Bundesgerichtshof: Bäckereifilialen mit Cafébetrieb dürfen an Sonntagen ganztägig Backwaren verkaufen - keine Beschränkung auf drei Stunden wie bei reinen Verkaufsstellen - I ZR 44/19

17.10.2019 23:27:10, Jürgen Auer, keine Kommentare

Die Frage, wer am Wochenende welche Waren verkaufen darf, sorgt immer wieder für Konflikte. Ferner gibt es Bundes- und mögliche abweichende Länderregelungen. So daß das, was in dem einen Bundesland gilt, noch lange nicht in einem anderen Bundesland gültig sein muß.

In Bayern hatte es einen langen Konflikt zwischen einem Bäckereibetrieb mit mehreren Filialen und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegeben.

Der Bäckereibetrieb hatte in Filialen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden an einem Sonntag Brote und unbelegte Brötchen verkauft. Das fand die Wettbewerbszentrale unlauter und mahnte ab bzw. klagte.

LG München und OLG München hatten die Klage bereits abgewiesen, das OLG München hatte aber Revision zugelassen, um das Thema klären zu können.

Der Bundesgerichtshof hat die Ablehnung der Klage nun bestätigt.
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Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig - Urteil vom 17. Oktober 2019 - I ZR 44/19

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019&Sort=3&nr=100415&pos=0&anz=135

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Der Sachverhalt: In Bayern gibt es kein eigenes Landesgesetz zum Ladenschluß. Damit gilt Bundesrecht. Das sieht vor, das Verkaufsstellen, die Backwaren anbieten, sonntags nur drei Stunden geöffnet sein dürfen.

Das beklagte Unternehmen hatte aber über einen deutlich längeren Zeitraum verkauft. Und begründete dies damit, daß es sich nicht nur um Verkaufsstellen, sondern zusätzlich um Cafés handeln würde. Es gäbe dort Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr. Damit sei das ein Gaststättengewerbe. Da gibt es höchstens die Einschränkung der Sperrzeit. Ansonsten könne so eine Gaststätte jederzeit Speisen und Getränke verkaufen.

Dieser Auffassung schloß sich der Bundesgerichtshof an. Wer ein Café betreibt, der darf auch in demselben Raum eine Bäckerei-Verkaufsstelle betreiben.

Ferner handele es sich bei Brötchen und Broten um "zubereitete Speisen":

> Nach der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Verkehrsanschauung handelt es sich bei Brötchen und Broten um zubereitete Speisen, also um - durch den Backvorgang - essfertig gemachte Lebensmittel.

Daß im Café einzelne belegte Brotscheiben oder Brötchen verkauft wurden, in der Bäckerei-Verkaufsstelle dagegen "nur" Brötchen bzw. Brot, das der Käufer selbst belegt, spielt keine Rolle. Ferner setzt es die Zulässigkeit als Straßenverkauf nicht voraus, daß die verkauften Brötchen bzw. Brote auch vor Ort zubereitet werden müssen.

Bei der Wettbewerbszentrale gibt es noch nichts zum Urteil, lediglich ein Hinweis zur Verhandlung.

11.10.2019 // BGH verhandelt am 17.10. über zeitlichen Umfang des Brötchenverkaufs an Sonntagen

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3258

Da wurde das Verfahren nach den beiden LG/OLG-Verfahren weitergeführt, um Rechtssicherheit zu schaffen:

> Zur Entscheidung steht die Frage, ob die Beklagte auch außerhalb der erlaubten drei Stunden Backwaren verkaufen darf, während alle anderen Bäckereien ohne Sitz- und Verzehrgelegenheiten geschlossen sind und auch sein müssen. Die Klärung dieser Rechtsfrage soll für die gesamte Branche Rechtssicherheit schaffen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu gewährleisten.

Sprich: "Kleine" Bäckereien, die nur Brot und Brötchen verkaufen, dürfen an Sonntagen nur 3 Stunden verkaufen. Gibt es dagegen zusätzlich einen Cafébetrieb (was wahrscheinlich mindestens Getränke sowie eventuell belegte Brötchen usw. plus gewisse Sitzgelegenheiten erfordert), kann sehr viel länger verkauft werden.

Hier in Berlin gibt es solche Kombi-Verkaufsstellen ohnehin relativ häufig. Die öffnen auch an Sonntagen länger. Allerdings sieht das Berliner Ladenöffnungsgesetz

Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) Vom 14. November 2006

http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=L%C3%96G+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

bereits jetzt eine Verkaufsmöglichkeit für Bäcker von 07:00 - 16:00 vor. Das sind also bereits jetzt 9 Stunden.

Die Konsequenz des Urteils ist damit allerdings verblüffend: In Bayern könnte ein solches Café von 10:00 - 21:00 geöffnet sein. In Berlin ginge dies nur bis 16:00.

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