Kronleuchter und Lampen aus recycelten PET-Plastikflaschen - Flaschen werden zerschnitten, gedreht und erhitzt - von Veronika Richterová
Chandeliers Constructed From Recycled Plastic PET Bottles by Veronika Richterová
www.thisiscolossal.comCzech artist Veronika Richterová (previously) uses the near indestructible nature of plastic PET bottles to her advantage. By snipping, twisting, and heating the drinking vessels, she forms long-lasting sculptures that visually mirror the qualities of glass. This similarity inspired her series of PE
Was kann man mit PET-Plastikflaschen alles machen? Wenn man sich die Lampen und Kronleuchter ansieht, die Veronika Richterová daraus macht, dann sieht man zwar an ein paar Stellen noch die ursprünglichen Flaschen.
Ansonsten wirken diese Kronleuchter aber schon fast so, als seien sie aus Glas gemacht. Obwohl die Künstlerin laut der Erklärung die Flaschen auch erhitzt, sieht da nichts "angebrannt" aus.
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Art: Chandeliers Constructed From Recycled Plastic PET Bottles by Veronika Richterová
http://www.thisiscolossal.com/2017/10/chandeliers-constructed-from-recycled-plastic-pet-bottles-by-veronika-richterova/
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Die verdrehten langen Streifen wirken wie elektrische Kabel, sind aber ebenfalls aus PET-Flaschen gemacht.
Da diese Kronleuchter hitzeempfindlich sind, werden nur Kabel und Lampen eingesetzt, die wenig Wärme produzieren.
Auf der Website
Pet-Art-Lights
http://www.veronikarichterova.com/en/my-works/pet-art-lights/
gibt es sogar eine Kerosinlampe.
Wobei es in der Unterrubrik
Lights and Lamps
http://www.veronikarichterova.com/en/my-works/pet-art-lights/lights-and-lamps/
noch viel mehr Lampen gibt. Einige der Lampen unten wirken wie Quallen mit einem Mittelteil und einem großen Lampenschirm.
Unter
http://www.veronikarichterova.com/en/pet-2/
gibt es noch diverse weitere Hinweise zu diesem "kreativen Recycling". U.a. große Blumenvasen und Hinweise, wie man PET-Flaschen im Garten für nützliche Zwecke wiederverwenden kann.
Fleetlights - Drohnenservice bringt nachts Licht - von der britischen Versicherung Direct Line - wie man kreativ Werbung macht
Fleetlights - DirectLine
www.directline.comFleetlights: A Direct Line prototype service that uses innovative technology to bring the street lights of the future to the darkest parts of the UK
Wie kann ein Unternehmen sinnvoll auf sich und seine Dienstleistungen hinweisen? Die britische Versicherung Direct Line hat jedenfalls einen Weg gefunden, dies abseits von blinkender "Kauf-mich-Werbung" im Internet zu machen.
Sie hat ein Projekt FLeetlights entwickelt. Das sind Drohnen, die einfach nur Licht bringen. Für abendliche Heimkehrer in spärlich beleuchteten Landgegenden ist das eine Hilfe.
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Ein Video zeigt den Einsatz: Discover Fleetlights from Direct Line | Drones on land
https://www.youtube.com/watch?v=VyGxAu8L_t4
Die Unterseite der Unternehmenswebsite: Fleetlights - Search and Rescue
https://www.directline.com/fleetlights
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Demnach werden die Drohnen nun auch Caister Lifeboat Association zur Verfügung gestellt. Um bei der Suche nach Vermißten auf See zu helfen.
Die aufsteigenden Drohnen sind dort zusätzlich mit Kameras ausgestattet.
Drunter findet sich dasselbe Video, das auch auf YouTube zu finden ist.
Mit dem treffenden Zitat: Licht ist wichtiger als die (fest installierte) Laterne.
Auch da sind es u.a. Rettungsdienste, welche die Drohnen anfordern. Die Beleuchtung ist abends meist schlecht, die Mitarbeiter wissen nicht, was sie erwartet.
Die Mitarbeiterin aus dem Pub, die spätabends auf dem Heimweg ist, bekommt so ebenso ihr "gesondertes Licht" wie Mitarbeiter von Rettungsdiensten, die am späten Abend unterwegs sind.
Via
Werbung kann auch nützlich sein: So gelingen positive Markenerlebnisse
http://t3n.de/news/werbung-markenerlebnis-ubx-ubx17-virtual-identity-marketing-868729/
dort war Fleetlights im Artikel erwähnt (Ende der ersten Seite).
Wer seinen Instagram-Account mit tollen Bildern im Flugzeug aufmöbeln will - russisches Unternehmen PrivateJetStudio bietet Fotosessions in ausrangiertem Flugzeug an
Grounded private jet for hire helps Russians fake lavish lifestyles on Instagram
www.telegraph.co.ukIf you can't actually afford to fly on a private jet, then a company in Russia will help you fake it instead.
Man kann Social-Media-Plattformen nutzen, um über sich zu informieren, um sich auszutauschen. Man kann diese Plattformen aber auch nutzen, um ein Fake-Image von sich selbst aufzubauen.
Da ist der Job im Alltag zwar langweilig. Aber wo bekommt man nun von sich ein Photo her, wie man elegant im Privatjet herumlümmelt?
Das russische Unternehmen PrivateJetStudio hat sich ein ausrangiertes Flugzeug gekauft. Eine Gulfstream 65. Und vermietet es nun für solche Fotosessions.
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Grounded private jet for hire helps Russians fake lavish lifestyles on Instagram
http://www.telegraph.co.uk/news/2017/10/20/grounded-private-jet-hire-helps-russians-fake-lavish-lifestyles/
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Eine Zwei-Stunden-Session mit einem professionellen Fotografen gibt es für 14.000 Rubel. Das sind aktuell etwa 206 Euro. 11.000 Rubel kostet das ohne Fotografen, das sind aktuell 163 Euro.
Eigentlich verblüffend finde ich ja, daß das Unternehmen einen eigenen Instagram-Account
privatejetstudio
https://www.instagram.com/privatejetstudio/
betreibt. Und dort nicht nur eigene Bilder, sondern auch jene von Kunden präsentiert. Damit darüber informiert, daß es sich um Fakes handelt. Aber wahrscheinlich wollen dies die meisten Leute auf Instagram gar nicht so genau wissen. Oder sie interessieren sich dafür, um das Angebot ebenfalls zu nutzen.
Da werden dann Leute erst noch geschminkt, auf daß sie ja perfekt aussehen. Und im Flugzeug gibt es große Scheinwerfer, damit alles richtig toll wirkt.
Und zwei Damen sehen ganz interessiert nach draußen. Dabei gibt es dort nur - Asphalt zu sehen, das Flugzeug steht ja.
Das erinnert etwas an ein kleines Video, das diese "Instagram-Lügen" aufs Korn nimmt.
Are You Living an Insta Lie? Social Media Vs. Reality
https://www.youtube.com/watch?v=0EFHbruKEmw
Da wacht eine Frau morgens auf. Dann schminkt sie sich, legt sich wieder hin - und fotografiert sich, als ob sie grade aufgewacht sei. Das Foto kommt dann auf Instagram. Und animiert den nächsten zum nächsten Fake.
Unter dem Gesichtspunkt "Geschäftskonzept" ist das Tun von PrivateJetStudio interessant. Es gibt einen Markt für solche Bilder. Also wird dieser Markt bedient. Insofern dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es solche Angebote auch in anderen Ländern gibt.
Stubby: DNS-Anfragen unter Windows per TLS verschlüsselt abfragen - Windows Installer vom DNS Privacy Project
Wenn ein Nutzer im Browser eine Adresse wie blog.server-daten.de eintippt, dann kann der Browser mit dieser Adresse zunächst nichts anfangen.
Denn der Browser kann nur auf IP-Adressen (85.215.2.228) zugreifen. Aber woher weiß der Browser, daß zum Domainnamen blog.server-daten.de die IP-Adresse 85.215.2.228 gehört?
Der Browser fragt beim Domain Name System (DNS) an. Zunächst bei der Instanz für .de, wo die Informationen zu server-daten.de zu finden sind. Dann dort, wo die Informationen zu blog.server-daten.de zu finden sind. Dort gibt es schließlich die IP-Adresse zurück. Anschließend schickt der Browser seine Anfrage an die zurückerhaltene IP-Adresse.
Aber: Das gesamte DNS wird seit Jahrzehnten unverschlüsselt genutzt. Die Wirkung: Der gesamte Netzverkehr zwischen dem Browser und den DNS-Servern kann mitgelesen werden.
Inzwischen gibt es erste Ansätze, das zu ändern. So hat das "DNS Privacy Project" nun einen Windows-Installer für Stubby veröffentlicht.
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Windows installer for Stubby
https://dnsprivacy.org/wiki/display/DP/Windows+installer+for+Stubby
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Technisch hat die Internet Engineering Task Force im RFC 7858 die Grundlage dafür gelegt, der RFC wurde 2016 veröffentlicht.
Specification for DNS over Transport Layer Security (TLS)
https://tools.ietf.org/html/rfc7858
Es handelt sich also um ein ganz offizielles, weltweit festgeschriebenes Verfahren, wie Clients / Browser DNS-Anfragen per TLS absichern können.
Die Windows-Version gibt es aktuell für Windows 10 und Windows 8. Das läuft offiziell noch als Beta.
Man kann sich die stubby.msi herunterladen und installieren. Dann marschiert man in das Verzeichnis
C:\Program Files\Stubby
und startet dort das Programm. Am einfachsten mit dem Befehl, der im Readme.txt drinsteht:
"C:\Program Files\Stubby\stubby.exe" -C "C:\Program Files\Stubby\stubby.yml" -l
Ergebnis ist, daß ein lokaler DNS-Server unter 127.0.0.1 läuft.
Zum Testen kann man einen Befehl der Form
"C:\Program Files\Stubby\getdns_query" -s @127.0.0.1 blog.server-daten.de
nutzen. Dann sollte zum Schluß etwas wie
"status": GETDNS_RESPSTATUS_GOOD
dastehen. Will man nun alle DNS-Anfragen über Stubby laufen lassen, muß man 127.0.0.1 als DNS-Server eintragen. Das geht entweder mit einem beiliegenden PowerShell-Script, das man mit Administratorberechtigung ausführt.
PowerShell -ExecutionPolicy bypass -file "C:\Program Files\Stubby\stubby_setdns_windows.ps1"
Oder man kann in die Netzwerkverbindungen rein, bei "Eigenschaften" das TCP-Protokoll Version 4 auswählen und dort per "Eigenschaften" die folgenden DNS-Serveradressen verwenden:
127.0.0.1
Den zweiten Eintrag läßt man leer. Standard war bei mir davor "DNS-Serveradresse automatisch beziehen". Wenn da etwas drinsteht, sollte man sich die Einträge notieren, damit man das rückgängig machen kann.
Ein kleiner Test zeigt, daß Stubby ständig Bildschirmausgaben produziert. Allerdings scheint das Programm zumindest bei mir nach einiger Zeit "überzulaufen". So daß DNS-Anfragen ins Leere gehen. Ein Programmstop mit Strg+C in der laufenden DosBox und ein Neustart behebt das Problem.
Langfristig soll es einen Dienst geben, so daß ein interaktives Starten entfallen würde. Ferner soll noch eine graphische Oberfläche dazu kommen.
Interessant daran ist, daß Google seit kurzem ähnliche Möglichkeiten im Developer-Android anbietet.
DNS über TLS: Google bringt sichere DNS-Abfragen in Developer-Android
https://www.golem.de/news/dns-ueber-tls-google-bringt-sichere-dns-abfragen-in-developer-android-1710-130827.html
Dort gibt es neu eine Funktion, mit der sich DNS per TLS aktivieren bzw. deaktivieren läßt.
Den Stubby - Daemon gibt es schon für Linux und für macOS.
DNS Privacy Daemon - Stubby
https://dnsprivacy.org/wiki/display/DP/DNS+Privacy+Daemon+-+Stubby
Technisch nutzt Stubby den im RCF 7858 festgelegten Port 853. Wenn ich mir die Entwicklung von TLS in den letzten Jahren und die Ausdehnung des verschlüsselten Datenverkehrs in den letzten Jahren ansehe: Dann dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Betriebssysteme solche Funktionen direkt anbieten.
So daß über kurz oder lang der ganze DNS-Traffic verschlüsselt ablaufen dürfte.
Der namensgebende Hund
https://en.wikipedia.org/wiki/Sergeant_Stubby
war das Maskottchen des 102nd Infantry Regiment. Er war der am häufigsten ausgezeichnete Hund des ersten Weltkriegs.
WannaCry: Englische Krankenhäuser hätten mit einfachen Mitteln geschützt werden können - XP-Einsatz und falsch konfigurierte Firewalls hatten Ausbruch begünstigt - NAO-Bericht
Investigation: WannaCry cyber attack and the NHS - National Audit Office (NAO)
www.nao.org.ukThis report investigates the NHS’s response to the cyber attack that affected it in May 2017 and the impact on health services.
Der WannaCry-Virus, der ab dem 12.05.2017 wütete, hat viele PC-Nutzer überhaupt nicht interessiert. Denn das zugrundeliegende Loch hatte Microsoft bereits im März 2017 gepatcht.
Allerdings hatte der Virus in einigen Bereichen für heftigste Probleme gesorgt. U.a. waren diverse englische Krankenhäuser betroffen. WannaCry verschlüsselte Daten und wollte ein Lösegeld. Es handelte sich also um eine Ransomware. Das Besondere daran: Über alte Lücken konnte der Virus sich auf andere PCs weiterverbreiten und so ganze interne Netzwerke befallen.
Der National Audit Office (NAO), der britische Rechnungshof hat nun einen Bericht zu WannaCry veröffentlicht. In dem diverse Versäumnisse des NHS, des National Health Service benannt werden.
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Health and social care: Investigation: WannaCry cyber attack and the NHS
https://www.nao.org.uk/report/investigation-wannacry-cyber-attack-and-the-nhs/
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WannaCry sei noch eher simpel gewesen. Bekanntlich gab es in der Virensoftware einen "Notfallschalter", eine Domain mit einem kryptischen Namen. Ein Forscher fand diese Domain, registrierte sie - und stoppte damit die weitere Ausbreitung.
Der Bericht führt aus:
- Schon 2014 hatte es die Forderung gegeben, einen robusten Plan zur Abschaltung von XP vorzulegen. Im März und April 2017 habe es konkrete Warnungen an die NHS, die britische Gesundheitsbehörde gegeben.
- Der NHS sei nicht so wirklich darüber informiert, wieviele Systeme betroffen waren.
> However, the Department does not know how many NHS organisations could not access records or receive information, because they shared data or systems with an infected trust.
- Tausende von Untersuchungen und Operationen mußten verschoben werden. Aber auch da: Die Datenbasis war unzureichend:
> NHS England identified 6,912 appointments had been cancelled, and estimated over 19,000 appointments would have been cancelled in total. Neither the Department nor NHS England know how many GP appointments were cancelled, or how many ambulances and patients were diverted from the five accident and emergency departments that were unable to treat some patients.
Niemand wußte genau, wieviele der "GP appointments" gestrichen wurden.
- Es habe zwar niemand Lösegeld gezahlt. Aber die Kosten für die Verlegungen und das Reaktivieren der Systeme seien unklar.
- Es gäbe zwar einen Plan, wie man auf nationaler und lokaler Ebene auf eine Attacke reagieren könne. Aber das sei nie lokal getestet worden.
Dann wird es deutlich:
> NHS Digital told us that all organisations infected by WannaCry shared the same vulnerability and could have taken relatively simple action to protect themselves.
Es seien überall dieselben Verwundbarkeiten gewesen, es hätten relativ einfache Techniken für einen Selbstschutz genügt. Ungepatchte und nicht mehr unterstützte Windows-Versionen, vor allem XP. Und Firewalls, die wohl viel zu großzügig Traffic durchließen, so daß sich WannaCry intern ausbreiten konnte.
Nun solle es besser werden.
> The NHS has accepted that there are lessons to learn from WannaCry and is taking action.
Man kann nur hoffen, daß die NHS und alle Nutzer anderswo, die immer noch uralte Betriebssysteme vernetzt betreiben, den Warnschuß gehört haben. Und diese Systeme rechtzeitig ausmisten. Bevor sich so etwas wiederholt.
Wobei die XP-Quote weltweit immer noch "viel zu hoch" ist.
In der oben verlinkten Seite ist noch ein längeres PDF (35 Seiten) eingebunden.
Investigation: WannaCry cyber attack and the NHS
Da findet sich bsp. auf Seite 17 eine Karte mit der Verteilung der betroffenen Einrichtungen.
Bundesfinanzhof: Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne für Berufspokerspieler - Umsatzsteuer aber fällig für platzierungsunabhängiges Antrittsgeld - XI R 37/14
Wenn man bei einem Pokerturnier antritt, dann will man gewinnen. Aber muß man auf den Gewinn Umsatzsteuer abführen? In dem behandelten Fall vertraten sowohl das Finanzamt als auch das angerufene Finanzgericht die Auffassung: Von diesen Einnahmen muß Umsatzsteuer abgeführt werden.
Der Bundesfinanzhof war anderer Meinung. Und entschied, daß der Berufspokerspieler keine Umsatzsteuer auf den Pokergewinn abführen müsse.
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Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne - Urteil vom 30.8.2017 XI R 37/14
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35144&pos=0&anz=66
Das Urteil im Volltext: Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines "Berufspokerspielers"
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&anz=66&pos=0&nr=35150&linked=urt
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Die Position von Finanzamt und Finanzgericht (aus der PM):
> Das Finanzamt und das Finanzgericht vertraten dagegen die Auffassung, dass der Kläger als Berufspokerspieler Unternehmer sei und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen, nach den jeweils vorgegebenen Spielregeln bei diesen Veranstaltungen unter Übernahme eines Wagnisses - Verlust seines Geldeinsatzes - gegen andere Teilnehmer Poker gespielt habe. Dies sei als umsatzsteuerbare Tätigkeit gegen Entgelt anzusehen.
Dagegen der Bundesfinanzhof:
> Zwischen der Teilnahme an Pokerturnieren, Cash-Games und Internet-Pokerveranstaltungen und den erhaltenen Zahlungen (Preisgeldern und Spielgewinnen) bestehe nicht der für eine Leistung gegen Entgelt erforderliche unmittelbare Zusammenhang. Das Preisgeld oder der Spielgewinn werde nicht für die Teilnahme am Turnier, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses gezahlt.
Das Urteil holt weit aus. U.a. gibt es EuGH-Entscheidungen zu Pferderennen. Der Umsatzsteuer unterliegen u.a. sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Allerdings führt die "Ungewissheit der Zahlung" bei einem Preisgeld dazu, daß es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Teilnahme am Wettbewerb und dem Erhalt des Preisgeldes gäbe. Das Ergebnis (RN 25 c):
> Zwischen der bloßen Teilnahme am Kartenspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt dann der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.
Anders wäre das, wenn es ein Antrittsgeld gegeben hätte. Aus der PM:
> In einem solchen Fall ist die vom Veranstalter geleistete Zahlung die tatsächliche Gegenleistung für die vom Spieler erbrachte Dienstleistung, an dem Pokerspiel teilzunehmen.
Der Veranstalter bietet das an, der Spieler erbringt die Dienstleistung, an der Veranstaltung teilzunehmen. Dann ist diese Anwesenheit mit vertraglich festgelegter Zahlung eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung.
Im behandelten Fall gab es allerdings ein solches Antrittsgeld nicht.
Wenn umgekehrt ein Veranstalter von Teilnehmern eine Teilnehmergebühr / Turniergebühr / Startgeld erhebt, dann gibt es ebenfalls diesen direkten Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Folglich muß der Veranstalter von diesen Gebühren Umsatzsteuer abführen.
Die Konsequenz: Wenn ein Spieler sowohl ein Antrittsgeld erhält als auch ein Preisgeld gewinnt, dann muß er auf das Antrittsgeld Umsatzsteuer zahlen, auf das Preisgeld dagegen nicht.
Laut Urteil hatte das Finanzamt ausführlich Kritik am EuGH-Urteil Bastova (EU:C:2016:855, UR 2016, 913, MwStR 2016, 991) geäußert. Da war der Bundesfinanzhof jedoch anderer Meinung (RN 26):
> Der BFH muss aber als Fachgericht einschlägige Rechtsprechung des EuGH auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren, um u.a. festzustellen, ob eine Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt ist (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. April 2015 2 BvR 35/12, juris, Rz 26; vom 15. Dezember 2016 2 BvR 221/11, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 2017, 472, Rz 37, m.w.N.). Wollte der BFH von der Auslegung des einschlägigen Unionsrechts durch den EuGH abweichen, müsste er ihn erneut um Vorabentscheidung ersuchen, um nicht den gesetzlichen Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes zu verletzen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223, Rz 37 f.; vom 19. Juli 2011 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78, Rz 98). Zu einer erneuten Vorlage besteht aus Sicht des erkennenden Senats vorliegend kein Anlass, da der Senat der Auffassung des EuGH folgt und die Rechtsfrage unionsrechtlich für bereits geklärt hält.
Da hielt also der Bundesfinanzhof die Sache bereits per EuGH-Urteil für entschieden.
Smombies - beim Strassen-Überqueren aufs Smartphone gucken? Das kostet in Honolulu / Hawaii Geld: Erstkosten 15 - 35 Dollar, bei Wiederholung bis zu 99 Dollar - Kontrapunkt zur Bodenampel
Crossing the street? Whatever you do, don't look at your phone
www.hawaiinewsnow.comUsing an electronic device while crossing the street in a marked crosswalk on Oahu will soon be illegal.
Hier in Berlin gibt es das ja auch ständig: Smombies, Personen die ständig auf ihr Smartphone starren oder sogar tippen. Auch dann, wenn sie die Straße überqueren.
Honolulu in Hawaii hat im Juli ein Gesetz verabschiedet, das den Blick auf das Smartphone beim Überqueren einer Straße unter Strafe stellt.
Dieses Gesetz ist am heutigen Mittwoch in Kraft getreten.
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Crossing the street? Whatever you do, don't look at your phone
http://www.hawaiinewsnow.com/story/36674508/crossing-the-street-whatever-you-do-dont-look-at-your-phone
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Honolulu sei nach Auskunft von Offiziellen die erste Stadt, die so eine Regelung erläßt. Ferner gilt das nicht nur für Smartphones, sondern auch für Tablets und Videospiele.
Sgt. James Shyer vom Police Department:
> "For obvious reasons, your eyes aren't where they're supposed to be and it puts everyone at risk. Just looking down for one text, you can have your eyes off the road for five seconds"
Bis zu fünf Sekunden seien Leute mit ihren Augen am Text, weg von der Straße.
Das sei weniger als die 130 Dollar, die es für Jaywalking gäbe, das unerlaubte Überqueren einer Straße.
Ein genaugenommen tragischer Satz von Mayor Kirk Caldwell:
> Sometimes I wish there were laws that we did not have to pass, that perhaps common sense would prevail. But sometimes we lack common sense
Er hätte sich manchmal gewünscht, daß der "gesunde Menschenverstand" siegt. Aber manchmal würde dieser leider fehlen. Leute bringen sich und andere mit diesem Verhalten in Gefahr.
Eine Beobachtung:
> "It can be very frustrating, especially if you're the driver and you see somebody walking very slow because they're on the phone texting," said resident Lisa Alexander.
Ein Autofahrer kann sehr frustriert sein, wenn ein Fußgänger sehr langsam die Straße überquert, weil er mit seinem Smartphone beschäftigt ist.
Ich hatte auch schon die Umkehrung erlebt. Ein Autofahrer steht an der Ampel, sieht kurz hoch, es ist rot. Er widmet sich seinem Smartphone, es wird grün. Hinter ihm hupt es schließlich, er fährt "etwas überstürzt" los.
Angesichts der aktuell wieder steigenden Zahl von Verkehrstoten (sowohl in DE als auch in den USA) muß man sich durchaus die Frage stellen, wieviel davon auf "gänzlich unangemessene Smartphone-Nutzung" zurückzuführen ist.
Dabei gibt es das ja auch schon an anderen Stellen. Etwa im Theater, wo der Laserpointer droht:
Handy beim Konzert: Chinesen erziehen per Laser: Wer im Theater mit Smartphone textet oder telefoniert, wird angestrahlt
http://www.pressetext.com/news/20160317015
Oder der englische Pub, der zu einem Faraday'schen Käfig umgebaut wurde, damit die Leute nicht mehr ständig auf ihre Smartphones starren.
Britischer Pub blockiert Handyempfang: Saufen statt surfen
http://www.crn.de/telekommunikation/artikel-111072.html
Auch in Deutschland waren bsp. beim Verkehrsgerichtstag in Goslar höhere Strafen für die Smartphone-Nutzung am Steuer im Gespräch.
Wer "Smombie" nicht kennt: Das ist ( https://de.wikipedia.org/wiki/Smombie ) eine Kombination aus Smartphone und Zombie.
Die Strafvariante in Honolulu ist ein Kontrapunkt zu jenen Lösungen von Bodenampeln, die es bsp. in Augsburg gibt. Dort wurden Ampelanlagen in den Boden eingelassen, so daß sogar Smartphone-Nutzer diese sehen können - und weiterhin auf ihr Smartphone starren.
Google Transparenzbericht: Traffic mit https-Verschlüsselung steigt deutlich an - 74 der 100 meistbesuchten Sites sind verschlüsselt erreichbar
Google hat seinen eigenen "Transparency Report" aktualisiert. Und damit Zahlen aufgrund der Chrome-Statistik vorgelegt, wie sich die Nutzung verschlüsselter Sites in den letzten Jahren entwickelt hat.
Chrome-Nutzer, die das Senden von automatisch erstellten Berichten aktiviert haben, übermittelten diese Daten.
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Transparency Report: HTTPS encryption on the web
https://transparencyreport.google.com/https/overview?hl=en
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Google vertritt die Position:
> Security is a top priority at Google. We are investing and working to make sure that our sites and services provide modern HTTPS by default. Our goal is to achieve 100% encryption across our products and services.
Sicherheit (inklusive Verschlüsselung) sei eine Top-Priorität bei Google. Ziel sei es, daß alle Google Sites und Services modernes https per Default unterstützen. Das Ziel ist eine 100 % - Verschlüsselung bei allen Produkten und Diensten.
Der verschlüsselte Traffic, den Google erreicht, lag am 01.01.2014 noch bei etwa 50 %. Am 15.10.2017 waren 88 % erreicht.
Aufteilung nach Produkten: Manche Produkte wie Google-Mail laufen schon seit Jahren praktisch zu 100 % verschlüsselt. Den deutlichsten Sprung machte Werbung: Von 10 % Verschlüsselung Anfang 2015 bis nun 92 %. YouTube entwickelte sich in dieser Zeit von etwa 25 % auf praktisch 100 %.
Die Top 10 Länder mit dem höchsten Anteil verschlüsselten Traffics gehen von Mexico (96 %) über Großbritannien (95 %) und Indien (94 %) runter zu den USA (82 %), Deutschland (79 %) und Kanada mit einem deutlichen Abstand (63 %).
Von dem unverschlüsselten Traffic entfällt 94,8 % auf mobile Geräte, nur 5,2 % des unverschlüsselten Traffics stammt vom Desktop.
HTTPS usage in Chrome worldwide:
> HTTPS usage in Chrome is growing faster in some countries than others. For example, the prevalence of HTTPS has increased quickly in Russia compared to Japan, which has seen slower growth of HTTPS usage
Die Entwicklung pro Land (Bildschirmphoto oben eingebunden) zeigt, wie unterschiedlich die Ausgangssituation ist: Japan (unterste Linie) kam im März 2015 auf lediglich 24 % verschlüsselten Traffic. Das stieg auf inzwischen 56 % an. Die USA wuchsen in derselben Zeit von 44 % auf nun 74 % (schwarze Linie).
Deutschland hatte 2015 nur 33 % verschlüsselten Traffic. Inzwischen sind das 71 % und damit Platz 2.
Die obere Registerkarte der Top Sites listet 100 Non-Google - Sites. Auf die insgesamt (so eine Google-Schätzung) etwa 25 % des weltweiten Traffics entfällt.
Von diesen funktionieren 62 per https, haben eine moderne TLS-Konfiguration und nutzen standardmäßig https, leiten also unverschlüsselte Nutzer um.
Fünf weitere funktionieren per https, haben eine moderne TLS-Konfiguration, nutzen aber nicht standardmäßig TLS.
Schließlich gibt es noch 33 weitere Site. Bei diesen fehlt https teils komplett, teils ist die TLS-Konfiguration veraltet. Von diesen sind 7 zumindest per https erreichbar.
Damit sind 62 + 5 + 7 = 74 der 100 größten Sites zumindest verschlüsselt erreichbar.
Warum bsp. bei Heise
Google Transparenzbericht: HTTPS-Traffic nimmt weltweit zu
von 71 der größten Sites die Rede ist, erschließt sich mir nicht so ganz. Die 71 Sites finden sich allerdings auch bsp. bei ZDNet. Laut diesen Berichten waren es im Vorjahr erst 37 Sites, die Zahl hätte sich also deutlich erhöht.
Für Webmaster ist die Botschaft eindeutig: Über kurz oder lang sollten alle Sites auf SSL / https umgestellt werden. Aufgrund der kostenlosen Zertifikate von Letsencrypt bieten Massenhoster inzwischen ohnehin Verschlüsselung oft schon kostenlos mit zum Webspace an. So daß neue Websites gleich verschlüsselt anfangen können.
KRACK-Entdecker Mathy Vanhoef: Viele Geräte werden niemals Schutzupdate erhalten - Attacken über Spezialantennen aus 2 - 3 km Entfernung - Grundlagenproblem einmalige Software-Bezahlung
KRACK Attacks: Breaking WPA2
www.krackattacks.comKey Reinstallation Attacks Breaking WPA2 by forcing nonce reuse - Discovered by Mathy Vanhoef of imec-DistriNet, KU Leuven
Der KRACK-Hack (Key Reinstallation Attacks) beschäftigt derzeit die Welt. Man kann damit WPA2, die Verschlüsselung von WLAN-Verbindungen, aufbrechen, so daß eigentlich unverschlüsselte Kommunikation, die lediglich aufgrund von WPA2 im Funknetz verschlüsselt ist, für den Angreifer lesbar ist. Die Schwäche liegt nicht in einzelne Produkten, sondern steckt im WPA2-Standard selbst drin.
Der belgische Sicherheitsforscher Mathy Vanhoef, der zusammen mit Frank Piessens diese Lücke entdeckt hat, hat sich in einem Video zu einigen Details geäußert.
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Tech News Weekly 3: Mathy KRACKs the Code - KRACK researcher describes the WPA2 hack
https://twit.tv/shows/tech-news-weekly/episodes/3?autostart=false
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Sein grundsätzlicher Hinweis: Viele Geräte würden niemals ein Update erhalten. Vor allem Android-Geräte würden von diversen Herstellern nach wenigen Jahren nicht mehr mit Updates versorgt. Jedes Gerät, das einen WLAN-Chip eingebaut hat, ist prinzipiell gefährdet.
Auf der Seite
Key Reinstallation Attacks: Breaking WPA2 by forcing nonce reuse
https://www.krackattacks.com/
> The attack works against all modern protected Wi-Fi networks. Depending on the network configuration, it is also possible to inject and manipulate data. For example, an attacker might be able to inject ransomware or other malware into websites.
Besonders gefährdet sind Linux und Android ab Version 6. Diese nutzen wpa_supplicant, einen Wi-Fi-Client. Bei dem gibt es einen zusätzlichen Fehler, der es ermöglicht, einen 0-Key zu installieren. Bei einer XOr-Verschlüsselung mit einem 0-Key wird nichts verschlüsselt.
Damit sind etwa 50 % der Android-Geräte von diesem Problem unmittelbar betroffen.
Ein Schutz: Nur Verbindungen per https nutzen. Was umgekehrt für Websites bedeutet: Wer noch nicht auf https/SSL umgestiegen ist, der sollte das nun womöglich forcieren.
Ferner weist er in dem Video darauf hin, daß es Spezialantennen gäbe, mit denen sich Angriffe auch noch aus zwei bis drei Kilometern Entfernung durchführen lassen (Video, etwa 04:50).
Heimnutzer, die schnell updaten, seien eher nicht von der Attacke betroffen. Heikler ist das für Personen, die bsp. in Universitäten oder anderen öffentlichen Räumen aktiv sind. Dort, wo es viele öffentliche Access Points gäbe.
Ein Vorteil sei, daß es dieses Loch schon sehr lange gibt, aber das bis jetzt wohl noch niemand herausgefunden habe (~ 08:30).
Das Gespräch findet sich am Anfang des Videos, etwa bis Minute 12.
Die Lücke wirft ein Schlaglicht darauf, daß Android-Geräte nur mangelhaft über einen längeren Zeitraum mit Updates versorgt werden. Praktisch sehe ich darin das eigentliche Problem. Das ist so, wie wenn Autohersteller Autos verkaufen würden, ohne daß es ein Netz von Wartungsfirmen und sogar die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung gäbe. In so einem Fall würden die "Schrottkarren" andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bei Software ist es leider üblich, daß oft ohne einen Updatemechanismus verkauft wird.
Wobei bei Autos selbstverständlich davon ausgegangen wird, daß die Autokäufer die Wartungen bezahlen. Nur bei Software wollen alle immer nur Einmalzahlungen - und wundern sich dann über solche Seiteneffekte.
Persönlich war dieser Punkt für mich ein Grund, Server-Daten auf Mietbasis zu entwickeln. Damit verdiene einerseits ich kontinuierlich durch Mieteinnnahmen. Andererseits ist aber für die Kunden auch sichergestellt, daß das System immer wieder gepatcht wird.
Monumentale und detaillierte Landschaften - Reales und Fiktives wird kombiniert - die Bilderlandschaften von Olivia Kemp
Monumentally Detailed Pen Drawings That Combine Real and Imagined Landscapes by Olivia Kemp
www.thisiscolossal.comBritish artist Olivia Kemp creates large-scale drawings that combine observational studies made in Norway, Italy, and Scotland with fantastical places that exist only in her imagination. Her pen and ink works contain dense villages of twisting tree houses within forests and log cabins sprinkled thro
Landschaften malen. Nur mit einem schwarzen Stift. Die britische Künstlerin Olivia Kemp "baut" riesige Bilder, gefüllt mit unzähligen Details.
In denen bsp. reihenweise kräftige Bäume vorkommen - mit unzähligen Baumhäusern, Erkern und Verbindungsstegen dazwischen.
Oder unzählige kleine Inseln, mit Bäumen und Häusern. Selbst ein Campingwagen ist auf einer der Inseln zu finden.
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Monumentally Detailed Pen Drawings That Combine Real and Imagined Landscapes by Olivia Kemp
http://www.thisiscolossal.com/2017/10/monumentally-detailed-pen-drawings-by-olivia-kemp/
Die Website: OLIVIA KEMP
https://www.oliviakemp.co.uk/
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Sie konstruiert ihre Bilder - und reorganisiert sie damit. Sie baut Welten und "imaginary places". So in ihrem Statement zu ihrer Arbeit.
https://www.oliviakemp.co.uk/statement
Wenn sie arbeitet, dann fällt sie immer wieder in einen trance-artigen Zustand. So daß die Ergebnisse ihrer Bilder sie selbst überraschen.
Dabei sind die Bilder teils riesig.
Only Then, We'll Leave The Woods
https://www.oliviakemp.co.uk/fullscreen-page/comp-j8ycgrt0/612c1117-508f-44c7-8d14-73f3358ad2f0/0/%3Fi%3D0%26p%3Dc22j5%26s%3Dstyle-j8ydcq6a
hat eine Größe von 220 x 115 cms.
In London gibt es in der Browse & Darby Gallery grade eine Ausstellung:
'Where The Land Lies'
Solo exhibition
Browse & Darby
19 Cork Street
6th Oct - 3rd Nov
http://www.browseanddarby.co.uk/exhibitions/olivia-kemp-1st-floor-gallery/
Da finden sich auch "kleinere Motive": Ein Bus, der im Wald abgestellt ist und schon zuzuwuchern beginnt. Ein Baumstumpf - mit verblüffenden Detailstrukturen.
In dem Punkt "Exhibition Details" findet sich ein interessanter Hinweis:
> Thrilled by the challenge of being ‘always on the edge of making an irrevocable mistake’, Kemp relishes the all-consuming aspect of working with such unforgiving media.
Man könne da jederzeit einen nicht mehr änderbaren Fehler machen, wenn man nur mit diesen schwarzen Stiften arbeitet.
Der Schlußsatz:
> I draw in order to make sense of the landscape, but also to construct and re-model it. I build worlds and imaginary places…this encompasses everything, from the visions of a grand landscape right down to the details of the land, the plants and creatures that may inhabit it.’
Daß man beim Arbeiten durchaus die Zeit verlieren und völlig in der eigenen Arbeit versinken kann: Das kenne ich nur zu gut. Nur hat man bei der Softwareentwicklung immer die Möglichkeit zur Korrektur. Das geht bei solchen Kompositionen nicht.
Auf Instagram
https://www.instagram.com/livvykemp/
gibt es weitere Bilder.
Autonom fahrender Kleinbus auf dem Flughafen Frankfurt - R+V und Fraport testen selbstfahrende Kleinbusse auf belebter Strasse
Aktuell benötigt jedes Fahrzeug einen Fahrer. Der am Steuer sitzt und dafür verantwortlich ist, daß er keine Unfälle baut. Aber das Konzept autonom fahrender Fahrzeuge wird immer häufiger bereits getestet.
Einen interessanten Versuch starten nun der Versicherer R+V und die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport.
R+V hat zwei autonom fahrende Kleinbusse angeschafft. Diese sollen in den nächsten Wochen auf einer 1,5 km langen Strecke am Frankfurter Flughafen unterwegs sein. Am Ende - sofern es die Genehmigungen dafür gibt - sollen diese Tests auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.
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Investition in die Mobilität der Zukunft: R+V startet Forschungsprojekt zum autonomen Fahren auf dem Flughafen Frankfurt
https://www.ruv.de/presse/pressemitteilungen/20171020-ruv-autonomes-fahren
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Die Straße ist zwar einerseits keine öffentliche Straße. Andererseits tummeln sich dort, am Tor 3, PKW, Flugzeugschlepper, Rettungsdienste, Fracht- und Gepäcktransporter.
Etwa 2.600 Fahrzeuge kommen dort täglich vorbei, etwa die Hälfte sind LKW. Plus Fußgänger und Radfahrer. Der Effekt:
> Ein Glücksgriff für R+V, da sich ihr hochautomatisierter Kleinbus hier in einem realistischen und äußerst belebten Straßenszenario mit Fußgängern und den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln bewegen kann.
Für die Versicherung, die u.a. Kfz-Versicherungen anbietet, bieten die eigenen Busse die Möglichkeit, selbst Daten zu sammeln.
Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG:
> „Noch bevor die neue Kfz-Technik mit ihrer komplexen Software und einer Vielzahl von Sensorsystemen und Kameras Standard auf den Straßen ist, wollen wir mit unserem Forschungsprojekt präzise Erkenntnisse zu den Chancen und Risiken autonomer Fahrzeuge gewinnen – und zwar auf Basis eigener Daten.“
Fraport plant selbst bereits den Einsatz solcher Systeme. Da kommt der Test ebenfalls zum richtigen Zeitpunkt.
Genutzt wird der von dem französischen Unternehmen Navya entwickelte elektrisch betriebene Bus "Arma". Die Länge von 4,75 Metern und die Breite von 2,11 Metern entsprechen den Dimensionen eines Transporters. Allerdings ist "Arma" 2,75 Meter hoch. Der Akku reicht normalerweise etwa 9 Stunden. Aktuell ist noch ein Operator an Bord, der jederzeit eingreifen kann. Theoretisch kann "Arma" 45 km/h schaffen. Bei dem Test werden sie mit maximal 20 km/h eingesetzt.
Die Busse werden inzwischen an diversen Stellen weltweit getestet:
Navya - News
http://navya.tech/en/news/news/
Hier in Berlin laufen an der Charité und am Virchow-Klinikum ebenfalls Tests, die im Januar endgültig starten sollen. Dort testen BVG und die Charité Busse auf verschiedenen Routen.
Fahrzeuge mit Elektroantrieb: Berlin testet fahrerlose Kleinbusse auf Klinikgelände
http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrzeuge-mit-elektroantrieb-berlin-testet-fahrerlose-kleinbusse-auf-klinikgelaende/20130710.html
Persönlich erhoffe ich mir sehr viel von diesen Tests und hoffe, daß diese Systeme möglichst schnell praxistauglich werden. Auf daß nicht nur Busse, sondern auch Privatfahrzeuge durch autonom fahrende Autos abgelöst werden. Und daß damit die Zahl tödlicher Unfälle aufgrund von Rasern, Alkohol und Übermüdung deutlich zurückgeht.
Niemals darf Ihr tolles Unternehmen scheitern ... weil Sie versuchen, mit Esslöffeln eine Baugrube auszuheben und sich wundern, daß dies unendlich lange dauert
A Deeper Look At Blackbox’s Data On Startup Failure And Its Top Cause: Premature Scaling [Infographic]
techcrunch.comEarlier this week, we covered Blackbox, the young company responsible for creating The Startup Genome Report, an ongoing, collaborative R&D project..
Wenn Sie überlegen, zu gründen. Oder wenn Sie bereits gegründet haben, selbständig sind, als Unternehmer tätig sind. Oder auch, wenn Sie als Nachfolger eines Gründers ein bestehendes Unternehmen übernehmen, ohne selbst gegründet zu haben.
Natürlich gibt es dann immer mal wieder die Angst vor dem Scheitern.
Aber warum scheitern Unternehmen? Wo können Klippen liegen?
Aus Texten, die ich in den letzten Jahren immer mal wieder gelesen hatte, blieben verschiedene Gründe hängen:
(1) Konflikte im Team - der eine will Gas geben, der andere plant den Ausstieg
(2) Zu wenige Kunden, zu schwache Akquise
(3) Fehler in der Struktur / Buchhaltung / Finanzmanagement / Forderungsmanagement
(4) Produkt geht am Markt vorbei, falsches Geschäftsmodell
(5) Finanzen (Unterkapitalisierung oder Überkapitalisierung)
So gab es 2011 eine beeindruckende Analyse von 3800 Startups im Rahmen des "The Startup Genome Report", um gemeinsame Gründe für ein Scheitern zu finden.
A Deeper Look At Blackbox’s Data On Startup Failure And Its Top Cause: Premature Scaling [Infographic]
https://techcrunch.com/2011/09/01/a-deeper-look-at-blackboxs-data-on-startup-failure-and-its-top-cause-premature-scaling-infographic/
Da gab es fünf Dimensionen:
> product, customer, team, finances and business model
und die Feststellung, daß scheiternde Startups immer dadurch gekennzeichnet seien, daß es ein "premature scaling" gäbe: Die fünf Dimensionen entwickeln sich nicht gleichförmig weiter, sondern eine Dimension wächst so stark, daß sie das Unternehmen zerreißt.
Etwa, wenn ein Unternehmen frühzeitig von Kunden überrannt wird, so daß die Qualität der eigenen Dienstleistung absinkt und nicht gegengesteuert werden kann. Oder wenn ein Produkt entwickelt wird (weil zuviel Kapital da ist), das gänzlich am Markt vorbei geht. Im IT-Bereich gibt es das häufig. Oder wenn ein Geschäftsmodell gewählt wird (zu großzügiges Freemium-Modell), das für wachsende Kosten ohne dazugehörende Einnahmen sorgt.
Allerdings fällt dabei auch auf: Wenn sich ein Unternehmen erst einmal "so einigermaßen zurechtgeruckelt" hat. Wenn es einen gewissen Kundenstamm gibt, der zu einigermaßen regelmäßigen Geldeingängen führt:
Dann wird der Punkt (3), die eigene Verwaltungsstruktur, immer wichtiger. Dort können sich - grade bei einem wachsenden Unternehmen - so manche Löcher bilden, in denen Geld verschwindet.
Sei es, daß Termine übersehen werden, verloren gehen, weil der Überblick fehlt. Oder daß auf nicht pünktlich gezahlte Rechnungen zu spät / zu umgänglich reagiert wird. So daß es immer mehr dazu kommt, daß Gelder erst sehr viel später kommen und die Liquidität sinkt. Eigentlich gibt es genügend Ausgangsrechnungen. Aber eine Ausgangsrechnung ist noch kein Geldeingang. Wenn der Abstand zwischen Rechnungsausgang und vollständigem Geldeingang immer mehr wächst und niemand gegensteuert, dann wird die Lücke irgendwann einmal kritisch.
Dabei hatte ich kürzlich etwas gelesen, daß der Grund für eine Insolvenz in den allermeisten Fällen nicht die Überschuldung, etwa in Form von strukturell zu wenigen Kunden sei. Sondern daß Insolvenzen in den meisten Fällen auf unzureichende Liquidität zurückzuführen seien. "Global" betrachtet reicht das Geld. Nur eben nicht für die nächsten drei bis fünf Monate.
All diese Gründe weisen auf unzureichende interne Systeme hin. Systeme, die noch gereicht haben, als das Unternehmen "klein und überschaubar" war. Aber Systeme, die den wachsenden Anforderungen nicht mehr genügen. Systeme, die damit einfach überfordert sind. Weil sie nicht mitwachsen konnten.
Und das ist wiederum etwas, für das Sie als Gründer oder Unternehmer - eben vollständig verantwortlich sind. Nicht nur für die eigentliche produktive Arbeit, die das Geld bringt. Sondern ebenso, daß diese internen Prozesse laufen. Und daß Ihr Unternehmen dafür die richtigen Werkzeuge zur Verfügung hat.
Ich selbst muß mit meiner Dienstleistung da auch noch so manches lernen. Meine Kunden von Server-Daten machen das teils schon sehr viel besser als ich, der ich diese Logiken für meine Kunden betreibe. Da werden Web-Datenbanken genutzt, um aus Aufträgen automatisiert Rechnungen zu schreiben und die gesamte Kommunikation mit Kunden zu sammeln. Wobei meine eigene Buchhaltung auch schon längst über eine Web-Datenbank läuft.
Aber eben auch für mich gilt: Irgendwann müssen die internen Prozesse neu justiert werden. Immerhin habe ich den Vorteil, daß mir ein dafür geeignetes und erweiterbares System bereits zur Verfügung steht. Und ich die teils schon seit Jahren funktionierenden Ideen meiner Kunden als Vorbild nehmen kann.
Indoor Skydiving - Windobona eröffnet in Berlin Lichtenberg Inhouse-Windkanal - entspricht Fallschirmspringen bis zu 280 km/h Windgeschwindigkeit
Wer mal gerne Fallschirmspringen möchte, aber das Risiko scheut: Der kann in Zukunft hier in Berlin eine Alternative nutzen.
Das österreichische Unternehmen Windobona eröffnet morgen, nach einem gestrigen Vorabtermin, eine Indoor Skydiving - Anlage. Ein "vertikaler Tunnel" mit einem Durchmesser von 4,3 Metern und einer Gesamthöhe von 32 Metern.
Da die ganze Geschichte inhouse stattfindet, ist der Betrieb wetterunabhängig. Die "Flugkammer" besteht aus dreischichtigem Panzerglas bei einer Wandstärke von 4 cm.
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Windobona Berlin
http://www.windobona.berlin/
Wem es nicht schwindelig wird: Zum Standort Prater in Wien gibt es ein kurzes Video vom Dezember 2016:
PURE FLYING - Imagevideo WINDOBONA
https://www.youtube.com/watch?v=widBWgPVFHg
In Berlin wird das sicherlich ähnlich aussehen
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Die "typische Flughöhe" liegt bei 17 Metern, so daß zu den 32 Metern Gesamthöhe noch "etwas Platz" ist.
Bis zu acht Personen können gleichzeitig fliegen. Die Windstärke läßt sich anpassen - je nach Erfahrungsstand und Anzahl der Flieger.
Solche Indoor Skydiving - Windkanäle gibt es bislang nur in Wien und Madrid. Für Hamburg gibt es allerdings auch bereits Planungen.
Die Preise wirken mit 49 Euro für zwei Minuten auf den ersten Blick ziemlich happig. Aber die Alternative - ein Flug und ein Fallschirmabsprung - dürften weitaus teurer sein. Und der Stromverbrauch der Anlage dürfte ziemlich heftig sein.
Vor allem kann man das - wenn man mag - natürlich ein paar mal hintereinander buchen.
Bei den Angeboten für Anfänger ist immer ein "Windtunnelinstruktor" im Windkanal mit dabei, der den Einsteiger betreut. Die Flugausrüstung, bestehend aus Anzug, Helm und Brille, wird ohnehin gestellt. Auch muß man 45 Minuten vor dem vereinbarten Termin einchecken.
Für Sportflieger und Kurse gibt es die Peak-Zeiten, die Freitags von 15:00 - 18:00 sind und Samstag/Sonntag/Feiertag jeweils von 11:00 - 18:00 gehen. Außerhalb dieser Zeiten scheint es für Sportflieger und Kurse vergünstigte Tarife zu geben.
Der Standort ist in Lichtenberg, an der Landsberger Allee 268 gelegen. Nur wenig hinter der großen Kreuzung Landsberger Allee / Weißenseer Weg entfernt. Auf dem Gelände des ehemaligen Lichtenberger Wasserwerks. Mit der M6 (Halt Genslerstraße) kommt man vom Alexanderplatz in 15 Minuten hin.
Laut dem Tagesspiegel
"Indoor Skydiving": Der Traum vom Fliegen wird in Lichtenberg wahr
http://www.tagesspiegel.de/berlin/indoor-skydiving-der-traum-vom-fliegen-wird-in-lichtenberg-wahr/20479174.html
wird der Windkanal in Wien auch vom österreichischen Militär zu Trainingszwecken genutzt. Ferner lagen die Baukosten bei etwa 10 Millionen Euro.
Aus der Sicht eines Unternehmers ist das natürlich einerseits eine gewaltige Investition. Andererseits dürfte sich der Standort Berlin sicherlich über kurz oder lang rechnen. Hinzu kommen neu geschaffene Arbeitsplätze. So etwas ist sowohl für die Bewohner vor Ort als auch für Berlin-Touristen ein lohnendes Ziel.
OVG Münster: Fahrerbewertungsportal darf Ampelbewertungen von Autofahrern anhand des Kfz-Kennzeichens nur diesen selbst anzeigen - nicht beliebigen Lesern ohne Registrierung - 16 A 770/17
Im Internet gibt es inzwischen diverse Bewertungsportale. Ärzte, Dienstleister, Telekommunikationsunternehmen, Hotels: Alles darf bewertet werden.
Ist es aber auch zulässig, eine Liste mit Kfz-Kennzeichen zu erstellen und die Fahrer über ein Ampelschema (grün = positiv, gelb = neutral, rot = negativ) zu bewerten?
Und zwar so, daß diese Bewertungen für jeden sichtbar sind, der das Portal aufruft? Das Internetportal www.fahrerbewertung.de - derzeit offline - hatte so etwas gemacht. Und war deshalb vom NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Änderung aufgefordert worden.
Die dagegen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 16.02.2017, Az. 13 K 6093/15) bereits abgelehnt. Das OVG Münster hat diese Entscheidung heute bestätigt.
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Heutige Pressemitteilung: Fahrerbewertungsportal muss geändert werden
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/48_171019/index.php
Das Urteil vom Februar: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 6093/15
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2017/13_K_6093_15_Urteil_20170216.html
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Das Bundesdatenschutzgesetz sei anwendbar, weil es sich bei Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handele. Insbesondere handele es sich bei den abgegebenen Bewertungen um personenbezogene Daten. Bei der Abwägung zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalter und den Interessen der Öffentlichkeit bzw. des Portalbetreibers sei das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kraftfahrzeughalter deutlich höher zu gewichten als das Interesse der Portalbetreiber bzw. der Öffentlichkeit.
Der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte gefordert, daß sich eintragende Personen registrieren müssen. Ferner dürften die Bewertungen nur noch den Personen angezeigt werden, die Halter des Fahrzeugs mit dem zugeordneten Kfz-Kennzeichen sind. Dies erfordert ebenfalls eine Registrierung dieser Personen.
Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Urteil vom VG Köln führte bereits aus, daß sich ein solches Bewertungsportal grundsätzlich von den zulässigen Bewertungsportalen unterscheiden würde (RN 72):
> Die Situation, die auf dem Fahrerbewertungsportal bewertet wird, unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, die Gegenstand der üblichen Bewertungsportale sind. Anders als etwa Lehrer, Ärzte, Handwerker, Gastronomen oder Reiseveranstalter, deren Verhalten ebenfalls auf verschiedenen Internetportalen bewertet wird, geben Autofahrer keinen beruflichen oder gewerblichen Anlass für eine Bewertung ihres Verhaltens.
Es seien keine beruflichen Verhaltensweisen, die hier bewertet werden. Damit gibt es ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Ferner gäbe es das Risiko einer Prangerwirkung. Die Bewertungen würden nicht geprüft, jeder kann beliebiges eintragen.
Persönlich interessant finde ich allerdings, daß bereits das VG-Urteil ausdrücklich feststellt, daß ein solches Portal, das die Bewertungen nur den bewerteten Kfz-Haltern anzeigt, legitim wäre. Eine solche Lösung ist natürlich für den ursprünglich beabsichtigten Effekt eines öffentlich durch Werbung finanzierten Portals mit anonymer Suchmöglichkeit gänzlich ungeeignet. Aber grundsätzlich sind damit solche Bewertungsportale, die Daten aus der persönlichen Sphäre erfassen, durchaus zulässig.
Heise
Rote Linie für "Autofahrer-Pranger" – Bewertungsportal illegal
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rote-Linie-fuer-Autofahrer-Pranger-Bewertungsportal-illegal-3865787.html
zitiert den Vertreter der NRW-Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung:
> "Ist Ihnen das eigentlich bewusst, dass Sie Daten sammeln, die Sie nicht beherrschen? Sie nehmen einen kleinen Schneeball und werfen diesen einen Hang herunter. Übernehmen Sie die Verantwortung für die Lawine, die da entsteht?"
Etwa ein Berufskraftfahrer, der auf einem solchen Portal bewertet wird. Ein möglicher neuer Arbeitgeber informiert sich über dieses Portal - und lehnt den Kandidaten ab.
Einen ähnlichen Eindruck habe ich auch immer wieder, wenn mir jüngere Leute sehr euphorisch von irgendwelchen Projekten berichten. Bei denen ich eher den Eindruck habe: "Nun ja. Kann gutgehen. Geht aber höchstwahrscheinlich grandios schief".
Bei einem "Falschparkerportal" müßten eigentlich ähnliche Regelungen gelten. Handelt es sich bei dem falsch parkenden Auto eindeutig um ein Auto (etwa ein Lieferfahrzeug), das der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist, wäre ein solches Portal womöglich zulässig. Ähnlich beobachte ich hier in Berlin immer mal wieder Autos von Carsharing-Unternehmen, die falsch geparkt sind. Da ist der Fahrer nicht für einen Beobachter zu ermitteln, nur für das Carsharing-Unternehmen. Bei Autos, die dagegen wahrscheinlich von Privatpersonen gefahren und abgestellt wurden, würde ein solches öffentliches Bewertungsportal wohl ebenfalls unzulässig sein.
Sackgasse Minijob - Mehr als 3 Mio Erwerbstätige haben zum Hauptjob Nebenjob - meist ist Verdienst im Hauptjob nicht hoch - Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - IAB
Das deutsche Konzept der Minijobs: Ist das gut oder sorgt das nicht für jene gravierenden Probleme, die sich nun mit der Zeit zeigen?
Meine persönliche Befürchtung war schon lange: Die Minijobs sind eine Sackgasse. Sie führen eher zu Problemen als daß sie wirklich nutzen.
Die aktuelle Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, bestätigt diese Vermutung.
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Hauptjob von Nebenjobbern: eher Teilzeit, eher weniger gut bezahlt
http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb2217.aspx
Der Kurzbericht als PDF (12 Seiten): Zweitbeschäftigungen in Deutschland - Immer mehr Menschen haben einen Nebenjob
http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb2217.pdf
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Die wesentlichen Aussagen:
- 3,07 Millionen Erwerbstätige haben zusätzlich zum Hauptjob einen Nebenjob.
- Frauen, mittlere Altersgruppen und Personen nichtdeutscher Nationalität sind überdurchschnittlich vertreten
- Die Hauptberufe der Nebenjobber sind Verwaltung, Büro, Allgemeine Dienstleistungen, Verkehr, Gesundheitswesen sowie Sozial- und Erziehungsberufe
- Die Entgeltverteilung: Personen mit den niedrigsten Einkommen im Hauptjob haben die größte Wahrscheinlichkeit für einen Nebenjob. Meist ein Teilzeit-Hauptjob und ein Nebenjob.
- Seit 2003 ist die Zahl der Nebenjobber massiv gestiegen. Meist als Kombination von versicherungspflichtigem Hauptjob und Minijob.
- Für die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und der Alterssicherung wäre eine Entlastung niedriger Verdienste im Hauptjob zielgenauer und wirkungsvoller als die derzeitige Begünstigung der Nebenjobs.
Der Einkommensunterschied zwischen Nur-Hauptjobbern und Haupt- und Nebenjobbern im Hauptberuf liegt bei 570 Euro pro Monat. Das sei nur zu einem geringen Teil auf die unterschiedliche Wochenzahl zurückzuführen. Weitaus wichtiger sei, daß die Hauptjobber mit Nebenjob meist in Berufen tätig sind, in denen wenig verdient wird.
Ein Drittel der Nebenjobber übt im Nebenjob denselben Job aus wie im Hauptjob.
Im PDF ist von zwei Typen von Nebenjobbern die Rede. Die einen machen den Nebenjob wegen dem Geld. Bei den anderen geht es um Spaß, um Prestige, da spricht die Studie vom Portfoliomotiv.
Es wird darauf hingewiesen, daß durch die Befreiung von Steuern und Abgaben für Minijobs auch die Arbeitgeber profitieren. Denn diese vereinbaren geringere Stundenlöhne.
> Deshalb ist ein Minijob als Nebenjob für beide Seiten besonders attraktiv.
Der Einkommensunterschied von 570 Euro zwischen Nur-Hauptjobbern und Haupt- und Nebenjobbern reduziert sich auf etwa 500 Euro / Monat, wenn die unterschiedliche Wochenzahl herausgerechnet wird. Sprich: Der größte Anteil steckt im unterschiedlichen Verdienst (PDF Seite 5).
> Im Vergleich zu den 10 Prozent Bestverdienern gehen die 10 Prozent Geringstverdiener mit einer um fast 13 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit einem Nebenjob nach.
Die Wahrscheinlichkeit der untersten 10 Prozent beim Einkommen liegt bei etwa 15 % Vollzeit- und 17 % Teilzeit-Job. In der benachbarten Gruppe der 10 - 20 Prozent Einkomen halbiert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Minijob dagegen und liegt nur noch bei ~8 % Vollzeit- und knapp 10 % für Teilzeit-Jobs (Abbildung 3, PDF Seite 4).
Einer der letzten Sätze aus dem PDF skizziert die Alternative:
> Im Kern geht es darum, dass sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigungen auch bei geringen Brutto-Einkommen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver werden. Letztlich führt dies auch dazu, dass mehr solcher Jobs mit einer größeren Stundenzahl entstehen. In der Summe verliert damit das Motiv, aus Beschränkungen der Arbeitszeit (und dadurch des Einkommens) heraus einen Nebenjob aufzunehmen, an Bedeutung. Auch geringfügige Hauptbeschäftigungen könnten mit der vorgeschlagenen Entlastung eher in sozialversicherungspflichtige umgewandelt werden.
So sind die derzeitigen Minijob-Regelungen (mit der Beschränkung auf maximal 450 Euro pro Monat) wie eine gläserne Decke. Leute haben einen schlechten Job in Teilzeit und suchen sich dazu einen Minijob. Anstatt daß es Anreize gäbe, die Hauptjobs aufzustocken und besser zu bezahlen.
Bundesfinanzhof: Kosten zur Beseitigung von durch den Mieter mutwillig verursachten Schäden sofort abziehbar - IX R 6/16
Wer eine Eigentumswohnung kauft, um daraus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen: Der kann den Kaufpreis nicht sofort steuerlich geltend machen. Der Kaufpreis kann höchstens im Rahmen einer Abschreibung über einen langen Zeitraum steuerlich berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für die sogenannten "anschaffungsnahen Herstellungskosten". Diese können nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA) über einen Zeitraum von 50 Jahren mit 2 Prozent pro Jahr geltend gemacht werden.
Was aber ist, wenn die Wohnung betriebsbereit und mängelfrei übernommen wurde, der Mieter jedoch anschließend für einen umfangreichen Schaden sorgt, dessen Beseitigung Kosten von etwa 1/5 des Kaufpreises verursacht?
Die Vermieterin (Klägerin) wollte diese Kosten sofort als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt versagte dies. Die dagegen gerichtete Klage war vor dem Finanzgericht erfolgreich. Die vom Finanzamt dagegen eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof nun verworfen.
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Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer gerade erst angeschafften Wohnung mutwillig verursacht hat - Urteil vom 9.5.2017 IX R 6/16
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2017&nr=35077&pos=1&anz=62
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Der Leitsatz aus der Pressemitteilung:
> Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. In diesen Fällen handelt es sich nicht um sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9. Mai 2017 IX R 6/16 entschieden hat.
Die Wohnung wurde 2007 gekauft. Im Folgejahr verweigerte die Mieterin fällige Nebenkosten, die Klägerin kündigte das Mietverhältnis. Bei der Übergabe der Wohnung wurden umfangreiche Schäden festgestellt, die es zum Kaufzeitpunkt noch nicht gab: Eingeschlagene Scheiben, Schimmelbefall, zerstörte Bodenfliesen. Ferner hatte die Mieterin einen Rohrbruch im Bad nicht gemeldet, das hatte zu Folgeschäden geführt.
Die Klägerin machte knapp 20.000 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung 2008 als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand geltend. Da die Mieterin nicht zahlungsfähig sei, könnten keine Ersatzansprüche gegen die Mieterin geltend gemacht werden. Bei etwa 100.000 Euro Kaufkosten waren das etwa 20 Prozent des Kaufpreises.
Das Finanzamt erließ zunächst 2010 einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid für 2008. Da wurden die Kosten zunächst anerkannt. Im Mai 2013 gab es einen Einkommensteueränderungsbescheid, in dem der sofortige Abzug versagt wurde.
Der Bundesfinanzhof zu dem, was unter die AfA fällt:
> Zwar gehörten zu den als Herstellungskosten der AfA unterliegenden Aufwendungen nach dem Wortlaut von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen wie etwa sog. Schönheitsreparaturen oder auch Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Selbst die Beseitigung verdeckter --im Zeitpunkt der Anschaffung des Gebäudes jedoch bereits vorhandener-- Mängel oder die Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes „angelegter“, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte fällt hierunter.
Das gelte aber nicht für Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens, der zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht vorhanden war, sondern nachweislich erst später durch einen Mieter verursacht wurde. Diese Kosten seien nicht den "anschaffungsnahen Herstellungskosten" zuzurechnen. Damit zählen diese Aufwendungen zum "Erhaltungsaufwand" und sind damit als Werbungskosten sofort abziehbar.
Fazit: Wer eine vermietete und mängelfreie Eigentumswohnung kauft, der geht "gewisse Risiken" ein. Wenn nun der Mieter nach dem Kauf massive Schäden verursacht, deren Beseitigung mehr als 15 % des Kaufpreises beträgt und wenn der Mieter selbst nicht zahlungsfähig ist: Dann kann der Wohnungsinhaber diese Kosten sofort mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verrechnen.
Startup-Gründer in Deutschland: Deutscher Startup Monitor 2017 (DSM) - Rückgang bei Kooperationen mit dem Mittelstand - Problem Wohnungsnot
Deutscher Startup Monitor
deutscherstartupmonitor.deDer DSM ist eine jährlich stattfindende Onlinebefragung von Startups in Deutschland.
Wer in Deutschland gründen will: Der steht vor diversen Herausforderungen. Aber wie sieht eigentlich die aktuelle Situation der Startup-Gründer in Deutschland aus?
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. hat zum inzwischen fünften Mal den "Deutschen Startup Monitor" veröffentlicht. Zusammen mit KPMG.
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Deutscher Startup Monitor 2017
http://deutscherstartupmonitor.de/
Der Direktlink auf das PDF (108 Seiten):
http://deutscherstartupmonitor.de/fileadmin/dsm/dsm-17/daten/dsm_2017.pdf
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Befragt wurden 1837 Startups, die 4245 Gründerinnen und Gründer mit insgesamt 19.913 Mitarbeitern repräsentieren.
Wobei als Merkmale eines Startups ein Alter von maximal 10 Jahren gilt, ein (hoch) innovatives Geschäftsmodell / Technologie existiert und ein signifikantes Mitarbeiter- und / oder Umsatzwachstum angestrebt wird (oder bereits existiert).
Stichworte:
- 82,7 % aller Startups wollen internationalisieren bzw. die Internationalisierung fortsetzen: Ziele sind Europa, Nordamerika und der asiatische Raum. Dabei werden aktuell noch fast 80 % der Umsätze in Deutschland gemacht.
Die größten Schwierigkeiten sehen die Startups nicht in der Sprache, sondern in Unterschieden der Gesetzgebung und Regulierung. Seite 3:
> Alle Markteintrittsbarrieren zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten müssen abgeschafft werden, bis Sprache und Kultur als letzte Herausforderung verbleiben
- Startups haben internationale Mitarbeiter. Fast ein Drittel der Mitarbeiter kommt aus dem EU-Ausland.
- Die Kooperation mit etablierten Unternehmen sank: 2016 hatten noch 70 % der Startups angegeben, daß sie mit etablierten Unternehmen kooperieren. Das sank auf etwa die Hälfte ab (Seite 3).
> Der Mittelstand läuft Gefahr, den Anschluss bei der Digitalisierung zu verlieren. Damit er aufholt, muss er mit denjenigen zusammenarbeiten, die aus der Digitalisierung heraus entstanden sind: Startups.
Merkmale von Startup-Gründungen:
- Innovativ: Der Anteil von Marktneuheiten liegt bei etwa 84 %. Über alle Gründer wird nur eine Quote von 14 % erzielt.
- Teamgründungen: 73 % aller Startups werden im Team gegründet. Über alle Gründer hinweg sind 80 % Sologründer.
- Frauen sind unterrepräsentiert: Nur knapp 15 % aller Gründer sind weiblich. Über alle Gründer hinweg sind 40 % weiblich.
- Arbeitsplätze: Allgemeine Gründungen schaffen 0,4 neue Arbeitsplätze. Startups dagegen im Schnitt 10 Mitarbeiter - und 2,3 Gründerarbeitsplätze.
- Finanzierung: Allgemeine Gründungen sind zu knapp einem Viertel extern finanziert (24 %). Startups kommen auf knapp 2/3 (64 %).
Der Akademikeranteil ist mit 81,1 % sehr hoch (Seite 28). 26 % der Gründer haben ein Diplom, 22,6 % den Master, 17,1 % einen Bachelor und 15,4 % einen Promotionsabschluß.
Bei der Teamgröße gibt es 23,1 % Sologründer, 34,6 % der Startups werden durch zwei Gründer gegründet. 27,5 % durch drei Gründer und 10,1 % durch vier Gründer. 5 oder mehr Gründer gibt es bei 4,6 % (Seite 32).
Interessant ist, daß 60 % aller Startups B2B-Startups sind: 43,0 % erzielen ausschließlich B2B-Umsätze, 17,8 % überwiegend B2B (Seite 38).
Die Strategie: Profitabilität ist wichtiger als Wachstum (Seite 41):
> Profitabilität (84,3 %) geht für die DSM-Startups noch vor schnellem Wachstum (73,3 %).
Das PDF-Dokument enthält noch diverse weitere Daten. U.a. zu den größten Herausforderungen für Startups, eine Einschätzung der Regierungen und eigene Wahlpräferenzen.
Allerdings: Manche Probleme wachsen auch. So ist es für Startups schwierig, Mitarbeiter zu gewinnen. Und diese scheitern an der Wohnungssuche.
Wohnungsnot bremst Berlins Wirtschaft: Kein Platz für indische Programmierer
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/wohnungsnot-bremst-berlins-wirtschaft-kein-platz-fuer-indische-programmierer/20450816-all.html
Früher gab es in Berlin viele günstige Wohnungen. Aber dieser Standortvorteil ist längst Geschichte. Die Wohnungspolitik ist seit Jahren nicht existent.
Paul Wolter, der Sprecher des „Bundesverbands Deutsche Startups“:
> „Bisher war es für Berlin ein Standortvorteil, dass es genügend Wohnraum und Gewerbeflächen auch in Innenstadtlagen gab“
Nun dagegen:
> „Es wird problematischer, internationale Fachkräfte wie Programmierer in die Stadt zu holen“
Unternehmen berichten, daß sie eigentlich ständig neue Mitarbeiter einstellen könnten. Nur finden diese keine Wohnung. Je ausländischer der Name, desto größer das Problem. Oder es werden Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Ein Mitarbeiter in Probezeit scheidet da aus.
Die Landesregierung spricht zwar von einer Stärkung der Startup-Metropole. Praktisch kümmert sich aber niemand um das Thema "Wohnraum für Fachkräfte".
Manche Startups haben inzwischen einen eigenen Pool von Wohnungen angemietet, um neuen Mitarbeitern zeitweilig eine Unterkunft bieten zu können. Eine wirkliche Lösung ist das natürlich nicht.
Da muß man sich über die schlechten Benotungen von Landesregierungen nicht wundern.
Heimliches Kryptomining auf Websites - 500 Mio PC betroffen - Coinhive und JSEcoin-Plugins - Adguard-Untersuchung - Gegenmassnahme Filterregel setzen
Cryptocurrency mining affects over 500 million people. And they have no idea it is happening.
blog.adguard.comThis autumn the news spread that some websites had been making money by mining cryptocurrencies in their users’ browsers. We have been among the first to add protection from this hidden activity. AdGuard users now receive warnings if a website has been trying to mine, and the users are given
Sie gehen auf eine große Website, bei der Sie annehmen, daß diese Website "hinreichend sicher" ist. Dann wundern Sie sich, daß Ihr PC plötzlich so aktiv ist? Oder Sie wundern sich nicht, weil Sie auf der Website einen Film sehen, der ohnehin zu einer hohen CPU-Auslastung führt.
Aber womöglich wird grade Ihr PC dafür verwendet, um Kryptomining zu betreiben. Daß also Rechenleistung genutzt wird, um Kryptowährungen zu berechnen. Wobei das Geld nicht Sie, sondern jener verdient, der das Script laufen läßt bzw. es verteilt.
Adguard, ein Unternehmen, das Adblocker entwickelt, hat sich die Liste der Top 100.000 Alexa-Websites vorgeknöpft und dort nach den beiden dafür nutzbaren Plugins Coinhive und JSEcoin gesucht. Diese werden direkt im Browser der Nutzer gestartet. Die Nutzer merken also gar nichts davon. Aber ihr PC wird womöglich etwas wärmer als sonst. Oder der Akku ist schneller erschöpft.
Das Ergebnis: Seit gut drei Wochen gibt es diese Scripte. 220 der 100.000 größten Websites haben es eingebunden. 500 Millionen Nutzer besuchen diese Seiten in 30 Tagen. Diese 500 Millionen Browser können zum Kryptomining genutzt werden. Zum Original Coinhive gibt es inzwischen drei Klone. Geschätzt wurden so 43.000 US-Dollar von den Websites verdient.
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Cryptocurrency mining affects over 500 million people. And they have no idea it is happening
https://blog.adguard.com/en/crypto-mining-fever/
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Die am häufigsten vertretenen Länder der Websites:
USA: 18,66 %
Indien: 13,4 %
Russland: 12,44 %
Brasilien: 8,13 %
Wenn man sich klarmacht, daß es CoinHive erst seit dem 14.09.2017 gibt, dann läßt sich leicht ahnen, daß sich das in Zukunft noch deutlich ausbreiten könnte.
Die 43.000 Dollar wirken niedrig. Allerdings: Das war in grade mal 3 Wochen. Bei praktisch keinerlei eigenen Kosten. Die Websites seien häufig "graue Seiten".
> mostly pirate TV and video sites, Torrent trackers and porn websites
Die Grafik drunter:
TV/Videos/Movies: 22,27 %
File Sharing: 17,73 %
Adult: 10,00 %
News and Media: 7,73 %
Letzteres finde ich etwas alarmierend: Denn mit Adblockern lassen sich solche Scripte blockieren. Wenn Medien Leser blockieren, die Adblocker nutzen, dann kann man ja auf die "interessante Idee" kommen, auf Newsseiten Kryptomining über die Browser der Nutzer zu betreiben. Eine mögliche Erklärung:
> There may be a further explanation for the fact that browser mining is found mostly on websites with a shady reputation. These sites traditionally have trouble making money through advertising, so they are open to experiments and innovation.
Die "grauen Sites" hätten traditionell Schwierigkeiten, Geld mit Werbung zu verdienen. So seien sie offener für Experimente.
"The Pirate Bay" war ja schon früh mit dabei. Aber auch die CBS-Sites Showtime.com und Showmeanytime.com beteiligten sich daran. Da hatten wohl einige Webmaster eine "Privatinitiative" ergriffen. Allerdings: Grade diese Sites seien ideal für Kryptomining: Viele Nutzer, die den Browser lange geöffnet haben.
Ethisch sei das Kryptomining im Browser zunächst einmal neutral. Problematisch sei, daß die Nutzer nicht gefragt werden. Coinhive will deshalb sein eigenes Plugin so umstricken, daß es nur nach einer expliziten Einwilligung des Nutzers startet. Dann könnte Kryptomining - zumindest in der Theorie - ein Ersatz für Werbung sein: Entweder Werbung ansehen oder Kryptomining zustimmen. Ein interessanter Satz:
> Mining parasitizes the user’s CPU, where ads parasitize the user’s attention, emotions, bandwidth, and often, their laptop or smartphone battery, and supports an industry of personal data harvesting that is a big headache in of itself.
Kryptomining strapaziert die CPU, wohingegen Werbung / Ads die Aufmerksamkeit und die Emotionen des Nutzers strapazieren. Auf die Batterie gehen beide.
Der CDN-Dienstleister Cloudflare fängt inzwischen an, Accounts zu sperren, die ohne Einwilligung der Nutzer Kryptomining starten.
Wie kann man sich schützen? Adguard hat in die eigenen Adblocker bereits Filterregeln eingebaut.
Bei Gizmodo fand sich ein Hinweis:
How to Stop Pirate Bay and Other Sites From Hijacking Your CPU to Mine Cryptocoins
https://gizmodo.com/how-to-stop-pirate-bay-and-other-sites-from-hijacking-y-1818549856
Demnach genügt es, den Filter
https://coin-hive.com/lib/coinhive.min.js
im eigenen Adblocker zu setzen. Oder direkt die Domain coin-hive.com einzutragen, so daß der Filter auch dann noch funktioniert, falls sich diese Adresse ändern sollte.
Für Chrome gibt es einen expliziten Blocker:
https://chrome.google.com/webstore/detail/no-coin/gojamcfopckidlocpkbelmpjcgmbgjcl
Auch für FireFox gibt es ähnliche Angebote.
Kundengewinnung invers - britisches Fliesen-Unternehmen Casa Ceramica Tile Company baut sich grandiose optische Täuschung - aus Fliesen
British Tile Company Creates an Amazing Curving Floor Optical Illusion for Their Showroom Entrance
laughingsquid.comA post shared by Casa Ceramica Tile Company (@casaceramicatiles) on Oct 10, 2017 at 9:30am PDT Casa Ceramica Tile Company has created a wonderfully wild if
Wer neue Kunden gewinnen möchte, der muß sich etwas einfallen lassen. Nun kommt es ja in diversen Branchen auf eine hohe Exaktheit an. Was nutzt ein Haus, das schräg steht? Oder wie wäre das neue Bad, wenn die Fliesen mal so, mal so ausgerichtet wären?
Wenn also ein Fliesen-Unternehmen sich den Eingangsbereich seines Unternehmens mit Fliesen auslegt, dann liegt es nahe, daß dort besonders exakt gearbeitet wird. Schwarz-Weiß-Wechsel - ok, das ist einfach, das bekomme sogar ich hin. Und natürlich exakt eben sowie konstante Abstände zwischen den Platten.
Nur: Was heißt "Exaktheit" genau? Könnte es auch eine ganz andere Lösung geben?
Das britische Fliesen-Unternehmen Casa Ceramica Tile Company aus Manchester hat sich den "neuen Eingangsbereich" exakt fliesen lassen. Allerdings so, daß der - natürlich - waagerechte Boden wie abgesackt aussieht. Ein kleiner Absacker links, ein richtig großes Loch rechts. Und hinten sieht es auch noch arg wellig aus. Eine wunderbare optische Illusion.
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British Tile Company Creates an Amazing Curving Floor Optical Illusion for Their Showroom Entrance
https://laughingsquid.com/curving-floor-optical-illusion/
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Das sind also Fliesen, die nicht gleichmäßig quadratisch sind. Sondern von denen bald jede eine eigene Form haben dürfte. Das kleine Video
https://twitter.com/casaceramica/status/911324299767767040
zeigt, daß diese wohl sogar durchnummeriert waren. Ein Tweet vom Firmengründer drüber
https://twitter.com/DuncanCook10/status/911127680241881088
zeigt den Blick in den Flur von der anderen Seite. Da hat man den Eindruck, daß es doch irgendwie "ordentlich nach unten" geht.
Durch die zur Hälfte bis nach unten verglaste Eingangstür ist diese optische Täuschung auch für Passanten sichtbar, die zufällig am Gebäude vorbeikommen.
So daß sicher der eine oder andere auf die Idee kommt, gerade dieses Unternehmen zu beauftragen.
Fazit: Wer den Mut hat, in seiner "alten Branche" solche neuen Wege zu gehen und sich seinen Eingangsbereich so gestalten zu lassen. Und wer das nun auch noch per Twitter freimütig verbreitet, also über eigene Social-Media-Aktivitäten vervielfältigt. Der kann ganz neue Interessenten auf sich aufmerksam machen. Die nun bsp. womöglich einen Lieferanten für solch eine optische Täuschung suchen. Da liegt es nahe, dieses Unternehmen damit zu beauftragen.
Dies ist nun eine ganz eigene Form der Kundengewinnung. Weitab von jenen "ausgetretenen Pfaden" der Akquisition, die dieses Unternehmen gerne der Konkurrenz überlassen dürfte.
The trees, flowers and plants grow in silence ...
Ramblings on Twitter
twitter.com“The trees, flowers and plants grow in silence.
The stars sun and moon move in silence.
Silence gives us a new perspective.
Mother Teresa”
Man kann sich ständig mit Input versorgen. Für so manch einen ist es ja heute das Smartphone, nach dem in jeder verfügbaren Pause gegriffen wird. Oder es läuft ständig Musik. Für die einen per Ohrstöpsel. Die anderen setzen sich monumentale Kopfhöhrer auf, mit denen sie sich von der Umwelt abschotten, so daß sie keine Geräusche mehr wahrnehmen.
Dies beim Sich-Bewegen von hier nach dort, beim Warten, bei sportlichen Aktivitäten. Eine ständige Reizüberflutung mit zusätzlichen "hereinkommenden Daten".
Aber kann man so wirklich leben? Oder braucht es nicht immer wieder - das Gegenteil? Ausgedrückt in jener Formulierung, die sich in diesem Tweet fand:
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https://twitter.com/ramblingsloa/status/918189720047366144
> The trees, flowers and plants grow in silence
>
> The stars sun and moon move in silence.
>
> Silence gives us a new perspective.
>
> Mother Teresa
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Bäume, Blumen und Pflanzen: Sie wachsen in der Stille.
Die Sterne, die Sonne und der Mond: Sie bewegen sich in der Stille.
Stille gibt uns eine neue Perspektive.
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Komplexe Dinge, neue Dinge, individuelle Dinge: Die kann man nur entwickeln, wenn man immer mal wieder ganz abschaltet. Damit sich Gedanken sortieren können. Damit man Sackgassen der bisherigen Herangehensweisen entdecken kann.
Bei mir gibt es das ständig: Im Gespräch mit einem Kunden taucht irgendeine Fragestellung auf. Die ersten Lösungsansätze - sie sind meist nur zu 30 - 40 Prozent wirklich korrekt. Würde ich das sofort umsetzen: Dann wäre eine 40 % - Lösung implementiert. Bei der eine spätere Korrektur zusätzlich aufwendig wäre. Dann würde der Nutzer erst das lernen. Und müßte kurz darauf wieder umlernen.
Läßt man das dagegen einen Augenblick sacken. Womöglich nur eine Nacht. Dann stellt sich oft heraus: Ja, das geht so. Aber eigentlich geht es viel besser mit "gewissen Modifikationen". Nicht viel, aber entscheidend viel. So daß aus den 40 Prozent nun 60 - 70 Prozent werden. Dann denkt man nochmals drüber nach. Und kommt in den Bereich der 80 Prozent "brauchbare Lösung", die man nun auch im Kern implementieren kann. Der Rest findet sich schließlich von selbst.
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Insofern: Man kann von der Technik so manchesmal profitieren. Aber man kann sie auch ausschalten, den Stecker ziehen. Den ständigen Input in den eigenen Kopf stoppen. Um festzustellen. Daß das Leben dann eigentlich erst - so richtig beginnt.
Wer sich ständig mit neuen Inputs versorgt. Der kann nur reagieren. Erst der, der den Input von außen her stoppt. Der kann selbst aktiv werden. Und Neues - produzieren. Das es sonst nirgendwo so gibt. So daß sich daraus für einen selbst - neue Möglichkeiten ergeben.
Für Gründer und Unternehmer halte ich dieses "Immer wieder mal ganz leise sein" für essentiell. Sonst verstrickt man sich im Alltag. Springt nur planlos von Aktion zu Aktion. Und kümmert sich um zuviel Unwichtiges. Weil man die wichtigen Dinge - gar nicht mehr wahrnimmt.
Grade dann, wenn der Schreibtisch voll ist. Wenn es diverse Baustellen gibt, die Aufmerksamkeit wünschen: Wer da nur von Baustelle zu Baustelle springt.
Der wird in den Stürmen des Geschäfts - wohl eher untergehen.
Der dagegen, der sich immer wieder die Zeit nimmt. Das eigene Geschäft, das eigene Herumwuseln. Aus der Distanz zu betrachten. Der läßt sich zumindest selbst die Chance. Neue Prioritäten und Schwerpunkte zu entdecken. Die langfristig dafür sorgen, daß Stürme bewältigbar bleiben.
Das Hardenberg Berlin - ein Ausrufezeichen für das neue Berlin - vom Architekt Christoph Langhof - Politiker: Bewegt Euch!
Hier in Berlin gibt es die heilig-unheilige Traufhöhe. Die dafür sorgt, daß alles schön flach bleibt. Dabei ist der Platz in der Stadt knapp. Und der weitere Flächenverbrauch, der Grün- und Brachflächen kostet, ist eigentlich kaum mehr zu verantworten.
In anderen Städten gibt es längst weitaus weitergehende Lösungen: Die "vertikale Stadt": Hochhäuser, die mit viel Grün bestückt sind. Weil es diverse Erker und herausragende Flächen gibt, auf denen kleine Bäume oder Sträucher Platz finden.
Hier in Berlin sind solche Pläne bislang kaum vorhanden. Eine bemerkenswerte Ausnahme ist das "Hardenberg Berlin" - Projekt des Architekten Christoph Langhof.
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Hardenberg Berlin
http://www.langhof.com/portfolio/hardenberg-berlin/
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Der Hardenbergplatz am Berliner Zoo-Bahnhof wäre der - prominente - Standort. 209 Meter Höhe, 52 Etagen. In der Nähe steht seit kurzem das "Upper West", ebenfalls von Christoph Langhof.
Ein PDF
http://www.langhof.com/wp-content/uploads/2015/10/LANGHOF_HARDENBERG_BERLIN.pdf
schlüsselt die Nutzung genauer auf. Unten soll es ein Hotel geben. Drüber Büros für die wachsende Stadt. Nochmals drüber Wohnungen. Ok, die wären teuer. Schließlich eine Skybar, ganz oben die Technik.
Dazwischen verjüngt sich das Haus. Was zusätzlichen Platz für Bepflanzungen schafft. Letzteres - die begrünte vertikale Stadt - wäre etwas, das Berlin dringend gut tun würde. Und wo Berlin gegenüber anderen Städten bereits deutlich hinterherhinkt.
So gibt es in Mailand die begrünten Hochhäuser Bosco Verticale:
Internationaler Hochhaus Preis 2014 geht an begrünte Wohnhochhäuser Bosco Verticale
https://www.baulinks.de/webplugin/2014/1941.php4
Ebenfalls mit vielen Erkern, die deutlich begrünt sind. Dafür gab es den Internationalen Hochhauspreis 2014.
In Kanada bauen penda + tmber ein 62-Meter-Holzhochhaus, das viel Platz für Grün bietet.
penda + tmber proposal for a timber tower bridges the gap between nature and culture
https://www.designboom.com/architecture/penda-architects-tree-tower-sustainable-timber-building-toronto-08-03-2017/
Ok, das ist als reines Holzhochhaus kleiner. Aber die 209 am Hardenbergplatz wären ein Ausrufezeichen. Vergleichbar dem Fernsehturm und dem Hotel daneben in der City Ost am Alexanderplatz. Von weither sichtbar.
Und Berlin? Berlin existiert da bislang nicht in einer solchen Liste, gehört da aber eigentlich mit dazu. Denn solche deutlich begrünten Hochhäuser gehen zum einen sparsamer mit der Bodenfläche um. Eben weil in die Höhe gebaut wird. Zum anderen schaffen sie durch diese diversen Erker weitere Lebensräume für Pflanzen und Tiere. So daß deutlich zusätzlicher Raum für Grünflächen entsteht. Die eben nicht nur für die unmittelbaren Bewohner und Nutzer der Büros die Lebensqualität verbessern. Sondern die sich mit Sicherheit auch merklich auf das Mikro-Stadtklima auswirken dürften.
Ganz im Gegensatz zu all jenen uniformen Gebäuden, die derzeit an vielen Stellen neu gebaut werden. Eingequetscht in die Traufhöhe wird eben versucht, den Platz maximal auszunutzen. Also entsteht ein kompakter Würfel. Die Verschandelung der Stadt für die nächsten Jahrzehnte.
Die Lösung bestünde eben darin, die Traufhöhe zu kippen. So daß Gebäude deutlich höher werden. Und deshalb Erker und Balkons bieten können, die von vornherein als Grünflächen angelegt sind. So daß die Gebäude deutlich höher, aber eben auch luftiger und filigraner, gegliederter wären.
Ein solches "Hardenberg Berlin" wäre ein Ausrufezeichen für eine neue Stadtentwicklung.
Cybercrime: Bereits jeder zweite Internetnutzer wurde Opfer - 43 Prozent Opfer von Schadprogrammen, jedem Fünften kamen Zugangsdaten abhanden - BITKOM-Umfrage
Das Internet ist für die allermeisten Menschen aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und wer Online-Dienstleistungen so wie ich betreibt, der weiß, daß es da diverse Herausforderungen in bezug auf die Sicherheit gibt.
Aber wieviele der Nutzer haben bereits die negative Erfahrung eines tatsächlichen Schadens gemacht? Eine repräsentative BITKOM-Umfrage kommt zu einer 50 % - Quote.
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Cybercrime: Jeder zweite Internetnutzer wurde Opfer
https://www.bitkom.org//Presse/Presseinformation/Cybercrime-Jeder-zweite-Internetnutzer-wurde-Opfer.html
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Insgesamt berichten 49 %, also knapp die Hälfte aller Befragten, von negativen Erfahrungen.
Der Spitzenreiter sind dabei Viren, damit haben 43 % aller Befragten schon Erlebnisse vorzuweisen. 19 Prozent berichten von abhandengekommenen Zugangsdaten zu Online-Diensten. Knapp dahinter (mit 18 Prozent) folgt die illegale Nutzung persönlicher Daten.
Bei den "abhandengekommenen Zugangsdaten" fehlt leider die Info, ob das auf Phishing oder aufgrund anderer Entwendungen geschah. Phishing wurde in anderen Untersuchungen bereits als ein zentrales Problem identifiziert. Umgekehrt können Viren auch Keylogger installieren, mit denen Zugangsdaten entwendet werden können.
16 Prozent berichten von Betrug beim Online-Shopping oder Online-Banking.
8 Prozent haben Erfahrungen mit massiven Beleidigungen gesammelt, 5 Prozent mit sexueller Belästigung.
Bei mehr als der Hälfte der Fälle (54 Prozent) gab es einen finanziellen Schaden. So mußten IT-Experten herangezogen werden (28 Prozent), um etwas zu reparieren. Oder es war neue Hardware notwendig (23 Prozent).
Bei 16 Prozent gab es einen finanziellen Schaden, weil bestellte Artikel nicht geliefert oder privat verschickte Artikel nicht bezahlt wurden. 8 Prozent wandten sich an einen Rechtsanwalt, 4 Prozent stolperten über fremde Transaktionen auf ihrem Konto bzw. ihren Kreditkarten-Zahlungen.
Die Reaktion in etwa 2/3 der Fälle: Keine (65 Prozent). 18 Prozent erstatteten Anzeige, 16 Prozent wandten sich an den Plattformbetreiber. 11 Prozent schalteten Beratungszentralen wie die Verbraucherzentrale ein, 5 Prozent informierten öffentliche Stellen darüber.
Warum wenden sich nicht mehr an die Polizei? Jeder zweite (45 Prozent), der keine Anzeige erstattete, meint, daß die Täter ohnehin nicht gefaßt werden. Jedem Dritten (34 Prozent) war der Aufwand zu hoch. 13 Prozent sprachen davon, daß Cybercrime nicht ernstgenommen werden würde. 12 Prozent meinten, daß der Fall ohnehin nicht verfolgt werden würde. 8 Prozent sagten, daß sich Ermittler damit ohnehin nicht auskennen würden. 5 Prozent wußten nicht, wen sie deshalb ansprechen könnten, 2 Prozent war das Thema unangenehm. 12 Prozent hatten allerdings die Sorge, daß der eigene PC beschlagnahmt werden könnte.
Die Erfahrungen mit einer Anzeige:
> Jeder Zweite (50 Prozent) gibt an, die Beamten hätten sehr kompetent gewirkt, was den Umgang mit Cybercrime angeht. Fast jeder Vierte (23 Prozent) sagt aber, dass die Beamten nicht den Eindruck gemacht hätten, die Vorgänge verstanden zu haben. Und ebenfalls jeder Vierte (25 Prozent) berichtet, die Beamten hätten versucht, ihn vom Erstatten der Anzeige abzuhalten.
Bei Anzeigen laufen die Fälle in 31 Prozent noch, 37 Prozent seien mangels Beweisen eingestellt worden. Nur in 7 Prozent der Anzeigen konnte ein Täter ermittelt werden.
Mails mit Viren dürfte ich so ziemlich täglich bekommen. Da darf man eben die Anhänge nicht öffnen. Selbst Online-Virenscanner erkennen oft nichts. Wer die öffnet, der muß mit dem Risiko leben. Eine Anzeige würde ich in so einem Fall bei Spammails, die weltweit verschickt werden, wohl auch nicht machen. Sondern mich an die eigene Nase fassen.
Anders sieht das bei unklaren Bankbewegungen oder bei verschickter Ware bzw. Vorkassebetrug aus. Da dürfte es zumindest in der Theorie eine gewisse Wahrscheinlichkeit geben, den Schaden zu minimieren. Umgekehrt ist das Kontrollieren der Bankkonten sehr viel einfacher geworden bzw. läßt sich häufiger durchführen, wenn man das online machen kann.
Gefühlt sind eigentlich 50 Prozent dieser deutlich negativen Erfahrungen viel zu hoch. Da 51 Prozent keine negativen Erfahrungen haben, haben diejenigen mit einem Schadenserlebnis eher mehrfach negative Erfahrungen gesammelt. Das legt nahe, daß erfahrene Nutzer das Risiko minimieren können.
Niederlande will ab 2030 nur noch emissionsfreie PKW zulassen - Pläne der neuen Vier-Parteien-Koalition
In den Niederlanden gibt es nach etwa 7 Monaten nun eine neue Regierungskoalition. Diese hat sich darauf geeinigt, daß ab 2030 keine Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb mehr neu für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Aktuell liegt der Anteil elektrisch betriebener Autos bei weniger als 2 Prozent.
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Niederlande: Ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Pkw auf die Straße
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niederlande-Ab-2030-sollen-nur-noch-emissionsfreie-Pkw-auf-die-Strasse-3858413.html
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Allerdings wundert mich der Beschluß insofern, weil es schon vor etwa 1,5 Jahren einen Vorschlag der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid gab, bereits ab 2025 keine Autos mit fossilem Antrieb neu zuzulassen. Dieser Vorschlag wurde von der zweiten Kammer des Parlaments angenommen.
Elektromobilität: Die Niederlande wollen Verbrennungsmotoren verbieten
http://www.golem.de/news/elektromobilitaet-die-niederlande-wollen-verbrennungsmotoren-verbieten-1604-120380.html
Etwas erinnert das an den Beschluß des Deutschen Bundestags vor etwa einem Jahr:
Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/948/948-pk.html?nn=4732016#top-70
Da hatte der Bundesrat vorgeschlagen, daß EU-weit die Anpassung von Steuern und Abgaben geprüft werden sollen, damit ab 2030 nur noch emissionsfreie PKW zugelassen werden.
> Die Kommission solle das bisherige Steuer- und Abgabesystem der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit auswerten und Vorschläge zum effizienten Einsatz von steuerrechtlichen Instrumenten unterbreiten, damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden.
Der Beschluß war insofern etwas verblüffend, weil die Grünen das schon gefordert hatten. Nun wurde das aber als Bundesratsbeschluß auch von beiden großen Parteien mitgetragen.
Man kann nur hoffen, daß die womöglich vereinbarte Jamaika-Koalition in Deutschland da auch etwas mehr Druck dahinter macht. Auf daß das System von Ladestationen deutlich ausgebaut und der Anteil von E-Autos massiv ansteigt.
In den Niederlanden ist Fastned dafür zuständig, ein Netz aus Schnellladestationen auszubauen.
Eine Karte
https://fastned.nl/en/locations
zeigt diverse Standorte für diese Schnellladestationen, die ein Aufladen innerhalb von 20 Minuten ermöglichen sollen. Ein manuelles Durchzählen einer dortigen Liste ergab, daß es aktuell 63 Schnellladestationen gibt. Die Zahl dieser Ladestationen müßte sich in den nächsten Jahren deutlich steigern.
Pro Jahr müßte der Anteil von E-Autos um etwa 7,5 Prozent steigen, wenn das Ziel "2030 nur noch Neuzulassungen von E-Autos" erreicht werden soll (eine lineare Verteilung angenommen). Da wären also "gewaltige Sprünge" notwendig.
Deutlich ambitionierter ist dagegen Norwegen. Dort sollen bereits ab 2025 nur noch E-Autos neu zugelassen werden. Da es in allen Fällen Bestandsschutz für bestehende PKW gibt, wäre in Norwegen der gesamte Verkehr etwa 2050 auf E-Antrieb umgestellt. Noch ambitionierter ist Indien. Da sollen bereits 2030 nur noch Autos mit E-Antrieb unterwegs sein.
Großbritannien: Nutzer sollen schnelles Sonderkündigungsrecht bei zu geringem Datendurchsatz ihres Internetzugangs erhalten - Ankündigung der Regulierungsbehörde Ofcom
Wer in Deutschland einen Internetzugang von bsp. 16 MBit/s bucht: Der bekommt noch lange keine 16 MBit. Denn hier heißt das "bis zu 16 MBit/s". Hier in Berlin komme ich zwar bei meinem Anschluß meist auf diesen Durchsatz. Aber es gibt genügend Berichte, daß dies eher die Ausnahme ist.
Bandbreiten von unter 50 % dessen, was eigentlich gebucht wurde, sind durchaus denkbar. Ein erhebliches Ärgernis. Was nutzt die "Breitbandinitiative", wenn zwar theoretisch jeder Nutzer 50 MBit/s buchen kann? Die Leitungen praktisch aber maximal die Hälfte davon hergeben? Anstatt 50 MBit/s zu buchen und 25 - 20 MBit/s zu erhalten, kann ich dann auch bei den wenigstens stabilen 16 MBit/s bleiben.
In Großbritannien hat die Ofcom, das Office of Communications, nun eine sehr weitgehende Regelung angekündigt. Demnach müssen Anbieter genauere Informationen über den Datendurchsatz bereitstellen. Kunden erhalten ein schnelles Sonderkündigungsrecht, falls der Durchsatz zu häufig unter das Minimum fällt.
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Better information before you buy broadband
https://www.ofcom.org.uk/about-ofcom/latest/media/media-releases/2017/better-information-buy-broadband
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Drei Punkte sind genannt:
- Anbieter müssen einen minimalen Datendurchsatz nennen. Und eventuelle Einschränkungen in Spitzenzeiten / peak times.
- Wenn der Durchsatz wiederholt schwächelt, hat der Anbieter einen Monat Zeit, das zu beheben. Gelingt das nicht, muß er den Kunden kostenlos ziehen lassen.
- Das soll für alle Breitbandtechnologien gelten.
Gillian Guy, Chief Executive of Citizens Advice:
> "For most people, a reliable broadband connection is a necessity - so when they don't get what they’ve paid for they should always have a quick and easy way out of their contract. These changes are an important step in giving consumers more power to hold their broadband provider to account for poor service."
Eine leistungsfähige Breitbandverbindung sei für viele Leute eine Notwendigkeit. Wer nicht das bekommt, was er bezahlt, soll eine schnelle und einfache Möglichkeit haben, aus dem Vertrag herauszukommen.
Vor dem Vertragsschluß müssen die Provider den garantierten minimalen Durchsatz angeben. Da gibt es ein interessantes Bildschirmphoto in dem Beitrag.
Die Spitzenzeiten sind ebenfalls vorgegeben.
> Peak times are 8-10pm for residential customers, and 12-2pm for businesses.
Die Regelung soll aktuell diskutiert und ab Anfang 2018 verbindlich werden.
Golem
Ofcom: Nutzer können bei schwachem Datendurchsatz sofort kündigen
https://www.golem.de/news/ofcom-nutzer-koennen-bei-schwachem-datendurchsatz-sofort-kuendigen-1710-130528.html
berichtet, daß es ein Sonderkündigungsrecht dann gibt, wenn die Datenrate an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem vertraglich vereinbarten Mindestdurchsatz liegt. Der Dienstleister hat 30 Tage Zeit, das zu beheben. Gelingt es ihm in dieser Zeit nicht, greift das Sonderkündigungsrecht.
Eine analoge Regelung wäre für Deutschland dringend notwendig. Die ganzen "Breitbandinitiativen" sind etwas heiße Luft, wenn zwar theoretisch 50 MBit/s zur Verfügung stehen. Das aber praktisch nicht bereitgestellt, aber bezahlt wird.
Schliessung von Bankfilialen in Deutschland - seit 2000 jede vierte Zweigstelle geschlossen - höheres Schliessungstempo - Analyse KfW-Research und Universität Siegen
Im Jahr 2000 gab es 38.082 Bankfilialen in ganz Deutschland. Bis Ende 2015 wurden davon 10.200 Standorte geschlossen, also etwa jede vierte Filiale.
Das macht im Schnitt 680 Filialen pro Jahr, die dichtgemacht werden. Allerdings hat sich das Schließungstempo erhöht. 2014 / 2015 wurden zusammen 2.200 Filialen geschlossen, also im Schnitt 1.100 pro Jahr. Deutlich mehr als die durchschnittlich 680 pro Jahr.
Die Daten finden sich in einer Analyse von KfW-Research zusammen mit der Universität Siegen.
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KfW Research: Rückbau der Bankfilialen in Deutschland schreitet voran
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_436032.html
Das PDF mit den genauen Zahlen: Deutschlands Banken schalten bei Filialschließungen einen Gang höher – Herkulesaufgabe Digitalisierung
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2017/Fokus-Nr.-181-Oktober-2017-Bankfilialen.pdf
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Alle Banktypen bauen in gleichem Maße Filialen ab. Der Unterschied zwischen dem Land und den Städten ist mit -27% zu -23% nicht mal so sonderlich groß.
Wesentlicher Grund: Die Digitalisierung, die dazu führt, daß Filialen kaum mehr genutzt werden. Stattdessen werden die Onlineangebote ausgebaut.
Im EU-Durchschnitt gibt es 3,7 Filialen pro 10.000 Einwohner. Deutschland liegt mit 3,5 Filialen knapp drunter.
Falls sich die Schließungen in demselben Tempo fortsetzen, wären im Jahr 2030 - 2035 nur noch die Hälfte der Filialen übrig, die es noch im Jahr 2000 gegeben hatte.
Wenn man sich die "Schließungsquoten pro Jahr" (PDF Seite 1) ansieht, dann fällt auf, daß die Jahre 2006 - 2013 geradezu gemütlich waren. Zweimal ein Rückgang von 1,7 %, ansonsten fast durchweg maximal nur 1 % pro Jahr. 2014 mit -3,3 % und 2015 mit -4,0 % lagen deutlich drüber.
Regional sind 94 % aller Kreise und kreisfreien Städte von Schließungen betroffen. Nur in 7 Regionen gibt es ein stabiles Netz, darunter in Hamburg, Cottbus und Emden.
Ferner gibt es 17 Regionen mit wachsenden Filialzahlen (PDF Seite 2):
> Spitzenreiter sind die Stadt Frankfurt (Oder) mit +59 % und der Landkreis Fürth +56 %.
Europaweit gibt es Länder mit deutlich schärferem Abbau.
> Spitzenreiter sind die Niederlande, mit einem Rückbau von 66 % der Bankfilialen zwischen 2000 und 2015, dicht gefolgt von Dänemark (-53 %) und Belgien (-48 %).
Verblüffend dabei: Manche Bankenmärkte wachsen sogar. In Frankreich und Portugal wuchs die Zahl der Filialen um jeweils fast 50 %. Wirkung: Frankreich hat etwa 10.000 Filialen mehr - bei etwa 14 Millionen weniger Einwohnern. Italien und Spanien haben jeweils deutlich weniger Einwohner als Deutschland - aber etwa genauso viele Filialen. Die Filialdichte ist dort also deutlich höher als in Deutschland.
Spanien kommt auf 6,7 Filialen pro 10.000 Einwohner, Frankreich auf 5,7 Filialen. Die Niederlande bilden mit 1,0 Filialen das Schlußlicht, gefolgt von Großbritannien mit 1,7 Filialen und Schweden mit 1,8 Filialen.
Für Deutschland gibt es drei Szenarien: Eine nur noch geringfügige Reduktion der Zahl der Filialen. Dann wären im Jahr 2035 etwa 25.000 Filialen zu erwarten.
Ein weiterer Rückgang um etwa 2 % pro Jahr. Dann gäbe es noch etwa 18.500 Filialen. Oder eine Verschärfung des Abbaus bei 3 % pro Jahr. Dann gäbe es noch etwa 15.000 Filialen.
Vergleicht man diese Prognosen allerdings mit den Werten anderer europäischer Länder, so kann man fragen: Wie schaffen das die Niederlande, mit so einem geringen Filialnetz klarzukommen? Und: Was ließe sich daraus für Deutschland lernen?
Dort ist eine Filiale für 10.000 Einwohner zuständig. Während in Deutschland aktuell eine Filiale etwa 2.900 Einwohner betreut.
Bundesgerichtshof: Sofortüberweisung ist als einzigste unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit nicht zumutbar, da es Kunden vertragswidriges Verhalten abverlangt - KZR 39/16
Wer online Artikel oder Dienstleistungen anbietet und zu diesen Zahlungsmöglichkeiten wie Rechnungskauf, Kreditkarte, PayPal und anderes anbietet: Der muß eine gängige und unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Die Beklagte hatte auf ihrer Internetseite u.a. Flugreisen angeboten.
Die Bezahlung war mit Kreditkarte möglich. Mit einem Aufschlag von 12,90 Euro, also "durchaus happig". Alternativ war der Zahlungsdienstleister Sofortüberweisung als einzigste unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV). Dieser betrachtete Sofortüberweisung als nicht gängige, jedenfalls unzumutbare Zahlungsmöglichkeit. Denn bei Sofortüberweisung sei es notwendig, PIN und TAN auf einer Website einzugeben, die nicht von der eigenen Bank dafür legitimiert sei. Damit haftet der Kunde für mögliche Schäden in vollem Umfang und würde wissentlich gegen die AGB seiner Bank verstoßen.
Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage stattgegeben. Im Rahmen des Berufungsverfahrens hatte das Bundeskartellamt mit Beschluß vom 29. Juni 2016 (B4-71/10) zwar festgestellt, daß die Beschlüsse der deutschen Kreditwirtschaft und der Bankenverbände hinsichtlich des Verbots, PIN und TAN außerhalb von explizit erlaubten Interneseiten einzugeben, rechtswidrig seien. Diese Regelungen (die von den allgemeinen Beschlüssen in die AGB der Banken übernommen wurden) würden gegen Kartellrecht verstoßen.
Die Berufung der Beklagten beim OLG Frankfurt führte zur Abweisung der Klage. Dagegen hatte der Kläger Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat die OLG-Entscheidung verworfen und das LG-Urteil wiederhergestellt. Und fand dabei "deutliche Worte" zu Sofortüberweisung.
Das Urteil im Volltext (eingebundenes PDF):
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Urteil KZR 39/16 - 18.07.2017
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=79691&pos=0&anz=1
Der zweite Leitsatz ist deutlich:
> Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar.
Es könne dahinstehen, ob Sofortüberweisung ein "gängiges Zahlungsmittel" sei. Als einzigste unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit sei Sofortüberweisung jedenfalls nicht zumutbar. Denn die meisten Kunden könnten Sofortüberweisung nur nutzen, falls sie gegen die mit ihrer Bank vereinbarten AGB verstoßen würden.
Die konkreten Haftungsrisiken seien für Kunden nicht überschaubar.
Daß die AGB-Regelung womöglich gegen Kartellrecht verstößt, darauf käme es - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nicht an. Zum einen sei der Beschluß des Bundeskartellamts noch nicht bestandskräftig. Zum anderen: Solange die Banken die entsprechenden Klauseln nicht entfernt hätten, müßte ein rechtstreuer Kunde, der Sofortüberweisung nutzen wolle, selbst die Kartellrechtswidrigkeit prüfen und durchsetzen. Das sei keine vertragliche Nebenpflicht des Kunden.
Für diese Einschätzung sei es auch unerheblich, daß Sofortüberweisung seit 2005 mehr als 100 Millionen Transaktionen ausgeführt habe. Denn (Seite 12 des Urteils):
> Es steht den Kunden frei, den Zahlungsauslösedienst der S. GmbH auf eigenes Risiko zu verwenden oder auf die Lektüre der Geschäftsbedingungen ihrer Bank zu verzichten.
Kunden können den Dienst also nutzen. Nur schließen die potentiell erheblichen rechtlichen Risiken einer Nutzung es aus, diesen Dienst als einzigste kostenlose Bezahlungsmöglichkeit anzubieten.
Händler können den Zahlungsdienst Sofortüberweisung also auch weiterhin anbieten.
> Ob die Kunden dann von der "Sofortüberweisung" Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen.
Händler dürfen den Dienst jedoch nicht als "einzigste kostenlose Zahlungsmöglichkeit" anbieten.
Wer das also bis jetzt gemacht hat: Der sollte seinen Online-Auftritt dringend überarbeiten.
Gigantische Reisstrohtiere bevölkern japanische Felder - das Wara Art Festival in Niigata City
Giant Straw Animals Invade Japanese Fields After Rice Harvest And They Are Absolutely Badass
www.boredpanda.comFall is a season of harvesting, and festivals to celebrate it are currently taking place all over the world. In Northern Japan, the Wara Art Festival recently rang in the September-October rice season, and it's a wildly inventive and fun way to repurpose rice straw left over from the harvest.
Stroh? Das ist doch dieses Abfallprodukt von Getreide und Reis, das eben übrig bleibt. Das für Ställe genutzt wird oder zu riesigen Ballen gepresst wird.
In Japan werden aus Reisstroh noch ganz andere Dinge gemacht.
Das Wara Art Festival entstand 2008 in der japanischen Stadt Niigata City. Als eine kreative Zusammenarbeit zwischen der Tourismusabteilung und der Musashino Art University. Die Studenten bauten riesengroße Tierskulpturen.
Seither gibt es in jedem Jahr eine Neuauflage.
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Giant Straw Animals Invade Japanese Fields After Rice Harvest And They Are Absolutely Badass
https://www.boredpanda.com/straw-sculptures-wara-art-festival-niigata-japan/
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Das sind keine "kleinen Skulpturen". Sondern riesengroße Tiere, zwei bis drei Meter dürften das sein. BoredPanda zeigt nur die fertigen Skulpturen.
Auf der Facebook-Seite
Wara Art Festival
https://www.facebook.com/pg/waraartmatsuri/photos/
finden sich weiter unten Hinweise, wie diese Skulpturen entstehen. Es gibt hölzerne Gerüste, die einen Rahmen bilden. Auf diese Rahmen werden unzählige Strohbündel befestigt, so daß der Holzrahmen schließlich komplett unter dem Stroh verschwindet.
Das Ergebnis sind große Skulpturen, bei denen teils die Vollendung der weiter oben liegenden Bereiche eine ziemlich große Herausforderung darstellen.
https://www.facebook.com/waraartmatsuri/photos/a.441169942580368.102048.387338361296860/1888715041159177/?type=3&theater
zeigt so ein Beispiel: Die Hände des Gorillas oder des "affenähnlichen Ungeheuers" sind schon fertig. Der Kopf ist noch kahl, da gibt es nur ein Holzgerüst.
Aber die Klappleitern reichen grade mal bis zum aufgeklappten Unterkiefer.
https://www.facebook.com/waraartmatsuri/photos/a.1109107949119894.1073741829.387338361296860/1879003045463710/?type=3&theater
und
https://www.facebook.com/waraartmatsuri/photos/a.1109107949119894.1073741829.387338361296860/1876849702345711/?type=3&theater
zeigen, daß zusätzlich Stahlgerüste um die rohen Holzskelette herumgebaut wurden, um die Figuren mit Stroh zu vervollständigen.
Selbständigkeit und die Zeiteinteilung - japanisches karoshi darf kein Vorbild sein
Japanese reporter died after clocking 159 hours of overtime
money.cnn.comJapan's public broadcaster NHK has revealed that one of its reporters died from overwork.
Selbständigkeit wird von manch einem mit "selbst und ständig" übersetzt. Aber: Stimmt das? Oder ist das ein Mythos, den man sehr bewußt nicht umsetzen sollte?
Natürlich bedeutet Selbständigkeit, daß man immer wieder neu Dinge zu tun hat: Die eigentlichen Aufträge, mit denen das Geld verdient wird. Die machen nur einen Teil, teils sogar nur einen sehr kleinen Teil der eigenen Arbeit aus.
Hinzu kommen technische Dinge wie die Buchführung, die Steuern. Jetzt, zum Monatsanfang, natürlich auch die Umsatzsteuervoranmeldung. Die Pflege der Website und eigener Social-Media-Aktivitäten, wobei solche Tätigkeiten durchaus einen positiven Gegensatz zur eigenen Arbeit darstellen können. So daß sie konträr zur eigenen Arbeit wirken, damit eine ausgleichende Wirkung haben. Diverse denkbare Weiterbildungen. Im IT-Bereich gibt es da eigentlich sehr häufig etwas zu tun. Akquisition und Kundengewinnung, Gespräche mit Interessenten, ohne daß daraus Aufträge resultieren.
Aber gerade deshalb: Deshalb darf ein "Dauerarbeiten" kein Thema sein.
Eine Meldung aus Japan, gestern bei CNN veröffentlicht, macht das deutlich.
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Japanese reporter died after clocking 159 hours of overtime
http://money.cnn.com/2017/10/05/news/japan-work-overwork-woman-dies-karoshi/index.html
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Eine 31-jährige politische Reporterin in Japan starb 2013 an Herzversagen. Sie hatte in dem Monat vor ihrem Tod 159 Überstunden in einem Monat angesammelt.
Geht man von einer 40-Stunden-Woche aus, dann hat ein Monat etwa 160 Arbeitsstunden. Wenn dieselbe Zahl an Stunden nochmals draufkommt, dann heißt das: Die Reporterin hat entweder an jedem Werktag 16 Stunden gearbeitet. Oder - die etwa 320 Stunden im Monat verteilt auf 30 Tage inklusive Wochenende - pro Tag etwa 10,6 Stunden. Wenn man die Zahl betrachtet, dann dürfte so manch ein Selbständiger, aber auch bsp. Politiker, die ständig unterwegs sind, auf so ein Volumen von 10 - 12 Stunden pro Tag kommen.
Sprich: 10,6 Stunden pro Tag bedeutet für Angestellte eigentlich das "doppelte Pensum" eines Normalarbeitsverhältnisses. Das war in Japan zumindest für diese Angestellte tödlich.
In Japan scheint es das häufiger zu geben. Deshalb gibt es dort das Wort "karoshi": Tod durch Überarbeitung. Eine staatliche Studie, die im letzten Jahr in Japan publiziert wurde, kam zu dem Ergebnis, daß etwa 20 % der Angestellten Gefahr laufen, sich zu Tode zu arbeiten.
Aber sowohl für Angestellte als auch für Selbständige gilt doch: Überarbeiten kann nicht das Ziel sein. Und wer selbständig ist, weil er aus den Zwängen einer Angestelltentätigkeit heraus wollte. Weil er sein eigenes bisheriges Leben entschleunigen möchte. Für den gilt doch erst recht, daß es nun nicht sein Ziel sein kann: Daß er sich nun selbst so sehr stresst, daß sich daraus gesundheitliche Probleme entwickeln.
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Insofern: Wenn Sie selbständig sind bzw. wenn Sie überlegen, sich selbständig zu machen. Wenn Sie dabei Wochenendarbeit mit einplanen, was durchaus Vorteile haben kann. Etwa, weil man sich dann die Arbeitszeit elastischer verteilen kann. Dann gehen Sie lieber von durchschnittlichen Arbeitszeiten von unter acht Stunden pro Tag aus.
So daß Sie - pro Tag - genügend Zeit haben, sich nicht mit der Arbeit zu beschäftigen. Ihre Arbeit - wird es ihnen danken. Und Sie bleiben langfristig fitt.
Selbständigkeit darf Spaß machen. Richtig viel Spaß. Womöglich durchaus mehr Spaß als ein Arbeiten als Angestellter. Aber den Spaß gibt es nur dann, wenn es kein Überarbeiten und daraus resultierende gesundheitliche Probleme gibt.
Bundesgerichtshof: Welche Angaben zum Energieverbrauch gehören in Immobilienanzeigen? Notwendige Angaben sind zu nennen - I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17
Wer eine Immobilie erwerben möchte und deshalb die Anzeigen von Maklern studiert: Welche Informationen müssen Makler zum Energieverbrauch nennen? Muß die Anzeige Informationen darüber enthalten, welcherart der Energieausweis ist? Welches der wesentliche Energieträger für die Heizung ist, wie alt das Gebäude ist und welche Energieeffizienzklasse es hat?
Die Deutsche Umwelthilfe hatte in drei Verfahren Makler auf Unterlassung nach § 3a UWG verklagt. In der ersten Instanz hatte das LG Münster den Beklagten antragsgemäß verurteilt, die Landgerichte Bielefeld und München II hatten zwei weitere Klagen abgewiesen. Alle drei Berufungsinstanzen hatten den Klagen stattgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat mit gestrigen Urteilen zwei Revisionen dagegen zurückgewiesen, also die Entscheidungen der Oberlandesgerichte bestätigt. Im dritten Fall wurde die Entscheidung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, da eine weitere Beweisaufnahme erforderlich ist.
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Bundesgerichtshof zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern
Urteile vom 5. Oktober 2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79679&pos=0&anz=156
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Angeboten waren Immobilien zur Miete oder zum Kauf.
> In den Anzeigen fehlten Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes oder zur Energieeffizienzklasse.
Der Unterlassungsanspruch nach § 3a UWG wurde abgelehnt. Stattdessen:
> Die Klägerin kann die Beklagten jedoch unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen nach § 5a Abs. 2 UWG mit Erfolg in Anspruch nehmen.
Makler sind damit verpflichtet, notwendige Angaben zum Energieverbrauch in die Anzeige aufzunehmen.
Diese sind:
> Zu den wesentlichen Informationen, die angeführt werden müssen, rechnen die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs.
Im noch offenen Fall war unklar, ob zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung ein Energieausweis vorlag oder nicht.
Sprich: Informationen wie das Baujahr und der wesentliche Energieträger, die bei jedem Haus bekannt sind, müssen zwingend in Anzeigen genannt werden. Sonst müssen die Immobilienmakler oder auch die Hausbesitzer bzw. -verwalter mit einer Abmahnung rechnen.
Bei Informationen wie dem Energieausweis hängt es davon ab, ob ein solcher zum Zeitpunkt der Anzeige bereits existierte.
Wohnungssuchende sollten umgekehrt eher mißtrauisch sein, wenn solche Angaben fehlen.
PostBOT - elektrisch fahrender Roboter unterstützt Postboten und transportiert Briefe - Praxistest der Deutschen Post in Bad Hersfeld
Die Deutsche Post hat einen interessanten Praxistest in der "Smart City" Bad Hersfeld in Hessen gestartet.
Ein Roboter mit Elektroantrieb kann bis zu 150 kg Briefe und Päckchen tragen. Bei einer eigenen Höhe von etwa 1,5 Metern und einem Eigengewicht von 180 kg. Er folgt seinem Zusteller "auf Schritt und Tritt", ist wetterunempfindlich und erleichtert so den Postboten die Arbeit.
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Neuer Zustell-Roboter unterstützt Postboten beim Austragen ihrer Sendungen
http://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2017/neuer_zustell_roboter_unterstuetzt_postboten.html
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Basis ist EffiBOT, ein Roboter der französischen Firma "Effidence S.A.S", der entsprechend ergänzt wurde. Die Beine "seines Zustellers" erkennt er und kann Hindernissen eigenständig ausweichen. Oder er stoppt, wenn sein Zusteller stoppt oder jemand dazwischen tritt.
Hier in Berlin sind inzwischen viele Postboten mit E-Bikes unterwegs. Wobei die Strecken vom Augsgangspostamt bis zum Verteilen oftmals im Bereich von mehreren Straßenbahnstationen liegen. Da wäre so ein PostBOT eher langsam, das E-Bike ist ideal. Wenn sich dagegen Mietshaus an Mietshaus reiht, lohnt das Fahren auf dem E-Bike kaum, weil die Strecken zu kurz sind.
Bad Hersfeld bekommt während der Testphase ebenfalls einen PostBOT zur Verfügung gestellt. Dieser soll die interne Postverteilung zwischen den verschiedenen Standorten erleichtern.
Bürgermeister Thomas Fehling:
> Überschaubare räumliche Dimensionen und eine engagierte Stadtverwaltung mit kurzen Wegen bei Planung und Genehmigung haben da wohl den Ausschlag gegeben. Der Test reiht sich optimal in unsere Smart City-Aktivitäten ein - mit einem sehr konkreten Nutzen, da wir uns erhoffen, dass in der Testphase die Post-Verteilung zwischen unseren Verwaltungsstandorten deutlich einfacher wird
Der Test soll mit sechs Wochen allerdings ziemlich kurz ausfallen. Das würde also nur den Oktober und etwa den halben November umfassen.
Etwa 8 Stunden reicht eine Akkuladung, die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 6 km/h, also ein zügiges Gehen.
Zu dem EffiBOT gibt es hier
EffiBOT
http://www.effidence.com/effibot
einige Videos. So zeigt
17 Nov 2016: Effidence wins the DHL Robotics Challenge
https://www.youtube.com/watch?v=j5V9X-tvnb0
wie der Roboter (nur das Fahrgestell mit einer verkleinerten Auflage) unebenen Boden und schräge Auffahrten bewältigt. Dabei auch vor "schlechten Straßen" mit Laub und wassergefüllten Schlaglöchern nicht zurückschreckt.
Auch die Gewerkschaften begrüßen den Versuch. Postboten werden so von dem hohen Gewicht entlastet, wenn der PostBOT ihnen hinterherfährt. Briefe einwerfen kann er gar nicht. Bei 11.000 - 14.000 Schritten, die ein Postbote pro Tag zurücklegt, ist das eine deutliche Entlastung.
Die Post hat ohnehin einen Mitarbeitermangel. Um das Ersetzen von Mitarbeitern geht es nicht.
Rasende Autofahrer in der deutschen Grossstadt - Hamburg ist Spitzenreiter mit 18 Prozent Rasern - Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV)
Hamburg ist neue Metropole der Temposünder
udv.deIn Hamburg fahren mehr Menschen zu schnell als in den anderen deutschen Millionenstädten. Zu diesem Ergebnis kommt die Unfallforschung der Versicherer (UDV). Nach Berlin, Köln und München haben die ...
Rasende Autofahrer gefährden sich und andere. Sie machen den Verkehr unruhig und gewinnen dabei selbst kaum Zeit. Aber in welcher der vier deutschen Großstädte Berlin, Hamburg, München und Köln wird eigentlich am meisten gerast?
Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommt zu einem interessanten Ergebnis: Hamburg steht nicht im Stau, sondern rast am meisten.
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Hamburg ist neue Metropole der Temposünder
https://udv.de/de/medien/mitteilungen/hamburg-neue-metropole-der-temposuender
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Etwa 440.000 Kraftfahrzeuge wurden gemessen, davon fuhren auf Tempo-50-Straßen knapp 80.000 zu schnell, damit etwa 18 %.
Der UDV-Leiter Siegfried Brockmann:
> „Obwohl sich viele Hamburger in einer ‘Staustadt‘ wähnen, wird auch hier gerast – und zwar nachts deutlich öfter als in den anderen Metropolen“
Die Messungen fanden vom März bis Juni in diesem Jahr statt, 43 Stellen wurden mit Meßgeräten bestückt.
In Hamburg zeigte sich dassselbe Bild wie in anderen Städten: Je niedriger die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, umso eher wird sie übertreten.
Aus den 18 % Überschreitungen bei 50 Stundenkilometern wurden 54 % Überschreitungen bei 30 Stundenkilometern. Also fuhr bereits mehr als die Hälfte der Autofahrer zu schnell.
Die Unterschiede zwischen den Großstädten sind allerdings gravierend:
> „Damit haben die Hamburger auf Tempo-30-Strecken mit Abstand die schlechteste Geschwindigkeitsmoral“, sagt Brockmann (Berlin: 18 Prozent, Köln: 27 Prozent, München: 44 Prozent).
Berlin liegt mit 18 Prozent bei den Tempo-30-Strecken in dem Bereich, in dem Hamburg bei den Tempo-50-Strecken liegt.
Die Ausschilderung von Tempo-30-Zonen hilft nicht wirklich:
> In Tempo-30-Zonen sieht es nicht viel besser aus. Hier fuhren 41 Prozent schneller als 35 km/h. Im Durchschnitt kommt hier an einer der neun gemessenen Straßen alle vier Minuten ein Fahrzeug mit mehr als 50 km/h vorbei, alle 42 Minuten eines mit mehr als 60 km/h.
Interessant ist diese Quote: Alle vier Minuten ein Raser, der mit 50 km/h durchbrettert. Die Wahrscheinlichkeit, daß es da mal zu einem Unfall kommt, ist doch relativ hoch. Und wenn, dann hat ein Unfall bei 50 km/h deutlichere Folgen als ein Unfall mit 30 km/h.
Etwas, das ich auch hier bei mir in der Friedenstraße in Berlin-Friedrichshain immer wieder - grade am Abend - beobachte: Freifahrende Autos rasen eher als Kolonnen. Ist mehr los, bremst das die Raser.
Deshalb eine Schlußfolgerung der Forscher:
> Verkehrsteilnehmer, die sich an Tempolimits halten, sorgen insgesamt für eine Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus.
In Hamburg waren Motorradfahrer ein spezielles Problem. Die Quote der Übertretungen lag bis zu achtmal höher als jene von Autofahrern.
In den Jahren 2014 - 2016 gab es vergleichbare Studien für Berlin, Köln und München.
„Geschwindigkeitsmoral“ in Berlin recht gut – Einzelne Raser trüben das Bild
https://udv.de/de/medien/mitteilungen/geschwindigkeitsmoral-berlin-recht-gut
„Geschwindigkeitsmoral“ in Köln nicht so gut wie in Berlin
https://udv.de/de/medien/mitteilungen/koelner-schneller-unterwegs-berliner
München ist Metropole der Temposünder
https://udv.de/de/medien/mitteilungen/muenchen-metropole-der-temposuender
In Berlin lag 2014 die Quote der zu schnell fahrenden Autos in 50-km/h-Zonen bei grade mal 4 %. Auch 2014 gab es bereits den deutlichen Effekt des Pulks:
> „Je mehr Fahrzeuge sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, umso schwerer haben es die Schnellfahrer“, so der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann, „Diejenigen, die vorschriftsmäßig unterwegs sind, tragen so zu mehr Verkehrssicherheit bei und sollten sich auf keinen Fall durch Drängler zu schnellerem Fahren verleiten lassen“.
Damals war die Rede davon, daß bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Bußgelder überproportional erhöht werden sollten.
Der Tagesspiegel
Verkehr in Berlin Weniger Raser, mehr Aggressivität
http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-weniger-raser-mehr-aggressivitaet/20408288.html
zitiert Brockmann, der selbst erstaunt war, daß die Berliner Daten so positiv waren:
> „Es gibt hier offenbar eine Übereinkunft, dass es bis 60 km/h gerade noch okay ist. Darüber ist es sozial geächtet“
Teils wurden hier in Berlin ein paar Mal andere Geräte eingesetzt, um die Messungen explizit zu überprüfen. Das Bild war dasselbe: Eine geringe Quote von Rasern.
Vielleicht - so meine Spekulation - ist Berlin einfach "voll genug". So daß deshalb der soziale Druck steigt, das Rasen zu unterlassen.
Google scheint domaininterne Kurzlinks auf Artikel zu lieben - Struktur der Links auf einzelne Artikel innerhalb eines Content Management Systems (CMS)
Wenn man - als Entwickler - ein wie immer geartetes Content Management System entwickelt, mit dem regelmäßig Artikel veröffentlicht werden sollen:
Dann stellt sich die Frage: Wie soll man die Links zu den Artikeln gestalten?
Da finden sich unterschiedlichste Varianten.
Bsp. /2017/10/03/Artikelname/ für einen heute veröffentlichten Beitrag.
Wobei "Artikelname" den tatsächlichen Artikelnamen in Kleinbuchstaben enthält, bereinigt um alle Sonderzeichen.
Allerdings hat das einen entscheidenden Nachteil: Wenn im Artikelnamen einzelne Buchstaben fehlen oder zuviel sind, wird ein 404 Http-Statuscode, ein "nicht gefunden" ausgegeben.
Anstatt daß auf die korrekte Version weitergeleitet wird.
Problematisch kann das bei Schreibfehlern im Titel sein, die man erst hinterher bemerkt. Wenn der Link bereits bei Facebook, Twitter oder Xing geteilt wurde oder wenn der falsche Link bereits von Suchmaschinen gespidert wurde und erst dann angepaßt wird: Die Besucher über soziale Netzwerke und die Suchmaschinen laufen ins Leere.
Ich hatte deshalb hier eine andere Lösung entwickelt:
Einer Abfrage werden die beiden Url-Ausdrücke /path-1/path-2 übergeben. Wobei der Webserver bereits im Vorfeld versucht, alles nach dem letzten Bindestrich in path-2 abzuschneiden und als Zahl zu übergeben.
Dann gibt es drei Möglichkeiten:
- /path-1/ ist ein Datum der Form YYYY-MM-DD, also Jahr-Monat-Tag. /path-2/ ist der korrekte Titel eines Beitrags in Groß/Kleinschreibung, wobei diverse Sonderzeichen und deutsche Umlaute ersetzt werden: ä -> ae, ö -> oe usw., Leerzeichen, Fragezeichen, Komma, Punkt, Doppelpunkt und andere Sonderzeichen werden durch einen Bindestrich ersetzt. Der Beitrag hat die als Zahl übergebene ID. Dann ist die Url korrekt, es wird ein Status 200 zurückgegeben.
- /path-1/ ist ein Jahr, zu dem es Beiträge gibt, /path-2 ist leer. Dann ist die Url korrekt, eine spätere Abfrage gibt alle Beiträge aus diesem Jahr zurück.
- /path-1/ ist eine Kombination aus Jahr und Monat (YYYY-MM), /path-2 ist leer. Auch hier ist die Url korrekt, die spätere Abfrage liefert alle Beiträge zu dieser Kombination aus Jahr und Monat zurück.
- /path-1/ und /path-2 sind "irgendetwas", die übergebene Zahl ist die Zahl zu einem Beitrag. Dann wird die korrekte Url /Jahr-Monat-Tag/Beitragstitel-BeitragsId übergeben und per 301-Status darauf weitergeleitet.
- Keiner dieser Fälle trifft zu. Dann läßt sich die Url nicht auflösen. Die Abfrage gibt einen 404-Status (nicht gefunden) zurück.
Der Webserver prüft, ob ein 200 oder 404 von der Abfrage zurückgegeben wurde. In diesen Fällen läuft der Code weiter. Im 301-Fall wird per Http-Statuscode 301 auf die in einer zusätzlichen Spalte übergebene korrekte Url weitergeleitet.
Vom Sql-Code her ist das simpel: Man baut vier Einzelabfragen, welche in ihren Where-Bedingungen die Varianten 1 - 4 abfragen, hängt eine Spalte Position dran, die 1 = 10, 2 = 20 usw. codiert, kombiniert diese per UNION, sortiert nach der Position - Spalte und läßt sich nur die oberste Zeile per Top 1 zurückgeben. Unten hängt man noch eine fünfte Zeile dran, die 404 als Wert der entsprechenden Zelle zurückgibt.
Ergebnis: Beliebige Links der Form
https://blog.server-daten.de/de/irgend-etwas/etwas-anderes-39
leiten auf den Artikel mit der Id 39 (den hiesigen Artikel) weiter. Fehlerhafte Einträge werden mit einem 404 beantwortet. Fehlerhafte interne Verlinkungen lassen sich mit einem Tool wie Xenu finden und bereinigen. So daß es keine fehlerhaften internen Verlinkungen gibt. Fehlerhafte Verlinkungen kann es damit nur von außerhalb her geben.
Das ermöglicht Kurzlinks der Form https://blog.server-daten.de/de/-39, die ebenfalls auf den hiesigen Beitrag mit dem vollständigen Titel weiterleiten.
Ähnliches findet man bsp. bei Heise, die Kurzlinks der Form /-3849106 nutzen: Das leitet auf den Artikel mit der Id 3849106 weiter. Der Tagesspiegel nutzt Konstruktionen der Form /Ressort/Artikeltitel/BeitragsId.html. Da funktioniert /20402618.html und leitet auf /politik/deutsche-einheit-was-ost-von-west-unterscheidet-eine-aufzaehlung/20402618.html weiter, auch wenn dort (im Gegensatz zu Heise) die Kurzlinks gar nicht explizit zu finden sind.
Die eigentliche Verblüffung: Google scheint diese Kurzlinks zu lieben. Inzwischen sind einige der hiesigen Artikel nicht mit dem langen Link, sondern mit dem Kurzlink im Index zu finden.
Wenn man bsp. bei Google nach
wie man wahlen verliert facebook seehofer
sucht, findet man den hiesigen Artikel mit der Id 32. Aber nicht mit der langen Url. Sondern mit der Kurz-Url https://blog.server-daten.de/de/-32 ganz oben. Eigentlich waren diese Kurzlinks nur für Benutzer gedacht, die auf diese einfache Art Beiträge verlinken können. Bei Google hatte ich gedacht, daß Google diesen Links zwar einmal folgt. Sie ab dann aber ignoriert und nicht in den Index aufnimmt. Das ist eigentlich der Zweck eines 301 - MovedPermanently - Status.
Eigentlich sollten diese Links also niemals bei Google in den Ergebnislisten auftauchen. Warum einige der Beiträge dennoch auftauchen? Da kann ich nur spekulieren. Vielleicht "sieht" Google, daß die Wörter in der Url "im wesentlichen" den Wörtern im Titel entsprechen. Und zeigt die Kurzlinks an, um zu lange Titel in den Suchergebnissen zu vermeiden.
Wenn man sich die Liste der obigen Fundstellen ansieht, fällt auf, daß es diverse Zeitungen mit teils sehr langen Seiten-Urls gibt. So daß Google die Url für den Benutzer abschneidet und durch ... begrenzt. Da ist so ein kompakter Link mit grade mal 35 Zeichen (inklusive https) durchaus praktisch.
Ferner verwende ich intern (von den Tags her) ausschließlich die lange Version. Das bevorzugt also nicht die Kurzlinks. Diese tauchen immer nur einmal am Ende des jeweiligen Artikels auf.
Folglich: Wenn Sie überlegen, einen Blog oder etwas ähnliches aufzusetzen.
1. Das genutzte Content Management System sollte es sicherstellen, daß bei späteren Titeländerungen die bisherigen Links nicht ins Leere laufen, sondern korrekt weitergeleitet werden. Das erzwingt irgendeine Variante, bei der die Beitrags-Id in der Url ist. Ob diese per Bindestrich, per Punkt oder per /BeitragsId.html abgetrennt wird, ist dabei eher egal. Wobei die letztere Variante eigentlich zu teuer ist und nochmals 5 Zeichen mehr braucht.
2. Wenn (1) erfüllt ist, dann sollten Kurzlinks /-Id ebenfalls funktionieren. Dann bauen Sie solche Kurzlinks auch direkt ein. Ob solche zusätzlichen internen Verlinkungen nutzen, kann ich nicht beurteilen. Sie scheinen jedenfalls nicht zu schaden.
Mal sehen, wie sich das Verhältnis von Beitragslanglinks zu Beitragskurzlinks im Google-Index weiterentwickeln wird.
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Ergänzung 17:55: Das ist ja eine Überraschung. Ich sehe ins Protokoll, um 17:44 hatte sich der Microsoft Bingbot den hiesigen Artikel geholt. Den Bot hatte ich bis jetzt noch fast nicht gesehen. Dann überprüfe ich per site:blog.server-daten.de bei bing.com, wieviele Seiten dort drin sind. Und stelle um 17:46 fest, daß die grade gespiderte Seite bereits im Index ist. Die Suche nach
Google Kurzlinks
listet die Seite aktuell oben.
AG München: Handy gefunden, nach sechs Monaten rechtmässiger Besitzer - kein Anspruch auf Entsperrung - 213 C 7386/17
Wer ein Handy findet, der bringt das zum Fundbüro. Wenn das Handy nach sechs Monaten nicht abgeholt wird, erwirbt der Finder das Eigentum an dem Handy. So der einschlägige Paragraph § 973 BGB.
Aber wenn das Handy gesperrt ist: Kann der Finder eine Entsperrung beanspruchen?
Das Amtsgericht München hat ein solches Ansinnen nun abgelehnt. Mit Urteil vom 24.07.2017.
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Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2017/69.php
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Gefunden wurde das Handy, ein iPhone, am 27.06.2016. Der Finder hatte es noch am gleichen Tag im Fundbüro abgegeben. Am 29.12.2016 war er der neue Eigentümer, da sich niemand gemeldet hatte.
Anschließend wollte er über den Apple-Support das Handy freischalten. Das verweigerte die Apple-Mitarbeiterin. Der Finder erhob Klage, die abgewiesen wurde.
Er sei zwar Eigentümer. Aber er habe das Eigentum an der Sache lediglich "ex nunc", in dem Zustand, in dem das Handy nach Ablauf der sechs Monate war. Das heißt, er sei Eigentümer an einem gesperrten Handy geworden.
> Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand.
Gegen eine Freischaltung würden auch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken stehen. Da der neue Besitzer dann Zugriff auf sämtliche Daten hätte.
> Dies soll das Sperren des Mobiltelefons jedoch gerade verhindern.
Der neue Besitzer hat nun also ein "dekoratives Stück Technik". Das er allerdings in keinster Weise nutzen kann.
Die Konsequenz wäre eigentlich: Findet man ein gesperrtes Handy, dann bringt man es zwar zum Fundbüro. Man beansprucht aber nach 6 Monaten (sofern das Handy nicht bis dahin abgeholt wurde) nicht, der neue Besitzer zu werden. Denn man kann es ja ohnehin nicht nutzen. Da die Apple-Id fest mit dem Gerät verknüpft ist, funktioniert auch ein Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen nicht.
Persönlich verblüfft mich dabei allerdings: Theoretisch könnte doch Apple den rechtmäßigen Besitzer informieren bzw. das Fundbüro veranlassen, daß Apple das macht. Dann hätte dieser sein Gerät wieder - und der Finder könnte einen Finderlohn beanspruchen. Aber an der Stelle ist wahrscheinlich das Fundbüro zu sehr Behörde, so daß solche Aktivitäten unterbleiben.
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitragspflicht für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit - Bundesverfassungsgericht verschickt umfangreichen Fragenkatalog an Landesregierungen - BVerwG 6 C 32.16
Das Bundesverwaltungsgericht hat - angesichts der Konstruktion des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durchaus verblüffend - entschieden, daß es für Hotel- und Gästezimmer sowie für Ferienwohnungen nur dann eine Rundfunkbeitragspflicht pro Zimmer gilt, wenn in diesen Räumlichkeiten auch tatsächlich Rundfunk bzw. Fernsehen bereitgestellt wird.
Eigentlich müssen solche Betriebe für jedes Zimmer bzw. für jede Ferienwohnung einen Drittelbeitrag zahlen. Dabei ist das erste Zimmer beitragsfrei.
Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm. In den Vorinstanzen war die Klage noch erfolglos geblieben.
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Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
http://bundesverwaltungsgericht.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66
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Das Urteil stellt zwar einerseits fest, daß die Beitragspflicht für Wohnungen und Betriebsstätten gültig sei. Bei einer zusätzlichen Beitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sei das aber anders. Hier sei es problemlos bereits aufgrund der Werbung der Hotels möglich, festzustellen, ob es in den Zimmern entsprechende Geräte gäbe.
> Die Ausstattung der Zimmer mit Empfangsgeräten oder Internetzugang gehört zu denjenigen Merkmalen, die das Geschäftsmodell des Inhabers prägen und daher z.B. Gegenstand von Internetauftritten, Werbeprospekten und Bewertungen von Gästen im Internet sind.
Damit sei es auch verfassungsrechtlich nur dann zu vertreten, daß der Rundfunkbeitrag dafür gezahlt wird, wenn es die Möglichkeit zum Empfang gibt.
Eine interessante Feststellung:
> Für die anderen erweist sich die Beitragsregelung als verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber ihnen nicht den Nachweis ermöglicht hat, dass ihre Zimmer nicht mit Empfangsgeräten oder einem geeigneten Internetzugang ausgestattet sind.
Da das Berufungsgericht den Sachverhalt nicht aufgeklärt hat, geht das zurück. Wenn es entsprechende Geräte gibt, wäre die Betreiberin zahlungspflichtig. Gibt es entsprechende Geräte nicht, wäre
> die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beherbergungsbeitrags dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen
Ferner berichtete die Neue Juristische Wochenschrift davon, daß sich das Bundesverfassungsgericht gerade mit dem Thema beschäftigt.
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Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070
Die Verfassungsrichter hätten einen umfangreichen Fragenkatalog u.a. an alle Landesregierungen geschickt.
> „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.
Persönlich halte ich diesen Rundfunkbeitrag für einen Treppenwitz der Geschichte. Ich lebe seit Jahrzehnten ohne Radio und ohne Fernsehen. Und meinen PC mit Internetzugang brauche ich zum Arbeiten. Mit Sicherheit nicht dafür, um mir irgendwelche Filme von ARD und ZDF anzusehen. Wer meint, daß Radio und Fernsehen zur "Grundversorgung" gehören, der möge mal abschalten. Er wird sein Leben neu genießen können. Im übrigen enthielt das Gutachten von Prof. Paul Kirchhoff, das der Systemumstellung zugrunde lag, die explizite Forderung nach einer Abmeldemöglichkeit.
Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
Zitat Seite 62:
> "Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
Das ist zwar schwer verständliches Juristendeutsch, besagt aber im Kern: Es wird zwar vermutet, daß jeder das Angebot nutzt. Aber es müsse die Möglichkeit einer Widerlegung in einem individuellen Antragsverfahren geben. Das sei um der Rechtssicherheit und um der öffentlichen Akzeptanz willen geboten.
Eine "Versicherung an Eides statt" würde problemlos genügen, um jenen wenigen Personen eine Nichtzahlung zu erlauben, die das Angebot tatsächlich nicht nutzen. Jahrzehntelang ging das schließlich auch so. Aber dafür gibt es eben nun über 4 Millionen "offene Beitragkonten". Wohlgemerkt: Es geht nicht um Schwarzseher. Für die habe ich auch kein Verständnis. Sondern es geht um jene, die das Angebot explizit nicht nutzen. Von denen über 200 Euro pro Jahr abzuknöpfen ist indiskutabel.
Sprich: Die Länderparlamente haben sich bei der Formulierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nur die Rosinen, die Pflichten für die Bürger herausgepickt. Die - laut Gutachten (!) - verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer Abmeldung haben die Länderparlamente unter den Tisch fallen lassen. Ein deutliches Indiz dafür, daß das Gesetz in der jetzigen Form - ohne individuelle Abmeldemöglichkeit - verfassungswidrig sein dürfte.
Insofern ist es interessant, daß sich nun das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Thema zu beschäftigen scheint. Mal sehen, was dabei herauskommt.
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Ergänzung (19:25):
Erst jetzt gelesen: Das LG Tübingen (das schon mehrere kritische Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag getroffen hat) hat im August den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.
Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt
https://www.heise.de/tp/features/Rundfunkbeitrag-wird-dem-Europaeischen-Gerichtshof-vorgelegt-3820760.html
U.a. mit der Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe, also eine Subvention sei. Ferner soll der EuGH prüfen, ob es nicht dem europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, daß öffentliche Behörden Bescheide ausstellen und vollstrecken können. Würde das gekippt, wäre das Inkassoprivileg hinfällig.
Angesichts dieser Fragen wirkt die plötzliche Eile des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage eher so, als ob die Verfassungsrichter die Sorge umtreibt, der Europäische Gerichtshof könne den bisherigen Rundfunkbeitrag sehr substantiell kippen. Pikant daran: Eine EuGH - Entscheidung könnte m.W. nach sofort gelten.
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Update II (21:20): In dem obigen Heise-Artikel ist der Beschluß des LG Tübingen verlinkt. Az. 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17
https://online-boykott.de/ablage/20170814-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen/20170814-02-layla-sofan-beschluss-dr-sprissler-lg-tuebingen-beschluss.pdf
Die Zusammenfassung bei Heise läßt einen wesentlichen Punkt weg.
Punkt 4 auf Seite 6 des PDF:
Da ist explizit die Frage gestellt, ob ein Sender einen Beitrag zur Finanzierung bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob der Zahlungspflichtige ein Empfangsgerät besitzt bzw. ob er ausschließlich ausländische bzw. private Sender nutzt.
Diese für Nicht-Radio und Nicht-Fernsehbesitzer zentrale Frage ist also ebenfalls dem EuGH vorgelegt worden. Da wundert es mich nicht mehr, daß das Bundesverfassungsgericht nun mit kurzen Fristen Anfragen stellt.