvorgaben vereinbaren lässt.

Das hatte die Bank deutlich nicht eingehalten:

> Vielmehr hat die Beklagte in erheblichem Umfang Kostenpositionen berücksichtigt, die ihren eigenen Erläuterungen zufolge lediglich im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Nichtausführung des Zahlungsauftrages stehen, nicht aber mit der Unterrichtung des Kunden hierüber.

Die Kosten für die Entscheidung über die Nichtausführung haben nichts mit den Kosten der Unterrichtung an den Kunden zu tun.

Ähnlich ging das mit den Kosten für die Aussetzung / Löschung eines Dauerauftrags. Für die Ausführung eines Dauerauftrags kann eine Gebühr berechnet werden.

> Die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages zielen aber nicht auf dessen Ausführung, sondern im Gegenteil darauf ab, dass dieser nicht ausgeführt wird.

Das sei als Widerruf des Zahlungsauftrags zu verstehen. Die Bearbeitung des Widerrufs müsse aber im Normalfall kostenlos sein. Ein pauschales Entgelt von 2 Euro ist damit nicht zulässig.

Bei der Klausel 7 (Gebühr für ein Pfändungsschutzkonto) wurde die Klausel mit Blick auf eine frühere Entscheidung für ungültig erklärt.

> Die Klausel 7 hält nach den Vorgaben der Senatsurteile vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12; vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 191/2012) einer Inhaltskontrolle ebenfalls nicht stand.

Fazit: Banken können zwar für die vertraglichen Hauptdienstleistungen Gebühren verlangen. Bei vertraglichen Nebenpflichten oder gar Stornierungen / Löschungen dürfen nicht einfach die Kosten für die Bearbeitung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Certification Authority Authorization - CAA-Nameservereinträge für Domains - Certification Authority-Unternehmen müssen sich daran halten

11.09.2017 22:35:51, Jürgen Auer, keine Kommentare

Das auf SSL-Zertifikaten basierende Zertifikatssystem im Internet soll sicherstellen, daß Nutzer mit der Domain kommunizieren, die sie auch tatsächlich aufrufen wollten.

Dazu muß der Domaininhaber bzw. der technische Betreuer ein Zertifikat bei einer Certification Authority (CA) beantragen. Diese muß sicherstellen, daß der Anfragende tatsächlich Inhaber bzw. Verwalter dieser Domain ist. Etwa, indem ein anklickbarer Link an eine Mailadresse hostmaster@namederanfragendendomain.de geschickt wird, der aufgerufen werden muß. Dies ist eine Domainvalidierung.

Nur: Innerhalb dieser Logik kann eine CA - gänzlich eigenmächtig - ohne Aufforderung durch den Domaininhaber ein Zertifikat für eine Domain ausstellen. Bei mehreren hundert weltweit verstreuten CAs ist so etwas denkbar. Solche Fälle gab es auch schon. Daß bsp. für die Google-Domain eigenmächtig ein Zertifikat ausgestellt wurde, ohne daß Google dies beantragt hatte (2015 - https://security.googleblog.com/2015/09/improved-digital-certificate-security.html ).

Mit einem CAA-Nameservereintrag läßt sich dieses Risiko etwas einschränken. Seit dem 08.09.2017 müssen sich CAs an entsprechende Nameserver-Einträge halten.

Die beiden Nameserver-Einträge für server-daten.de:

0 issue "symantec.com"
0 iodef "mailto:info@sql-und-xml.de"

Der erste Eintrag besagt, daß nur Symantec berechtigt ist, ein Zertifikat auszustellen. Das gilt sowohl für einzelne Subdomain-Zertifikate als auch für Wildcard-Zertifikate wie das hier genutzte *.server-daten.de - Zertifikat.

Das ließe sich auch noch trennen:

0 issuewild "symantec.com"

hieße, daß nur Symantec berechtigt ist, Wildcard-Zertifikate auszustellen. Mit dem zusätzlichen Eintrag

0 issue ";"

wäre es allen CAs untersagt, einzelne Subdomain-Zertifikate für die Domain auszustellen.

Der iodef-Eintrag besagt, daß bei Versuchen, ein Zertifikat auszustellen, das der Regel drüber nicht entspricht, eine Mail an die angegebene Mailadresse geschickt werden soll.

Wenn also eine Zertifizierungsstelle außer symantec.com einen Antrag für ein Zertifikat für *.server-daten.de erhält, muß sie - seit dem 08.09.2017 - diesen Antrag ablehnen. Und kann per Mail benachrichtigen.

Allerdings: Das gilt nicht für Browser. Wenn also eine Zertifizierungsstelle trotzdem ein solches Zertifikat ausstellt und der Antragsteller dieses Zertifikat installiert, dann würden Nutzer dieser falschen Website nicht gewarnt werden.

Bei SSLMate

https://sslmate.com/caa/

gibt es einen Generator für solche CAA-Einträge. Wenn bereits ein Zertifikat installiert ist, geht das leicht über die Option "Auto-Generate Policy". Dann wird der Eintrag aus dem Certificate Transparency - Log genutzt, um den Aussteller des letzten Zertifikats zu ermitteln. Per https://crt.sh/ kann man prüfen, welche Zertifikate bereits für eine Domain ausgestellt wurden, sofern diese in einem der öffentlichen Certificate Transparency - Logs eingetragen wurden.

Wichtig dabei: Man kann auch mehrere Einträge angeben. Wenn ich bsp. mit dem Server-Daten-Zertifikat zu Letsencrypt umziehen möchte, könnte ich auch

0 issue "symantec.com"
0 issue "letsencrypt.org"

also zwei Einträge nutzen.

Wenn man die Domain nicht roh selbst verwaltet, sondern einen Dienstleister dazu nutzt, dann muß es dieser ermöglichen, solche CAA-Einträge zu erstellen. Bei dem für server-daten.de und sql-und-xml.de genutzten Dienstleister INWX geht das seit kurzem. Dort genügt es, im entsprechenden Menü den Subdomaineintrag links leer zu lassen, CAA als Typ auszuwählen und rechts die komplette Zeichenfolge (0 issue "symantec.com") einzutragen.

Witzigerweise kann man auf Windows-Ebene mit nslookup solche Nameservereinträge noch gar nicht überprüfen.

Der SSL-Test bei SSLLabs

https://www.ssllabs.com/ssltest/

weist diese CAA-Einträge inzwischen gesondert aus.

Fazit: Wer ein SSL-Zertifikat nutzt, sollte bei seinem Nameserver-Verwalter prüfen, ob er dort einen entsprechenden CAA - Eintrag erstellen kann.

Infos zu diesem Blog

11.09.2017 11:10:12, Jürgen Auer, 3 Kommentare

Herzlich willkommen zum Blog von Server-Daten / Sql-und-Xml.

Hier finden Sie diverse Beiträge zu sehr unterschiedlichen Themen.

Aktuelles, Politisches, Überlegungen zur Selbständigkeit. Hinweise zu Urteilen. Kleine Fundstücke aus dem Internet und Inspirationen. Sowie manche Beiträge zu technischen Fragen der Website-Verwaltung.

Diverse ältere Beiträge, die ich an anderen Stellen eingestellt hatte, werde ich hier noch nachpflegen. Diese werden mit einem älteren Datum versehen.

Wenn Sie mir per Kontaktformular eine Nachricht schicken möchten:

https://beispiel.server-daten.de/kontakt.html

 

Der Blog basiert auf einer Server-Daten - Datenbank. Näheres zu meiner Kerndienstleistung finden Sie unter

https://www.sql-und-xml.de/

Der Blog zeigt: Man kann eine Server-Daten - Datenbank für interne Zwecke nutzen. Wie Sie diese unter

https://beispiel.server-daten.de/

und unter

https://homepage-werkzeuge.server-daten.de/

finden. Man kann mit einer Server-Daten - Datenbank aber auch - gleichzeitig, über ein Login - Domains gestalten, Texte erstellen, diese mit Schlüsselwörtern verknüpfen und Kommentare ermöglichen.

 

Viel Vergnügen beim Lesen!

 

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Verantwortlich:
Server-Daten - Online-Lösungen für Individualisten
Jürgen Auer
Friedenstr. 37
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+49(0) 30 420 200 60
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Web Datenbank - Lösungen https://www.sql-und-xml.de/

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

https://www.sql-und-xml.de/server-daten/datenschutz.html

USt-IdNr.: DE221734518

Don't compare your life to others ...

08.09.2017 23:25:23, Jürgen Auer, keine Kommentare

Per Twitter fand sich ein schönes Zitat, das allerdings nur als Bild vollständig lesbar ist:

https://twitter.com/Satyamk_rai/status/905841886874791941

> Don't compare your life to others. There's no comparison between the sun and the moon. They shine when it's their time.

Der andere hat... Der andere kann... Der andere macht... ja und?

Wer sich da nur mit großen Vergleichen beschäftigt, der findet immer jemanden, der mehr hat, Dinge besser kann, manches besser macht als man selbst. Da ist es völlige Zeitverschwendung, sich damit zu beschäftigen.

Nur, wer selbst anfängt, etwas zu machen. Und das durchzieht. Der entwickelt sich durch das Tun weiter. Und wird selbst unverwechselbar.

Und kann nun - als Sonne oder als Mond - scheinen, wenn es an der Zeit ist.

Bundestagswahl 2017: Nutzung der Briefwahl nimmt zu - teils schon bei 40 Prozent in Großstädten

07.09.2017 13:03:24, Jürgen Auer, keine Kommentare

Haben Sie schon gewählt? Wenn Sie einwenden, die Bundestagswahl sei doch erst in ein paar Wochen: Briefwähler haben womöglich schon gewählt.

Und folgen damit einem Trend, nach dem die Briefwahlquote in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist.
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Ein einigermaßen aktueller Beitrag (31.08.2017): Bundestagswahl 2017: 250.000 Berliner haben schon gewählt

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundestagswahl-2017-250-000-berliner-haben-schon-gewaehlt/20262004.html

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Demnach hatten bis zum 30.08 bereits 258.166 Berliner Briefwahlunterlagen beantragt, also eine Viertelmillion. In Steglitz-Zehlendorf im Berliner Südwesten lag die Quote bei der letzten Bundestagswahl bei 34,5 % Briefwählern. In Marzahn-Hellersdorf im Osten dagegen bei 21,9 %. Was allerdings auch schon deutlich mehr als bei früheren Wahlen ist.

Insgesamt wird berlinweit mit etwa 600.000 Briefwählern gerechnet, das wären etwa 30 %. Bei der ersten Gesamtberliner Wahl 1990 lag die Briefwahlquote noch bei 9,3 %, damals mußte man auch noch einen expliziten Grund für die Briefwahl angeben. Das wurde vor einigen Jahren gestrichen.

Die Info mit den bis zu 40 % Briefwahlquote fand sich in diesem älteren Beitrag (14.08.2017)

Bundestagswahl 2017: Am Montag beginnt die Briefwahl

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundestagswahl-2017-am-montag-beginnt-die-briefwahl/20182950.html

> In manchen deutschen Großstädten liegt die Briefwahlquote bei 35 bis über 40 Prozent, beispielsweise in Köln oder München.

In einem noch etwas älteren Beitrag (den ich nicht online gefunden hatte) war die Rede davon, daß manche US-Bundesstaaten zur Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen gleich mit beilegen. Das führte dort zu einer etwas höheren Wahlbeteiligung.

Huge tiny house - ein Haus für fünf Personen auf Rädern

05.09.2017 19:23:28, Jürgen Auer, keine Kommentare

Kann man in einem "Tiny House", in einem "kleinen Haus" angenehm wohnen? In den USA scheint sich diese Szene aktuell kräftig zu entwickeln. Mit der Wirkung, daß die "kleinen Häuser" immer größer werden.

Ein sehr beeindruckendes Exemplar fand sich hier.
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Die Website: The Pemberley 37′ Gooseneck

http://rockymountaintinyhouses.com/the-pemberley-37-gooseneck/

Der Artikel: Huge "tiny house" is home to a family of five

http://newatlas.com/pemberley-rocky-mountain-tiny-houses/51182/

Die Gallerie direkt:

http://newatlas.com/pemberley-rocky-mountain-tiny-houses/51182/#gallery

Der Link per Twitter:

https://twitter.com/VibesCoffe/status/905078177747402752
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Das "kleine Haus" ist für eine fünfköpfige Familie gedacht. Bei einer Länge von 11,2 Metern und einem Gewicht von 9525 kg ist es innen sehr schick mit Holz verkleidet.

Eine Fläche von 42,7 Quadratmetern - das wären hier in Berlin ordentliche Zwei-Zimmer-Wohnungen.

Eine Küchenecke, eine Duschecke, die Toilette nutzt eine Kompostierungstechnik. Ziemlich viel Technik. Der Website-Artikel enthält diverse Markennamen.

Oben gibt es Schlafräume, die sich teils gegeneinander abgrenzen lassen.

Wie oft werden Mails abgerufen? 35 Prozent machen das mehrmals pro Stunde

04.09.2017 17:22:07, Jürgen Auer, keine Kommentare

Wie häufig rufen Sie Ihre Mails ab? Und: Stört Sie das? Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat 800 Fach- und Führungskräfte befragt.

Und fand heraus: Etwa 1/3 ruft Mails mehrfach pro Stunde ab, bei den unter 30-Jährigen macht das sogar etwa die Hälfte.
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Flut im Postfach : Jeder Dritte ruft E-Mails mehrmals pro Stunde ab

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/flut-im-postfach-jeder-dritte-ruft-e-mails-mehrmals-pro-stunde-ab-15181452.html

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Die Daten aus der Grafik:

Antwort auf die Frage: "Wie häufig unterbrechen Sie Ihre Arbeit, um E-Mails abzurufen?"

1 % macht das alle 5 Minuten
4 % alle 5 - 10 Minuten
30 % mehrfach pro Stunde
21 % machen das einmal pro Stunde
22 % machen das alle zwei bis drei Stunden
9 % rufen nur am Morgen und am Abend Mails ab
13 % machen das sogar noch seltener

Der Studienautor Nelson Taapken zu Abrufen alle 10 Minuten:

> „Bei diesem Rhythmus ist es nicht möglich, tief in ein Thema einzutauchen“

Mhm. Mein Mailprogramm ruft die Mails auch alle zehn Minuten ab. Aber das heißt nicht, daß ich alle zehn Minuten Mails lese. Denn wenn ich "tief mit einem Thema beschäftigt bin", dann ignoriere ich die neuen Mails einfach. Wenn ich den obigen Satz als Maßstab nehme, dann hätte ich ja in den letzten Jahren nie etwas hinkriegen dürfen.

Manchmal kann es bei mir sogar sein, daß ich eine komplexe Mail an einen Kunden schreibe, also "im Mailprogramm" bin. Dazwischen trudeln neue Mails ein - die ignoriere ich solange, weil ich mich nicht davon ablenken lassen möchte. Und wenn die Mail dann abgeschickt ist, dann stehe ich erst mal auf. Und lese nicht sofort die nächsten Mails.

Der Vorteil von E-Mails ist ja gerade, daß man nicht sofort reagieren muß, sondern eine Mail auch eine Weile liegenlassen kann. Folglich muß man sie auch nicht sofort lesen. Man kann sie lesen, wenn es grade paßt. Aber dann ist das auch keine Unterbrechung.

Ansonsten: Das Mailprogramm einfach eine Weile zumachen. Dann ist Ruhe.

Bundestagswahl 2017 - interessante Karte vom Tagesspiegel und mandatsrechner.de - Wahlkreise mit wahrscheinlichen Direktmandaten

02.09.2017 17:25:49, Jürgen Auer, keine Kommentare

Zur Bundestagswahl 2017 gibt es eine interessante Deutschlandkarte vom Tagesspiegel und dem Portal mandatsrechner.de.

Dort sind - pro Wahlkreis und basierend auf den letzten Sonntagsumfragen - die möglichen Gewinner der Direktmandate und ihre Konkurrenten aufgelistet.

Mit Einfärbungen in drei Farbstufen:

Sicher - kräftige Farbe - 30 % Abstand bei den Erststimmen
Unsicher - mittlere Farbe - zwischen 15 % und 30 % Abstand bei den Erststimmen
Sehr unsicher - blasse Farbe - weniger als 15 % Vorsprung bei den Erststimmen
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Der In-or-Out-Faktor: Wer gewinnt welchen Wahlkreis?

http://wahl.tagesspiegel.de/2017/karten/direktmandate/

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> Je heller also ein Wahlkreis eingefärbt ist, desto unsicherer ist der Sieg in einem Wahlkreis für den aktuell führenden Kandidierenden und umgekehrt.

Man sieht an der Karte auch sehr schön die sehr unterschiedliche Bevölkerungsverteilung.

Auf Berlin entfallen 12 Mandate. Von denen dürften 4 an die Linke, das bundesweit einzigste an die Grünen, zwei an die SPD und fünf an die CDU gehen. Wobei zwei von der CDU und eines von der SPD sehr unsicher sind.

In ganz Brandenburg sind dagegen nur 7 Mandate zu vergeben, in ganz Mecklenburg-Vorpommern nur 6.

In Hamburg sind ebenfalls 6 Mandate zu vergeben, wobei vier Mandate nördlich der Elbe verteilt werden und der eine Wahlkreis südlich der Elbe sogar in den Norden hineinragt.

München hat 4 Wahlkreise plus "München Land", wobei ich da aktuell nicht einschätzen kann, ob "München Land" innerhalb oder außerhalb der Stadtgrenzen liegt.

Köln als letzte Millionenstadt hat gewissermaßen 3,5 Wahlkreise. Köln I - III und Köln IV zusammen mit Leverkusen.

Persönlich verblüfft mich etwas (als ehemaligem BW-ler, auch wenn ich die Details in den letzten Jahren nicht mehr so wirklich verfolgt hatte), daß im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg wohl kaum ein Grüner in die Nähe eines Direktmandats zu kommen scheint. Alles Reingeklicke zeigte immer nur SPD-Kandidaten als Zweitplatzierte hinter den CDU-Kandidaten an.

PayPal startet eigene Kreditkarte mit zwei Prozent Cashback - der nächste Angriff auf die Banken

01.09.2017 18:26:27, Jürgen Auer, keine Kommentare

Hier die Banken, die Konten anbieten. Da Kreditkartenanbieter, die - meist weltweit tätig und mit Sitz in den USA - Kreditkarten anbieten. Die nun bsp. von deutschen Banken den eigenen Kunden kostenlos oder (meist) kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

Plus das Hinterherhinken der deutschen Banken in Richtung eines Online-Bezahlsystems paydirekt. Mit inzwischen 1235 Shops (aktuelle Zahl auf der Paydirekt-Website).

PayPal will da nun noch ein wenig mehr "Unruhe stiften". Und will eine Kreditkarte anbieten. Die für alle PayPal-Nutzer kostenlos ist.
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PayPal will eigene Kreditkarte mit 2 Prozent Cashback bringen

http://www.zdnet.de/88310055/paypal-will-eigene-kreditkarte-mit-2-prozent-cashback-bringen/

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Laut Bloomberg wird das bereits mit ersten Kunden getestet.

PayPal hatte in den letzten Jahren dafür Kooperationsverträge mit diversen anderen Firmen geschlossen.

Die bisherigen Ergebnisse seien positiv. Leute nutzen die Karte zum Einkaufen, die Transaktionen pro Konto seien im Schnitt um 10 % gestiegen.

Die 2 Prozent Cashback dürften ihren Teil dazu beitragen, daß so eine Karte auch Nutzer anderer Kreditkarten zum Umsteigen bewegen könnte.

So daß PayPal damit zum Konkurrenten sowohl von Banken als auch von anderen Kreditkartenunternehmen wird.

Aktuell dürfte das auf die USA beschränkt sein. Aber wenn das in den USA brauchbar funktioniert, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis das auch in Deutschland angeboten wird.

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