Twitter blockiert zeitweilig Sheriff-Account nach Verletzung der Terms of Service - Tweet mit massivem Angriff auf Medien

Sheriff David Clarke temporarily blocked on Twitter
edition.cnn.comFormer Milwaukee Sheriff David A. Clarke, Jr., a vocal surrogate for President Donald Trump on the campaign trail, was temporarily blocked from tweeting after Twitter users' complaints alerted the company that three of his messages violated the terms of service, CNN has learned.
Tja, fast könnte man sagen: Das grade begonnene Jahr 2018 könnte spannend werden. Nachdem die problematische Sprache / Hate Speech und die verbalen Angriffe auf Plattformen wie Facebook und Twitter in den letzten Jahren deutlich zugenommen hatten, scheinen beide Plattformen nun allmählich etwas deutlicher zu reagieren.
Die zeitweilige Sperrung zweier deutscher Politiker wirkt klein bzw. harmlos gegenüber dem Hinweis, der sich - natürlich - auf Twitter fand.
.
Sheriff David Clarke temporarily blocked on Twitter after violating terms of service
http://edition.cnn.com/2018/01/02/politics/sheriff-david-clarke-twitter/index.html
.
Dem ehemaligen Sheriff David A. Clarke von Milwaukee, der politisch Trump unterstützt, wurden zeitweilig die Schreibrechte entzogen, nachdem Twitter-Nutzer drei Tweets an das Unternehmen gemeldet hatten.
Erst nach der Löschung dieser drei Tweets wurde sein Konto wieder reaktiviert.
In einem Tweet ging es mächtig gegen die liberalen Medien. Man könnte den Tweet auch durchaus als Aufforderung zur Gewalt verstehen.
Die Twitter-Regeln:
https://help.twitter.com/en/rules-and-policies/twitter-rules
> Violence: You may not make specific threats of violence or wish for the serious physical harm, death, or disease of an individual or group of people.
Eine Aufforderung, jemandem in die Nase zu treten, auf daß dieser sein eigenes Blut schmeckt, gehört da mit dazu. Der genaue Tweet findet sich in dem obigen CNN-Artikel.
In Deutschland gibt es einerseits Zweifel, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht extrem problematisch ist. So daß es faktisch zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könnte.
"Facebook-Gesetz": NetzDG macht Soziale Netze zu Richtern über "Hate Speech"
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Gesetz-NetzDG-macht-Soziale-Netze-zu-Richtern-ueber-Hate-Speech-3929110.html
Allerdings ist ein privates Unternehmen meines Erachtens nach nicht dazu verpflichtet, beliebige Äußerungen auf der eigenen Plattform zu dulden. Schließlich steht es jedem frei, seine eigene Website zu eröffnen. Ein Weg, den auch der von Twitter zeitweilig blockierte Sheriff längst gegangen ist, wie man seinem "Pinned Tweet" entnehmen kann.
Die zeitweilige Sperrung dürfte in den USA noch zu so einigen Diskussionen führen. Mal sehen, ob die Sperrung in Deutschland morgen überhaupt thematisiert wird.