Scheinselbständigkeit - IAB schätzt Zahl der im Hauptberuf scheinselbständigen Beschäftigten auf 0,7 - 1,3 Prozent - betroffen vorrangig schwächere Arbeitsmarktteilnehmer
Scheinselbständigkeit in Deutschland. Auch eine Frage der Abgrenzung - IAB-Forum
www.iab-forum.deDas IAB hat untersucht, wie verbreitet Scheinselbständigkeit ist, und wie stark welche Gruppen betroffen sind.
Scheinselbständigkeit ist einerseits ein Ärgernis, wenn Leute, die bislang abhängig beschäftigt waren, nun entlassen werden, als scheinbar Selbständige dieselbe Arbeit machen wie bisher, aber aufgrund ihrer scheinbaren Selbständigkeit nun für ihre Sozialabgaben selbst verantwortlich sind. Praktisch ist das eine Möglichkeit, die Kosten deutlich zu drücken. Auf Kosten jener, die ohnehin eine eher schwache Position haben.
Gleichzeitig ist das Thema Scheinselbständigkeit immer wieder ein Ärgernis, wenn hochqualifizierte Personen, die keine feste Stelle wünschen und aufgrund ihrer Spezialkenntnisse sich ihre Tätigkeiten aussuchen können, aus - in diesem Fall eher absurden - Gründen als scheinselbständig eingestuft werden. Etwa "nur deshalb", weil sich ein Projekt eben verlängert, so daß es innerhalb eines Kalenderjahres keine andere Einnahmequelle mehr gibt.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich nun in einer Studie einige Daten angesehen.
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Scheinselbständigkeit in Deutschland. Auch eine Frage der Abgrenzung
https://www.iab-forum.de/scheinselbstaendigkeit-in-deutschland-auch-eine-frage-der-abgrenzung/
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Die Grundlage:
> Scheinselbständigkeit bezeichnet ein Vertragsverhältnis, bei dem Erwerbstätige laut Vertrag als Selbständige beauftragt werden, während bei objektiver Betrachtung die Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt sind. Den Betroffenen käme demzufolge ein arbeitsrechtlicher Schutz als Arbeitnehmer zu.
Die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Demnach gilt für formal selbständig Erwerbstätige, daß diese
> dann als abhängig Beschäftige gelten, wenn sie den Weisungen ihres Auftraggebers hinsichtlich der Art, der Zeit und des Orts der Leistungserbringung unterliegen, sie ferner verpflichtet sind, mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenzuarbeiten und dessen Arbeitsmittel zu nutzen.
Dieses Modell
> betont den Leitgedanken der „persönlichen Abhängigkeit”, die sich wiederum an den Kriterien „Weisungsgebundenheit” und „Eingliederung in die Organisation” festmacht.
Für spezialisierte IT-Fachleute kann es durchaus notwendig sein, daß diese mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten und - vor Ort - natürlich die Computer des Auftraggebers nutzen. Wer will schon einen "fremden Laptop" in seinem Netzwerk.
Ferner wurde ein Alternativmodell herangezogen, das vom Bochumer Arbeitsrechtler Rolf Wank stammt. Das geht von einer angemessen Verteilung von Chancen und Risiken aus.
> Eine solche Verteilung ist nach Wank nicht gegeben, wenn ein Selbständiger keine inhaltliche unternehmerische Freiheit hat, keine eigene Unternehmensorganisation aufweist und nicht eigenständig am Markt auftritt.
Zur "unternehmerischen Freiheit" des hochspezialisierten IT-lers kann es damit natürlich auch gehören, daß dieser ein Projekt fortsetzt, weil eben noch einiges zu tun ist. Trotzdem kann er problemlos eigenständig am Markt auftreten. Der tatsächlich Scheinselbständige stünde dagegen schnell vor dem Nichts, wenn er seinen einen Auftraggeber verliert.
Aufgrund des BAG-Modells wird die Zahl der Scheinselbständigen auf 235.000 geschätzt. Das sind etwa 0,7 Prozent aller Erwerbstätigen (ohne Beamte und Landwirte). Nach dem Alternativmodell gäbe es etwa 436.000 Scheinselbständige, also 1,3 Prozent.
Eigentlich brisant finde ich den folgenden Satz:
> Die Studie zeigt, dass sich gerade die schwächeren Arbeitsmarktteilnehmer mit höherer Wahrscheinlichkeit in scheinselbständigen Erwerbspositionen befinden, während Erwerbstätige mit günstigen Arbeitsmarktvoraussetzungen häufiger Vertragskonstruktionen aushandeln können, die tatsächlich den rechtlichen Kriterien einer Solo-Selbständigkeit genügen.
Bei Jüngeren ist das Risiko einer Scheinselbständigkeit besonders hoch, ebenso bei Berufseinsteigern. Ferner sind Geringqualifizierte besonders häufig von Scheinselbständigkeit betroffen. Für Frauen, Personen mit Migrationshintergrund, Personen mit einer geringen Qualifikation und Personen mit Arbeitslosenerfahrung steigt das Risiko.
Richtig desaströs sieht das beim Blick auf das Einkommen aus:
> Dazu wurden die monatlichen Bruttoeinkommen von Scheinselbständigen im Haupterwerb mit den monatlichen Bruttoeinkommen von selbständig und abhängig Haupterwerbstätigen verglichen. Danach verdienen die beiden letztgenannten Gruppen im Schnitt jeweils rund 20 Prozent mehr als Scheinselbständige.
"Selbständigkeit" heißt ja eigentlich, daß man mehr als Angestellte verdienen müßte. Da man keinen bezahlten Urlaub hat und die Sozialabgaben selbst finanzieren muß. Bei Scheinselbständigen ist das ins Gegenteil verkehrt.
Wobei der Abstand zu Angestellten bei 20 % (BAG) und 17 % (Alternativmodell) liegt, der Abstand zu Selbständigen dagegen bei 22 % (BAG) und 19 % (Alternativmodell).
Eigentlich verblüffend ist, daß der Vergleich zu einer Studie von 1995 zeigt, daß der Anteil der Scheinselbständigen seither leicht gesunken ist. Es handelt sich also nicht unbedingt um ein "neueres Phänomen".
