Geldverdienen nicht als Influencer, sondern als Outfluencer - Unternehmen zahlen für die Nichtveröffentlichung - Parodie vom Bohemian Browser Ballett und Ehrenmann Tanzverbot
Der Outfluencer
www.youtube.comInfluencer sein - Der Traum einer Generation. Doch Kevin Funke macht es anders: Er ist Deutschlands erster Outfluencer. Geniale Masche oder Erpressung? Mehr ...
Als Influencer interessante Produkte besprechen, das filmen und viel Geld dafür bekommen. Das mag heutzutage der Traum von so manch einem Jugendlichen sein.
Aber wenn man nun die Produkte nicht "schön", sondern eher schräg darstellt? Mit dem Ergebnis, daß Unternehmen nicht wünschen, daß so ein Video veröffentlicht wird?
Oder sogar dafür bezahlen, daß das Video nicht auf YouTube eingestellt wird?
Dann ist man Outfluencer - nicht mehr Influencer.
Die Idee findet sich in dem folgenden Video (2:11):
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Der Outfluencer
https://www.youtube.com/watch?v=CBZxgKSQ3y0
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> Influencer sein - Der Traum einer Generation. Doch Kevin Funke macht es anders: Er ist Deutschlands erster Outfluencer. Geniale Masche oder Erpressung?
Der Hauptdarsteller wollte immer Influencer sein. Dummerweise sind dann die Kommentare negativ: Ekelhaft, das kaufe ich nie. Es gibt Aufforderungen zur Löschung.
Und kulanzhalber werden 1000 Euro geboten. Nun gut, dann wird eben weitergemacht? Und die Videos werden sofort zu den Unternehmen geschickt.
Ein erhellender Satz:
> Es ist nicht verboten, Produkte online zu präsentieren.
Kann man eine Mayonnaise als Gesichtscreme verwenden?
Die Wohnung wird gegen eine schnicke Villa eingetauscht. Deren Räumlichkeiten so ganz anders sind. Damit die Videos weiterhin produziert werden können, baut er sein altes Zimmer im Keller nach.
Dann kippt die Geschichte: Kann man in einen Waschpod reinbeißen? Ein Unternehmen will nicht zahlen, ignoriert den Hinweis auf das bis dahin nur angekündigte Video. Nun fühlt sich der Hauptdarsteller verpflichtet, das zu machen. Damit begründet er einen Trend, das geht viral. Und nun boomt sein Geschäft erst richtig. Kann man Cornflakes mit Bleichmittel mischen und das essen?
Zum Schluß das Eigenlob: "Outfluencer. Ein Geschäftsmodell, wie es nur das Internet hervorbringen kann".
Das Ganze ist professionell gefilmt, tolle Ausstattung. Die Villa ist wirklich schick.
Ein Making Of
MEIN ERSTES MAL als Schauspieler.
https://www.youtube.com/watch?v=TkL-BK0f5X0
gibt es auch noch dazu.
Gemacht wurde das vom Bohemian Browser Ballett, die einen eigenen YouTube-Channel
https://www.youtube.com/channel/UC6zXbTQEujMO-5CzyywlVDQ
betreiben. Ehrenmann Tanzverbot hat ebenfalls einen Channel:
https://www.youtube.com/channel/UCIJVLrH-MMibXoLkAXU67rw
Für jemanden wie mich, der zwar viel online ist, aber YouTube praktisch nicht nutzt, ist das eine eher fremde Welt mit unbekannten Personen.
Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Verkehrsverbote sind ausnahmsweise möglich - EuGH bricht fehlendes Bundesrecht - Berliner Bürgermeister will kein Fahrverbot - Bürger wollen das schon - 7 C 26.16 und 7 C 26.16
Genaugenommen muß man das heutige Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - wie die beiden VG-Urteile zuvor in Düsseldorf (VG Düsseldorf, 3 K 7695/15 - Urteil vom 13. September 2016) und Stuttgart (VG Stuttgart, 13 K 5412/15 - Urteil vom 26. Juli 2017) - als sensationell bezeichnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich sind. Und damit die beiden Urteile der ersten Instanz, die eine Sprungrevision unter Umgehung der Oberverwaltungsgerichte zugelassen hatten, im wesentlichen bestätigt.
Praktisch ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für diverse Politiker, die offenbar weiterhin nur vor der Autoindustrie und vor den Autofahrern als Wählern kuschen. Und die gesundheitlichen Interessen der Bürger weiterhin ignorieren.
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Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/pm/2018/9
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In beiden Fällen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt. In Düsseldorf ging es darum, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, daß dieser die erforderlichen Maßnahmen enthält, daß der Grenzwert für Stickstoffdioxid möglichst schnell eingehalten werde.
> Der Beklagte sei verpflichtet, im Wege einer Änderung des Luftreinhalteplans weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.
In Stuttgart gab es die analoge Verpflichtung für das Land, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so zu ändern, daß die Grenzwerte für Stuttgart eingehalten werden.
> Der Beklagte habe ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.
Die Begründung liegt in beiden Fällen im EU-Recht aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Das Bundesrecht läßt zonen- oder streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Dieselfahrzeuge nicht zu. Stattdessen:
> Nach der bundesrechtlichen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung („Plakettenregelung“) ist der Erlass von Verkehrsverboten, die an das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen anknüpfen, bei der Luftreinhalteplanung vielmehr nur nach deren Maßgaben möglich (rote, gelbe und grüne Plakette).
Nur weigern sich diverse Politiker der großen Koalition bis heute, eine bundesweit gültige blaue Plakette einzuführen, auf deren Basis solche Verkehrsverbote möglich wären. Trödelt der Bund, leiden die davon betroffenen Bürger.
Hier kommt das europäische Recht ins Spiel. Mit einem Satz, der einer Ohrfeige gleichkommt:
> Mit Blick auf die unionsrechtliche Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-Grenzwerte ergibt sich jedoch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass nationales Recht, dessen unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, unangewendet bleiben muss, wenn dies für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erforderlich ist.
Nationales Recht bzw. hier fehlendes nationales Recht ist irrelevant, wenn es entsprechende unionsrechtliche Verpflichtungen gibt. Die Konsequenz:
> Deshalb bleiben die „Plakettenregelung“ sowie die StVO, soweit diese der Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung entgegenstehen, unangewendet, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.
Das in diesen Punkten mangelhafte nationale Recht ist keine Ausrede mehr.
Bezüglich der Konsequenzen ist Stuttgart bereits weiter. Dort hat das Verwaltungsgericht bereits festgestellt, daß nur ein Verkehrsverbot für alle Diesel unter Euro 6 sowie für alle Otto-Motoren unterhalb Schadstoffklasse 3 eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt. Da könnten entsprechende Maßnahmen schnell erlassen werden, wobei es Ausnahmen geben muß.
Bezüglich Düsseldorf hat das VG festgestellt, daß Maßnahmen zur Begrenzung des Dieselverkehrs nicht ernsthaft betrachtet wurden. Das ist vom beklagten Land nachzuholen. Falls sich bei der Prüfung ergibt, daß Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge die einzigste geeignete Maßnahme sind, sind diese in Betracht zu ziehen.
Die Konsequenz einer fehlenden blauen Plakette:
> Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung.
Und was ist die Reaktion von Politikern: Michael Müller, Regierender Bürgermeister in Berlin:
Newsblog zum Diesel-Urteil: Bundesregierung will Fahrverbote vermeiden
> "Wir wollen keine Fahrverbote in unserer Stadt."
Da kann ich nur sagen: Das mag seine persönliche Meinung sein. Meine Meinung ist das nicht. Ich will sehr wohl Fahrverbote.
Warum? Weil ich die seit 2010 laufenden Ausreden und Schwarze-Peter-Zuschieben zwischen Politikern, der Autoindustrie und jenen, die sich immer noch hochgerüstete Autos für die Großstadt kaufen, leid bin. Die Autoindustrie drückt sich seit Jahren vor wirksamen technischen Maßnahmen. Die Politik sieht tatenlos zu und redet sich heraus. Und Leute kaufen aufgrund eigener Bequemlichkeit und Statusdenken Monsterautos für die Großstadt. Die meinetwegen in einer Wüste in den USA sinnvoll wären. Die für die hiesigen Straßenverhältnisse aber gänzlich absurd sind.
Man "sieht" zwar die Folgen nicht direkt. Aber EU-weite Studien sprechen von mehreren zehntausend Toten durch diese ständige Umweltverschmutzung.
Ein treffender Satz des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann:
Grünen-Politiker Herrmann zum Diesel-Urteil: "Dass die Bundesregierung nicht gehandelt hat, ist grobes Versagen"
> Die Kosten für die Schilder sollte man ins Verhältnis setzen zu den Gesundheitsschäden der Menschen, die an den stark befahrenen Straßen wohnen.
Für Ärzte, Lieferverkehr usw. würde es - analog zur grünen Plakette - Ausnahmen geben.
Mich ärgert daran besonders, daß mit der mangelnden Kontrollierbarkeit argumentiert wird. Meine Güte: Es gibt reihenweise Gesetze (Alkoholverbot + Smartphone-Verbot am Steuer, zu hohe Geschwindigkeit), die nur sehr begrenzt eingehalten werden und auch nur höchst selten (in Relation zur Zahl der Verstöße) kontrolliert werden. Man könnte ein solches Fahrverbot erst einmal erlassen und die Frage der Überprüfung analog ignorieren. Aber das könnte eben dazu führen, daß sich deutlich mehr Leute keine "großen Stinker" kaufen, die in der Großstadt ein Witz sind.
Hamburg will jedenfalls im April die ersten Fahrverbote erlassen:
Diesel-Urteil: Hamburg will Straßen für betroffene Fahrzeuge sperren
Dort gab es bereits 2017 einen Luftreinhalteplan, der für zwei Abschnitte Sperrungen für Diesel unter Euro 6 vorsieht. Die Regelung stand aber unter dem Vorbehalt der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Dort sollen nun die Schilder bestellt und aufgestellt werden. Ende April könnte das in Kraft treten.
Fazit: Ein "kleiner Etappensieg" hin zu einer besseren Luft in Großstädten. Allerdings derzeit nur ein "sehr kleiner Sieg".
CarSharing: Mehr als zwei Millionen Nutzer, Wachstum um 23 Prozent - Angebot steht in 677 Orten zur Verfügung - Elektro-Anteil 10 Prozent gegenüber 0,1 Prozent im PKW-Bestand
Der Bundesverband CarSharing (bcs) hat interessante Zahlen zur Entwicklung der Carsharing-Angebote im letzten Jahr veröffentlicht.
Demnach gibt es bundesweit 165 Dienstleister, die das anbieten. Bei diesen sind 2.110.000 Kunden registriert. Davon entfallen 535.000 auf die stationsbasierten Anbieter, ein Wachstum von 80.000. Die stationsunabhängigen „free-floating“ - Anbieter haben 1.575.000 Kunden, das sind 315.000 mehr als zu Beginn des Vorjahres. Bei stationsbasierten Anbietern wuchs die Zahl der Kunden um 17,6 Prozent, bei den free-floating-Anbietern um 25 Prozent.
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CarSharing-Statistik: Zahl der CarSharing-Kunden überspringt die 2 Millionen Marke
https://carsharing.de/zahl-carsharing-kunden-ueberspringt-2-millionen-marke
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Über beide Typen ergab sich ein Zuwachs von 23 Prozent. Diesen stehen 17.950 Fahrzeuge zur Verfügung, ein Anstieg um 4,4 Prozent. Man sieht also, daß die Zahl der Fahrzeuge deutlich langsamer wächst als die Zahl potentieller Nutzer.
10.050 der Autos werden von stationsgebundenen Anbietern zur Verfügung gestellt. Die free-floating-Anbieter stellen nur 7.900 Autos zur Verfügung.
Das heißt: Auf ein Auto bei einem free-floating-Anbieter kommen 199 Nutzer.
Bei den stationsgebundenen Anbietern kommen 53 Nutzer auf ein Auto. Eine deutlich andere Kennzahl (eigene Ergänzung). Der Beitrag kommt zu leicht anderen Zahlen (215 Personen pro Auto bei free-floating-Angeboten), da es 580 Fahrzeuge (der 7.900) gibt, die kombiniert free-floating/stationär eingesetzt werden.
Die beiden großen free-floating-Anbieter sind nur in 7 Metropolen tätig.
Bezüglich des Autowachstums wachsen aber die stationsgebundenen Anbieter deutlicher:
> Sowohl bei den absoluten Zahlen als auch bei den Fahrzeugzuwächsen übertreffen die stationsbasierten Anbieter (+ 650 Fahrzeuge, + 6,9 Prozent) die free-floating-Anbieter (+ 100 Fahrzeuge, + 1,3 Prozent) deutlich. Das liegt auch an der dynamischen Ausbreitung stationsbasierter Angebote in der Fläche.
Free-floating-Anbieter gibt es grade mal 4, diese sind in 12 Städten verfügbar und erreichen theoretisch 10,1 Millionen Personen.
Von den stationsbasierten Anbietern gibt es 161, diese können in 677 Orten genutzt werden und erreichen theoretisch 39,8 Millionen Personen.
Verblüffend hoch mit 10,3 Prozent ist bereits der Elektroauto-Anteil. Privat waren Anfang 2017 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) nur 0,1 Prozent aller Autos E-Autos. Das sind also 100 mal so viele.
Stationsbasiertes Carsharing breitet sich in der Fläche aus:
> 64 Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohner
> 202 Städten und Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern
> 336 Orten unter 20.000 Einwohner.
Macht zusammen 602 Orte, also gibt es insgesamt noch 75 Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern.
Die Liste der deutschen Großstädte ( https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gro%C3%9Fst%C3%A4dte_in_Deutschland ) umfaßt allerdings aktuell 80 Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern (Stand 2016). 5 Städte könnten auch inzwischen aus der Wikipedia-Liste rausgeflogen sein.
Hier in Berlin sieht man Autos der beiden großen Flotten Car2Go (Daimler) und Drive Now (BMW + ursprünglich Sixt, Sixt will nun ausscheiden) immer mal wieder. Sowohl stehend als auch fahrend. Andere Anbieter sind mir hier bis jetzt noch nicht aufgefallen. Eine Infografik
https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/infografiken_jahresbericht_2018-04-r.jpg
nennt book-n-drive, stadtmobil und YourCar als weitere free-float-Anbieter mit den nächstgrößeren Flotten. Die beiden ersten sind auch als stationäre Angebote nutzbar. Bei den stationsgebundenen Anbietern haben stadtmobil, cambio, teilAuto, Flinkster und book-n-drive die größten Flotten.
Damit müßten sich die 580 Fahrzeuge, die sowohl als free-float als auch stationär genutzt werden können, mindestens auf die beiden Anbieter book-n-drive und stadtmobil aufteilen.
Vor etwa einem Jahr berichtete die Berliner Zeitung
Car2Go und Drive Now boomen: Warum „Freefloating“ immer intensiver genutzt wird
daß von den free-floating-Nutzern 43 Prozent keinen eigenen PKW mehr haben. Bei den Nutzern stationärer Angebote seien das dagegen 78 Prozent.
Leider liegen dazu keine neueren Daten vor.
Polizei in Genf will zwei Adler gegen Drohnen einsetzen - in den Niederlanden scheiterte die Adler-Ausbildung, in Frankreich gibt es ebenfalls Adler als Drohnenjäger
Deux aiglons dressés pour intercepter les drones
www.lematin.chLa police genevoise a acquis il y a quelques mois deux oeufs d'aigle qui ont éclos avec succès. Les deux aigles devraient être opérationnels cette année.
Drohnen sind für die einen ein nettes Spielzeug. Auch heute waren im Volkspark Friedrichshain wieder Drohnen in der Luft. Für die anderen sind Drohnen inzwischen zu einer großen Bedrohung geworden. Schließlich kann man damit sowohl Film- und Tonaufnahmen machen. Ferner gibt es das wachsende Risiko von Anschlägen.
Die Polizei in Genf hat nun bestätigt, daß zwei Adler noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen sollen.
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Canton de Genève: Deux aiglons dressés pour intercepter les drones
https://www.lematin.ch/deux-aiglons-dresses-intercepter-drones/story/19342450
In Genf gehen Adler auf Drohnenjagd
https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/in-genf-gehen-adler-auf-drohnenjagd/story/27631914
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Die Genfer Polizei hat vor einiger Zeit zwei Adler-Eier gekauft. Die Küken sind inzwischen geschlüpft und werden bereits trainiert. So der Sicherheitsdirektor Pierre Maudet.
Sie sollen von vornherein daran gewöhnt werden, daß Drohnen ihre Beute sind, die sie vom Himmel holen. Es solle sich aber erst in einigen Monaten zeigen, ob die Tiere von ihrem Charakter her wirklich zur Drohnenjagd in der Lage sind.
In den Niederlanden gab es auch schon so einen Versuch. Vor etwa zwei Jahren gab es das folgende Video:
Des aigles prédateurs de drones aux Pays-Bas
https://www.youtube.com/watch?v=44H0Lrv_11c
Das scheiterte aber, weil die Tiere, die wohl erst als ausgewachsene Vögel auf die Drohnen trainiert wurden, zu ungehorsam gewesen seien.
In Frankreich gibt es inzwischen etwas Ähnliches:
Les aigles, la nouvelle arme de lutte anti-drone de l'armée de l'air
https://www.youtube.com/watch?v=kV-qQ64et9Q
Auch dort wurden die Adler schon als junge Küken an die Drohnen gewöhnt.
In Genf ist dagegen geplant, daß es ein ganzes Drohnen-Cluster geben soll. So daß die Region weltweit führend in bezug auf Drohnen wird.
Pierre Maudet:
> «Gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide testen wir die Integration von Drohnen in den Luftverkehr»
Wie der Stand in Deutschland aktuell ist, weiß ich nicht. Bei Heise fand sich ein Bericht vom Dezember 2017 zur Einstellung des Projekts in den Niederlanden:
Niederlande: Adler werden nicht zum Drohnenfang eingesetzt
Demnach waren die Vögel zwar bei einigen Veranstaltungen anwesend, wurden aber nicht eingesetzt. Die Idee sei nicht effektiv gewesen. Das Training habe viel zu lange gedauert. Schließlich sei das Verletzungsrisiko für die Vögel zu groß.
Wobei erfahrene Falkner schon 2016 Bedenken geäußert hatten:
Falconers: Plan to fight drones with birds very dangerous
https://nltimes.nl/2016/02/15/falconers-plan-fight-drones-birds-dangerous
Demnach würde das Video von 2016 eine unrelevante Situation zeigen: Das sei eine einfache Consumer-Drohne mit weichen Plastik-Propellern. Professionelle Drohnen seien mit Geschwindigkeiten von 70 - 300 km/h unterwegs und wiegen bis zu 3 kg. Robert Muster, ein Falkner in Enschede:
> "That will make mincemeat out of an eagle."
So eine Drohne würde Hackfleisch aus einem Adler machen. Ferner gibt es grundsätzliche Bedenken: Adler würden Thermiken zum Fliegen im Gebirge nutzen, deshalb leben sie dort. Auf dem flachen Land würden sie 50 Meter fliegen und seien erschöpft. Dann könnten sie leicht zur Gefahr werden.
> "If an eagle can not catch his prey, he may become so frustrated that he picks up something else. Eagle talons are so strong that it can easily pierce a child's head."
Wenn ein Adler seine Beute nicht fassen könne, könne er so frustriert werden, daß er nach etwas anderem schnappt. Die Krallen könnten für Kinderköpfe gefährlich werden.
Die Falknerin Tula Stapert stimmte ihrem Kollegen zu. Sie sei geschockt, daß die Polizei nicht den Rat von Falknern eingeholt hätte, bevor sie mit diesem Plan an die Öffentlichkeit gegangen sei. Sie hatte daraufhin eine Petition und Kampagne gestartet, um den Plan zu stoppen.
Tja: Diese eher biologischen Einwände dürften auch dann gelten, wenn Adler sehr früh an Drohnen gewöhnt werden. Mal sehen, was man von dem Projekt in Genf noch hören wird.
Eine Falltür als Beleuchtung für das Erdgeschoss - japanisches Architekturbüro Persimmon Hills verwandelt das Erdgeschoss in einen luftigen Raum
Wenn man selbst in einem zwei Stockwerke umfassenden Reihenhaus wohnt oder dort zu Besuch ist: Dann kennt man oft das Phänomen. Zwar mag es auf der Südseite einige Fenster geben. Aber spätestens, wenn Bäume im Garten stehen, ist es im Erdgeschoss meist relativ dunkel. Oft befinden sich dort die Küche und ein Wohnzimmer, die Schlafzimmer sind oben. Wie läßt sich dort unten Licht hineinbringen?
Das japanische Architekturbüro Persimmon Hills hat eine verblüffende Lösung bei der Renovierung und Modernisierung eines Reihenhauses entwickelt.
Im ersten Stock gibt es eine große Klappe. Wie eine Falltür. Allerdings gibt es dort keine Treppe, die ist statisch am Rand des Raumes untergebracht.
Aber die Unterseite der Falltür ist weiß gestrichen. Die Falltür kann mit einem Seil hochgezogen und in einer schrägen Position fixiert werden.
Die Wirkung: Oben gibt es eine großzügige Fensterfront. Dort kommt Tageslicht hinein. Und wird von der Unterseite der Falltür nach unten in den Raum reflektiert.
Dieser wirkt damit weitaus größer und luftiger.
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Watch the trap door! a japanese architect's solution to an age old problem
https://www.designboom.com/architecture/trap-door-japan-home-02-20-2018/
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Das Haus ist etwa 50 Jahre alt und steht in Habikino. Der Architekt hat das Haus für seine Mutter renoviert.
> the project was fairly simple and the design focused on one problem more than any other — i.e. bringing light into the dark abode that has no courtyards
Sie wollte es unten hell haben. Die Lösung ist eigentlich ganz einfach. In der Zwischendecke war ein Durchbruch notwendig, der wird durch die Klappe abgedeckt.
Die Mutter arbeitet und lebt normalerweise unten. Die Räume oben können von Gästen genutzt werden.
Interessant ist vor allem das das eine Bild, das den unteren Raum von hinten bei geöffneter Falltür zeigt. Da sieht man, daß von oben her doch so einiges an zusätzlichem Licht nach unten kommt.
Leider fehlt ein Bild von demselben Standort bei geschlossener Falltür. Allerdings ist klar, daß der Durchbruch dann fehlen würde, so daß die Decke insgesamt niedriger wäre. Und es dürfte weitaus dunkler sein.
Auf der Website der Architekten findet sich ein Querschnittsmodell:
House in Habikino (renovation)
https://www.persimmon-hills-architects.com/house-in-habikino
Man muß sich immer klar machen, daß die Treppe nach oben nicht zur Falltür führt, sondern daß die Treppe an der Hauswand angebracht ist und daß es einen ordentlichen Abstand zwischen beiden Elementen gibt.
Interessant ist auch die Gestaltung: Die tragenden Holzpfeiler sind im Erdgeschoss weiß gestrichen. Ebenso wie die dortigen Wände, die Decke und der Durchbruch. Im ersten Stock dominieren dagegen Holztöne: Der Fußboden und die Holzpfeiler sind in Naturfarben belassen. Die Wände sind teils hell, teils wurde das Holz irgendwie bearbeitet, so daß es bläulich wirkt, die Holzmusterung aber sichtbar ist. Die Decke ist in einem ähnlichen Blauton gehalten. Allerdings, ohne daß hier eine Holzmaserung sichtbar ist. Ferner gibt es zwei kräftige, waagerecht montierte Metallstangen. Diese fallen bei geschlossener Falltür nicht wirklich auf. Bei geöffneter Falltür leiten sie das Seil um, das die Falltür offen hält.
Insgesamt ist das eine faszinierende Lösung und eine gelungene Renovierung und Modernisierung.
PS: Per Twitter fand sich ein kleines Video, das das Öffnen der Falltür zeigt.
“House in Habikino” by PERSIMMON HILLS architects , video01
Bei geschlossener Falltür ist das eben ein typischer, niedriger und dunkler Erdgeschoss-Raum. Das Aufklappen der Falltür führt zu einem "Durchfluten mit Licht". Selbst der Tragebalken dazwischen strahlt damit weitaus heller.
Unter
http://architecturephoto.net/66179/
gibt es noch einige weitere Bilder.
Bundesfinanzhof: Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei - Korrektur eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) - X R 3/17
Die Wirtschaft boomt. Diverse Unternehmen suchen händeringend Mitarbeiter. Aber auch der Staat sucht Mitarbeiter. Wenn nun jemand, der bislang als angestellter Rechtsanwalt gearbeitet hat, Beamter wird: Dann kann er sich den Großteil seiner bis dahin gezahlten Pflichtbeiträge zum berufsständischen Versorgungswerk erstatten lassen.
Aber: Sind diese Erstattungen steuerfrei oder sind sie zu versteuern? Vom Bndesministerium für Finanzen (BMF) gab es am 19. August 2013 (BStBl I 2013, 1087, Rz 205) ein Schreiben, das einen Abstand von 24 Monaten zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung für die Steuerfreiheit verlangte.
Das Finanzamt versteuerte diese Erstattung mit Verweis auf dieses Schreiben und einen zu geringen Abstand. Das FG Rheinland-Pfalz lehnte diese Versteuerung ab. Die Revision des Finanzamts wurde als unbegründet zurückgewiesen.
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Die Pressemitteilung: Steuerfreie Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen - Urteil vom 10.10.2017 X R 3/17
Das Urteil: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 10.10.2017, X R 3/17 - ECLI:DE:BFH:2017:U.101017.XR3.17.0
Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
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Grundsätzlich ist keine Wartezeit notwendig. Das Bundesministerium für Finanzen hatte das anders gesehen.
> Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Oktober 2017 X R 3/17 zu § 3 Nr. 3 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden.
Der Fall, bei dem es diverse analoge Fälle geben dürfte:
> Im Streitfall hatte der Kläger als angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk geleistet. Nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft - er wurde Beamter und damit versicherungsfrei - wurden ihm antragsgemäß 90 % seiner Pflichtbeiträge erstattet. Das Finanzamt unterwarf die Beitragsrückerstattung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 19. August 2013 (BStBl I 2013, 1087, Rz 205) der Besteuerung, da zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 Monate vergangen seien.
Die Begründung:
> Eine Beitragsrückgewähr aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sei nicht von der Einhaltung einer Wartefrist zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung abhängig. Eine Verrechnung der Erstattungsleistung mit im Streitjahr geleisteten Sonderausgaben kam zudem nicht in Betracht. § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG beschränkt die Sonderausgabenverrechnung auf die „jeweilige Nummer“ und der Kläger machte nach seinem Wechsel in das Beamtenverhältnis nur noch Krankenversicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG geltend, nicht jedoch Vorsorgeaufwendungen i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
Schon das Finanzgericht hatte die Auffassung vertreten, daß dem BMF-Schreiben die gesetzliche Grundlage fehle. Der Bundesfinanzhof formulierte das in dem Urteil "etwas deutlicher" (RN 23).
> Soweit das vom FA herangezogene BMF-Schreiben der so zu interpretierenden gesetzlichen Regelung in § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG zuwider läuft, indem es die Steuerfreiheit der Beitragserstattung des RAVW-Rlp davon abhängig macht, dass diese erst 24 Monate nach dem Ausscheiden des Klägers aus dem Versorgungswerk ausgezahlt worden ist, verstößt es gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ist unbeachtlich
Wer also als Angestellter solche Pflichtbeiträge entrichtet und plant, in Zukunft als Beamter tätig zu sein: Der kann sich entsprechende Vorsorgeaufwendungen erstatten lassen und muß diese nicht - wie im jetzt entschiedenen Fall - zu 66 % versteuern lassen. Die 66 % fanden sich im Urteil.
Solo-selbständige IT-Freelancer - überdurchschnittlich hohe Einnahmen - fast 4700 Euro netto - im Schnitt 83 Euro pro Stunde - meist hinreichende Vorsorge für das Alter - Allensbach-Studie
Um die Gruppe der IT-Freelancer mögen sich so manche Mythen ranken. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) hat etwa 1500 IT-Freelancer befragt. Es gab ausdrücklich eine Beschränkung auf Solo-Selbständige, also Selbständige ohne eigene Mitarbeiter.
Mit einigen durchaus interessanten Ergebnissen.
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Solo-selbständige IT-Freelancer: Einkommenssituation und Altersvorsorge
https://www.freelancer-studie.de/
Die Studie als PDF: ADESW-Allensbach-Studie (68 Seiten, PDF):
https://www.freelancer-studie.de/dist/pdf/ADESW_Allensbach-Studie_Online-PDF_180212.pdf
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Die wesentlichen Ergebnisse (die vier Grafiken zum Durchklicken):
- Nur für 11 Prozent war die Gründung eine Notlösung. Für 75 % (Mehrfachangaben möglich) war der Wunsch nach Unabhängigkeit zentral, für 63 % die gewollte berufliche Weiterentwicklung. Für 59 % war es finanziell lukrativ, 47 % wollten eine abwechslungsreiche Tätigkeit. 42 % wollten flexible Arbeitszeiten, 35 % hatten nach einer neuen Herausforderung gesucht. Weit abgeschlagen folgen die 11 %, für die das eine Notlösung war.
- Das Nettoeinkommen, also der Umsatz abzüglich Betriebskosten, Umsatzsteuer, Versicherungen inklusive Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern liegt bei etwa 4.700 Euro pro Monat. Abhängig Beschäftigte kommen auf etwa 2.550 Euro. Das Einkommen liegt also deutlich höher. Dabei kommen 11 % auf 8.000 Euro und mehr, auf unter 1000 Euro kommen 3 %, zwischen 1000 und 1.999 verdienen 8 %, zwischen 2000 und 2.999 verdienen 14 %. Damit verdienen 3 + 8 + 14 = 25 % bis zu 3000 Euro netto / Monat, 75 % liegen über diesem Durchschnittswert.
- In bezug auf die Altersabsicherung sind 49 % der Meinung, daß sie genügend Geld zur Verfügung haben werden und sich keine Sorgen machen müssen. 41 % meinen, daß sie auskommen werden, aber sparsam sein müssen. 10 % sind der Meinung, daß das Geld knapp werden wird. Bei den 40- bis 59-Jährigen Vollzeitberufstätigen sehen die Zahlen deutlich negativer aus. Da sind nur 27 % der Meinung, daß das Alter sorglos wird. 55 % rechnet mit einem eigenen Auskommen + Sparsamkeit. 14 % gehen davon aus, daß es knapp werden wird.
- Bei der Vorsorge haben Solo-IT-Selbständige zum einen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Oft in Form vorheriger Zahlungen als Angestellte. 2/3 nutzen mindestens eine der vier privaten Vorsorgen Rürüp-Rente, Riester-Rente, private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge.
Das PDF enthält weitere interessante Details.
So werden 86 Euro brutto pro Stunde verdient, der Medianwert liegt bei 80 Euro. Im Schnitt gibt es 190 Arbeitstage (Medianwert 200). Der durchschnittliche Jahresumsatz liegt bei 120.000 Euro brutto. Interessant ist, daß selbst die untersten 10 % 64.000 Euro als Spitzenwert verdienen. Etwa die Hälfte hat ein Vermögen von mindestens 200.000 Euro, etwa 1/5 hat sogar 500.000 Euro und mehr. Kein Vermögen haben 8 %, 6 % haben maximal 20.000 Euro.
Irgendwie für das Alter vorgesorgt haben 97 %. Eine hinreichende Vorsorge dürfte bei 82 % vorliegen.
Blättert man in den Details herum, finden sich weitere interessante Punkte. So waren nur 15 % der Befragten jünger als 40 Jahre. 40-49 Jahre waren 38 % alt, 37 % lagen zwischen 50 und 59 Jahren, 12 % waren 60 und älter. 92 % waren männlich, nur 8 % weiblich. 73 % haben einen Studienabschluß.
Etwa die Hälfte betrachtet die eigene wirtschaftliche Situation als sehr gut, 40 % als gut. Nur 2 % sprechen von einer schlechten bzw. sehr schlechten Situation.
Es gibt zwar 4 %, die mit ihrem Einkommen eher unzufrieden sind, 1 % ist sehr unzufrieden. Aber diese verfügen zu 52 % auch über andere Einnahmen: Andere selbständige Tätigkeiten, Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen. Ferner haben 9 % aus dieser Gruppe noch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (Seite 21).
Insgesamt 58 % haben 200 und mehr Arbeitstage im Jahr gearbeitet, 25 % lagen bei 150 - 199 Tagen, 10 % bei 100 - 149 Tagen, 7 % hatten weniger als 100 Tage.
Die zukünftige Auftragslage wird von 39 % als sehr gut, von 49 % als gut und von 7 % als weniger gut eingeschätzt. Nur 2 % meinten "gar nicht gut", 3 % antworteten mit "schwer zu sagen".
Hoch ist der Anteil der Immobilienbesitzer, das sind insgesamt 69 %. 58 % nutzen die Immobilie selbst, 34 % haben vermietete Immobilien. Das Nettogesamtvermögen wird von der Hälfte auf 200.000 und höher geschätzt.
Wenn man das mit den üblichen Daten sonstiger Solo-Selbständiger betrachtet, dann dürfte die Gruppe der Solo-selbständigen IT-Freelancern die so ziemlich am besten bezahlte Gruppe der Solo-Selbständigen sein. So daß man sich um diese Gruppe eher weniger Sorgen machen sollte. Da gibt es andere Gruppen von Berufstätigen, die weitaus wackeliger aufgestellt sind. Insbesondere jene, die sich mit Mini- und Midijobs plus Hartz-IV durchhangeln und weit davon entfernt sind, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung ernsthafte Ansprüche zu erarbeiten.
Aus anderen Studien kenne ich Zahlen, nach denen Solo-Selbständige in ihrer Gesamtheit weniger verdienen als Selbständige mit Mitarbeitern. Letztere verdienen aber immer noch weniger als die hier ermittelten etwa 4.700 Euro netto / Monat. Bei Selbständigen mit Mitarbeitern stellt sich auch viel eher die Frage nach einer Kapitalgesellschaft, für die Kapital angespart werden muß. Mit der Wirkung, daß das Geschäftsführergehalt womöglich nicht so hoch ist, weil das Geld lieber im Unternehmen arbeiten soll.
Solo-Selbständige IT-Freelancer, die mindestens 10 Jahre lang so bei teils großen Konzernen hohe Stundenumsätze erwirtschaften und gut ausgelastet sind, müssen dafür keine Vorsorge treffen.
Europäischer Gerichtshof: Bereitschaftszeit von Feuerwehrleuten, die zu Hause sein müssen und innerhalb von acht Minuten am Arbeitsplatz erscheinen müssen, ist Arbeitszeit - C-518/15
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einer Angelegenheit entschieden, die für viele Berufstätige in der Europäischen Union relevant werden könnte.
Rudy Matzak war seit August 1981 Mitglied der freiwilligen Feuerwehr von Nivelles (Belgien). Im Jahr 2009 strengte er ein Verfahren an und forderte Schadenersatz dafür, daß ihm für die Zeit der Rufbereitschaft zu Hause kein Arbeitsentgelt, sondern nur eine pauschale jährliche Summe gezahlt worden war.
Das Arbeitsgericht Nivelles gab der Klage weitgehend statt. Die Stadt Nivelles legte Rechtsmittel bei der Cour du travail de Bruxelles (Arbeitsgerichtshof Brüssel, Belgien) ein.
Teils waren diese Rechtsmittel im September 2015 erfolgreich. Sie führten aber zu einem Vorabscheidungsersuchen, das heute mit Urteil entschieden wurde.
Das Urteil:
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2003/88/EG – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 2 – Begriffe ‚Arbeitszeit‘ und ‚Ruhezeit‘ – Art. 17 – Abweichungen – Feuerwehrleute – Bereitschaftszeit – Bereitschaftsdienst zu Hause“
Ein Link auf eine Pressemitteilung (zu finden unter Pressemitteilungen - https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799 ):
Nr. 14/2018 : 21. Februar 2018 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-518/15 Matzak
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_821432/de/
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Das Vorabentscheidungsersuchen enthält vier Punkte, von denen die ersten drei sehr speziell sind. Zentral ist der vierte Punkt:
> Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen. Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränken die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen.
Es gibt eine Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, die hier zentral ist.
Die ersten Punkte stellen fest, daß bei Feuerwehrleuten nicht von den Verpflichtungen der Richtlinie abweichen dürfen. Vor allem gelten die Begriffe Arbeitszeit und Ruhezeit auch für Feuerwehrleute. Auch darf der Begriff "Arbeitszeit" nicht abweichend von der Richtlinie definiert werden.
> Diese Feststellung wird durch die Zielsetzung der Richtlinie bestätigt, die sicherstellen soll, dass die in ihr enthaltenen Definitionen nicht nach dem jeweiligen nationalen Recht unterschiedlich ausgelegt werden.
Nationale Gesetzgeber können allerdings günstigere Arbeits- und Ruhezeiten festsetzen. Ferner regelt die Richtlinie nicht, ob es für Bereitschaftszeit ein Arbeitsentgelt gibt. Das liegt außerhalb der Unionszuständigkeit.
Dann aber:
> Schließlich stellt der Gerichtshof klar, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten – was die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, erheblich einschränkt – , als „Arbeitszeit“ anzusehen ist. Insoweit ist für die Einordnung als „Arbeitszeit“ im Sinne der Richtlinie entscheidend, dass sich der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können.
Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, daß die freiwilligen Feuerwehrmitglieder gewisse Auflagen erfüllen mußten (aus dem Urteil):
> „Nach Ablauf des ersten Jahrs der Probezeit muss das freiwillige Mitglied auf Probe … hinsichtlich seines Wohnsitzes folgendes Erfordernis erfüllen:
>
> 1. Das Personal, das zur Kaserne von Nivelles gehört
> Muss seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt an einem Ort haben, von dem aus die Kaserne von Nivelles bei normalem Verkehrsfluss und unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in höchstens acht Minuten erreicht werden kann.
> Während der Zeiten der Rufbereitschaft muss jedes für die Feuerwehrkaserne von Nivelles tätige freiwillige Mitglied:
> sich jederzeit in einer Entfernung von der Feuerwehrkaserne aufhalten, die es ihm erlaubt, sie bei normalem Verkehrsfluss in höchstens acht Minuten zu erreichen;
> besonders darauf achten, für die verschiedenen technischen Mittel empfangsbereit zu sein, die für die Einberufung des Personals verwendet werden, und bei der Einberufung des Personals im Rufbereitschaftsdienst sofort mit dem geeignetsten Mittel aufzubrechen“.
Laut der Pressemitteilung mußten die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr während des Bereitschaftsdienstes an ihrem Wohnsitz sein. Das war zwar nicht der Arbeitsort, aber ein vom Arbeitgeber festgelegter Ort. Plus die Bedingung, innerhalb von 8 Minuten in der Kaserne zu sein.
Die zwei Kernsätze des Urteils:
> 63: Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Einschränkung, die sich aus geografischer und zeitlicher Sicht aus dem Erfordernis ergibt, sich innerhalb von acht Minuten am Arbeitsplatz einzufinden, können objektiv die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers in Herrn Matzaks Lage einschränken, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen.
>
> 64: Angesichts dieser Einschränkungen unterscheidet sich die Situation von Herrn Matzak von der eines Arbeitnehmers, der während seines Bereitschaftsdienstes einfach nur für seinen Arbeitgeber erreichbar sein muss.
Demnach fällt so ein Bereitschaftsdienst unter den Begriff "Arbeitszeit".
Bei der ersten Lektüre dachte ich noch, daß das Urteil sehr weite Folgen haben könnte. Etwa für Supportdienstleistungen im IT-Bereich. Auch ein Bericht wie
Europäischer Gerichtshof: Bereitschaftsdienste zählen als Arbeitszeit
legt das aufgrund der Überschrift zunächst nahe, ergänzt aber den entscheidenden Punkt in der Unterüberschrift:
> Wer während seines Bereitschaftsdienst innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein muss, muss diesen als Arbeitszeit angerechnet bekommen.
Vor allem ist wichtig, daß diese EuGH - Entscheidung für alle nationalen Gerichte bindend ist.
Nach der hinreichend genauen Lektüre des Originalurteils sehe ich eine Übertragbarkeit aber nur für jene Berufstätigen, die ebenfalls bei einer entsprechenden Aufforderung sehr schnell beim Arbeitgeber eintreffen müssen. Das kann bsp. bei Ärzten, Pflegepersonal oder Polizisten der Fall sein. Ob IT-Support-Dienstleistungen, die oft gerade keine Arbeit vor Ort erfordern, sondern sich auch vom "heimischen Sofa" erledigen lassen, dazu zählen, ist zumindest mir unklar.
Wenn man eine Rufbereitschaft übernimmt und bsp. telefonischen Support anbietet, dann schließt das aus, daß man in dieser Zeit im Kino ist. Es schließt auch aus, daß man sich bsp. mit anderen zu einem Termin trifft. Aber es erfordert nicht, daß man bei einem Anruf innerhalb von wenigen Minuten beim Arbeitgeber eintrifft.
Sprich: Die Richtlinie kennt nur Arbeitszeit und Ruhezeit. Erstere ist nach gewissen Regeln einzuschränken. Die Bezahlung dieser "Arbeitszeit Bereitschaftsdienst" ist allerdings nicht per EU geregelt.
Bundesgerichtshof: Internetportale dürfen personenbezogene öffentlich zugängliche Daten grundsätzlich speichern und anzeigen - Löschanspruch bei Koppelung mit Premiummodell - VI ZR 30/17
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit einer Fragestellung beschäftigt, die es im Internet ziemlich häufig gibt. Darf ein Portal - hier das Ärztebewertungsportal jameda - frei zugängliche Daten von Personen - hier Ärzten - sammeln, speichern und anzeigen? Bzw. ist es zulässig, das so mit einem Premiummodell zu koppeln, daß zahlende Ärzte mit Bild und ohne Konkurrenten, nicht zahlende Ärzte dagegen ohne Bild und mit umgebenden Anzeigen zahlender Ärzte dargestellt werden?
Letzteres - das zur Diskussion stehende bisherige Geschäftsmodell von jameda - wurde als unzulässig erklärt. Ersteres ist aber grundsätzlich zulässig.
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Bundesgerichtshof zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de)
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Die Darstellung umfasst grundsätzliche "Basisdaten", etwa der akademische Grad, Name und Fachrichtung, Anschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten. Hinzu kommen Bewertungen.
> Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch von Freitextkommentaren, abgegeben haben.
Zusätzlich gibt es "kostenpflichtige Verträge":
> Die Beklagte bietet den Ärzten den kostenpflichtigen Abschluss von Verträgen an, bei denen ihr Profil - anders als das Basisprofil der nichtzahlenden Ärzte - mit einem Foto und zusätzlichen Informationen versehen wird. Daneben werden beim Aufruf des Profils eines nichtzahlenden Arztes als "Anzeige" gekennzeichnet die Profilbilder unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung im örtlichen Umfeld mit Entfernungsangaben und Noten eingeblendet. Demgegenüber blendet die Beklagte bei Ärzten, die sich bei ihr kostenpflichtig registriert und ein "Premium-Paket" gebucht haben, keine Konkurrenten auf deren Profil ein.
Die Klägerin hatte - gegen ihren Willen - ein Basisprofil. Beim Aufruf des Basisprofils wurden mehrere Profile zahlender Ärzte mit derselben Fachrichtung eingeblendet.
Die Klägerin forderte die Löschung des Eintrags, Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Das LG Köln hatte die Klage abgewiesen, das OLG Köln die Berufung. Der Bundesgerichtshof hat dagegen der Klage stattgegeben.
Es gab zwar ein früheres Urteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13. Demnach ist grundsätzlich die Speicherung und Ausgabe zulässig. Aber:
> Der vorliegende Fall unterscheidet sich vom damaligen in einem entscheidenden Punkt. Mit der vorbeschriebenen, mit dem Bewertungsportal verbundenen Praxis verlässt die Beklagte ihre Stellung als "neutraler" Informationsmittler.
Eine neutrale Anzeige ist unproblematisch. Bei diesem Premiummodell dagegen:
> Während sie bei den nichtzahlenden Ärzten dem ein Arztprofil aufsuchenden Internetnutzer die "Basisdaten" nebst Bewertung des betreffenden Arztes anzeigt und ihm mittels des eingeblendeten Querbalkens "Anzeige" Informationen zu örtlich konkurrierenden Ärzten bietet, lässt sie auf dem Profil ihres "Premium"-Kunden – ohne dies dort dem Internetnutzer hinreichend offenzulegen – solche über die örtliche Konkurrenz unterrichtenden werbenden Hinweise nicht zu. Nimmt sich die Beklagte aber in dieser Weise zugunsten ihres Werbeangebots in ihrer Rolle als "neutraler" Informationsmittler zurück, dann kann sie ihre auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) gestützte Rechtsposition gegenüber dem Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) auch nur mit geringerem Gewicht geltend machen.
Damit überwiegt die Grundrechtsposition der Klägerin.
Allerdings: Laut übereinstimmenden Berichten beim Tagesspiegel
BGH-Urteil zu Bewertungsportalen: Warum sich eine Ärztin gegen Jameda durchsetzen konnte
und bei Gruenderszene
So einfach trickst Jameda jammernde Ärzte aus
https://www.gruenderszene.de/allgemein/so-einfach-trickst-jameda-jammernde-aerzte-aus
hat Jameda sein Geschäftsmodell unverzüglich geändert. Es gibt ab sofort keine Anzeigen mehr von Konkurrenten auf den Profilen von Basisprofilen.
Sprich: Jameda hätte das bisherige Geschäftsmodell beibehalten können. Dann hätte das Basisprofil der klagenden Ärztin entfernt werden müssen. Oder der angegriffene Punkt - die Koppelung mit der Werbung für andere Ärzte - wird entfernt. Dann können weiterhin alle gefundenen Ärzte gelistet werden - gegebenenfalls auch gegen deren Willen.
Der Gründerszene-Artikel hat beobachtet, daß die Änderung sehr schnell nach dem Urteil erfolgte. Und vermutete, daß das Portal das Urteil in dieser Form bereits erwartet hätte.
Modelle mit bezahlten Premiumaccounts, die gegenüber Basisaccounts hervorgehoben sind, gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Allerdings haben diese meist nicht den Anspruch, "alle Dienstleister" aufzulisten. Läßt ein Portal diesen Anspruch fallen, würde ein angegriffener Eintrag eben blockiert werden. Und die Sache hätte sich erledigt.
Insofern führt erst die Kombination von "hier werden alle Ärzte gelistet" und dem Premiummodell mit Anzeigen von Premiumkunden auf Profilen der womöglich ohne ihr Einverständnis gelisteten Ärzte zu dem Spannungsverhältnis.
Mail-Ping-Spam - Wenn Selbständige plötzlich Anfragen zu Ausbildungsplätzen erhalten - Vorsicht mit der Antwort - Möglichkeit, die Mailadresse zu überprüfen
Mailspam ist ein ständiges Ärgernis. So, wie es beim Telefon Ping-Anrufe gibt in der Hoffnung, daß zurückgerufen wird. Und das nun zu teuren Sonderrufnummern führt. Ebenso scheint es neuerdings so etwas in bezug auf E-Mail-Adressen zu geben.
Das Muster: Man erhält eine freundliche und fehlerfrei formulierte E-Mail:
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Bieder-Müller <mail@bieder-mueller.me>
Betreff: Ausbildung 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im letzten Jahr mein Abitur gemacht und befinde mich danach in
einem einjährigen Auslandsaufenthalt. In diesem Jahr möchte ich eine
Ausbildung beginnen als kaufmännische Angestellte und wollte fragen, ob
Sie in diesem Bereich in Ihrem Unternehmen Ausbildungen durchführen und
wenn ja, ob Sie grundsätzlich noch Auszubildende für dieses Jahr suchen.
Gerne schicke ich Ihnen dann bei Bedarf meine kompletten
Bewerbungsunterlagen zu. Ich würde gerne spätestens zum 01.08. starten,
wäre aber auf Ihren Wunsch auch schon früher verfügbar.
Über eine kurze Antwort, auch im Fall einer Absage, wäre ich Ihnen sehr
dankbar,
Vielen Dank!
Melanie Bieder-Müller
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Schon im letzten November erhielt ich eine ähnliche Mail von Nina Waagner. Dummerweise hatte ich sogar geantwortet, hätte ich mal lieber gegoogelt.
Überprüft man die IP-Adresse von bieder-mueller.me, dann landet am bei der IP 149.255.63.110. Sieht man in den Mailheader, dann findet sich dort der Versandort
srv1.capitax-ag.com (srv1.capitax-ag.com [149.255.63.110])
Die capitax-ag.com bietet ausweislich ihrer Website "Clever E-mail marketing" an.
Eine Suche nach "Bieder-Müller" listete prompt diesen Beitrag:
Erneute Ping-Mails. Von Melanie Bieder-Müller
https://rout0r.org/2018/02/14/erneute-ping-mails-von-melanie-bieder-mueller/
Die Dame hat offenbar viele Leute angeschrieben. Sehr viele. An so vielen verschiedenen Orten kann sie ja nicht wirklich ernstzunehmend wegen einer Ausbildung nachfragen.
Der Zweck: Bei einer Antwort ist bekannt, daß die Mailadresse gültig ist. Was allerdings bei der von mir genutzten Mail banal war. Die steht nämlich auch auf meiner Website und hier im Blog rechts am Rand dran. Solche aktiv genutzten Mailadressen lassen sich natürlich teurer verkaufen bzw. für teurere Mail-Kampagnen nutzen.
Wenn Sie also Anfragen für Ausbildungsplätze erhalten: Dann werfen Sie einen Blick in den Header der Mail. Die Website der capitax-ag.com wirbt ausdrücklich mit vorhandenen deutschen B2C-Adressen.
Dabei ist die Capitax AG eigentlich schon seit dem 16.01.2018 aufgelöst, wie das aus dieser Beta-Suche des britischen Companies House
https://beta.companieshouse.gov.uk/company/09723816
hervorgeht.
BEEcosystem - Bienenstöcke im Haus als modulare Wabenform mit Röhre zum Fenster als Ausgang
Genius Company Installs Beehives In Your Living Room, And Here’s How It Works
www.boredpanda.comAs you probably know already, the bee population is in consistent decline and has been for some time, with modern industrial farming methods and loss of habitat being identified causes.
Bei einem Bienenstock erwartet man normalerweise, daß dieser außerhalb von Gebäuden aufgestellt ist. So daß die Bienen aus dem Stock rauskrabbeln und fortfliegen können.
Aber geht das - womöglich in der Großstadt - auch anders?
Das US-Unternehmen BEEcosystem hat ein System aus hölzernen Bienenstöcken entwickelt. Die Grundform ist eine sechseckige hölzerne Wabe, bei der an Seiten Elemente eingebaut sind, die sich herausziehen lassen. Ergebnis: Man kann eine zweite Wabe direkt danebensetzen und entfernt die Zwischenelemente. Schon kann die zweite Wabe von den Bienen zusätzlich bevölkert werden. Das läßt sich um weitere Waben ergänzen.
Zum Fenster geht es über ein durchsichtiges Plastikrohr. Dort gibt es ein Anschlußstück, das nach draußen führt.
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Genius Company Installs Beehives In Your Living Room, And Here’s How It Works
https://www.boredpanda.com/indoors-outdoors-bee-hives-beecosystem/
Die Website: BEEcosystem
Eine Anleitung:
https://beecosystem.buzz/design/
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Die Überlegung dabei: Normalerweise seien Bienenstöcke in ihren Maßen beschränkt. So dagegen läßt sich der Bienenstock modular ausbauen.
Auf der Anleitungsseite ist unten ein Video, das die Größe zeigt: 18 Inches hoch, das sind 45 Zentimeter, 21 Inches breit (= 53 Zentimeter), 6 Inches tief (15 Zentimeter).
12 Pfund Gewicht ohne Bienen, das sind etwa 5,4 kg. Mit Bienen und Honig können das bis zu 30 Pfund werden (13,6 kg).
Ein PDF, das unten eingebunden ist,
https://beecosystem.buzz/s/Beecosystem-Owners-Manual_2018.pdf
zeigt die Installation. Ferner gibt es in den USA wohl die Möglichkeit, sich Bienenvölker schicken zu lassen. Eine Königin und etwa 10.000 Arbeiterinnen. Im Februar bestellt, im April/Mai geliefert sollen die Bienen zunächst großzügig mit Zuckersirup gefüttert werden, damit sie die ersten Bienenwaben aufbauen können.
Ergebnis: Man sitzt auf der Couch und sieht seinen Bienen beim Arbeiten zu.
Hier in Berlin gab es auch schon Berichte darüber, daß es inzwischen diverse Bienenvölker in der Stadt gibt. Die hier aufgrund vieler Grünflächen und Balkone ein reichhaltigeres Angebot als in Brandenburg finden. Dort wirken sich große Monokulturen eher negativ aus
Der Künstler Amok Island - minimalistische Murals der lokalen Flora und Fauna - Murals in 25 Ländern - beeindruckend in Ravensthorpe/Australien
Amok Island Paints Modern Minimalist Murals of Native Flora and Fauna
www.thisiscolossal.comA native of The Netherlands and now based in Australia, Amok Island depicts flora and fauna that can be found in the locations of his colorful murals. The artist's distinctive minimal style is reminiscent of recent trends in digital design. However, his analog use of flat fields of color and geometr
Künstler wollen mit ihren Werken gesehen werden. Insofern könnte man vermuten: Murals, riesengroße Bilder auf Brandmauern und ähnlichen Objekten, gibt es vor allem in Städten. Wo genügend Leute in der Nähe sind.
Aber das Internet hat auch hier die Maßstäbe verschoben. Denn Bilder von solchen Murals können weltweit verbreitet werden. So daß der tatsächliche Ort des Murals nebensächlicher wird. Und nun Orte "janz weit draußen" dafür umso eindrücklichere Möglichkeiten bieten.
Der Künstler Amok Island, in den Niederlanden geboren, inzwischen in Australien beheimatet, scheint ein Faible für solche Orte zu haben. Er hat u.a. in Ravensthorpe, einem Ort im Südwesten von Australien, drei große Kornspeicher bemalt. Ravensthorpe hatte beim Zensus 2006 noch 438 Einwohner. Die historischen Kornspeicher waren bis dahin weiß (Wikipedia zeigt ein Bild von 2015 - https://en.wikipedia.org/wiki/Ravensthorpe,_Western_Australia ) und sind weithin sichtbar.
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Amok Island Paints Modern Minimalist Murals of Native Flora and Fauna
http://www.thisiscolossal.com/2018/02/amok-island-murals/
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Amok Island sucht in der Umgebung nach typischen Tieren und Pflanzen. Und nimmt diese als Grundlage für seine sehr geometrisch gegliederten Darstellungen.
Das unten eingebundene Video direkt auf Vimeo:
The Six Stages of Banksia Baxteri - die sechs Phasen von Banksia Baxteri, einer lokalen Pflanzenart
Da ist das bestätigt, was auch schon mein Eindruck war: Diese Silos sind über Meilen hinweg aus allen Richtungen zu sehen. Das Land ist flach, die Silos haben eine Höhe von etwa 25 Metern.
Banksien sind immergrüne Sträucher und Bäume, die es praktisch nur in Australien gibt (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Banksien ).
31 Tage hat die Bemalung gedauert.
Auf seiner Website
Amok Island
gibt es noch weitere Bilder, die im ersten Link fehlen.
Ebenso auf Instagram:
Amok Island
https://www.instagram.com/amokisland/
U.a. mit diversen Detailbildern von Ravensthorpe. Malen auf der Hebebühne, auf einer riesigen Leinwand.
Bundesgerichtshof: Nutzung fremder Markennamen bei Autovervollständigen in Amazon-Suche ist zulässig - Suchergebnis darf nicht irreführend sein - I ZR 201/16 und I ZR 201/16
Das Internet hat dazu geführt, daß sich neue Techniken verbreiten, bei denen sich immer wieder rechtliche Fragen stellen.
Im Fall der Autovervollständigung hat nun Amazon in zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof im wesentlichen Recht bekommen.
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Zur Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen innerhalb einer in eine Internethandelsplattform eingebetteten Suchfunktion
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Gemeinsam war beiden Verfahren, daß die klagenden Unternehmen (goFit und ORTLIEB) selektive Vertriebssysteme betreiben. Ein Vertrieb über Amazon ist damit nicht zulässig, die Produkte gab es dort auch nicht.
Aber was passiert, wenn Nutzer wiederholt nach diesen Produkten suchen? Soll dann die Suchmaschine sagen: "Das gibt es nicht". Oder darf die Suchmaschine darauf hinweisen, daß es andere Produkte mit einer gewissen Ähnlichkeit gibt? Auch wenn diese bsp. deutlich günstiger sind als die Markenprodukte?
Für den Betreiber einer solchen Plattform sind das relevante Fragen.
Im Verfahren I ZR 201/16 ging es um goFit Gesundheitsmatten, das sind Fußreflexzonenmassagematten. Die Beobachtung:
> Am 18. August 2014 stellte die Klägerin fest, dass bei Eingabe des Suchbegriffs "goFit" oder "gofit" in die Suchmaske der Internetseite www.amazon.de automatisch in einem Drop-Down-Menü unter anderem die Suchwortvorschläge "gofit matte", "gofit gesundheitsmatte" oder "gofit Fußreflexzonenmassagematte" erscheinen.
Dagegen die Klage:
> Die Klägerin hat in den automatischen Suchwortvorschlägen in erster Linie eine Verletzung ihres Firmenschlagworts "goFit", hilfsweise eine wettbewerbswidrige Irreführung der Verbraucher gesehen. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.
Hier ging es nicht um die Gestaltung der später angezeigten Suchergebnisse, sondern explizit nur um die Autovervollständigung.
Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diese Position bestätigt.
> Jedoch liegt in der Verwendung des Unternehmenskennzeichens in der automatischen Suchwortvervollständigung keine Beeinträchtigung der Funktion des Zeichens, auf das Unternehmen der Klägerin hinzuweisen.
Die Ausgestaltung des Suchergebnisses wurde nicht behandelt, weil das in der Klageschrift nicht angegriffen wurde. Die wettbewerbsrechtliche Situation sei ebenfalls nicht zu beanstanden: Denn:
> Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die angezeigten Suchwortvorschläge beim Internetnutzer nicht den - unzutreffenden - Eindruck hervorrufen, dass er das betreffende Produkt auf der Internethandelsplattform finden wird.
Im Verfahren I ZR 138/16 ging es um die Ausgestaltung der Ergebnisseiten. Da waren mehrere Unternehmen von Amazon Beklagte. Beklagte zu 1 ist das Amazon-Unternehmen, das für "Verkauf und Versand durch Amazon" zuständig ist. Die Klägerin
> wendet sich dagegen, dass nach einer Eingabe des Suchbegriffs "Ortlieb" in die plattforminterne Suchmaschine in der Trefferliste auch Angebote von Produkten anderer Hersteller erscheinen, und zwar sowohl Angebote der Beklagten zu 1 als auch Angebote von Drittanbietern.
Da hatten die Vorinstanzen der Klage stattgegeben. Das wurde aufgehoben und zurück ans Berufungsgericht verwiesen. Denn:
> Diese Nutzung der Marke kann die Klägerin nur untersagen, wenn nach Eingabe der Marke als Suchwort in der Ergebnisliste Angebote von Produkten gezeigt werden, bei denen der Internetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, ob sie von dem Markeninhaber oder von einem Dritten stammen.
Allerdings hatte das Berufungsgericht diesen Punkt nicht geklärt, sondern der Klage aus anderen Gründen stattgegeben. Deshalb ging das zur erneuten Klärung zurück.
Die Suchlisten bei Google würden bei so einer Suche natürlich immer diverse Beiträge enthalten, die die verwendeten Wörter direkt enthalten. Ein Amazon-Händler, der bsp. eine eigene Fussreflexzonenmassagematte vertreibt und in der Artikelbeschreibung etwas wie "ähnlich goFit" verwendet, könnte wiederum direkt abmahnbar sein. Aber nur das Autovervollständigen heißt nicht, daß es den Artikel bereits auf der Plattform gibt.
Google Chrome Browser blockt ab heute Werbung, die gegen den Better Ads - Standard verstösst - Prestitial Ads, Ads mit Countdown, automatisch startende Videos mit Ton
The browser for a web worth protecting
www.blog.googleStarting on February 15, Chrome will stop showing all ads on sites that repeatedly display disruptive ads after they’ve been flagged.
Mit dem heutigen 15.02.2018 ist beim Google Chrome-Browser so etwas wie ein "eingebauter Adblocker" aktiv.
Bestimmte Werbeformate, die gegen den Better-Ads - Standard verstoßen, sollen vom Browser direkt unterbunden werden. So daß Nutzer diese Werbung gar nicht mehr sehen.
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Ein allgemeiner Beitrag:
Chrome: The browser for a web worth protecting
https://www.blog.google/products/chrome/browser-web-worth-protecting/
Ein Beitrag mit ein paar technischen Details: Under the hood: How Chrome's ad filtering works
https://blog.chromium.org/2018/02/how-chromes-ad-filtering-works.html
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Das Ziel beim Entwickeln von Chrome sei gewesen:
> The web is an incredible asset. It’s an engine for innovation, a platform for sharing, and a universal gateway to information. When we built Chrome, we wanted to create a way for people to interact with the magic that is the web, without the browser getting in the way.
Der Browser solle nicht im Weg stehen. Eine kleine Menüleiste, die viel Platz für die Seite läßt, ein eingebauter Popup-Blocker, der Stop von automatisch loslaufenden Flash-Videos.
Aber: Inzwischen sei nervige Werbung dazugekommen. Videos mit Ton, große Layer, die sich über die Seite legen und die sich kaum ausblenden lassen.
> These ads are designed to be disruptive and often stand in the way of people using their browsers for their intended purpose—connecting them to content and information.
Die Werbung unterbricht die Nutzer und steht im Weg. Deshalb:
> That’s why starting on February 15, Chrome will stop showing all ads on sites that repeatedly display these most disruptive ads after they’ve been flagged.
Das heißt allerdings auch: Von Websites werden diverse Seiten gespidert. Dann bekommt die Website einen Status: Passing, Warning, Failing. In der Google Search Console kann dieser Status eingesehen werden. Website-Betreiber haben dann 30 Tage Zeit, die Website zu überarbeiten und können eine erneute Überprüfung anstoßen.
Erst wenn das nach 30 Tagen immer noch so ist, wird diese Form von Werbung ausgeblendet. Sprich: Eigentlich dürfte sich dieser neue Filter erst ab Mitte März bemerkbar machen. Wobei es natürlich auch sein kann, daß die Prüfungen schon seit mehr als einem Monat laufen.
Klar ist dabei, daß das nicht so ganz uneigennützig ist:
> We’ve already seen more and more people express their discontent with annoying ads by installing ad blockers, but blocking all ads can hurt sites or advertisers who aren’t doing anything disruptive. By focusing on filtering out disruptive ad experiences, we can help keep the entire ecosystem of the web healthy, and give people a significantly better user experience than they have today.
Nutzer sind von der Werbung genervt und installieren Adblocker. Aber wird alle Werbung geblockt, dann wirkt sich das auch auf jene Werber aus, die keine "bösen Techniken" nutzen. So scheint Google zu hoffen, daß Nutzer eher Adblocker wieder ausschalten.
Auf der Site
Initial Better Ads Standards: Least preferred ad experiences for desktop web and mobile web
https://www.betterads.org/standards/
werden vier Beispiele für Desktop-Nutzer genannt: Popup-Ads, Auto-playing Video Ads with sound, Prestitial Ads with Countdown, Large sticky Ads, die etwa unten an der Seite kleben und 1/3 der Bildschirmhöhe beanspruchen.
Bei mobilen Nutzern kommen noch ein paar Varianten dazu: Ad Density mit einer Höhe größer 30 %, Postitial Ads mit Countdown, Full-screen Scrollover Ads. Die flashing animated Ads wundern mich etwas. Flash ist auf mobilen Geräten doch kaum mehr aktiv.
Zu jedem Einzelpunkt gibt es eine Unterseite, die das genauer beschreibt. So ist bei der Variante "Ad Experience: Ad Density Higher Than 30%" ein Beispiel drin, das zeigt, wie stark eine solche Werbung im Text das Lesen unterbricht. Die Postitial ads with countdown werden eingesetzt, wenn der Nutzer bsp. auf einen Link klickt. Anstatt daß er dann sofort auf die neue Seite kommt, wird flächendeckende Werbung angezeigt.
Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Google solche Anzeigen direkt unterbindet. Die Frage ist, ob andere Browserhersteller da mitziehen. Andererseits denke ich nicht, daß Nutzer deshalb Adblocker ausschalten werden. Wenn ich mir manchmal den Adblocker ausschalte und auf große deutsche Zeitungswebsites gehe, dann halte ich mich da nicht gerne allzu lange auf. Jegliche animierte Werbung nervt einfach nur und lenkt ab. Und meist gibt es mehrere dieser Exemplare, die intensiv auf sich aufmerksam machen wollen.
Keine weiteren Autos mehr - Singapur lässt neue Autos nur noch dann zu, wenn alte verschrottet werden - radikale Verkehrsplanung
Singapore: no more cars allowed on the road, government says
www.theguardian.comThe number of buses and goods vehicles will be allowed to continue growing but the growth cap for private cars will be cut to zero in 2018
In Deutschland gibt es reihenweise Städte, in denen seit Jahren die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Eine EU-Studie kam schon vor Jahren zu dem Ergebnis, daß das zu mehreren zehntausend Toten pro Jahr führt.
Folglich wäre eine deutliche Reduktion des Individualverkehrs in Städten zu begrüßen.
In Singapur wurde das Wachstum der Autozahlen nun per Dekret gestoppt. Die Meldung gab e schon im letzten Herbst. Seit Februar 2018 wirkt sich das aus.
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Verordnung gegen Staus - Kein Auto zusätzlich: Singapur stoppt Verkehrswachstum per Dekret
Ein Beitrag vom letzten Herbst: Singapore: no more cars allowed on the road, government says
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Bislang durfte es pro Jahr 0,25 % mehr Autos geben. Diese bereits geringe Steigerungsquote wurde nun auf 0 % gesenkt.
Bei 5,6 Millionen Einwohnern und einer Fläche ungefähr so groß wie Hamburg gab es dort etwa 600.000 Autos (Stand Ende 2016).
Derzeit werden 12 Prozent der Fläche für Straßen genutzt.
Wer ein Auto kaufen will, muß zunächst ein “certificate of entitlement” erwerben, das für zehn Jahre gültig ist. Das kostet etwa 50.000 Singapur-Dollar, das sind etwa 37.000 US-Dollar.
Ein Auto, bei dem die Kosten für dieses Zertifikat schon mit dabei sind, kostet etwa das Vierfache dessen, was dasselbe Auto in den USA kostet.
In einer Pressemitteilung vom Montag
Towards an Innovative Land Transport Industry Enabled by Technology and a Highly Competent Workforce
https://www.lta.gov.sg/apps/news/page.aspx?c=2&id=5d98f090-2f27-4b05-b7f2-fa52d7e759af
ist davon die Rede, daß aktuell 123.000 Personen im Transportwesen arbeiten:
> this includes bus captains, bus mechanics, customer service officers, railway engineers, station managers, as well as taxi and private hire car drivers.
Da sollen bis 2030 etwa 8000 weitere Jobs dazu kommen.
Wenn man an die "plötzlichen Gedankenspiele" hier in Deutschland denkt, daß der öffentliche Nahverkehr kostenlos sein könnte, um Leute massiv zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen: Da ist Singapur bereits weiter. Dort gibt es ein großes U-Bahn- und Metronetz. Diverse Linien sind schon jetzt ohne Fahrer unterwegs. Die dortigen Systeme dürften bereits jetzt deutlich weniger Personal benötigen als die hiesigen Systeme.
Interessant wäre die Frage, wieviele Verkehrstote es in Singapur pro Jahr gibt.
Fehlende Subresource Integrity - 4200 Websites durch geändertes Browsealoud-Script gehackt - darunter Websites der britischen und der US-Regierung - Ziel Monero per Coinhive-Script schürfen
UK ICO, USCourts.gov... Thousands of websites hijacked by hidden crypto-mining code after popular plugin pwned
www.theregister.co.ukBiz scrambles to shut down crafty coin crafting operation
Über manche Dinge kann man nur den Kopf schütteln. Da gibt es ein Tool namens Browsealoud, das eigentlich nützlich ist. Es kann auf Websites genutzt werden, um Websiteinhalte vorzulesen. Eingebunden wird es per JavaScript, verantwortlich ist der britische Anbieter Texthelp.
Irgendwie gelang es Kriminellen, sich Zugang zu deren Server zu verschaffen und das Script zu ändern.
Ergebnis: Das Coinhive-Script wurde eingebunden und schürfte am Sonntag Monero, eine Kryptowährung. Das auf etwa 4.200 Sites, darunter diversen Regierungen, Universitäten und öffentlichen Einrichtungen.
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UK ICO, USCourts.gov... Thousands of websites hijacked by hidden crypto-mining code after popular plugin pwned
http://www.theregister.co.uk/2018/02/11/browsealoud_compromised_coinhive/
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Der Text vermutet entweder gehackte Server oder Interne, die sich rächen wollten.
> For several hours today, anyone who visited a site that embedded Browsealoud inadvertently ran this hidden mining code on their computer, generating money for the miscreants behind the caper.
Eine Scriptsuchmaschine findet aktuell 4300 Websites, die das Script eingebunden haben, darunter cuny.edu und in.gov, das scheint die offizielle Site von Indiana zu sein. Auch dublincity.ie und manchester.gov.uk sind vorne mit dabei.
Gefunden hatte das Scott Helme:
https://twitter.com/Scott_Helme/status/962684239975272450
> Ummm, so yeah, this is *bad*. I just had @phat_hobbit point out that @ICOnews has a cryptominer installed on their site...
Etwas später weist er darauf hin, daß man mit Content Security Policy (CSP) und Subresource Integrity so etwas komplett verhindern könne.
Das greift auch der Artikel auf. Das Prinzip bei Subresource Integrity ist simpel: Über die extern eingebundene Datei wird ein Hashwert berechnet, der zusätzlich lokal abgelegt wird. Der Browser kann den Hashwert ebenfalls berechnen. Weicht dieser vom Wert in der Seite ab, wird das Script nicht ausgeführt.
> If any one of these outside resources is hacked or tampered with to perform malicious actions, such as mine crypto-coins, all the websites relying on that compromised resource will end up pulling the evil code onto their pages and into visitors' browsers.
Wenn Sites diversen Code von anderen Sites laden und eine dieser Quellen gehackt wird: Dann führen alle Sites, die diesen Code einbinden, den Hackercode aus.
Wobei man da schon sagen muß: Kryptomining ist bald noch harmlos. Da gibt es weitaus heiklere Dinge.
Beim W3C ist das standardisiert:
Subresource Integrity
Die Technik ist simpel:
> <script src="https://example.com/example-framework.js"
> integrity="sha384-Li9vy3DqF8tnTXuiaAJuML3ky+er10rcgNR/VqsVpcw+ThHmYcwiB1pbOxEbzJr7"
> crossorigin="anonymous"></script>
Mit dem crossorigin-Attribut "anonymous" wird festgelegt, daß keine weiteren Daten (etwa Cookies) an diese Website geschickt werden.
Scott Helme:
> "There's a technology called SRI (Sub-Resource Integrity) designed to fix exactly this problem, and unfortunately it seems that none of the affected sites were using it."
Subresource Integrity löst genau dieses Problem. Offenbar haben diverse Sites das nicht eingesetzt.
Natürlich macht SRI keinen Sinn, wenn sich solche Scripte "ständig ändern". Aber üblicherweise sind das statische Dinge, die sich gerade nicht ständig ändern. Etwa dann, wenn man ein JavaScript von einem Content Delivery Network holt, das seit Jahren unverändert ist. Änderungen werden meist über eine neue Version verteilt, so daß sich auch der Dateiname ändert.
Der Blogbeitrag von Scott Helme
Protect your site from Cryptojacking with CSP + SRI
https://scotthelme.co.uk/protect-site-from-cryptojacking-csp-sri/
zeigt Bildschirmphotos. Da wurden Websites komplett heruntergefahren. Eine Einschränkung: SRI ist noch "relativ neu" und wird vom IE / Edge und Safari noch nicht unterstützt.
LG Berlin: Facebook verstösst mit einigen Nutzungsbedingungen gegen deutsches Datenschutzrecht - tatsächlicher Name nicht erforderlich - 16 O 341/15
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein interessantes Urteil gegen Facebook erstritten. Dabei wurden diverse Voreinstellungen von Facebook angegriffen.
Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung von 16.01.2018, zu der es heute eine Pressemitteilung der vzbv gab, zu 2/3 gegen Facebook entschieden.
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Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht - vzbv mit Klage gegen Facebook überwiegend erfolgreich
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/facebook-verstoesst-gegen-deutsches-datenschutzrecht
Das eingescannte Urteil (PDF mit 37 Seiten):
https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2018/02/12/facebook_lg_berlin.pdf
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Das "überwiegend" wundert mich allerdings. Die Kostenverteilung von 2/3 an Facebook, 1/3 an vzbv liegt doch relativ nahe bei einer 50:50 - Entscheidung. Verurteilt wurde Facebook im übrigen zur Zahlung von 214 Euro nebst Zinsen. Allerdings gibt es bezüglich aller erstrittenen Punkte einen Unterlassungsanspruch mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Die Zusammenfassung aus der PM:
> Voreinstellungen im Privatsphäre-Bereich bedürfen einer informierten Einwilligung der Verbraucher.
> Klausel zur Klarnamenpflicht und weitere AGB sind unzulässig.
> Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist nicht irreführend.
Bei der relativ weitgehenden Verarbeitung personenbezogener Daten waren die Vorabinformationen für Nutzer undurchsichtig. Da gab es einen vollständigen (Teil-) Sieg.
> So war in der Facebook-App für Mobiltelefone bereits ein Ortungsdienst aktiviert, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war per Häkchen voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Dadurch wird das persönliche Facebook-Profil für jeden schnell und leicht auffindbar. Die Richter entschieden, dass alle fünf vom vzbv monierten Voreinstellungen auf Facebook unwirksam sind. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.
Ferner wurden 8 Klauseln in den Nutzungsbedingungen erfolgreich angegriffen.
> Das Landgericht Berlin erklärte außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Diese enthielten unter anderem vorformulierte Einwilligungserklärungen, wonach Facebook Namen und Profilbild der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Die Richter stellten klar, dass mit solchen vorformulierten Erklärungen keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden könne.
Wobei sich da ein Blick in das Urteil lohnt. So finde ich persönlich den aktivierten Ortungsdienst völlig inakzeptabel. Die Voreinstellung, daß Freunde sehen, was man postet, finde ich dagegen ziemlich harmlos.
Die Konsequenz wäre, daß Facebook das immer erst einmal auf "nur für mich sichtbar" setzt und sich so manch ein Nutzer schwertun dürfte, das zu aktivieren.
Durchaus ambivalent finde ich den Punkt, ob Facebook einen korrekten Namen fordern darf:
> Unzulässig ist auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. „Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen“, so Dünkel. „Das schreibt das Telemediengesetz vor.“ Nach Auffassung des Gerichts konnte dieser Aspekt aber offen bleiben, denn die Klausel sei bereits deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.
Das stimmt zwar, daß das so im Telemediengesetz drinsteht. Ich halte es aber für ein legitimes Vorgehen, daß ein soziales Netzwerk sagt: "Wir wollen keine anonymen Nutzer". Sprich: Meines Erachtens nach hinkt die Gesetzeslage dem Internet hinterher.
Gegen die Werbung, daß Facebook immer kostenlos bleibe, hatte das Gericht keine Einwände. Ferner wurden diverse abgemahnte Datenschutzrichtlinien für unproblematisch erklärt.
> Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine vertraglichen Regelungen.
Der vzbv hat bereits angekündigt, gegen die abgewiesenen Punkte Berufung zum Kammergericht Berlin einzulegen. Da Facebook höchstwahrscheinlich gegen die Verurteilung ebenfalls Berufung einlegen wird, dürfte das noch hoch zum Bundesgerichtshof gehen.
Laut Urteil hatte Facebook zunächst moniert, daß irisches Datenschutzrecht gelten würde. Demnach seien die Klauseln nicht zu beanstanden.
Ferner wurde geltend gemacht, daß die Vorschrift aus dem Telemediengesetz unionsrechtswidrig sei. Denn es müsse eine Interessensabwägung geben.
Urteil, Klagebegründung und Gegenposition nehmen etwa 2/3 des Urteils ein. Wobei Urteil und Klagebegründung durch diverse Bildschirmphotos sehr groß sind. Die eigentliche Urteilsbegründung belegt nur das letzte Drittel.
Insgesamt gab es 26 Unterlassungsanträge, von denen in 14 Fällen die Klage begründet war. Die Kostenentscheidung hätte also auch 54 : 46 lauten können.
OPod Tube Housing - das Leben in der Betonröhre - stapelbar und stabil - das Architekturbüro James Law Cybertecture aus Hongkong
In der Großstadt ist der Platz knapp. Gleichzeitig gibt es weltweit die Tendenz, daß die Großstädte weitere Leute anziehen, so daß noch mehr Wohnungen benötigt werden.
Was tun? Das Architekturbüro James Law Cybertecture aus Hongkong hat eine Lösung entwickelt, die man genial oder furchtbar finden kann.
Man nehme Betonröhren, die es ohnehin in Großstädten gibt. 2,5 Meter Durchmesser, die Rohre werden dort auch als Wasserrohre genutzt. Die Röhren werden innen eingerichtet. Und lassen sich übereinander stapeln.
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OPod Tube Housing
http://www.jameslawcybertecture.com/?section=projects&id=1087
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> Constructed out of low cost and readily available 2.5m diameter concrete water pipe, the design ultilizes the strong concrete structure to house a micro-living apartment for one/two persons with fully kitted out living, cooking and bathroom spaces inside 100 sq.ft. Each OPod Tube Houses are equipped with smart phone locks for online access as well as space saving furniture that maximises the space inside.
"Micro-living apartments" für ein oder zwei Personen. Mit Küche und Bad. Und mit Türen, die per Smartphone geöffnet werden. Eine andere Variante der "tiny house" - Bewegung.
Wenn man sich die Bilder auf der Website ansieht:
Wird das konsequent gestapelt, dann ist das einerseits wirklich "sehr platzsparend". Es erinnert etwas an eine Legebatterie. Allerdings sind dann auf der Rückseite auch gesonderte Gerüste notwendig, um die einzelnen Röhren zu erreichen. Damit ergibt sich ein Innenhof, der von drei Seiten her mit solchen Röhren umschlossen ist.
Die unterste Reihe besteht aus zehn Röhren, bei vier Ebenen sind das 10 + 9 + 8 + 7 = 34 Wohneinheiten, bei 5 + 4 + 3 + 2 = 14 an der Querseite und einer zweiten Längsseite sind das 34 * 2 + 14 = 82 kleine Wohnungen.
Damit wird das zu einem "niedrigen Gebäude" und zu so etwas wie einer "modularen Community", die sich in kurzer Zeit so zusammenfinden kann. Ferner läßt sich die ganze Konstruktion mit nicht zu großem Aufwand an eine andere Stelle transportieren.
Etwas extrem sieht die Variante aus, bei der eine Lücke zwischen zwei Häusern wechselnd mit 3 und 2 Röhren nebeneinander aufgefüllt wird. Das sind insgesamt 15 Röhren. Aber da müßte es auf der Rückseite entsprechende Möglichkeiten geben, wie man zu den einzelnen Röhren kommt.
In Südafrika gab es im August bereits ein ähnliches Projekt:
James Law Cybertecture designs innovative pod housing for South African Township
http://www.jameslawcybertecture.com/index.php?section=news&id=56
Da wurden Wasserrohre mit einem Durchmesser von 3 Metern genutzt.
Im November gab es noch einen Newseintrag:
Invitation to unveiling ceremony for OPod Tube House by James Law Cybertecture
http://www.jameslawcybertecture.com/index.php?section=news&id=91
Da gibt es ein weiteres Modell, das isoliert auf Sockeln steht und oben eine Belüftungsanlage hat. Damit scheidet ein Stapeln bei dieser Variante aus.
Google macht Ernst - ab Juli 2018 werden alle http-Websites als unsicher markiert - auch jene ohne Passworteingabe - Testmöglichkeit für Mixed Content
A secure web is here to stay
security.googleblog.comPosted by Emily Schechter, Chrome Security Product Manager For the past several years, we’ve moved toward a more secure web by strongly adv...
Vor 10 und 15 Jahren waren Websites meist noch unverschlüsselt. Da an jede IP-Adresse nur ein Zertifikat gebunden werden konnte, war an einen großflächigen Einsatz von Verschlüsselung nicht zu denken.
Das hat sich seit Server Name Indication (SNI) geändert. Das wurde eigentlich schon 2003 eingeführt. Aber auch Chrome unterstützte das erst ab 2010, Microsoft serverseitig ab Windows 2012. Dementsprechend zögerlich setzten das Websites ein.
Mit dem Start von Letsencrypt Ende 2015 waren zwei Dinge neu: Zum einen konnten SSL-Zertifikate kostenlos erworben werden. Zum anderen gibt es in Form des ACME-Protokolls die Möglichkeit, den Prozess der Ausstellung von Zertifikaten zu automatisieren. Davor war dafür immer Handarbeit notwendig, was den Einsatz ebenfalls beschränkt hat.
Praktisch kann man sagen: Vor SNI war eine großflächige Verschlüsselung gar nicht realisierbar. Vor Letsencrypt war es eine mühsame Handarbeit, so daß dies die Einsatzmöglichkeiten für die großen Massenhoster limitierte.
Inzwischen hat sich das umgedreht: Die Massenhoster bieten Verschlüsselung standardmäßig und kostenlos an. Es dürfte einfacher sein, alle Websites einheitlich verschlüsselt zu betreiben anstatt einen ständigen Mix aus beiden Varianten zu haben.
Nun will Google im Chrome-Browser ab der Version 68 (Juli 2018) alle http-Websites als unsicher markieren.
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A secure web is here to stay
https://security.googleblog.com/2018/02/a-secure-web-is-here-to-stay.html
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Da, wo aktuell noch das umgekehrte Ausrufezeichen neben dem Domainnamen steht, soll ab Juli "Not secure" angezeigt werden.
Die aktuelle Datenlage:
> Over 68% of Chrome traffic on both Android and Windows is now protected
> Over 78% of Chrome traffic on both Chrome OS and Mac is now protected
> 81 of the top 100 sites on the web use HTTPS by default
68 % des Chrome-Traffics auf Android und Windows läuft per https ab, sogar 78 % bei Chrome OS und Mac. Und bereits 81 der 100 größten Sites nutzen https als Standardeinstellung.
Ferner soll es bei Lighthouse
https://developers.google.com/web/tools/lighthouse/
in der neuesten Node Cli Version eine Möglichkeit geben, Mixed Content herauszufinden. Etwas, das man immer wieder sieht: Eine Website ist eigentlich verschlüsselt. Aber da sie Bilder, Scripte oder anderes aus nicht verschlüsselten Quellen nachlädt, ist die Sicherheit geschwächt.
Die Sätze
> Chrome’s new interface will help users understand that all HTTP sites are not secure, and continue to move the web towards a secure HTTPS web by default. HTTPS is easier and cheaper than ever before, and it unlocks both performance improvements and powerful new features that are too sensitive for HTTP.
lesen sich wie eine Mission: Nutzer mögen verstehen, daß alle Http-Sites nicht sicher seien. HTTPS soll zum Standard werden. Es ist einfacher als jemals zuvor - weil sich die technischen Grundlagen in den letzten Jahren entsprechend weiterentwickelt haben.
In DE finde ich es etwas verblüffend, daß so einige große Sites, etwa der Spiegel und der Tagesspiegel, bis heute nicht auf https umgestiegen sind. Da es beim Tagesspiegel ein Login gibt, zeigt FireFox schon jetzt immer ein rot durchgestrichenes Schloss an.
Für Unternehmen bedeutet dies, daß sie ihre Websites auf einen Umzug vorbereiten und diesen durchführen sollten.
Persönlich bin ich im letzten Sommer mit meiner Hauptwebsite umgezogen. War etwas Arbeit, aber dann war das erledigt. Wobei ich aktuell noch gekaufte und manuell installierte Zertifikate nutze.
Wobei man auch dazu sagen sollte: Verschlüsselte Websites müssen deshalb nicht vertrauenswürdig sein. Phishing-Sites können durchaus verschlüsselt sein. Letsencrypt hat mit dem ACME-Protokoll und den damit verbundenen Automatisierungen die Verwaltung von Zertifikaten erheblich vereinfacht. Aber das läßt sich nun auch für bedenkliche Websites sehr leicht nutzen.
Umgestürzte Architektur und verknotete Gegenstände - Architektur, Skulpturen und scheinbare Alltagsgegenstände von Alex Chinneck
The Subverted Architecture and Twisted Objects of Alex Chinneck
www.thisiscolossal.comBritish sculptor Alex Chinneck (previously) upends the steady, reliable nature of banal structures that we interact with every day through his architectural interventions. Overturned swaths of car parking lots, twisted broomstick handles, and inverted building facades are executed with such precise
Kräftige Baumstämme, die eine Deckenkonstruktion abstützen. Der Reihe nach nebeneinander, solide gebaut.
Aber ein Baumstamm tanzt völlig aus der Reihe. Der Baumstamm hat - einen Knoten. Das "geht doch gar nicht" - mag man da einwenden. Es geht ja aber doch, das sieht man doch - sagt eine innere Stimme.
Ähnlich ein Besen mit einem glatten Besenstiel, aus schönem, hellen Holz. Und mittendrin: Ein Knoten.
Der britische Künstler Alex Chinneck erschafft große Objekte, teils raumfüllend, teils so groß wie ein Haus. Bei denen die gewöhnlichen physikalischen Regeln nicht mehr zu gelten scheinen.
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The Subverted Architecture and Twisted Objects of Alex Chinneck
http://www.thisiscolossal.com/2018/02/subverted-architecture-alex-chinneck/
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Ein Haus, unten mit Säulen. Aber mittendrin klaffen riesige Lücken, das Haus scheint über den Säulen zu schweben. Als sei es von einem Riesen aufgerissen worden.
Zwei "Häuser" nebeneinander, die beide auf dem Kopf stehen. Der Hauseingang ist ganz oben, die Fenster haben Fensterbretter - an ihrer oberen Seite.
Asphalt, als Streifen herausgerissen. Im gekrümten Streifen - fährt ein rotes Auto.
Und ein riesiger Strommast - der auf dem Kopf steht.
Auf der Website
Alex Chinneck
finden sich einerseits dieselben Installationen. In diversen Variationen photographiert. Ferner noch ein paar weitere. Etwa ein umgedrehter, scheinbar schwebender Strohhaufen.
http://alexchinneck.com/project/thumb-hide-fingers/
Die Bezeichnungen dazu lassen die Kunstwerke nicht unbedingt verständlicher erscheinen. So die Baumstämme:
Birth, death and a midlife crisis
http://alexchinneck.com/project/birth-death-midlife-crisis/
Auf Instagram
Alex Chinneck
https://www.instagram.com/alexchinneck/
findet sich zu dem "geknoteten Balken"
https://www.instagram.com/p/BeumCiXleiP/
der Hinweis:
> We've just tied a 450-year-old column in the German museum of Kirchheim Unter Teck in a knot.
Bei den beiden Knotenobjekten kann ich mir eigentlich nur vorstellen, daß es sich entweder um einen Nachbau aus Kunststoff, Metall o.ä. handelt, der eben "geschickt bemalt" wurde. Oder daß ein Baumstamm mit einem sehr viel größeren Durchmesser genutzt wurde, so daß der Knoten durch geschicktes Entfernen von Holz entstanden ist.
Unter
Alex Chinneck ties architecture in knots with latest works
findet sich oben auch der Knoten von Kirchheim. Aber drunter gibt es einen zumindest physikalisch nachvollziehbaren "Knoten": Ein Turm aus Backsteinen. Mit einem Knoten mittendrin.
Der Wikipedia-Artikel
https://en.wikipedia.org/wiki/Alex_Chinneck
zitiert den Guardian:
> The Guardian called Chinneck a "master of architectural illusion"
Wieviele Symantec-Zertifikate müssen bis April und Oktober 2018 ausgetauscht werden, weil Google Chrome der gesamten Symantec-Infrastruktur misstraut - etwa 10 Prozent der Alexa-Top-1Mio
Quantifying Untrusted Symantec Certificates
arkadiyt.comWhy & when is Google rejecting Symantec TLS certificates? How many & which certificates are going to become untrusted?
Google hatte im letzten Herbst angekündigt, der Zertifikatsinfrastruktur von Symantec schrittweise das Vertrauen zu entziehen. Grund ist, daß über diese Infrastruktur wiederholt Zertifikate ausgestellt wurden, die das Regelwerk für Zertifikate missachteten.
Die Konsequenz: Chrome wird bestimmte Zertifikate als ungültig anzeigen. Obwohl sie technisch eine korrekte Verschlüsselung liefern und noch nicht abgelaufen sind. Aber: Sie basieren auf Root-Zertifikaten, die von Symantec oder einer der Tochterunternehmen stammen. Da es von diesen mit Geotrust, RapidSSL, Thawte und weiteren so einige gibt, betrifft das diverse Websites.
Es gibt zwei Deadlines: Ab Chrome 66 (im April 2018) sollen alle Zertifikate ungültig sein, die vor dem 01.06.2016 ausgestellt worden sind.
Ab Chrome 70 (Oktober 2018) gilt dasselbe für alle Zertifikate, die nach dem 01.06.2016 ausgestellt wurden. Mit Ausnahme einer kleinen Zahl von Zertifikaten, die auf bestimmten Root-Zertifikaten beruhen.
Zu Chrome 66 erschien nun die Alpha-Version. Prompt twitterte ein Nutzer, daß er diverse Seiten mit Fehlern sieht.
https://twitter.com/vvoyer/status/959778910165721089
> I am on Chrome canary (already 66), and A LOT. LOT. of websites are in error.
Daraufhin hat sich Arkadiy Tetelman den Quellcode von Chrome 66 näher angesehen und sich ein Script geschrieben, um zu ermitteln, ob ein Zertifikat einer Website von einem dieser beiden Termine betroffen ist.
Das ließ er über die Alexa-Top-1-Million Websites laufen.
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Quantifying Untrusted Symantec Certificates
https://arkadiyt.com/2018/02/04/quantifying-untrusted-symantec-certificates/
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Dort sind die beiden gröbsten Verletzungen von Symantec nochmals aufgeführt:
Im September 2015 wurde bekannt, daß Symantec etwa 2600 gültige Zertifikate für Domains ausgestellt hatte, die die Domainbesitzer nie beantragt hatten. Dabei waren auch Zertifikate für Google-Domains dabei. Eine Folge war, daß Google erzwang, daß alle Symantec-Zertifikate ab dem 01.06.2016 per Certificate Transparency geloggt werden mußten. Deshalb die beiden oben genannten verschiedenen Deadlines.
Im Januar 2017 wurde bekannt, daß über die Symantec-Zertifikatsinfrastruktur weitere über 30.000 Zertifikate über einen mehrjährigen Zeitraum ausgestellt wurden. Auch da, ohne daß klar war, ob die Domaininhaber das wirklich beantragt hatten.
Deshalb gab es im September 2017 einen Blogbeitrag von Google, in dem die beiden obigen Deadlines mitgeteilt wurden.
Chrome’s Plan to Distrust Symantec Certificates
https://security.googleblog.com/2017/09/chromes-plan-to-distrust-symantec.html
Die Konsole in Chrome zeigt inzwischen auch eine Warnung an. Das Sternzertifikat *.server-daten.de ist ebenfalls davon betroffen. In wenigen Tagen endet aber die HPKP-Sperre von 30 Tagen, so daß das Zertifikat dann ausgetauscht wird.
Da die Alexa-Liste keine Subdomains enthält, wurde zusätzlich zu domainname.tld immer noch www.domainname.tld gescannt, falls es dafür einen Nameserver-Eintrag gab.
Das Ergebnis: Aus der Million Domains wurden etwa 1,98 Millionen Domains + www. Von den etwa 1,01 Millionen, die TLS unterstützten, werden etwa 10.000 im April ungültig werden. Etwa 90.000 werden im Oktober nicht mehr mit diesem Zertifikat nutzbar sein. Insgesamt betrifft das etwa 10 % aller Top-1M-Domains.
Es gibt beide Domainlisten zum Download:
Bad Chrome 66 im April 2018:
https://raw.githubusercontent.com/arkadiyt/symantec-certificate-checker/master/bad_m66.txt
Bad Chrome 70 im Oktober 2018:
https://raw.githubusercontent.com/arkadiyt/symantec-certificate-checker/master/bad_m70.txt
Wenn man sich aus den beiden Listen die .de-Domains rausfischt und das auf die Domain (ohne www) reduziert, dann sind bis April noch 577 de-Domains betroffen. Darunter axa.de, bvg.de, bundesfinanzministerium.de und bvb.de. Aber auch datev.de und edeka.de. Hinten finden sich noch wetter.de und wiwo.de.
Die Chrome-70-Liste enthält 5233 .de-Domains, da ist u.a. aok.de dabei. Wobei wiederholt auffällt, daß Domains sowohl per http als auch per https erreichbar sind und es keine automatische Weiterleitung von der http- auf die https-Version gibt. Ohne eine solche Weiterleitung ist es jederzeit möglich, daß Nutzer wieder auf der unverschlüsselten Variante landen.
Da allerdings diversen Zertifikatsbesitzern bereits im Januar neue Zertifikate angeboten wurden, dürften diverse Domains bereits umgestellt worden sein. So daß die tatsächliche Zahl betroffener Domains womöglich deutlich höher lag.
Mich wundert etwas, daß noch für April soviele Domains nicht umgestellt haben. Da wird allmählich die Zeit knapp. Ferner zeigt die Liste, daß immer noch etwa die Hälfte der großen Websites nicht verschlüsselt sind.
Bundesgerichtshof: Zahlungsverweigerung bei zehnmal so hoher Stromrechnung im Vergleich zum Vorjahr ist zulässig - Beweispflicht liegt beim Stromlieferanten - VIII ZR 148/17
Bei Strom- und Gaslieferanten kann theoretisch jeder einmal in die Situation kommen: Über Jahre hinweg hat man einen relativ gleichmäßigen Verbrauch, die Abschlagszahlungen ändern sich nur geringfügig. Und plötzlich gibt es eine Jahresrechnung, die deutlich oberhalb jener des Vorjahres liegt. Dies, obwohl keine weiteren Personen die Wohnung genutzt und auch keine weiteren Geräte mit einem höheren Verbrauch angeschafft wurden.
Ein solcher Fall war Thema beim Bundesgerichtshof. Ein älteres Ehepaar hatte eine Jahresabrechnung über etwa 9000 Euro bekommen. Diese war etwa zehn mal so hoch wie die Rechnungen in den Vorjahren.
Das Ehepaar zahlte nicht und wurde verklagt.
Das Landgericht Oldenburg gab der Zahlungsklage statt. Das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage ab.
Der Bundesgerichtshof hat mit heutigem Urteil die OLG-Entscheidung bestätigt und die Revision des Energieversorgungsunternehmens zurückgewiesen.
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Bundesgerichtshof zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs (hier: angebliche Verbrauchssteigerung um 1000 %) - Urteil vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 148/17
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Die Konstellation:
> Für den etwa einjährigen Abrechnungszeitraum 2014/2015 berechnete die Klägerin den Beklagten 9.073,40 € aufgrund eines abgelesenen Verbrauchs in Höhe von 31.814 kWh. Die Beklagten bestreiten, dass sie die ihnen in Rechnung gestellte Strommenge, die etwa zehnmal höher ist als ihr Verbrauch im Vorjahreszeitraum und auch der übliche Verbrauch von Haushalten vergleichbaren Zuschnittes, tatsächlich verbraucht haben. Den Stromzähler an der Abnahmestelle hat die Klägerin noch im Juli 2015 ausbauen lassen und entsorgt, nachdem eine Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle ausweislich des darüber ausgestellten Prüfprotokolls keine Mängel ergeben hatte.
Rechtsgrundlage ist das StromGVV:
> § 17 StromGVV Zahlung, Verzug
>
> (1) […]2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
>
> 1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht […]
Der BGH schloß sich dem OLG an:
> Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass hier die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV bestehe, ist angesichts der von ihm festgestellten Umstände aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, sondern vielmehr nahe liegend.
U.a. hatte das Ehepaar eine Liste der Elektrogeräte im Haushalt vorgelegt.
Einerseits hat zwar das Stromversorgungsunternehmen einen Vorteil:
> Der Kunde wird deshalb nach § 17 StromGVV im Regelfall mit seinen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung (insbesondere Mess- und Ablesefehler) im Zahlungsprozess des Versorgers ausgeschlossen.
Allerdings heißt dies nicht, daß der Kunde rechtlos ist.
> Dadurch wird der Kunde aber nicht rechtlos gestellt. Denn die Darlegungs- und Beweislast des Versorgers für die Richtigkeit der Abrechnung ändert diese Regelung nicht. Vielmehr wird die Beweisaufnahme in den Fällen, in denen der Kunde nach § 17 StromGVV mit seinen Einwendungen ausgeschlossen ist, lediglich auf den Rückforderungsprozess des Kunden verlagert.
Demnach müssen Strombezieher zunächst zahlen und dann auf Rückzahlung klagen. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine so dermaßen hohe Abweichung handelt:
> Sofern der Kunde allerdings (wie hier die Beklagten angesichts des abgelesenen angeblichen enormen Verbrauchs) bereits die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" aufzeigen kann, ist er mit seinem Einwand nicht auf einen späteren Rückforderungsprozess verwiesen.
Stattdessen:
> Vielmehr ist sein Einwand, die berechnete Strommenge nicht bezogen zu haben, schon im Rahmen der Zahlungsklage des Versorgers zu prüfen. Das Energieversorgungsunternehmen muss dann nach allgemeinen Grundsätzen die Voraussetzungen seines Anspruchs, also auch den tatsächlichen Bezug der in Rechnung gestellten Energiemenge beweisen. Insoweit hatte die Klägerin in den Tatsacheninstanzen jedoch keinen tauglichen Beweis angetreten und den streitigen Zähler zudem entsorgt.
In so einem Fall läge also die Beweislast beim Energieversorgungsunternehmen, das beweisen muß, daß diese Menge tatsächlich verbraucht worden ist. Das wurde weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlandesgericht gemacht. Damit ist die Zurückbehaltung rechtmäßig.
Wobei sich hier das Stromversorungsunternehmen wohl selbst in Schwierigkeiten gebracht hat, weil es den Stromzähler auch noch entsorgt hat. Angesichts solcher Probleme wären intelligentere Zähler, die den Zählerstand täglich übermitteln, sogar zu begrüßen. Dann müßte ein starkes Ansteigen irgendwann einmal sichtbar werden.
Instravel - wenn die Originalität baden geht - alle reisen an dieselben Orte und stellen dieselben Bilder auf Instagram ein - Oliver Kmia baut eine Collage
This Video Proves We All Share the Exact Same Travel Photos on Instagram
sploid.gizmodo.comTraveling today is less about visiting and experiencing exotic locales than it is about pointing your smartphone at famous landmarks in hopes of racking up Instagram likes. How bad have things gotten? Using public Instagram accounts and hashtags, filmmaker Oliver Kmia was able to assemble this entertaining compilation of unoriginal travel photos.
Originalität? Etwas machen, das sonst so niemand macht. Aber wenn Leute auf Reisen gehen und auf Instagram Bilder von ihren Touren hochladen? Da scheinen sich gewisse Motive sehr zu wiederholen.
Der Filmemacher Oliver Kmia hat auf Instagram in öffentlichen Accounts unter Nutzung von Hashtags gesucht. Und fand, daß sich diverse "Reisemotive" extrem wiederholen.
Daraus baute er eine kleine filmische Montage.
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https://sploid.gizmodo.com/this-video-proves-we-all-share-the-exact-same-travel-ph-1822631349
Das Video direkt auf Vimeo: Instravel - A Photogenic Mass Tourism Experience
Auf fstoppers berichtet er über die Entstehung: How I Created a Viral Video and What I Learned in the Process
https://fstoppers.com/bts/how-i-created-viral-video-and-what-i-learned-process-218052
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Am Anfang zeigen diverse Leute ihre Reisepässe. Dann folgen diverse Aufnahmen von Flugzeugen und Flugzeugflügeln. Die Frau, die ihren photographierenden Freund hinter sich herzieht. Der schiefe Turm von Pisa, der mit den Händen abgestützt wird oder der mit einer Eistüte kombiniert wird. Der Trevi-Brunnen in Rom. Die Mona Lisa, die man teils vor lauter hochgehobenen Smartphones kaum mehr sieht. Der Eifelturm aus den immergleichen Perspektiven. Das Empire State Building. Das groß aufgemalte US 66 an einer Hauswand. Oder auf der Straße, mit posierenden Reisenden. Die schnurgerade Straße in den USA, bei der man sich genau auf die Mitte setzt und sich abknipsen läßt. Känguru-Warnschilder in Australien. Der Blick in den Autospiegel plus photographierendes Smartphone. Machu Picchu, die Inkastadt auf dem Berg in Peru. Die Christusstatue von Rio de Janeiro mit unzähligen davor posierenden Touristen. Die Statuen auf der Osterinsel. Beim nächsten Bild mußte ich passen. Der Taj Mahal in Indien. Der Vulkan Fuji in Japan, von einer Terrasse her betrachtet. Das nächste Bild kenne ich nicht. Ein Bambuswald. Eine Budda-Statue. Photos vom Essen. Hochgehaltene Getränkebecher und wohl aufgeschnittene Kokosnüsse mit Strohhalm am Strand. Und natürlich diverse Selfies vor Spiegeln, die selbst abgelichteten Beine im Sand oder im Wasser. Schließlich erneut die Kombi Frau zieht photographierenden Partner hinter sich her, diesmal im Wasser. Und das über dem Strand landende Flugzeug. Der Blick in die U-Bahn oder auf U-Bahn-Spinnennetze.
Die Idee sei ihm in Rom gekommen. Da wollte er den Trevi-Brunnen photographieren. Aber das klappte nicht. Weil ständig hunderte Touristen da waren. Allerdings:
> At the moment, I found this sight deplorable and ridiculous, yet, I was one of these tourist, not better or worse. Like everybody else, I purchased a cheap flight to Rome and booked a hotel nearby.
Er war ja selbst einer dieser Touristen. Mit einem Billigflieger nach Rom, eingecheckt in einem nahen Hotel. Er erinnerte sich an ein Video mit einem ähnlichen Konzept:
Hiérophante - Clichés (Official Music Video)
und wollte das für das Reisen machen. Manche Orte hat er auch explizit ausgeklammert. Etwa das Holocaust-Denkmal hier in Berlin.
Die Produktion war ziemlich aufwendig. Es galt, die richtigen Hashtags zu finden und die kommerziellen Bilder dazwischen zu überspringen. Ferner suchte er nach Bilder, die aus demselben Standpunkt und Blickwinkel aufgenommen worden waren. Etwa 4000 Bilder lud er sich von Instagram herunter, nur etwa 1000 wurden schließlich genutzt. Jedes Bild wurde dann in 3 - 8 Frames genutzt.
Das Video wurde von DPReview geteilt und ging dann viral. Etwa 250.000 Aufrufe an einem Tag. Dann ging das wieder runter.
Seine Zusammenfassung:
> It took about six month to produce this video and it became viral in a few hours. Three days later, the Internet has moved on to a next hot topic. Despite many reactions and heated comments about the meaning of this project, I never had any intention to deliver a deep social message
Sechs Monate hat das gedauert, das Video zu produzieren. Nach einigen Stunden ging das viral, dann ebbte das wieder ab. Vor einer Woche hatte er das Video online gestellt.
> During my trip, I felt that many people didn't really enjoy the moment and were hooked to their smartphones. As if the ultimate goal of travel was to brag about it online and run after the likes and followers.
Leute könnten gar nicht mehr das Reisen genießen. Sie seien nur noch mit ihren Smartphones beschäftigt. Das Ziel des Reisens: Bilder auf Instagram hochladen und den Likes und Followers hinterherjagen.
10316 Tage: Ab heute ist die Berliner Mauer länger weg als sie da war - Anmerkungen eines Remstälers aus Berlin - Friedrichshain
Würde es nicht im Tagesspiegel stehen: Ich muß gestehen, ich hätte das gar nicht gemerkt. Zu viel beschäftigt mit meiner Dienstleistung Server-Daten, auf die Zukunft bezogen. Entwicklungen in Deutschland, Europa, der Welt. Das Internet ist ein weltweiter Maßstab. Die Vergangenheit Ende der 1980er Jahre liegt lange zurück.
Aber heute, am 05.02.2018: Da sind es genau 10316 Tage seit dem 09.11.1989. Und geht man von diesem Tag 10316 Tage zurück, dann landet man beim 13.08.1961. Die Berliner Mauer stand solange. Und ist nun genauso lange wieder weg. Erst löchrig, aber erstmals durchlässig von Ost nach West. Später verschwand sie ganz.
Der 13.08.1961, der Tag des Mauerbaus. Vor meiner Zeit (Jahrgang Mitte der 60er). In den 1970ern, im beschaulichen Remstal: Da stand die Welt offen.
Aber es gab ja noch dieses andere Deutschland, DDR genannt. Und Westberlin - oder hieß es Berlin-West? Mittendrin und doch eingemauert. Die Bilder, die man sah, die waren eher unbegreiflich. Wie konnte das sein, daß der eine Teil einer Stadt einfach eingemauert wurde? Ok, die Nachwirkungen des Krieges, der Teilung. Dann der Kalte Krieg, schließlich die "klare Grenze". Die ständigen Abgänge nach Westberlin. In dieser Logik schien eine klare Grenze durchaus nachvollziehbar zu sein.
Mitte der 70er zu Besuch in der DDR, damals auch ein Tag in Ostberlin. Mit den Wasserspielen am Fernsehturm, der Marienkirche, dem Neptunbrunnen. Der Alexanderplatz. Anfang der 1980er mit der Schule in Berlin, diesmal in West-Berlin, untergebracht in Kreuzberg. West-Berlin war eigentlich bekannt, wirkte vertraut. Ein Tag in Ost-Berlin. Das war eine andere Welt. Dazwischen die Mauer. Vom Westen her kam man unmittelbar an die Mauer ran. Sie stand da einfach. Mitten in der Landschaft. Vom Osten her war das schon im Vorfeld abgesperrt.
Dann zeichnete sich, so ab Mitte der 1980er, das Zerbröckeln des Ostblocks ab. Und als es um die Frage ging, wo ich studiere, war klar: Das konnte nur in Berlin sein.
Im Februar 1988 der Umzug nach Berlin-Tempelhof. In die damals noch eingemauerte Stadt. Im nördlichen Teil, nahe der U-Bahnstation Platz der Luftbrücke. Spätestens im Sommer 1989 wurde die Krise des Ostblocks immer deutlicher sichtbar. DDR-Bürger, die über Ungarn und Österreich in den Westen kamen. Die Ausreisemöglichkeit über die Tschechoslowakei. Daß es einen neuen Krieg geben könnte, das war eigentlich nicht so richtig vorstellbar. Aber was dann? Irgendwie konnten die ständigen Ausreisen ja auch nicht so weitergehen.
Am 09.11.1989 tagsüber in Dahlem. Am Abend sicherlich früh ins Bett. Es gab ja noch kein Internet, die Nachrichtenlage war unklar. Irgendetwas war. Aber wer konnte schon ahnen, daß dieser Text, den das SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski bei jener Pressekonferenz vorgelesen hatte, bei dem er über die Sperrfrist bis zum nächsten Morgen gar nicht informiert war: Und bei dem er dann auf die Frage, wann das denn in Kraft treten würde, meinte:
> „Das tritt nach meiner Kenntnis – ist das sofort, unverzüglich.“
Ein Video dieser historischen Pressekonferenz auf YouTube. Bei Minute 2:30 findet sich diese Antwort auf die Frage, wann diese Regelung in Kraft tritt.
Pressekonferenz DDR-Reiseregelung [09.11.1989]
https://www.youtube.com/watch?v=kZiAxgYY75Y
Am nächsten Morgen nach Dahlem. Irgendwann sickerte das immer stärker durch. Die Mauer sei offen. DDR-Bürger kamen zum ersten Mal ohne Gefahr für ihr eigenes Leben in den Westteil der Stadt - und gingen wieder zurück in ihre Wohnungen im Osten. Die Mauer, der Todesstreifen, die Schußanlagen. All das, was die Jahre davor noch vorhanden war. Plötzlich überflüssig, weil die Ostberliner die offiziellen Übergänge nutzen durften.
Irgendwann am Spätnachmittag war ich mit dem Rad unterwegs. In Dahlem herrschte der normale Unibetrieb. In Kreuzberg, am Mehringdamm: Da war es rappelvoll. Es schien, als sei ganz Ostberlin auf den Beinen, um sich mal den Westen der Stadt anzusehen. Dabei war zu diesem Zeitpunkt der umgekehrte Weg versperrt. Ich hatte noch einen Reisepass aus der BRD. Zu unklar war die Lage. Immerhin gab es ja offiziell noch alle Pflichten inklusive Zwangsumtausch.
Von da an ging das schnell. Die Mauer zerbröselte. An immer mehr Stellen gab es Übergänge. Es war immer schon klar: Wenn die Mauer erst einmal offen ist, dann wird es kein Zurück zur Situation davor mehr geben.
In den folgenden Jahren hatte ich persönlich wohl gar nicht so viel mehr mitbekommen. Das Studium stand im Vordergrund. Schließlich 1996 die Möglichkeit, eine Wohnung in Friedrichshain zu bekommen. Als Wessi aus Süddeutschland nun mit Blick auf den Fernsehturm. Aber vom Osten her.
Zu dem Zeitpunkt fing das allmählich an. Es wurde sichtbar, daß das Internet langfristig alles umkrempeln würde. Deshalb 2001/2002 diverse kleine Dinge gemacht. Aber schon damals die Beschäftigung mit dem, was dann zu Server-Daten wurde. Der Start 2006 fiel in den Zeitabschnitt, der auch als Beginn des "neuen Berlins" gilt: Die Fußballweltmeisterschaft 2006: Berlin hatte richtig viele Gäste. Waren es in den 1990ern die Glücksritter und die "Schmerzen des Zusammenwachsens". Anfang der 2000 eine gewisse Depression der Stadt, die sich an der Illusion festhielt, mehr Geld einklagen zu können. Ab etwa 2006 spielte das schrittweise immer weniger eine Rolle.
Inzwischen hat sich vieles hier in Berlin dramatisch beschleunigt. Kriegslücken werden zugebaut, günstige Wohnungen verschwinden. Aber dafür verschwinden auch Kohleöfen und ähnliches. Beim Einzug 1996 gab es das Telefon noch per Kabel an der Außenwand. 1999 wurde das ins Treppenhaus verlegt. Heute wäre so etwas unvorstellbar.
28 Jahre, zwei Monate und 27 Tage: Das heißt auch: Alle, die jetzt 30 - 35 Jahre oder jünger sind, haben dieses monströse Bauwerk nicht mehr selbst erlebt. Man läuft in Kreuzberg an der Mauer entlang. Würde man drüberklettern, dann würde man sich riesigen Ärger einhandeln. Und der Weg in der umgekehrten Richtung: Der war versperrt. Jeder Mauertote war einer zu viel.
Im Tagesspiegel
10316 Tage: Wo früher die Mauer stand - ein Vorher-Nachher-Vergleich
und im Spiegel
Vorher-nachher-Fotos: Berlin mit und ohne Mauer
http://www.spiegel.de/einestages/berliner-mauer-vorher-nachher-fotos-zum-zirkeltag-a-1190881.html
gibt es Bilderserien mit "Schiebebildern": Ein Bild während der Mauer und ein Bild heute. Und ein Schieberegler, mit dem man zwischen beiden Bildern wechseln kann.
Trostlosigkeit während der Mauerzeit. Etwa am Brandenburger Tor. Oder in der Eberswalder Straße. Heute sind das Stadträume, von Menschen bevölkert. Wo man nicht mehr sieht, daß es dort einmal eine trennende Wand gab.
Die Zukunft hatte schon am 09.11.1989 begonnen. In Westdeutschland, im Remstal. Da mag das Leben nach dem Mauerfall über viele Jahre ähnlich weitergegangen sein wie zuvor. Hier in Berlin war das anders. Da änderte sich mit dem Mauerfall alles. Für alle in den westlichen Bezirken ebenso wie in den östlichen. Mitte der 90er kamen viele neue Leute aus dem ehemaligen Ostblock nach Berlin. Zum türkischen Döner kam der arabische Schawarma. Seit vielleicht 2006 ist Berlin Ziel für Leute bald aus der ganzen Welt. Seither wird Berlin wieder zur richtigen Weltstadt.
Und mit dem Abschluß dieser 10316 Tage: Man könnte sagen: Nun ist die Übergangszeit vorbei. Die Karenzzeit abgeschlossen. Nun geht es endgültig ausschließlich um die Zukunft.
Der Wikipedia-Artikel mit dem Zitat von Günter Schabowski:
Berliner Mauer
https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer
Kein Kauf von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum mehr per Kreditkarte - JP Morgan Chase, Bank of America und Citigroup wollen keine "falling knifes" mehr finanzieren
Kryptowährungen boomen derzeit. Aber es gibt auch sehr viel an Spekulation und an "undurchsichtigen Geschäften". Facebook hat die Bewerbung von Kryptowährungen auf der eigenen Plattform untersagt. Nun ziehen US-Banken auf ihre Art nach. Die Großbanken JP Morgan Chase, Bank of America und Citigroup Inc lassen es nicht mehr zu, daß Kryptowährungen per Kreditkarte gekauft werden.
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Bitcoin Ban Expands Across Credit Cards as Big U.S. Banks Recoil
https://www.bloomberg.com/crypto
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Die Formulierung zu Beginn des Artikels ist deutlich:
> A growing number of big U.S. credit-card issuers are deciding they don’t want to finance a falling knife.
"Fallende Messer" wollen die Banken nicht finanzieren.
Die Bank of America stoppte das am Freitag. Davon sind allerdings Debit-Karten nicht betroffen. Diese buchen das Geld direkt vom Konto ab und sind etwa mit den deutschen Giro-Karten vergleichbar.
Kryptogeld per Kreditkarte zu bezahlen: Das sei für die Kreditkartenunternehmen mit zu großen Kopfschmerzen verbunden. Denn da könnten sich die Schuldner zu sehr verkalkulieren, so daß sie Geld nicht mehr zurückzahlen könnten. Ferner sollen die Risiken beim Diebstahl und Identitätsdiebstahl verringert werden. Der Dieb klaut eine Kreditkarte und kauft damit Kryptowährungen. Damit läßt sich die Transaktion nicht mehr rückgängig machen.
Ferner seien Banken per Regulatorien dazu verpflichtet, Kundentransaktionen zu beobachten, die den Verdacht auf Geldwäsche ("money laundering") begründen. Das ginge nicht mehr so gut, wenn Geld in Kryptowährungen transferiert wird.
Bitcoin hat seinen Wert seit dem 18.12.2017 mehr als halbiert. Von fast 20.000 $ auf nun unter 8000 $. Auch da wird die Facebook-Entscheidung erwähnt.
Für "Fans dieser Währungen" sei es nun deutlich schwieriger, sich einzukaufen. Zwei andere Unternehmen, Capital One Financial Corp. und Discover Financial Services, hatten schon davor erklärt, daß sie solche Transaktionen nicht unterstützen.
Mastercard berichtet, daß "cross-border volumes" im Netzwerk in diesem Jahr um 22 Prozent gestiegen sei. Befeuert durch Kunden, die ihre Karten nutzen, um Kryptowährungen zu kaufen. Als die Preise für Kryptowährungen gefallen seien, habe sich dieser Trend verlangsamt.
Das ist so dermaßen spekulativ. Wer sich daran beteiligt, der sollte über genügend anderes Vermögen verfügen. So daß er gegebenenfalls einen Totalverlust verkraften kann.
Von 1600 Banken heute auf 150-300 Banken in 10-15 Jahren - Welche Banken bleiben übrig, welche verschwinden? Bankenreport Deutschland 2030 von Oliver Wyman
Wer sich aus meiner Generation mit Schulabschlüssen zwischen 1980 und 1990, in der Zeit des bröckelnden "Eisernen Vorhangs" und der fallenden Berliner Mauer, für eine Bankenlehre entschlossen hatte: Da dürften die Eltern meist einverstanden oder sogar darüber froh gewesen sein: "Unser Kind lernt etwas Solides". Damals lockten ein sicherer Job und ein sicheres Einkommen.
Aber inzwischen hat sich die Welt gewandelt. Der Eiserne Vorhang und die Berliner Mauer fielen. Das Internet hat eine selbstverständliche weltumspannende Kommunikation eingeführt. Lokale Märkte wie der westdeutsche Markt Mitte der 1980er sind heute kleine Teile des EU-Marktes und müssen sich plötzlich mit globalen Unternehmen wie PayPal und Amazon beschäftigen.
Und die Banken? Denen könnte es "ziemlich übel" ergehen. So daß heftige Umstrukturierungen die Folge für diese ehemals "sicheren Arbeitsplätze" sein könnten.
Das Beratungsunternehmen Oliver Wyman hat den "Bankenreport Deutschland 2030" veröffentlicht. Mit der Prognose, daß von den jetzt etwa 1600 Banken in Deutschland maximal 150 - 300 übrig bleiben dürften.
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Bankenreport Deutschland 2030: Noch da! Wie man zu den 150 deutschen Banken gehört
http://www.oliverwyman.de/our-expertise/insights/2018/feb/Bankenreport-Deutschland-2030.html
Das PDF (36 Seiten): BANKENREPORT DEUTSCHLAND 2030
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Die neuen Konkurrenten: "Auslandsbanken, FinTechs, Marktinfrastrukturanbieter und globale Technologiekonzerne". Die Kunden werden anspruchsvoller, erwarten durchgehende, mobil nutzbare Lösungen, die auch noch einfach zu bedienen sind.
Der Report entwirft zwei Szenarien: Eine einigermaßen kontinuierliche Anpassung oder eine disruptive Veränderung. Die Zielzahl von 150 - 300 Banken gilt aber für beide Szenarien. Bei einer Evolution könnten bsp. Banken mit lokaler Verankerung zu "Platzhirschen" werden, die stark für die regionale Wirtschaft relevant sind. Andere könnten - spezialisiert auf ein Produkt - zu "Monolinern" werden. Daneben gäbe es noch das Asketische Banking und Kundenchampions.
Bei einer größeren Geschwindigkeit könnten Banken zu "Technik-Lotsen" werden. Oder den Status einer "unsichtbaren Bank" einnehmen, deren Tätigkeit für Kunden kaum mehr sichtbar, aber notwendig ist. Oder Banken werden zu technischen Komponenten-Anbietern.
Ein struktureller Vorteil: Deutschland ist relativ groß und politisch stabil. Aber: Die Banken sind im Vergleich zu Banken anderswo nur wenig profitabel. Und es gibt dieses Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Anbietern.
Aktuell gäbe es eine evolutionäre Konsolidierung. Jede Säule wird schlanker. Es gibt mehr Zentralisierungen, Standorte und Bankfilialen werden aufgegeben. Nur: Das dürfte nicht so bleiben. Drei Punkte:
- Eine vierte Gruppe könnte dazustoßen: Ausländische Banken, FinTechs, Marktinfrastrukturanbieter, globale Technikkonzerne. Diese "vierte Säule" greift an und verändert die Kundenerwartungen.
- Die Modularisierung gibt es bereits in anderen Branchen. Banken besitzen nicht mehr gleichzeitig die Kundenschnittstelle, das Produkt und die Plattform. Stattdessen dürfte sich ein Ökosystem entwickeln, in dem Banken womöglich nur noch eine dieser Positionen einnehmen.
- Schließlich könnten sich die Banken selbst den Veränderungstreibern nicht entziehen: Je nachdem, wie schnell das geht, ist das eher evolutionär oder disruptiv.
Damit: Wollen Banken Zulieferer oder Orchestratoren sein?
> Zulieferer stellen Finanzprodukte und Dienstleistungen zur Verfügung, sind Verbindungsglied und besitzen Wissens- oder Skalenvorteile. Der Orchestrator kontrolliert die Schnittstelle zum Kunden und kann auch komplexe Lösungen verschiedener Anbieter zu einer vom Kunden als nahtlos empfundenen Kundenerfahrung bündeln.
Koch oder Kellner? Wobei hier der Kellner die Hauptrolle besitzt.
Ob Banken aber eine Wahl haben, hängt von ihrer regionalen oder überregionalen Ausrichtung ab.
Jene, die "Zögerer und Zauderer" sind, dürften verlieren. Ebenso jene "Museumsbanken", die weiterhin versuchen, alles anzubieten.
Die deutschen Banken hatten in den letzten Jahren insgesamt einen Ertrag von etwa 115 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Etwa 60 % entfallen auf Privat- und Geschäftskunden, knapp 25 % auf Firmenkunden. Den Rest steuern Asset-Management und Vermögensverwaltung bei.
Allerdings ist die Profitabilität im internationalen Maßstab gering. Deutsche Banken kommen auf etwa 1 % Eigenkapitalrendite, die USA auf 9 %, Frankreich auf 6,5 % und Spanien auf 5 %.
Eine Besonderheit:
> Neben ökonomischen Zielen verfolgen insbesondere die öffentlich-rechtliche und die genossenschaftliche Säule übergeordnete Ziele der lokalen Wirtschaftsentwicklung, der flächendeckenden Versorgung mit Bankdienstleistungen und der gegenseitigen Unterstützung.
Diese geringe Profitabilität wird als Indiz für Überkapazitäten gewertet. Es gibt zwar Zusammenschlüsse und Zentralisierungen. Aber die Konsolidierung ist langsam. In Frankreicht gibt es nur noch 786 verschiedene Banken, in UK nur noch 341.
Die denkbare Variante der Platzhirsche:
> Positionierung als „Orchestrator“ mit regionaler Schwerpunktbildung
>
> Lokalen Banken steht die Möglichkeit offen, als Orchestratoren ihre geographische Nähe zum Kunden zu nutzen und sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Ökosystems einer Region weiterzuentwickeln („Platzhirsche“). Durch eine enge Vernetzung mit anderen lokalen Einheiten des öffentlichen Lebens – in Wirtschaft, Kultur, Bildung, etc. – behaupten sie sich als Anbieter umfassender Finanzdienstleistungen. Über eine flexible Technologie-Architektur werden Zulieferer und Dienstleister (bspw. für Multibank-Aggregation oder Cloud-Lösungen) angebunden, um Kunden umfassende Lösungsangebote bieten zu können
Die Konkurrenten könnten "Kundenchampions" sein: Zentral, aber so gut, daß die Leistungsfähigkeit wie jene der Platzhirsche ist.
Die Position als "Zulieferer" setzt eine Beschränkung auf ein klar definiertes Leistungsspektrum voraus.
> Für eine lokale Bank kann dies z. B. die Bereitstellung eines klar definierten Dienstleistungsportfolios rund um das Konto sein, denn insbesondere in wirtschaftlich schwächeren Regionen werden weniger Finanzdienstleistungen nachgefragt („Asketisches Banking“). Überregionale Banken werden sich auf ein bestimmtes Produkt (z. B. Konsumentenfinanzierung) ähnlich den bereits heute bestehenden „Monolinern“ oder auf bestimmte Schritte in der Wertschöpfungskette wie z. B. bereits heute bestehende Infrastrukturanbieter konzentrieren („Quasi-Monoliner“).
Die Halbherzigen, die weder die eine noch die andere Variante bewältigen, werden als Konsolidierungsopfer ausscheiden. Die Profitabilität sinkt solange ab, bis die Bank dicht macht.
Bei einer disruptiven Entwicklung könnten neue Modelle (bargeldlose Bezahlung analog zu Nordeuropa, Cloud-Lösungen) so schnell kommen, daß Banken diese übernehmen müssen. Mit dem Risiko, daß die ganzen internen Prozesse hinfällig werden. Da kämen schnell massive Rationalisierungen (> 50 %) auf die Mitarbeiter zu. Drastische Folgen für Beschäftigte und Gehälter wären die Folge. Der Unterschied zwischen regionalen und überregionalen Banken würde bedeutungslos werden.
Banken könnten zum "Lotsen im Financial Services Dschungel" werden. Die ihren Kunden als Orchestrator verschiedenste, auch zugekaufte Dienstleistungen anbieten.
Eine zweite Möglichkeit sind "unsichtbare Banken":
> Kunden werden zunehmend nach finanziellen Lösungen suchen, bei denen sie nicht mehr mit einer Bank im tagtäglichen Geschäft direkt in Kontakt treten müssen
Ferner könnte es für Spezialbedürfnisse "Risikopartner" geben. Die aufgrund ihrer Größe Dienstleistungen abdecken können, die außerhalb der standardisierten Angebote liegen.
Die Zulieferer müßten groß genug werden:
> Gelingt es ihnen, ihr Produktportfolio kontinuierlich zu erneuern und nutzen sie ausreichend Skalenvorteile, haben sie große Chancen auf eine dauerhafte Positionierung. Als kleinere, weniger innovative Anbieter werden sie untergehen.
Schließlich enthält das PDF noch einen Ausblick, wie die Banken mit diesen Herausforderungen umgehen könnten.
Der Zeitraum von 10 - 15 Jahren ist jedenfalls überschaubar. Mal sehen, wie das in 5 Jahren aussehen wird.
OLG Köln: Dienst WifiSpots - Unitymedia darf Router der Kunden ohne Opt-In der Kunden automatisch für Hotspots aktivieren - Opt-Out-Möglichkeit genügt - 6 U 85/17
Wenn ein Internetzugangsanbieter dem Kunden einen Router zur Verfügung stellt: Darf der Internetzugangsanbieter auf diesem Router einen zweiten Zugang einrichten, so daß sich darüber ein offener Hotspot-Zugang einrichten läßt? Der von jederman in der Nähe genutzt werden kann?
Unitymedia hatte im Mai 2016 so etwas auf eigenen Routern konfiguriert. Die Verbraucherzentrale NRW hatte dagegen geklagt und im Mai 2017 vor dem LG Köln Recht bekommen.
Dieses Urteil wurde nun vom OLG Köln aufgehoben. Die Pressemitteilung des Gerichts (PDF):
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Unitymedia darf Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen
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Der Kernsatz:
> Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden („Opt in“) ist hierfür nicht erforderlich. Es muss aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen („Opt out“).
Die Verbraucherzentrale hatte die grundsätzliche Technik nicht infragegestellt, aber ein explizites Opt-In des Kunden gefordert.
Die wesentliche Begründung:
> Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass die Aufschaltung des zusätzlichen Signals keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG darstelle.
Es handele sich bei dem zusätzlichen Signal zwar um eine Belästigung des Kunden. Diesem werde eine geschäftliche Handlung aufgezwungen, mit der er sich auseinandersetzen müsse. Diese Belästigung sei aber bei einer Abwägung zwischen den Interessen des Kunden und jenen des Unternehmens nicht als unzumutbar einzustufen.
Zum einen habe das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, weitere Funktionen anzubieten. Ferner gäbe es ein Interesse der anderen Kunden, solche Hotspots nutzen zu können. Im Verhältnis dazu sei die Belästigung für den Kunden gering. Das Eigentumsinteresse des Kunden sei nicht betroffen, weil die Router Unitymedia gehören. Die Software könne ohne Mitwirkung oder Störung des Kunden aufgespielt werden. Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung gäbe es ebenfalls nicht. Schließlich könne der Kunde jederzeit per Opt-Out aus dieser Logik aussteigen.
Eine wesentliche Ergänzung:
> Würde dieser Widerspruchsweg nicht eröffnet, wäre die Belästigung allerdings unzumutbar.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen,
> weil die Frage, inwieweit die Nutzung von im Eigentum des Unternehmers verbleibenden Ressourcen im Haushalt des Kunden zulässig ist, über die Lösung des konkreten Falles hinausreiche.
Es wäre wünschenswert, wenn die Verbraucherzentrale NRW Revision einlegt.
Die Pressemitteilung zur LG-Entscheidung vom 09.05.2017 (31 O 227/16):
Aufschaltung eines zweiten WLAN-Signals auf Kundenrouter (WifiSpot) ohne vertragliche Vereinbarung nur mit Einverständnis der Verbraucher
Das damalige Argument des Landgerichts: Vertragsrecht - vereinbart war nur die Nutzung des Routers für Telefon und Internetzugang.
> Denn Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen Unitymedia und seinen Bestandskunden war nur die Nutzung des Routers durch den Kunden zum Telefon- und Internetzugang. Nicht davon erfasst war die Nutzung des Routers zur Erstellung eines Wifi-Netzes. Die Freischaltung eines für Dritte erreichbaren WLAN-Signals auf dem Kunden-Router ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Kunden stellt daher eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Diese ist für Verbraucher unzumutbar.
Das führt allerdings zu der Frage, was passiert, wenn der Internetzugangsanbieter das in Neuverträgen entsprechend geändert handhabt.
Bei der Abwägung meinte das LG, daß das Vorgehen von Unitymedia nicht erforderlich und deshalb unverhältnismäßig sei.
> Unitymedia hatte nämlich die Möglichkeit, seine Interessen auch auf weniger verletzende Weise zu verwirklichen, indem es die Freischaltung erst nach ausdrücklicher Zustimmung bzw. Vertragsveränderung vornimmt.
Inzwischen gibt es solche offenen Hotspots auch von anderen Internetzugangsanbietern.
Inside Influencer - was beschäftigt Influencer, die als Markenbotschafter aktiv sind? Studie von Facelift, Brandnew und Jung von Matt
The Influencer Secrets
www.influencer-secrets.comAn influencer study by Jung von Matt & brandnew IO & Facelift – surprising findings for brands, for marketers, for agencies.
Was wollen Influencer? Nur Geld und Ruhm? Oder was treibt sie an? Die drei Unternehmen Facelift, Brandnew und Jung von Matt haben dazu gemeinsam eine Studie erstellt. In der 1.200 Influencer weltweit befragt wurden.
Die Hintergrundüberlegungen:
> Worauf kommt es Influencern eigentlich an? Worauf setzen sie in der Zusammenarbeit mit Marken? Was sind ihre Entscheidungskriterien, um in die Kampagnenarbeit mit Marken einzusteigen?
Die Ergebnisse gibt es unter
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INFLUENCER SECRETS // A STUDY ON THE MOTIVATION & DRIVE OF INFLUENCERS
WHAT DRIVES INFLUENCERS?
https://www.influencer-secrets.com/
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Nach einer Registrierung gibt es Downloadlinks für die deutsche und die englische Version. Eine französische Version soll in Kürze folgen.
Ein Kriterium für die ausgewählten Influencer: Diese wurden nur über ihre Internetaktivitäten bekannt. Es handelt sich also nicht um Personen, die über andere Quellen (Fernsehen, Musik, Film) bereits bekannt geworden sind und die Internetpräsenz nun zusätzlich nutzen.
Fragt man die Influencer, als was sie sich selbst sehen, sind 90 % der Meinung, daß sie Influencer seien. 40 % sehen sich als Creator, etwas über 30 % als Photographer, etwas unter 20 % als Writer.
Die Inspiration ist nicht das Geldverdienen. 60 Prozent wollen etwas bewirken. Knappe 50 % wollen eine Online-Reichweite aufbauen und die eigene Beliebtheit steigern. Das Geldverdienen nimmt hier Platz 4 ein (45 %), gefolgt von den weiteren Gründen.
Eine Studie von Brandnew IO „Sponsored Posts – A Data Science Paper”, basierend auf 708 Influencern, zeigte ein Durchschnittsalter von 27 Jahren bei den weiblichen und eines von 28 Jahren bei den männlichen Influencern. Das Verhältnis: 62 % weiblich zu 38 % männlich.
> Der Wunsch, die eigene Kreativität auszuleben, der eigenen Leidenschaft zu folgen, einen Unterschied machen zu wollen und das Geldverdienen ans Ende der Wunschkette zu setzen, ist eines der Hauptmerkmale dieser Generation.
Die Follower sind im Schnitt 24 Jahre alt, also jünger. Weibliche Influencer haben 77 % weibliche Follower, männliche Influencer haben 54 % weibliche Follower. In beiden Gruppen (Influencer / Follower) sind also Frauen bestimmend.
Gefragt, was die Follower am eigenen Tun schätzen, antworteten 70 %:
> „Dass ich authentisch bin, ehrlich, lustig, offen und gewillt, die Dinge so zu übermitteln, wie ich sie sehe.”
Der wichtigste Kanal: Instagram (76 %). Dann folgt der eigene Blog und Facebook plus Twitter, dann YouTube und Snapchat. Schließlich LinkedIn. Die Hauptbranche ist Fashion mit 61 %. Travel ist mit 8 % als Zweitplatzierter bereits weit abgefallen.
Wenn ein Unternehmen einen Influencer sucht: Die Followerzahl ist nur ein Kriterium. Wenn dagegen wichtige CIOs und CEOs dem Influencer folgen, ist das womöglich wesentlicher. Das ist für 75 % der Unternehmen eine Herausforderung. Hat ein Unternehmen einen passenden Influencer gefunden, muß es dessen Aufmerksamkeit bekommen. Das schätzen 69 % als wesentlich ein.
Nach welchen Kriterien entscheiden sich Influencer für eine Zusammenarbeit? Wichtigster Punkt (Skala von 1 - 5) ist die Marke selbst (etwa 4.8). Die Relevanz der Marke und das Geld folgen mit knapp über 4 Punkten.
Beim Erfolg einer Kampagne geht es Influencern vorrangig um Impressions, Traffic, Likes, Kommentare und das Teilen der Beiträge auf anderen sozialen Kanälen. Die drei Punkte "Engangement of brands outside", "Sales" und "Brand mentions" stehen am Ende der Liste.
Bei den "größten Fehlern" der Marken in der Zusammenarbeit mit Influencern belegt die mangelnde Entlohnung mit 72 % mit Abstand den Spitzenplatz. Gefolgt von zu strikten Content-Regeln, das sind aber nur etwa 48 %. Marken erwarten zu viele Kanäle (etwa 41 %), das Timing ist zu knapp (~36 %). Die vorherige Abstimmung von Inhalten kommt auf etwa 27 %.
Bei den Wünschen für die Zukunft würden Influencer gerne mehr in den kreativen Prozess involviert sein - das nennen 73 % als wichtigsten Punkt. Die Vermutung aus der Studie:
> In der Umkehrung lässt dies erahnen, dass die Kreation doch stark firmenseitig gesteuert und der Inhalt bloß über Influencer gestreut würde
Wenn ein Influencer sich selbst nicht einbringen kann, sondern ihm Bild und Text vorgegeben wird und das womöglich gleichzeitig gegenüber mehreren Influencern so gehandhabt wird: Dann gibt es dieselbe, nun austauschbare Message auf allen Kanälen. Das scheint mir Gift zu sein, wenn Brands das von Influencern fordern.
68 % wollen als Markenbotschafter arbeiten und damit länger für diese Marke tätig sein. 57 % interessieren sich für mehr Events. Bei der individuellen Beantwortung wollen die Influencer Geld anstelle von Waren. Mit Waren läßt sich keine Miete bezahlen.
Die Studie schätzt, daß aktuell 1 Milliarde Euro in Influencer-Marketing auf Instagram investiert wird. Das könnte auf 5 - 10 Milliarden US-Dollar steigen.
Die Bezahlung: Knapp 20 % erhalten Gegenstände, kein Geld. 33 % erhalten unter 500 $ pro Kampagne. 28 % erhalten zwischen 500 und 1000 $. Nur 0,7 % verdienen zwischen 10.000 und 25.000 $, darüber kommen 0,3 % der Influencer. Damit müßten etwa 17 % zwischen 1000 $ und 10.000 $ liegen.
Die eigenen Preise orientieren sich für 66 % der Influencer an der eigenen Zahl der Follower, Fans oder der monatlichen Besucher. 61 % gehen vom Aufwand für die Gestaltung des Sponsored Content aus.
Interessant ist ein Hinweis zur Frage, ob die Werbung als Werbung gekennzeichnet wird. Rechtlich ist das Pflicht, aber nur 24 % der Influencer sagen, daß Marken dies explizit fordern. Über 50 % berichten von einem "sometimes", etwas über 20 % von einem "never".
Eine Untersuchung des Datenwissenschaftlers Orestis Chrisafis ergab aber:
> Gesponserte Posts verzeichneten eine statistisch relevante 9-prozentige Steigerung der Engagement-Raten gegenüber nicht gekennzeichneten Beiträgen.
Sprich: Als Werbung gekennzeichnete Beiträge mit kommerziellem Interesse haben keine negativen Folgen auf das Engagement, sondern eher positive.
Die Studie empfielt Marken, Influencer wertzuschätzen und sie angemessen zu entlohnen. Diese weniger zu kontrollieren und sich eher auf deren Kreativität zu verlassen. Und "mehr Verlass" auf das Gespür der Influencer, die ihre Follower besser kennen würden.
Wird letzteres nicht beachtet, dann schadet das sowohl dem Influencer als auch der Marke.
Gespannt bin ich, wie sich das in den nächsten 10 - 20 Jahren weiterentwickelt. Wenn die jetzigen Influencer, die unter 30 sind, älter werden. Hören sie mit ihren Tätigkeiten irgendwann auf? Oder läßt sich das fortsetzen?
Aktuell ist diese Form des Marketings mit Influencern noch zu neu.